Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / II. Hälftiger Wert der Hauptsache

Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer war bei der Bemessung des Werts des Gegenstands ihrer anwaltlichen Tätigkeit indes nicht der volle, sondern gem. § 41 S. 2 FamGKG nur der halbe Wert desjenigen Verfahrenswerts zugrunde zu legen, der sich bei Anwendung des § 51 FamGKG ergäbe. Der Wert des Verfahrens war deshalb auf einen Betrag von bis zu 200.000,00 EUR festzusetzen. G...mehr

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zfs 10/2022, Einwand der Za... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages als solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzung...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Das Prozessgericht hat nach Erlass des aufgrund streitiger Verhandlung ergangenen Schlussurteils den Streitwert gem. § 63 Abs. 2 GKG auf 40.000,00 EUR festgesetzt. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers ist der Meinung, der Streitwert betrage 60.000,00 EUR. Sein Mandant bittet ihn demgegenüber, gegen die Streitwertfestsetzung vorzugehen, weil ein Streitwert von nur 20.000,00...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Selbständiges Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat

Rz. 12 [Autor/Stand] Die in § 399 Abs. 1 AO enthaltene Regelung gilt nur für das Ermittlungsverfahren (zur allgemeinen Bedeutung des Ermittlungsverfahrens s. § 385 Rz. 61 ff.). Lediglich in diesem Verfahrensabschnitt nimmt die Finanzbehörde in den Fällen des § 386 Abs. 2 AO originär die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahr. Den Beginn des Ermittlungsverfahrens mar...mehr

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zfs 10/2022, Keine Zulassun... / Leitsatz

Nach § 80 Abs. 5 OWiG führt ein vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenes Verfahrenshindernis – anders als bei einer Rechtsbeschwerde, die nicht der vorherigen Zulassung bedarf – im Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht zur Verfahrenseinstellung. Vielmehr ist die Rücknahme des Einspruchs vor Verkündung des angefochtenen Urteils im Zulassungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 979 [Autor/Stand] Der auf eine Initiative Schwedens zurückgehende Rahmenbeschluss ist der erste vom Rat verabschiedete Rechtsakt zur Umsetzung des sog. Grundsatzes der Verfügbarkeit. Der Grundsatz der Verfügbarkeit besagt, dass unionsweit Strafverfolgungsbeamte in einem Mitgliedstaat, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen benötigen, diese aus einem anderen M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablehnungsmöglichkeiten des Vollstreckungsstaates

Rz. 1172 [Autor/Stand] Immer wieder kommt es zum Erlass von Europäischen Haftbefehlen auch wegen Nichtigkeiten oder bei völlig unverhältnismäßigen Sachverhaltskonstellationen, insb. bei Bagatellen. Der RbEuHB enthält eine Vielzahl von Ablehnungsmöglichkeiten (Art. 3 Nr. 1, 3 RbEuHB)[2]. Die Justizbehörde des Vollstreckungsstaats lehnt die Vollstreckung des Europäischen Haftb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis von steuerlichen und strafrechtlichen Sicherungsmaßnahmen

Rz. 454 [Autor/Stand] Auch nach der Reform ist das Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest von grundlegender Bedeutung. Die Finanzverwaltung kann im Gegensatz zu privaten Verletzten, die oft auf langwierige Zivilprozesse zur Geltendmachung ihres Schadens angewiesen sind, auch schon im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Steuerfestsetzungen in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1160 [Autor/Stand] Bei dem Europäischen Haftbefehl auf Grundlage des RbEuHB[2] handelt es sich nicht um einen Haftbefehl eigener Art sondern um ein Fahndungsinstrument d.h. eine justizielle Entscheidung, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen und die Anpassung (s Rn 45). Die Voraus...mehr

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zfs 10/2022, Einwand der Za... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 165 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Erinnerung, über die gemäß § 6 VwGO der Einzelrichter des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers des Gerichts des ersten Rechtszuges entscheidet, ist unbegründet. Der Erinnerungsführer dringt mit seinem Einwand, die während des Festsetzungsverfahrens unter Vorbehalt erfolgte Zahlung des mit dem Kostenfestset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 590 [Autor/Stand] Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 StPO gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Es gelten insoweit die allgem...mehr

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FoVo 10/2022, Beim Pfändung... / 2

Hinweis Der Fall des BGH betraf eigentlich einen Sachverhalt vor dem 1.1.2022. Maßstab für die Überprüfung einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Vollstreckungsrecht ist allerdings der Zeitpunkt der Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitli...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Leitsatz

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat Erfolg, wenn eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vorneherein unzulässig und nicht offensichtlich begründet ist und die Folgenabwägung ergibt, dass die wegen der nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls bei lediglich zeitweiliger Rückführung des Sohnes entstehenden Nachteile überwiegen. 2. Es ist nich...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Die beschwerdeführenden früheren Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin haben diese in dem vorliegenden gerichtlichen Verfahren vertreten, in welchem die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung über die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung monatlichen Trennungsunterhalts i.H.v. 30.000,00 EUR begehrt hat. Nachdem die Tätigkeit der Rechtsanwält...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Beschuldigte (zum Begriff s. § 397 Rz. 8) hat – ungeachtet seines bestehenden Schweigerechts – der Ladung der Finanzbehörde (StraBu), im Gegensatz zu einer Ladung durch die Steuerfahndung, Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 Satz 1 StPO). Der Verteidiger des Beschuldigten hat bei Vernehmungen durch die StraBu ein Anwesenheitsrecht (§ 163a Abs. 3 Satz 2 i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anspruch auf Erteilung gemäß § 48b Abs 1 EStG

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 1 S 1 EStG hat das für den Leistenden zuständige FA auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung nach amtlichem Vordruck zu erteilen, die den Leistungsempfänger von der Pflicht zum Steuerabzug befreit, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Aufhebung der Arrestanordnung

Rz. 552 [Autor/Stand] Die Arrestanordnung kann wie ein normaler Verwaltungsakt gem. § 129 AO berichtigt werden. Stets, d.h. ständig ist zu prüfen, ob die Anordnung noch in selber Höhe aufrechtzuerhalten ist oder ob nicht ggf. eine Reduzierung in Betracht kommt. Der Arrestschuldner hat insofern einen Rechtsanspruch, dessen Verletzung ggf. zu Amtshaftungsansprüchen führen kann...mehr

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AGS 10/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Neuruppin anhängigen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte der Verfügungsbeklagte in erster Instanz obsiegt. Mit Schriftsatz vom 18.12.2020 hat er die Festsetzung der erstinstanzlichen Kosten gegen die Verfügungsklägerin beantragt. Während des von der Verfügungsklägerin eingeleiteten Berufungsverfahrens hat der Rechtspfleger des LG Neurup...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a EStG regelt die verfahrenstechnische Umsetzung der in § 48 EStG normierten Steuerabzugsverpflichtung und die Haftung des Leistungsempfängers für einen nicht ordnungsgemäß abgeführten Abzugsbetrag. § 48a Abs 1 EStG bestimmt die Einzelheiten des Verfahrens der Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags. Außerdem wird klargestellt, das...mehr

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zfs 10/2022, Bestimmtheit d... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 OWiG ist durch Anhörung des Betroffenen sowie Erlass des Bußgeldbescheids die Verfolgungsverjährung unterbrochen worden, da die Ortsangabe "Kaiserslautern Berliner St." und Nennung einer konkreten Tatzeit im vorliegenden Fall zur Konkretisierung und Individualisierung des Tatgeschehens ...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 7

Auf einen Blick Eine Nachsteuerpflicht nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 S. 2 ErbStG infolge Insolvenz des vererbten Unternehmens kommt nur bei Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens in Betracht. Eine Nachsteuerpflicht kann in diesem Fall zunächst durch Reinvestition des Veräußerungserlöses nach § 13a Abs. 6 S. 3 u. 4 ErbStG erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine...mehr

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FF 10/2022, Notwendige Kind... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Beschwerdeführerin (fortan: Mutter) und des weiteren Beteiligten zu 2. (fortan: Vater) ist die am 13.9.2015 geborene M. hervorgegangen. Beide Elternteile leben jeweils mit neuen Lebenspartnern und weiteren Kindern – die Mutter mit M.s Halbschwester, die einer früheren Beziehung entstammt, und der Vater mit den Kindern...mehr

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zfs 10/2022, Keine Zulassun... / 2 Aus den Gründen:

Da in dem Bußgeldbescheid der Ordnungsbehörde vom 18.6.2020 lediglich eine Geldbuße von 87,50 EUR festgesetzt worden ist, ist der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde das statthafte Rechtsmittel. Nach § 80 Abs. 5 OWiG führt ein vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenes Verfahrenshindernis – anders als bei einer Rechtsbeschwerde, die nicht der vorherigen Zulassu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Ausgehende Ersuchen (§ 91j IRG)

Rz. 1046 [Autor/Stand] Für ausgehende Ersuchen gelten sämtliche Erfordernisse wie für eingehende Ersuchen. Die Inanspruchnahme der sonstigen Rechtshilfe ist ausgeschlossen, sofern die Möglichkeit einer EEA besteht. Die in der RL EEA enthaltenen Fristen wären sonst entbehrlich. Nur sofern eine entsprechende EEA zurückgewiesen würde oder die Voraussetzungen im ersuchten Staat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIII. Vermögensbeschlagnahme gem. § 290 StPO

Rz. 581 [Autor/Stand] Als Zwangsmittel zur Gestellung eines abwesenden Beschuldigten, gegen den die öffentliche Klage bereits erhoben ist, kann, wenn Verdachtsgründe vorliegen, die den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würden, sein Vermögen durch Gerichtsbeschluss mit Beschlag belegt werden[2]. Der dahinterstehende Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Gestellung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Rz. 995 [Autor/Stand] Die zuständige inländische Strafverfolgungsbehörde darf die Zurverfügungstellung von Informationen oder Erkenntnissen gem. § 117a Abs. 5 AO nur verweigern, wenn konkrete Gründe für die Annahme bestehen, dass die Zurverfügungstellung der Informationen oder Erkenntnisse wesentliche nationale Sicherheitsinteressen des ersuchten Mitgliedstaats beeinträchtige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 19a Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vorbemerkung: Bei der Regelung der Entstehung der ESt-Vorauszahlung in § 37 Abs 1 S 2 EStG handelt es sich materiell um eine Sonderreglung zu § 38 AO (Ratschow in Klein, § 38 AO Rz 35, 38, 13. Aufl). Zur strittigen Frage, ob die Vorauszahlungsschuld dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach durch Tatbestandsverwirklichung entsteht (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Verhältnismäßigkeit

Rz. 1034 [Autor/Stand] Die EEA ist in ihrem Anwendungsbereich weder auf erhebliche Straftaten noch auf bestimmte Delikte bzw. Deliktsgruppen beschränkt (vgl. aber nun § 91b Abs. 1 IRG wonach die Leistung von Rechtshilfe nicht zulässig sein soll, wenn sie im Gesetz besonders bezeichnete Straftaten oder Straftaten von einer bestimmten Erheblichkeit voraussetzt und die dem Ersu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie s Rn 94. Außerhalb dieser Corona-Sonderregelungen gelten folgende Grundsätze: Durch die Anpassung der Vorauszahlungen soll das FA möglichst beweglich vorab bereits eine Steuererhebung durchführen, die dem späteren Veranlagungsergebnis nahekommt. Unverhältnismäßig hohe Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verdunkelungsgefahr

Rz. 614 [Autor/Stand] Die Annahme dieses Haftgrundes setzt ein Verhalten des Beschuldigten voraus, das den dringenden Verdacht begründet, durch bestimmte Handlungen werde auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (z.B. Bedrohung von Zeugen).[2] Da die bloße Gefahr ausreicht, ist eine prognostische Ent...mehr

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zfs 10/2022, Fahrtenbuchauf... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen bzw. nicht hinreichend dargelegt sind (§ 124 Abs. 4 S. 4, § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus dem Vorbringen des Kl., auf das sich die Prüfung des VGH beschränkt (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestalltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist[2]. Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Än...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Überwachungsanordnung

Rz. 1173 [Autor/Stand] Als Alternative zur Untersuchungshaft enthält der Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung[2] Regelungen, wonach ein Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über die Überwachungsmaßnahme anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Überwachungsmaßnahme überwacht und die betroffene Person bei Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 450 [Autor/Stand] Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass bereits vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vermögensgegenstände beiseite geschafft werden, sieht die StPO – wie auch die AO in §§ 324 ff. AO – bereits im Ermittlungsverfahren einstweilige Maßnahmen zur Sicherstellung von Vermögenswerten vor. In der Praxis ist auch vom "Haftbefehl fürs Geld" die Rede. Angesichts ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist[2]; gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr