Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Anhang / C. IntErbRVG

Rz. 3 Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) vom 29.6.2015, BGBl. I 2015, S. 1042 BGBl III 319–116 Abschnitt 1 Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung...mehr

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zfs 8/2015, Erteilung des R... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg." [14] 1. Aus der Antragsbegründung ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. [15] Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des VG mit schlüssigen Gegenargumen...mehr

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Zerb 7/2015, Erbfälle unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung

Löhnig/Schwab/Heinrich/Gottwald/Grziwotz/Reimann/Dutta Gieseking Verlag, 2014, 182 Seiten 58,– EUR ISBN: 978-3-7694-1138-6 Im vorliegenden Band werden die Beiträge zum 1. Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht (10./11.4.2014) veröffentlicht. Die umfangreiche Einführung von Walter Pintens bietet einen gelungenen Überblick über die Grundlagen der EUErbVO. So werden der ...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Am 20. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Frage des ordre public-Verstoßes in Fällen der Leihmutterschaft getroffen,[30] dabei hat er in der Sache die Linie fortgeschrieben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits in zwei Entscheidungen gegen Frankreich am 26. Juni 2014 vorgegeben hatte.[31] Der Fall betraf zwei deutsche...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / A. Einleitung

Die restriktive Einstellung des deutschen Rechts gegenüber den Methoden der medizinisch assistierten Reproduktion strahlt auch auf das Abstammungsrecht aus. Vor diesem Hintergrund hat sich in Deutschland ein blühender Reproduktionstourismus entwickelt. Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte[1] sowie die Grundsatzentscheidung des Bundesgeri...mehr

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zfs 6/2015, Video als Bewei... / 3 Anmerkung:

Zur Verwertung von Videoaufnahmen im Straßenverkehr als Beweismittel für Verkehrsverstöße vgl. AG München zfs 2014, 149 und zfs 2014, 692, 692; VG Ansbach zfs 2014, 687). 1. Die Prüfung der Zulässigkeit von Videoaufnahmen unter Anlegung des Maßstabes der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) führt nicht zu einer Lösung des Problems für den deutschen Rechtsraum. Di...mehr

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zerb 6/2015, Auslegung der ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt von dem Beklagten die Vorlage einer Testamentsablichtung und eines Nachlassverzeichnisses verlangen. 1. Eine Auskunftspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer Erbenstellung des Klägers. Dabei kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Abstammungsrechtliche Konsequenzen

Wird gegen die Verbote des Embryonenschutzgesetzes verstoßen, fallen die abstammungsrechtlichen Konsequenzen unterschiedlich aus. Dreh- und Angelpunkt der abstammungsrechtlichen Beurteilung von Eizellenspende und Leihmutterschaft ist § 1591 BGB. Diese Vorschrift legt als Mutter eines Kindes unumstößlich die Frau fest, die das Kind geboren hat. Wird eine Eizellenspende durchg...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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Einspruchsverfahren: Zwangsruhen im Fokus

Kommentar Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können sich anhand der Weisung einen guten Überblick über die Abläufe in ruhenden Einspruchsverfahren verschaffen. Stützt ein Steuerbürger seinen Einspruch auf ein anhängiges Musterverfahren, das ...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / A. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung

I. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Als tragender Grundsatz ist sowohl in Art. 1 Abs. 2 der Zweiten Führerschein-Richtlinie[3] wie in Art. 2 Abs. 1 der Dritten Führerschein-Richtlinie[4] die gegenseitige Anerkennung der in einem Mitgliedstaat der EU erteilten Fahrerlaubnisse verankert. Der EuGH betont diesen fundamentalen Grundsatz, indem er die Pflicht zur gegenseitig...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / 2

Da die Europäischen Führerschein-Richtlinien den Mitgliedstaaten nur Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen vorgeben, weichen die Erteilungsvoraussetzungen von Land zu Land ab. Zudem gibt es keinen systematischen Informationsaustausch der Führerscheinbehörden innerhalb der EU. Das weckt das Interesse, von u.U. erleichterten Erteilungsbedingungen in ein...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / I. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung

Als tragender Grundsatz ist sowohl in Art. 1 Abs. 2 der Zweiten Führerschein-Richtlinie[3] wie in Art. 2 Abs. 1 der Dritten Führerschein-Richtlinie[4] die gegenseitige Anerkennung der in einem Mitgliedstaat der EU erteilten Fahrerlaubnisse verankert. Der EuGH betont diesen fundamentalen Grundsatz, indem er die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung als klare und unbedingte Ve...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / IV. Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis als Zäsur

Aus den Entscheidungen des EuGH folgt, dass der Ausstellerstaat durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis (und darauf aufbauend eines gültigen Führerscheins)[29] zum Ausdruck gebracht hat, dass die dortigen Voraussetzungen für die Ausstellung vorgelegen haben. Diese Fahrerlaubniserteilung stellt eine zeitliche Zäsur dar, die es ausschließt, dass vor diesem Zeitpunkt verwirklic...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / II. Wohnsitzprinzip

In Art. 7 Abs. 1b der Zweiten Führerschein-Richtlinie wie auch inhaltlich gleichlautend in Art. 7 Abs. 1e der Dritten Führerschein-Richtlinie ist festgelegt, dass Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch einen Mitgliedstaat der ordentliche Wohnsitz des Bewerbers in diesem Staat ist. Der ordentliche Wohnsitz in diesem Sinn ist in Art. 9 Abs. 1 der Zweiten Füh...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / III. EU-Fahrerlaubniserteilung bei führerscheinrechtlichen Maßnahmen

Wird eine Fahrerlaubnis von einem Mitgliedstaat der EU während des Laufs einer zuvor verhängten Sperrfrist im Inland ausgestellt, ist diese Fahrerlaubnis im Inland nicht anzuerkennen. Das gilt auch nach Ablauf der Sperrfrist weiter; nach Ablauf dieser Frist vermittelt eine solche Fahrerlaubnis keine Fahrberechtigung.[22] Die Nichtanerkennung gilt auch für die Ausstellung eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 2.3.1.1 Historie

Rz. 38 Auf Gemeinschafts- und nunmehr Unionsebene wird seit jeher versucht, die Systeme der sozialen Sicherheit zu vereinheitlichen. Maßgebend war zunächst die zu diesem Zweck erlassene Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, durch die die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit koordiniert wurden, um die Sozialversicherungsansprüche der innerhalb der Europäischen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 2.3.1.5 Entsendung

Rz. 47 Nach Titel II Art. 11 Abs. 1 EGV 883/2004 unterliegen die Personen, für die die EGVO gilt, Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates. Grundsätzlich ist dies der Mitgliedstaat, in dem die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (Titel II Art. 11 Abs. 3 EGVO 883/2004). Ausnahmen hiervon bestimmen Art. 12 bis 16 EGVO 883/2004, das sind Sonderregelungen...mehr

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zfs 3/2015, Deutscher Verke... / Arbeitskreis I

Europäischer Führerscheintourismus Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind EU-Fahrerlaubnisse anzuerkennen, die nach Ablauf einer Sperrfrist unter Einhaltung des Wohnsitzprinzips erworben wurden. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene nach deutschen Maßstäben ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Demzufolge kann ein nach deutschen Vorschrif...mehr

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Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung und Vertrauensschutz

Leitsatz 1. Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer (Reihengeschäft), ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen. 2. Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit dr...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / 1

Im Anschluss an den Vorjahresartikel (zfs 2014, 64–69) fasst dieser Praxisaufsatz die aktuelle reiserechtliche Rechtsprechung im Berichtszeitraum 2014 zusammen. Anders als noch in den vorangegangenen Jahren scheint der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 in der Gesamtbetrachtung offenbar eine etwas reiseunternehmensfreundlichere Position einzunehmen, während der Gerichtshof der E...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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zfs 1/2015, Versagte Ausgle... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Den Kl. steht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c FluggastrechteVO zu. Zwar mussten sie bei dem Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hinnehmen, was grds. einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung begründet (EuGH, Urt. v. 19.11.2009 – C-402...mehr

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zfs 1/2015, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… A. Anschlussrevision der Bekl." [14] 1. Das BG ist zutreffend und von der Anschlussrevision unbeanstandet davon ausgegangen, dass eine Verpflichtung des Leasingnehmers zum sog. Restwertausgleich, wie sie in dem von der Bekl. unterzeichneten Leasingformular enthalten ist, wegen des einem Finanzierungsleasing tragend zugrunde liegenden Vollamortisationsprinzips (vgl. Wo...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / II. Abgrenzungen zur Rechtsnachfolge von Todes wegen

Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft die Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Darunter ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen zu verstehen (Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO). Gleichgültig ist, ob dies aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die gesetzliche Erbfolge best...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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zfs 10/2014, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Der Kl. kann nicht gem. den §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 1 BGB Rückzahlung der Prämien und Nutzungsersatz verlangen. Er hat die Prämien mit Rechtsgrund an die Bekl. geleistet (dazu unter 1.). Im Übrigen ist ihm nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrags die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens ...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging ein Bußgeldbescheid über 70 EUR wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Nach Einspruch und Terminierung der Hauptverhandlung, wobei die Fahrereigenschaft bestritten wurde, bat der Verteidiger um Terminsverlegung wegen beruflichen Gründen des Betr. Das AG lehnte die Terminsverlegung ab,...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unter Verletzung der §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 OWiG kann ausschließlich mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn 48 b m.w.N.). Entsprechendes gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehö...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen. Auch Verfahrensrügen sind unter dem hier geltend gemachten Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs möglicher Gegenstand eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, Rn 3 zu § 80 OWiG). Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes OLG, nämlich das OLG Dresden, mit der identische...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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zfs 08/2014, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

" … Zur Begründung verweist der Senat ergänzend zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der GenStA in ihrer Stellungnahme vom 6.2.2014." Darüber hinaus weist der Senat auf Folgendes hin: Selbst wenn man – wie die Revisionsbegründung meint – unter Berücksichtigung der jüngsten Rspr. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Regelung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO konv...mehr

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Vorsteuerabzug: Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Leitsatz Das Niedersächsische FG hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die für die Praxis sehr wichtige Frage vorgelegt, ob - und ggfs. unter welchen Bedingungen - einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung für den Vorsteuerabzug zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden. Sachverhalt Dem klagenden Textilgroßhändler versagte das Fina...mehr

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Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungs­leistungen durch Mietwagenunternehmer

Leitsatz Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. Normenkette § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, P § 47, § 49 Abs. 4 BefG, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 der...mehr

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Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankentransporte

Leitsatz 1. Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. 2. Anders kann es sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschloss...mehr

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 1. Der Deutsch-Österreichische Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag vom 6. Juni 1959

Dieser Staatsvertrag wurde zwar durch die EuGVVO[3] weitestgehend obsolet, behält jedoch für all jene Rechtsgebiete seine Wirksamkeit, auf die die EuGVVO nicht anwendbar ist,[4] also auch im Gegenstand, weil die EuGVVO aufgrund des Ausschlusstatbestandes nach Art. 1 Abs. 2 lit a) EuGVVO (keine sachliche Anwendung "auf dem Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrec...mehr

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zfs 6/2014, zfs 6/2014 / Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen nichtig (EuGH, Urt. v. 6.5.2014 – C 43/12)

Der EuGH hat mit Urteil vom 6.5.2014 (Az.: C 43/12) die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Rates und des Parlamentes v. 25.11.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl L 288 v. 5.11.2011, S. 1), nach der bei bestimmten Verkehrsverstößen die Daten des Fahrzeughalters zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Voraussetzungen und Inhalt eines Entschädigungsanspruchs, § 155 S. 2 FGO, § 198 GVG

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist in einem Fall, in dem eine in einem Mitgliedstaat (Inland) lebende Person Anspruch auf Kindergeld für Kinder hat, die in einem anderen Mitgliedstaat (Ausland) beim anderen, von ihm getrennt lebenden Ehegatten wohnen, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 an...mehr

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zfs 5/2014, Ort der gericht... / Sachverhalt

Die P-Werke AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das Fahrräder produziert und vertreibt. Der in Salzburg wohnhafte österreichische Staatsbürger K erwarb 2007 von der G. GmbH, einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ein von den P-Werken produziertes Fahrrad. Bei einer Fahrt mit diesem Fahrrad kam K in Deutschland zu Sturz, wobei er verletzt wurde. Vor dem LG Sal...mehr

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AGS 5/2014, BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner; bearbeitet von Dr. Christian Berger, Dr. Heinz-Peter Mansel, Dr. Astrid Stadler, Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner und Dr. Arndt Teichmann. Verlag C.H.Beck, München. 15. Aufl. 2014. XLV, 2.367 S. 69,00 EUR.

Seit 1979 ist der "DER JAUERNIG" unverwechselbar bekannt, in jeder Juristengeneration, seit nunmehr 34 Jahren. Daran wird sich auch nichts dadurch ändern, dass unausweichliche Gründe Herrn Prof. Dr. Dres. H. c. Rolf Stürner zum würdigen Herausgeber der 15. Aufl. als Nachfolger des am 7.4.2014 verstorbenen Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig gemacht haben. Weder für Stu...mehr

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zfs 5/2014, Inlandsfahrbere... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Er ist nicht berechtigt, mit seiner im Jahr 1996 in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis Kfz in Deutschland zu führen. Nachdem gegen ihn in Deutschland wegen nach der Erteilung dieser Fahrerlaubnis begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung mehrfach Sperren für die Erteilung einer...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / 2 II. Die Entscheidung

Autonome und ein­heitliche Auslegung des EU-Rechtes Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 805/2004 dahin auszulegen ist, dass er auch auf Verträge anwendbar ist, die zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen geschlossen wurden. Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sow...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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zfs 2/2014, Die Entwicklung... / 1

Wie schon in den Vorjahren hat sich auch im Berichtszeitraum 2013 die allgemeine Tendenz in der Rechtsprechung sowohl des Gerichtshofs der Europäischen Union als auch des Bundesgerichtshofs fortgesetzt, die Rechtsposition der Reisenden in allen Teilbereichen des Reiserechts eher zu stärken als zu schwächen. Insbesondere mit dem Argument des angestrebten hohen Verbraucherschu...mehr