Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 2.3.1.5 Entsendung

Rz. 47 Nach Titel II Art. 11 Abs. 1 EGV 883/2004 unterliegen die Personen, für die die EGVO gilt, Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates. Grundsätzlich ist dies der Mitgliedstaat, in dem die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (Titel II Art. 11 Abs. 3 EGVO 883/2004). Ausnahmen hiervon bestimmen Art. 12 bis 16 EGVO 883/2004, das sind Sonderregelungen...mehr

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zfs 3/2015, Deutscher Verke... / Arbeitskreis I

Europäischer Führerscheintourismus Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind EU-Fahrerlaubnisse anzuerkennen, die nach Ablauf einer Sperrfrist unter Einhaltung des Wohnsitzprinzips erworben wurden. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene nach deutschen Maßstäben ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Demzufolge kann ein nach deutschen Vorschrif...mehr

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Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung und Vertrauensschutz

Leitsatz 1. Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer (Reihengeschäft), ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen. 2. Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit dr...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / 1

Im Anschluss an den Vorjahresartikel (zfs 2014, 64–69) fasst dieser Praxisaufsatz die aktuelle reiserechtliche Rechtsprechung im Berichtszeitraum 2014 zusammen. Anders als noch in den vorangegangenen Jahren scheint der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 in der Gesamtbetrachtung offenbar eine etwas reiseunternehmensfreundlichere Position einzunehmen, während der Gerichtshof der E...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 3. Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (§ 3 Abs. 3 lit. b ARB 2010)

Rz. 122 Nach der Regelung des § 3 Abs. 3 lit. b ARB 2010 besteht kein Versicherungsschutz für Verfahren vor folgenden internationalen oder supranationalen Gerichten und Institutionen. Hier sind anzuführen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe "Zeitschriften/Fundstellen".mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 1/2015, Versagte Ausgle... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Den Kl. steht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c FluggastrechteVO zu. Zwar mussten sie bei dem Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hinnehmen, was grds. einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung begründet (EuGH, Urt. v. 19.11.2009 – C-402...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / III. Arbeits-Rechtsschutz aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen

Rz. 37 Der Arbeits-Rechtsschutz bezieht sich auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wegen dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Rz. 38 Als Dienstverhältnis ist ein Rechtsverhältnis anzusehen, in dem man Dienstleistungen in abhängiger Stellung erbringt – auch in der öffentlich-rechtlichen Form. Dieser in den ARB 2...mehr

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zfs 1/2015, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… A. Anschlussrevision der Bekl." [14] 1. Das BG ist zutreffend und von der Anschlussrevision unbeanstandet davon ausgegangen, dass eine Verpflichtung des Leasingnehmers zum sog. Restwertausgleich, wie sie in dem von der Bekl. unterzeichneten Leasingformular enthalten ist, wegen des einem Finanzierungsleasing tragend zugrunde liegenden Vollamortisationsprinzips (vgl. Wo...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / II. Abgrenzungen zur Rechtsnachfolge von Todes wegen

Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft die Rechtsnachfolge von Todes wegen (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO). Darunter ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen zu verstehen (Art. 3 Abs. 1 EU-ErbVO). Gleichgültig ist, ob dies aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen beruht. Die gesetzliche Erbfolge best...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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zfs 10/2014, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Der Kl. kann nicht gem. den §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 1 BGB Rückzahlung der Prämien und Nutzungsersatz verlangen. Er hat die Prämien mit Rechtsgrund an die Bekl. geleistet (dazu unter 1.). Im Übrigen ist ihm nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrags die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens ...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging ein Bußgeldbescheid über 70 EUR wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Nach Einspruch und Terminierung der Hauptverhandlung, wobei die Fahrereigenschaft bestritten wurde, bat der Verteidiger um Terminsverlegung wegen beruflichen Gründen des Betr. Das AG lehnte die Terminsverlegung ab,...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unter Verletzung der §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 OWiG kann ausschließlich mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn 48 b m.w.N.). Entsprechendes gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehö...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen. Auch Verfahrensrügen sind unter dem hier geltend gemachten Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs möglicher Gegenstand eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, Rn 3 zu § 80 OWiG). Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes OLG, nämlich das OLG Dresden, mit der identische...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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zfs 08/2014, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

" … Zur Begründung verweist der Senat ergänzend zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der GenStA in ihrer Stellungnahme vom 6.2.2014." Darüber hinaus weist der Senat auf Folgendes hin: Selbst wenn man – wie die Revisionsbegründung meint – unter Berücksichtigung der jüngsten Rspr. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Regelung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO konv...mehr

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Vorsteuerabzug: Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Leitsatz Das Niedersächsische FG hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die für die Praxis sehr wichtige Frage vorgelegt, ob - und ggfs. unter welchen Bedingungen - einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung für den Vorsteuerabzug zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden. Sachverhalt Dem klagenden Textilgroßhändler versagte das Fina...mehr

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Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankentransporte

Leitsatz 1. Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. 2. Anders kann es sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschloss...mehr

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Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungs­leistungen durch Mietwagenunternehmer

Leitsatz Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. Normenkette § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, P § 47, § 49 Abs. 4 BefG, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 der...mehr

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 1. Der Deutsch-Österreichische Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag vom 6. Juni 1959

Dieser Staatsvertrag wurde zwar durch die EuGVVO[3] weitestgehend obsolet, behält jedoch für all jene Rechtsgebiete seine Wirksamkeit, auf die die EuGVVO nicht anwendbar ist,[4] also auch im Gegenstand, weil die EuGVVO aufgrund des Ausschlusstatbestandes nach Art. 1 Abs. 2 lit a) EuGVVO (keine sachliche Anwendung "auf dem Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrec...mehr

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zfs 6/2014, zfs 6/2014 / Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen nichtig (EuGH, Urt. v. 6.5.2014 – C 43/12)

Der EuGH hat mit Urteil vom 6.5.2014 (Az.: C 43/12) die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Rates und des Parlamentes v. 25.11.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl L 288 v. 5.11.2011, S. 1), nach der bei bestimmten Verkehrsverstößen die Daten des Fahrzeughalters zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Voraussetzungen und Inhalt eines Entschädigungsanspruchs, § 155 S. 2 FGO, § 198 GVG

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist in einem Fall, in dem eine in einem Mitgliedstaat (Inland) lebende Person Anspruch auf Kindergeld für Kinder hat, die in einem anderen Mitgliedstaat (Ausland) beim anderen, von ihm getrennt lebenden Ehegatten wohnen, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 an...mehr

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zfs 5/2014, Ort der gericht... / Sachverhalt

Die P-Werke AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das Fahrräder produziert und vertreibt. Der in Salzburg wohnhafte österreichische Staatsbürger K erwarb 2007 von der G. GmbH, einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ein von den P-Werken produziertes Fahrrad. Bei einer Fahrt mit diesem Fahrrad kam K in Deutschland zu Sturz, wobei er verletzt wurde. Vor dem LG Sal...mehr

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AGS 5/2014, BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner; bearbeitet von Dr. Christian Berger, Dr. Heinz-Peter Mansel, Dr. Astrid Stadler, Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner und Dr. Arndt Teichmann. Verlag C.H.Beck, München. 15. Aufl. 2014. XLV, 2.367 S. 69,00 EUR.

Seit 1979 ist der "DER JAUERNIG" unverwechselbar bekannt, in jeder Juristengeneration, seit nunmehr 34 Jahren. Daran wird sich auch nichts dadurch ändern, dass unausweichliche Gründe Herrn Prof. Dr. Dres. H. c. Rolf Stürner zum würdigen Herausgeber der 15. Aufl. als Nachfolger des am 7.4.2014 verstorbenen Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig gemacht haben. Weder für Stu...mehr

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zfs 5/2014, Inlandsfahrbere... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Er ist nicht berechtigt, mit seiner im Jahr 1996 in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis Kfz in Deutschland zu führen. Nachdem gegen ihn in Deutschland wegen nach der Erteilung dieser Fahrerlaubnis begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung mehrfach Sperren für die Erteilung einer...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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FoVo 3/2014, Richtiger Geri... / 2 II. Die Entscheidung

Autonome und ein­heitliche Auslegung des EU-Rechtes Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 805/2004 dahin auszulegen ist, dass er auch auf Verträge anwendbar ist, die zwischen zwei nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden Personen geschlossen wurden. Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sow...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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zfs 2/2014, Die Entwicklung... / 1

Wie schon in den Vorjahren hat sich auch im Berichtszeitraum 2013 die allgemeine Tendenz in der Rechtsprechung sowohl des Gerichtshofs der Europäischen Union als auch des Bundesgerichtshofs fortgesetzt, die Rechtsposition der Reisenden in allen Teilbereichen des Reiserechts eher zu stärken als zu schwächen. Insbesondere mit dem Argument des angestrebten hohen Verbraucherschu...mehr

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zfs 2/2014, Schadensfreihei... / 2 Aus den Gründen:

[20] "… 2. Das BG hat jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Kl. die von ihr geltend gemachten Ansprüche zustehen. Mangels Verletzung des Rechts auf freie Anwaltswahl kann die Kl. weder aus §§ 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 127 Abs. 1, 129 VVG (hierzu unten a) noch aus § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 127, 129 VVG und §...mehr

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FF 1/2014, Grußwort zur Herbsttagung 2013 in Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Bundesverfassungsgerichts heiße ich Sie hier in Karlsruhe herzlich willkommen. Es freut uns, dass Sie zum 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein gerade Karlsruhe als Ort Ihrer Herbsttagung gewählt haben. Ihr Jubiläum gibt mir Gelegenheit, Ihnen sowohl zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft als auch...mehr

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zfs 12/2013, Passive Zustel... / Leitsatz

1. Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2009/193/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 über die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass zu den ausreichenden Befugnissen, über die der Schadensregulierungsbeauftragte verfügen muss, die Vollmacht gehört, die Zustellung gerichtlicher Schriftst...mehr

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AGS 12/2013, "RVG ist nicht genug!"

Diese Worte gestalteten die Einladung zu einem Workshop anlässlich der Herbsttagung der ARGE Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, dessen Gegenstand Vergütungsvereinbarungen gewesen sind. Sie beschreiben leider treffend die wirtschaftliche Ausgangssituation der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, denen das RVG manchmal nicht einmal mehr ermöglicht, kostendeckend ...mehr

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zfs 1/2014, Verhältnis der ... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… 1. Die Revision ist insgesamt statthaft (§ 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Sofern das BG eine Beschränkung der Revisionszulassung für die Bekl. beabsichtigt haben sollte, wäre diese unzulässig, so dass die Revision unbeschränkt zugelassen ist (vgl. Senatsurt. v. 12.12.2006 – VI ZR 4/06, VersR 2007, 811 Rn 4 m.w.N., insoweit in BGHZ 170, 180 nicht abgedruckt)." [7] 2. Die Entsch...mehr

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FoVo 11/2013, Kann der Schu... / 2 II. Die Entscheidung

Ist das Überprüfungsverfahren ein Rechtsmittel? Der Erfolg des Rechtsmittels ist davon abhängig, ob der Überprüfungsantrag überhaupt ein statthaftes Rechtsmittel ist. Der Gerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob der Antragsgegner in einem Fall, in dem eine Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls nicht oder nicht wirksam erfolgt ist, überhaupt eine gerichtliche Entsch...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 26.6.2013 befasst sich mit einer Reihe von wichtigen Streitpunkten, die für die Praxis relevant sind. Diese sind insbesondere – das Vorliegen einer Beschwer bei Angriff des Ausspruchs der Scheidung im Rahmen eines Verbundverfahrens in der Beschwerde- und der Revisionsinstanz, – die Frage der Anwendbarkeit des ausländischen oder des inlä...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsgeltung bei deutschen Arbeitnehmern deutscher Arbeitgeber im Ausland

Leitsatz Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu entscheiden, ob – wenn in dieser Fallgestaltung keine Rechtswahl getroffen ist – das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes oder das Recht des Staates, zu dem die engste Verbindung des Arbeitsverhältnisses insgesamt besteht, maßgeblich ist. Sachverhalt Eine in Deutschland wohnhafte deutsche Staatsangehörige hatte mit "Schlecke...mehr

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FF 09/2013, Familienrechtli... / 1 Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Mutter des im Juli 2007 geborenen Beschwerdeführers zu 3). Rechtlicher Vater ist der mit der Beschwerdeführerin zu 1) seit 2002 verheiratete Beschwerdeführer zu 2). Das Kind lebt seit seiner Geburt m...mehr

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zfs 09/2013, Ansprüche des ... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Der Kl. stehen … die geltend gemachten Ansprüche wegen der durch die Verspätung des Zubringerflugs verursachten erheblichen Verspätung bei der Ankunft am Endziel der Flugreise zu." [7] 1. Die Fluggastrechteverordnung ist anwendbar, da die Reisenden auf einem Flughafen in Deutschland einen Flug, nämlich den ersten gebuchten Flug von Berlin nach Madrid, angetreten haben ...mehr

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zfs 09/2013, Ausländische E... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. Die Revision der Bekl. ist begründet; sie führt zur Änderung des Berufungsurteils und zur Zurückweisung der Berufung der Kl. Die Annahme des BG, es verletze den unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz, wenn der Kl. das Recht aberkannt werde, von ihrer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, ist unzutreffend (§ 137 Abs. 1 VwGO). Diese Auffassun...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / I. Einführung

Am 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten.[1] Mit dieser Reform wurde zum einen die konventions- und verfassungswidrige Gesetzeslage[2] behoben und zum anderen die Übergangslösung des BVerfG[3] und die Regelung in Art. 224 § 2 Abs. 3–5 EGBGB [4] aufgehoben. Kernstück der Reform ist im materiellen Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 17 Sachverhaltsaufklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literatur Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78 S. 132; Becker, Probleme des internationalen Auskunftsverkeh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab 1.5.1999 Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für inländische Beteiligte an ausländischen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ausschüttun...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / 1. Subjektive Steuerpflicht

Nach dem VStG-E unbeschränkt vermögensteuerpflichtig sind mit ihrem weltweiten Gesamtvermögen natürliche Personen mit Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VStG-E) genauso wie Körperschaften (insb. Kapitalgesellschaften aber auch Stiftungen), die im Inland ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VStG-E). Personengesells...mehr

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FF 07/2013, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?"

Christiane A. Lang Das Kindschaftsrecht scheint unerschöpfliches Potenzial für Reformen in sich zu tragen. Darüber, dass sich die aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auch und gerade im Kindschaftsrecht widerspiegeln sollten, kann sicherlich Einvernehmen hergestellt werden. Manch einer würde diesen Entwicklungen jedoch statt mit stetigen "kleinen" gesetzgeberischen Neue...mehr