Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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Katalonien / 2. Begründung der Ausgleichsabfindung

Rz. 27 Die Ausgleichsabfindung begünstigt jenen Ehegatten, der durch die Zerrüttung der Ehe den größeren Nachteil erleidet. Untersucht man die Kriterien, die bei der Erwägung einer Festsetzung der Abfindung herangezogen werden (siehe Rdn 26), so kommt man zu dem Schluss, dass die Abfindung hybrider Natur ist. Zum einen Teil hat die Abfindung einen Unterhaltscharakter, zum an...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / I. Grundsätze des Kindesunterhalts und System der Düsseldorfer Tabelle

Verwandte in gerader Linie schulden sich nach § 1601 BGB gegenseitig Unterhalt. Dies gilt insbesondere für Eltern gegenüber ihren Kindern, wobei die Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern auch Ausdruck der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB ist.[1] Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, ist eine Unterhaltsb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG

Leitsatz 1. Wildtierschäden als solche sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Schadensereignissen i.S. des § 33 EStG vergleichbar. 2. Mit einem Wildtierschaden in Zusammenhang stehende Aufwendungen zur Beseitigung konkreter, von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehender Gesundheitsgefahren erlauben deshalb keine Berücksichtigung als außergewö...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Kindergeld und Freibeträge

Rz. 555 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 539 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / A. Systematische Einordnung und Rechtfertigung der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Ihre Ursprünge können bis in die Antike zurückverfolgt werden.[2] Damals entstand der Grundgedanke, Abgaben an den Ertrag des Grund und Bodens zu knüpfen. Im Mittelalter gab es weitere Abgaben (Naturalien oder Geld), die allein an den Besitz von Grund und Boden anknüpften. Gemeint war ...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Begrenzung und Befristung nach § 1578b BGB

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nach § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2 S. 1 BG...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.1 Allgemeines zum Werbungskostenbegriff

Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dagegen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Geht man allein vom Wortlaut des Gesetzes aus, ist der Begriff der Werbungskosten deutlich enger als der Begriff der Betriebsausgaben. Während das Gesetz d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Kirchgeld

Rz. 31 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Kirchgeld ist KiSt iSd § 3 AO, soweit es im KiStG (> Rz 3) als solches bezeichnet und deshalb auf gesetzlicher Grundlage erhoben wird (zB in BY). Der Kirchengemeinde bleibt es überlassen, ob sie überhaupt Kirchgeld erhebt und wie es gestaffelt wird; die Tatsache, dass einzelne Kirchengemeinden es erheben, während andere hierauf verzichte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind regelmäßig mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG; > Existenzminimum). Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch dann nicht als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie sowohl in de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines zu Versicherungsbeiträgen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen und anderen Finanzprodukten, die in § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG ausdrücklich und konkret bezeichnet sind (> Rz 27–40). Beiträge zu anderen Versicherungen sind keine SA. Nicht als SA begünstigt sind zB Beiträge zu Sachversicherungen wie Diebstahl-, Einbruch-, Feuer-, Hausrat-, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Kirchensteuer vom Arbeitslohn

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirchensteuer wird vom > Arbeitslohn nach den gleichen Grundsätzen einbehalten, die für die LSt von laufenden und sonstigen Bezügen maßgebend sind; > Laufende Bezüge, > Sonstige Bezüge. Vgl auch > Lohnzahlungszeitraum, > Lohnsteuertarif, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff. Dies gilt für ArbN, deren > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Zugeh...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 1. Halbteilungsgrundsatz

Die Dreiteilungsmethode beruht auf dem Halbteilungsgrundsatz. Deswegen ist auf diesen vorweg einzugehen. Der Ehegattenbedarf wird im Regelfall, in dem davon auszugehen ist, dass das Einkommen für den Unterhalt verbraucht wird, nach dem Halbteilungsrundsatz bemessen. Aus der Gleichberechtigung der Ehegatten folgt ihre gleiche Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen (ver...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 4. Dreiteilung bei der Leistungsfähigkeit

Nach § 1581 S. 1 BGB sind bei der Leistung des Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten sonstige Verbindlichkeiten des Verpflichteten zu berücksichtigen. Dazu gehören auch nach der Scheidung begründete Unterhaltslasten. Vorrangige Unterhaltsansprüche sind vorweg vom Einkommen des Pflichtigen abzuziehen, etwa der Unterhalt des minderjährigen Kindes nach § 1609 Nr. 1 BGB oder ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.1 Die Regelung in Satz 1

Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und 3 Satz 2) ausnahmsweise zu e...mehr

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Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium als Betriebsausgaben

Leitsatz 1. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient. 2. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ist im Hinblick auf die übertragbaren Ausführungen zu § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abgeltung des Existenzminimums durch Grundfreibetrag und Familienleistungsausgleich

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der lebensnotwendige Aufwand eines Stpfl für die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung wird typisierend durch den > Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG abgegolten (vgl BFH 161, 109 = BStBl 1990 II, 969 mwN; ergänzend > Existenzminimum Rz 3). Zu den mit dem Grundfreibetrag abgegoltenen Aufwendungen zählen vor allem die Kosten für Woh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Behandlung gemischter Aufwendungen

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gemischte Aufwendungen sind solche, die sowohl beruflich/betrieblich als auch durch die private Lebensführung veranlasst sind (zB Aufwendungen für > Studienreisen). Soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind, gehören sie in Höhe des beruflich veranlassten...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / II. Was bedeutet das Unterschreiten der 100.000-Euro-Grenze für das Unterhaltsrecht?

Wer im Wege der steuerrechtlichen Ermittlung nicht mehr als 100.000 EUR jährlich erzielt, ist zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes unterhaltsrechtlich nach wie vor unterhaltspflichtig; er wird aber sozialhilferechtlich nicht mehr in Anspruch genommen. Der Einsatz als Einkommen i.S.v. § 82 EStG wird vom bedürftigen Elternteil nicht mehr verlangt. Ein Rechtsträgerwechsel nach...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.6 Ergänzende Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 31 Ebenso wie Abs. 3 ist die Regelung des Abs. 5 eine unmittelbare Folge des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09 u. a.). Das BVerfG hatte (a. a. O., Rz. 180 ff.) bemängelt, dass die in der Abteilung 10 (Bildungswesen) der EVS 1998 erfassten Ausgaben bei der Bedarfsbemessung außer Acht gelassen wurden. "Die nachgeschobene Erwägung der Bundesregierung, dass die Beda...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet gemeinsam mit den §§ 34a und b den Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB XII, der Vorschriften über die Leistungen zur Bildung und Teilhabe enthält. Die Einfügung der Vorschriften ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die massive Kritik, die das BVerfG in dem Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09 u. a. Rz. 191 ff. an der Bemessung der Regelleis...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.8 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 41 Die Leistungen dienen nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404 S. 106) unmittelbar dazu, den Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu erfüllen. Durch gesonderte Berücksichtigung des Bedarfs soll Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Ziel ist es, dies...mehr

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Elternunterhalt / 6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern

Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ihnen Hilfe zum Lebe...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

Leitsatz Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. Normenkette § 32 Abs. 6 Sätze 6 und 8 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von zwei volljährigen Kindern, die Beigeladene ist deren Mutter. In der Einkommensteuererklärung für 2014 beantra...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Altersbedingte Unterbringung

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Aufwendungen für die eigene Unterbringung des Stpfl und seines Ehegatten in einem Altenheim oder Altenwohnheim sind grundsätzlich durch den > Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 EStG; > Existenzminimum) abgegolten und keine AgB iSv § 33 EStG (BFH 229, 206 = BStBl 2010 II, 794). Sie verlieren ihren Charakter als übliche Aufwendungen für die > Leb...mehr

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§ 54 Geldstrafe / I. Allgemein

Rz. 30 Das Tagessatzsystem will gerechtere Geldstrafen erreichen. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass bestimmte Delikte grundsätzlich mit der gleichen Tagessatzzahl geahndet werden und die Strafe dann durch die Berücksichtigung des individuellen Einkommens die Täter gleich hart trifft. Die Tagessatzhöhe errechnet sich grundsätzlich aus dem durch die Zahl 30 dividierten Nett...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld (1): Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum Festsetzungsverfahren

Leitsatz 1. Die durch das StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.07.2019 eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen. 2. Die Familienkasse darf im Erhebungsverfahren die Auszahlung vorbehaltslos festgesetzten Kindergeldes nicht unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Altenheim

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Aufwendungen für die altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim sind grds keine ag Belastung, da es sich um Aufwendungen der Lebensführung handelt (BFH BStBl II 2007, 764; FG Nds v 12.05.2009, 10 K 63/05). Wird der StPfl während einer altersbedingten Unterbringung krank oder pflegebedürftig, so sind die Mehrkosten als ag Belastung ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Regelungen

Rn. 201 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die steuerliche Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen war nach früherer Auffassung lediglich eine aus sozialen oder steuerpolitischen Gründen gewährte Vergünstigung, um für den StPfl einen Anreiz zur eigenverantwortlichen Vorsorge zu setzen (vgl BFH BStBl II 1977, 154; 1980, 320). Dies ist jedoch nur ein zusätzlicher Zweck des § 10 Abs 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Pfändungsschutz

Rz. 31 Bei den Geldforderungen, die der Mehrheit der Bevölkerung zustehen, handelt es sich weit überwiegend um Forderungen auf Lohn, Gehalt, Ruhegehalt, Rente oder Sozialleistungen. Wären diese Geldforderungen unbeschränkt pfändbar, hätte dies erhebliche Folgen. Den Schuldnern würden die Mittel zur angemessenen Lebensführung oft fehlen. Deshalb kennt auch das Recht der Forde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Änderungen der Verhältnisse

Rz. 5 Als geänderte "Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens" i. S. d. § 850g Satz 1 ZPO kommen in erster Linie tatsächliche Veränderungen in Betracht. Beispiele hierfür sind die Geburt (KG Berlin, FamRZ 2018, 687) oder der Tod eines Unterhaltsberechtigten, der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit eines Anspruchsberechtigten oder Erhöhun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm regelt Besonderheiten für die Zwangsvollstreckung in bestimmte Renten und rentenähnliche Bezüge, die wie Arbeitseinkommen dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen (BGH, NJW-RR 2007, 1390 = FamRZ 2007, 1646 = MDR 2007, 1218 = Rpfleger 2007, 614 = JurBüro 2007, 607 = ZVI 2007, 553). Die Regelung dient der Existenzsicherung des Schuldners. Die Norm ist anzuwenden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 1.2 Unterhaltsbedarf – Umfang

Lebt ein Unterhalt begehrender Elternteil im Alten- oder Pflegeheim, bestimmt sich sein Unterhaltsbedarf nach den dadurch verursachten Heim- und Pflegekosten zuzüglich eines angemessenen Taschengeldes.[1] Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine ...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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FoVo 8+9/2020, Berücksichti... / 2 II. Die Entscheidung

Die Ausgangsentscheidungen halten einer rechtlichen Nachprüfung durch den BGH nicht stand. Notwendiger Unterhalt = individuelles Sozialhilfeniveau Zutreffend geht das LG davon aus, dass bei der nach § 850d ZPO erfolgten Pfändung von Arbeitseinkommen der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne von § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO grundsätzlich dem notwendigen Lebensunter...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr