Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 130 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 223 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[253] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 267 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen:[285] aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 268 Diese...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG

Rz. 268 Diese Verfahrensgebühr erhält der Anwalt, wenn er beauftragt ist, für seinen Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden und er diese Tätigkeit vornimmt. Die Höhe dieser Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG beträgt 1,3.[286]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Aufbauseminar

Rz. 253 Ein Aufbauseminar kommt für folgende Bereiche in Betracht: Es ist Aufgabe des Verteidigers, seinen Mandanten über die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die damit verbundenen Rechtsfolgen zur Verbesserung seiner Verfahrenssituation zu beraten.[268] In einem Bußgeldverfahren kann di...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sachrüge

Rz. 417 Muster 41.64: Sachrüge Muster 41.64: Sachrüge An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ führe ich die bereits mit Schriftsatz vom _____ allgemein erhobene Sachrüge weiter aus: Das Amtsgericht hätte meinen Mandanten nicht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilen, den Führerschein einziehen und die Fahrerla...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Lange Dauer des Verfahrens

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Rotlichtverstoß

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Berufliche Härte und Nachteile

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Spezielle Umstände

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Außergerichtliche Gebühren

Rz. 263 Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in einer Verwaltungssache, z.B. in einer Fahrerlaubnisangelegenheit tätig ist, können nach dem RVG folgende Gebührentatbestände entstanden sein:[282] aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG Rz. 264 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemeines

Rz. 231 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 232 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So werden z.B....mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Abkürzung Fahrverbot und ein Fahrverbot bei wiederholten Verstößen

Rz. 134 OLG Düsseldorf NZV 1998, 298 (auch bei mehreren selbstständigen Handlungen, für die der Bußgeldkatalog jeweils ein Regelfahrverbot vorsieht, ist nur ein Fahrverbot anzuordnen) Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, ist zu beachten, dass es mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins beginnt. Bis zu einem Urteil bleibt die Zuständigkeit der den Bußgeldbescheid erlassend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschwindigkeitsüberschreitung

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestellung speziell in Trunkenheitssache

Rz. 174 Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen Verkehrsdeliktes wird die Verteidigerbestellung angezeigt. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt. Es wird gebeten, baldmöglichst und evtl. telefonisch die Höhe der Blutalkoholkonzentration mitzuteile...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 406 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 114 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu 6 Monaten ein Fahrverbot...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittelverfahren

Rz. 120 Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittel erfordern die Beachtung besonderer Aspekte. Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Entscheidung nach § 69 StGB ist wirksam, wenn die Entscheidung losgelöst von den Ausführungen zur Strafzumessung beurteilt werden kann. Die Entscheidung nach § 69 StGB unterliegt dem Verschlechterungsverbot der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO; das Gle...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Regelfahrverbot, günstige Prognose

Rz. 131 Insbesondere ist die Möglichkeit zu erörtern, ob das Absehen vom Fahrverbot möglich ist durch eine erhöhte Geldbuße (OLG Hamm NZV 1996, 77). Auch Ausnahmen von bestimmten Fahrzeugen vom Fahrverbot kommen in B...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Drohender Arbeitsplatzverlust

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Sanktionen Ersttäter

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV-RVG sowie Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG

Rz. 270 Die allgemeine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 sowie 1003 VV-RVG kann auch im Verwaltungsverfahren entstehen.[287] Die Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes durch die anwaltliche Mithilfe erledigt hat. Das Gleiche gilt, wenn sich eine ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verteidigervergütung nach dem RVG

Rz. 152 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RV...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 7. Schuldhafte Ermöglichung der Schwarzfahrt

Rz. 138 Wie dargelegt[401] endet die Halterhaftung im Fall der ohne Wissen und Wollen des Halters erfolgenden Benutzung des Fahrzeugs. Gleichwohl besteht die Halterhaftung neben der Haftung des Schwarzfahrers im Verschuldensfall. Hierzu legt § 7 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StVG fest, dass der Halter neben dem Schwarzfahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet bleibt, wenn die Benutzun...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Begleitetes Fahren

Rz. 173 Nachdem die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31.12.2010 befristeten Modellvorhabens "Begleitetes Fahren ab 17" belegt hatten, dass dieses Modell einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger mit sich bringt, wurde das "Begleitete Fahren ab 17" in seiner bisherigen Form durch Gese...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Allgemeines

Rz. 108 Neben Abs. 2 trifft § 7 Abs. 3 StVG eine weitere Ausschlussregelung für die Gefährdungshaftung. Derjenige, der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, ist anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; dieser haftet daneben, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die besondere Regelung der H...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Verkehrsunfälle

Rz. 217 Linksabbieger kollidiert mit Gegenverkehr.[465] In der Regel haftet der Linksabbieger, wenn er seiner Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, sofern keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 8. Haftung des Schwarzfahrers

Rz. 162 Der Schwarzfahrer selbst haftet gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 StVG an Stelle des Halters nach § 7 Abs. 1 StVG, mithin nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Es genügt daher zur Entlastung des Schwarzfahrers nicht, dass er den Mangel eines Verschuldens i.S.d. § 18 StVG nachweist. Er muss vielmehr, wie der Halter, den Entlastungsnachweis aus § 7 Abs. 2 StVG bzw. § 17 Abs...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge (§ 17 Abs. 1 und 2 StVG)

Rz. 227 § 17 Abs. 1 StVG erfasst den Ausgleich zwischen mehreren haftpflichtigen Kfz-Haltern bei Verursachung eines Drittschadens. Während Abs. 1 die Fallkonstellation der Schädigung eines Dritten durch mehrere Halter erfasst, hat Abs. 2 den Schadensausgleich der beteiligten Halter untereinander zum Gegenstand. Die Ausgleichspflicht trifft nicht nur die Halter der beteiligte...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / c) Schleppen und Abschleppen

Rz. 24 Das mit einem anderen Fahrzeug gekoppelte Kraftfahrzeug bildet mit dem verbundenen Fahrzeug eine Betriebs- und Haftungseinheit, für die der Halter des Kraftfahrzeugs im Außenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet. Abgeschleppte Fahrzeuge sind den Anhängern gleichgestellt, so dass sie als nicht selbst im Betrieb stehend, aber am Betrieb des Schleppfahrzeugs teilnehmen...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / A. Straßenverkehrsgesetz

Rz. 1 Straßenverkehrsgesetz § 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigu...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 6. Überlassung des Fahrzeugs

Rz. 130 Die Haltereigenschaft bleibt nach § 7 Abs. 3 S. 2 StVG des Weiteren bestehen, wenn dem "Benutzer" (Schwarzfahrer) das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Mit dieser durch Gesetz vom 7.11.1939[388] in § 7 StVG eingeführten Vorschrift sollte der Haftpflichtschutz der Verkehrsopfer verstärkt werden. Der Gesetzgeber, der durch das gleiche Gesetz die Pflichtversich...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fahrschüler und Fahrlehrer

Rz. 164 Vom Grundsatz, dass Führer eines Kraftfahrzeugs nur sein kann, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, gibt es eine gesetzliche Ausnahme: kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt der Fahrlehrer als Führer des vom Fahrschüler gefahrenen Fahrzeugs.[493] Die hiernach normierte Fiktion führt dazu, dass der Fahrschüler regelmäßig nic...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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zfs 07/2021, Verlust der Fahreignung; Feststellung der Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; erneute Anordnung einer MPU

FeV § 11 Abs. 8 § 13 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. e Leitsatz 1. Dient eine Fahreignungsbegutachtung dazu, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person überhaupt alkoholabhängig ist, so darf zu diesem Zweck gemäß § 13 S. 1 Nr. 1 FeV lediglich die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens verlangt werden, nicht eines medizinisch-psychologisches Gutachtens. 2. Dies gilt grundsätzlich auch...mehr

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zfs 07/2021, Entziehung Fahrerlaubnis; einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr; berufliche Folgen; Wiedererlangung seiner Fahreignung

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1; Anl. 4 FeV Nr. 9.1 Leitsatz Jedenfalls eine einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln (außer Cannabis), die in Verknüpfung mit dem Straßenverkehr steht, reicht aus, um auf die mangelnde Eignung des Betroffenen zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu schließen; eine Fahrt unter dem Einfluss des Betäubungsmittels muss nicht nachgewiesen sein...mehr

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zfs 07/2021, Entziehung Fah... / 1 Aus den Gründen:

"…" [2] Der ASt. wendet sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung des AG v. 8.4.2020, mit der ihm seine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, L entzogen wird, weil er auf einem Autobahnparkpatz allein in einem Transporter angetroffen worden war und eine anschließende Untersuchung eine Konzentration von 47,6 ng/ml Amphetamin im Blut ergeben hat...mehr

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zfs 07/2021, Entziehung Fah... / 2 Hinweis:

Dazu auch BayVGH, Beschl. v. 19.4.2021 – 11 CS 21.390 m.w.N. aus der Rspr.: Nach Nr. 9.1 der Anl. 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV entfällt bei Einnahme von Betäubungsmitteln i.S.d. BtMG (ausgenommen Cannabis – vgl. § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage III) die Fahreignung. Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teiln...mehr

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zfs 07/2021, Entziehung Fah... / Leitsatz

Jedenfalls eine einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln (außer Cannabis), die in Verknüpfung mit dem Straßenverkehr steht, reicht aus, um auf die mangelnde Eignung des Betroffenen zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu schließen; eine Fahrt unter dem Einfluss des Betäubungsmittels muss nicht nachgewiesen sein. SächsOVG, Beschl. v. 29.1.2021 – 6 B 390/20mehr

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zfs 07/2021, Verlust der Fa... / 1 Aus den Gründen:

"…" [2] Der ASt. begehrt mit seinen Antrag die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die mit Bescheid der AG v. 4.8.2020 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L. Nach Erlass des Widerspruchsbescheids v. 23.11.2020 richtet sich sein Antrag bei sachdienlicher Auslegung auf Wi...mehr