Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / III. Konsequenzen für das deutsche Recht

Damit sind in Deutschland nunmehr zwei Konstellationen zu unterscheiden: In der einen Fallgruppe lassen sich zufriedenstellende Lösungen mit Hilfe des deutschen Internationalen Verfahrens- und Kollisionsrechts erzielen. Das ist erstens immer dann der Fall, wenn eine ausländische Entscheidung vorliegt, die die deutschen Wunscheltern als Eltern des Kindes festlegt, und wir die...mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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FF 6/2015, Sachverstand

Über Sachverstand soll jeder am Verfahren Beteiligte verfügen – Richter, Mitarbeiter des Jugendamtes, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Anwälte und natürlich diejenigen, deren Expertise sich Gerichte bedienen, wenn sie selbst nicht über hinreichend eigene Sachkunde verfügen: die Sachverständigen. Deren Eignung und die Qualität ihrer Arbeit ist immer wieder ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / I. Verbot der Eizellenspende

Rechtlich und ethisch deutlich weniger heikel als die Leihmutterschaft ist die Eizellenspende. Die Eizellenspende wäre im Übrigen auch Voraussetzung für die Durchführung einer Leihmutterschaft. Denn die Verwendung der von der Leihmutter herrührenden Eizellen wird heutzutage tunlichst vermieden, damit sich möglichst keine Bindungen zwischen der Leihmutter und dem Kind entwick...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht: Altersarmut – muss das sein?

Donnerstag, 11.6.2015, 13:30–17:30 Uhr 13:30–14:20 Uhr Elternunterhalt zwischen Recht und Moral – Seine Grundlagen, Geschichte und Bedeutung Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein, Rechtsassessor, Berlin 14:20–15:10 Uhr Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis – vom Angemessenen bis zur Unbilligkeit Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG, Oldenburg 15:10–15:30 ...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Mediation und Sozialrecht: 25 Jahre Mediation in Deutschland – ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit?

Freitag, 12.6.2015, 11:00–13:00 Uhr 11:00–11:40 Uhr Konfliktkultur Familienmediation – Wie entwickelt sich die Mediationslandschaft in der Zukunft? Diskussion Rechtsanwältin und Mediatorin Susann Barge-Marxen, Lübeck 11:40–12:20 Uhr Die mediative Lösung familiärer Probleme Diskussion Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg i. Obg. 12:20–13:00 Uhr Mediation – ein Zukun...mehr

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FF 5/2015, "Mit 66 Jahren"

Christiane A. Lang " … da fängt das Leben an! Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran. ( … ) Ich kauf' mir ein Motorrad und einen Lederdress und fege durch die Gegend mit 110 PS." Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird kein verspäteter Nachruf auf einen großen österreichischen Sänger und Komponisten! Ich möchte diese Zeilen aus dem Jahr 1977 vielmehr zum Anlass nehmen, um...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwaltstag vom 11.–13. Juni in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht: Altersarmut – muss das sein? Donnerstag, 11.6.2015, 13:30–17:30 Uhr 13:30–14:20 Uhr Elternunterhalt zwischen Recht und Moral – Seine Grundlagen, Geschichte und Bedeutung Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein, Rechtsassessor, Berlin 14:20–15:10 Uhr Elternunterhalt in ...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / I. Einführung

Mit seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2014[1] hat der BGH eine für das deutsche Familienrecht bedeutsame und zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Zum ersten Mal beschäftigt er sich hier mit der Anerkennung einer ausländischen Abstammungsentscheidung, die im Zusammenhang mit einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft ergangen ist.[2] In dem zugrunde liegenden Sac...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / IV. Eheverträge

Münch hat auf gestalterische Erfordernisse bei Verträgen zwischen Ehegatten hingewiesen, wenn ein Bedarf besteht, die leistungsgerechte Teilhabe an ehelichen Leistungen sicherzustellen, wenn auf gesetzliche Ausgleichsansprüche verzichtet wird und die Tatbestandsvoraussetzungen nebengüterrechtlicher Ansprüche nicht vorliegen. Von kompensationslosen Verzichten sei abzuraten un...mehr

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FF 5/2015, Mitgliederumfrage 2014: Herbsttagung

Auch im Jahr 2014 haben wir wieder eine Mitgliederumfrage durchgeführt, welche dieses Mal die Herbsttagung zum Thema hatte. Auch wenn die Zahl der Rückläufer etwas geringer war als in den Vorjahren, so ist mit einer Quote von 13,2 % der Umfang der eingegangenen Antworten immer noch sehr erfreulich. Ca. 70 % der Mitglieder, die an der Umfrage teilgenommen haben, waren in der ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / B. Ausgewählte Fragen aus der Literatur

Ein – auch! – nebengüterrechtliches Literatur-Highlight des Jahres 2014 war die im Beck-Verlag erschienene Festschrift für Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller "Familie – Recht – Ethik".[50] Aus Platzgründen seien hier nur die für sich sprechenden Titel der Beiträge genannt: Klein, System der Schenkungen und Zuwendungen im Familienrecht,[51] Landsittel, Zuwendungen unter Eh...mehr

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AGS 5/2015, Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG. Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Von Ursula Bumiller, Dr. Dirk Harders und Werner Schwamb. 11. Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXI, 1455 S. 95,00 EUR Mit der vorliegenden 11. Auflage liegt die zweite Auflage des FamFG-Kommentars (bis zur 10. Auflage FGG-Kommentar) vor. Zu dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen FamFG ist zwischenzeitlich nicht nur umfangreiche Rechtsprechung ergangen; auch hat der Gesetz...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / 2. Verjährungsbeginn bei Altfällen

Eine auch für das Familienrecht wichtige Entscheidung des XI. BGH-Senats (Bankensenat) hat darauf erkannt, dass die Rechtsunkenntnis des Anspruchsgläubigers den Verjährungsbeginn dann hinausschiebt, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtsunkundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesem Fall fehlt es an der Zumutbark...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / D. Software

Das Programm WinFam[95] ist um ein Modul "Nebengüterrecht" erweitert worden (zu finden unter "Zugewinn und Vermögen"), welches eine Programmberechnung zur ehebezogenen Zuwendung ermöglicht (die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, der familienrechtliche Kooperationsvertrag und die Schwiegerelternschenkung sollen folgen). Der Anwender wird mit Hilfetexten, die wie gewohnt ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag und andere nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen

Ein Schwerpunktheft der NZFam widmete sich den "Zuwendungen in der Familie", wobei sich die Beiträge – schon wegen der wichtigen Abgrenzungsfragen – zwangsläufig auch mit der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag befassten.[57] Jung wies auf die hohe Dunkelziffer und das damit verbundene nicht gesehene Haftungsrisiko hin.[58] ...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 2. Das Kindeswohl

In einer bisher nicht üblichen Intensität betont er die Bedeutung der EMRK für die Auslegung der Grundrechte der deutschen Verfassung und damit für die Beurteilung eines möglichen ordre public-Verstoßes. Im Einklang mit den kürzlich ergangenen Entscheidungen des EuGHMR und des Bundesverfassungsgerichts hebt er das Recht des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Er...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Ein Beitrag von Bömelburg im forum familienrecht[56] enthält eine umfassende, nach Fallgruppen geordnete Übersicht. Diese fasst nicht nur die Entscheidungen zusammen, die nach Inkrafttreten des FamFG zu § 266 ergangen sind, sondern greift zusätzlich eine Fülle älterer Judikate auf, die nach Meinung der Verfasserin heute vor dem "großen Familiengericht" zu entscheiden wären.mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Wechselmodell ein tatsächliches Gleichgewicht an erbrachter Fürsorge und Betreuung voraussetzt, wobei der zeitlichen Komponente der Betreuung indizielle Bedeutung zukommt, ohne dass sich die Beurteilung darauf beschränkt.[8] Solange einem Elternteil ein eindeutig feststellbares, wenn auch nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tats...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 4. Interessenkollision

Aber selbst bei unterstellter Zulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis über die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1628 BGB wäre das Erfordernis eines Ergänzungspflegers nicht gänzlich umschifft. Nach § 1796 BGB, der über § 1629 Abs. 2 S. 3 BGB auch für sorgeberechtigte Eltern gilt, kann diesen die Vertretungsmacht für einzelne Ang...mehr

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FF 4/2015, Familiengerichte

Klaus Schnitzler Familiengerichte sind diejenigen Gerichte der I. Instanz, die die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen durchführen. Sie müssen die Grundlagenarbeit machen und das Massengeschäft erledigen. In vielen Fällen sind sie auch die einzige Instanz, die urteilt. Entscheidungen in Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht sind eher selt...mehr

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FF 4/2015, Kosten für Scheidungsprozess können von der Steuer abgesetzt werden

Die Kosten für einen Scheidungsprozess sind außergewöhnliche Belastungen und können von der Steuer abgesetzt werden. Über diese Entscheidung des FG Münster vom 21.11.2014 (4 K 1829/14 E, BeckRS 2014, 96453) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dem steht auch nicht eine Neuregelung aus dem Jahr 2013 entgegen. Die Eheleute ließen ...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 2 Anmerkung

Die Beistandschaft des Jugendamtes ist ein freiwilliges Angebot des Staates zur Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten und zur Feststellung der Vaterschaft. Sie ist aus der früheren Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder hervorgegangen, steht aber jetzt für alle Kinder offen und betont den Grundsatz der Freiwilligkeit. Gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird das Jugendamt auf schri...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 2. Freistellung nach Auftragsrecht

Von dem sich aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ergebenden Freistellungsanspruch ist der Freistellungsanspruch zu unterscheiden, den die Rechtsprechung aus Auftragsrecht herleitet. Er betrifft die Fallkonstellation, in der die noch nicht bezahlte, also noch offene gesamtschuldnerische Forderung im Verhältnis zum Gläubiger noch nicht fällig ist und im Innenverhältnis einer der Ehegatt...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Einzelne Angelegenheit oder bestimmte Art von Angelegenheiten

§ 1628 BGB setzt weiter voraus, dass die Eltern sich "in einer einzelnen Angelegenheit" oder in einer "bestimmten Art von Angelegenheiten" der elterlichen Sorge nicht einigen können. Die Vorschrift betrifft daher einzelne situative Entscheidungen.[17] Durch eine überwiegend befürwortete restriktive Auslegung dieser Voraussetzung soll primär vermieden werden, dass über eine E...mehr

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FF 4/2015, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

In unterhaltsrechtlichen Mandaten bzw. unterhaltsrechtlichen familiengerichtlichen Verfahren taucht aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bzw. aufseiten des Unterhaltsberechtigten in den letzten Jahren immer wieder ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf. [1] Für die Inhaber von Firmen bzw. Geschäftsführer von Gesellschaften ist die Nutzung eines Dienstwagens eine Selbst...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin begehrt von ihrem geschiedenen Ehemann, dem Antragsgegner, Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem vormals ehelichen Hausanwesen. [2] Die Beteiligten, die im Jahre 1988 die Ehe geschlossen hatten, bewohnten mit ihren beiden (1988 und 1993 geborenen) Kindern die Erdgeschosswohnung in einem Hausanwesen, das dem Vater der Antragstellerin (...mehr

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AGS 3/2015, Johannsen/Henrich. Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, bearbeitet von Prof. Christoph Althammer, Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Dieter Büte, Dr. Isabell Götz, Dr. Monika Hamm, Eckart Hammermann, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, Dr. Andreas Holzwarth, Wolfgang Jaeger, Dr. Winfried Maier, Dr. Angelika Markwardt, 6. überarb. u. erw. Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXIX, 2.432 S. 149,00 EUR.

Fünf Jahre Warten haben sich wiederum gelohnt: Stets zum richtigen Zeitpunkt drängt sich der seit Jahrzehnten herausragende Klassiker des Familienrechts aktualisiert und unaufdringlich, aber um mehr als 500 Seiten reicher, in die Praxis der Familienrechtler. Das bisherige exzellente Autorenteam, das aus Wissenschaftlern und einer Vielzahl von Praktikern besteht, ist weitgehe...mehr

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FF 3/2015, Arbeitskreis "Abstammungsrecht" nimmt Arbeit auf

Herr Staatssekretär Billen hat heute die Auftaktsitzung des vom BMJV organisierten Arbeitskreises "Abstammungsrecht" eröffnet. Der Arbeitskreis soll der Frage nachgehen, ob das geltende Abstammungsrecht aktuelle Lebensrealitäten noch adäquat abbildet und ob die derzeitige gesetzliche Regelung nach verschiedenen gesetzgeberischen Einzelmaßnahmen der letzten Jahre noch stimmig...mehr

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FF 3/2015, Handbuch der Justiz 2014/2015

Deutscher Richterbund (Hrsg.)32. Auflage 2014, 811 Seiten, 74,99 EUR, Verlag C.F. Müller Das bewährte Handbuch der Justiz ist inzwischen in der 32. Auflage erschienen. Alle zwei Jahre wird das Werk vom Deutschen Richterbund in aktualisierter Fassung herausgegeben. Es ist unerlässlich für diejenigen, die sich mit Gerichten zu befassen haben; dies betrifft nicht nur die Justiza...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / 1. Rückblick

Die am 3. November 1982 vom BVerfG[5] ausgesprochene Nichtigerklärung von § 1671 Abs. 4 S. 1 i.d.F. des SorgeRG,[6] demzufolge die elterliche Sorge bei Scheidung einem Elternteil allein zuzuweisen war, kam einem Paukenschlag in der Diskussion um ein gemeinsames Sorgerecht nach Trennung und Scheidung der Eltern gleich. Die gemeinsame elterliche Sorge war plötzlich möglich,[7]...mehr

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FF 3/2015, Tretminen im Recht der Wiedereinsetzung

Dr. Mathias Grandel Nicht selten kann ein Mandant die Kosten eines Beschwerdeverfahrens in Familiensachen nicht selbst stemmen. Vielmehr kann das Beschwerdeverfahren nur durchgeführt werden, wenn Verfahrenskostenhilfe hierfür bewilligt wird. Die Mittellosigkeit eines Beteiligten ist ein unverschuldetes Hindernis an der Einhaltung der Rechtsmittelfristen. Es kann Verfahrenskos...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 2. Ehegattenunterhalt

Im Zusammenhang mit der Frage, wie sich ein Wechselmodell auf den Ehegattenunterhalt auswirkt, gibt es keine grundsätzlichen Differenzen. Denn es liegt auf der Hand, dass beide Ehegatten gleich zu behandeln sind:mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / I. Einleitung

Der folgende Beitrag soll etwas mehr Licht in die noch immer offene Fragestellung bringen, ob das Familiengericht gemäß § 1671 Abs. 1 oder § 1684 Abs. 3 BGB [2] gegen den Willen mindestens eines Elternteils ein Wechselmodell begründen kann (unter III.). Zugrunde gelegt wird das paritätische Wechselmodell mit annähernd gleich langen Aufenthaltsperioden des Kindes bei beiden El...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / V. Fazit

Vermögen sich die Eltern nicht über die gemeinsame Sorge ihres Kindes zu verständigen, so hat der Staat für eine klare Regelung zu sorgen.[97] Dies hat aber unter Wahrung des elterlichen Vorrangs als Erziehungsträger durch Zuweisung der alleinigen Entscheidungsbefugnis an einen Elternteil zu erfolgen, nicht durch Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe durch das Gericht. Die Festl...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / (2) Gerichtliche Entscheidung nach § 1687 Abs. 2

Abhilfe könnte aber eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1687 Abs. 2 schaffen, durch die das Familiengericht die Befugnisse nach Abs. 1 S. 2 und 4 einschränken oder ausschließen kann. Fallen die dem einzelnen Elternteil durch § 1687 Abs. 1 S. 2 oder S. 4 gewährten Alleinentscheidungsbefugnisse aufgrund gerichtlicher Entscheidung nach § 1687 Abs. 2 weg, bleibt es bei...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / (1) Gespaltene Sorge

Diese Form der Nachtrennungssorge, die die gemeinsame (freilich alternierende) Betreuung als physisches Element mit der vollen rechtlichen gemeinsamen Sorge verbindet, findet wegen § 1687 Abs. 1 jedoch keine Abbildung im Gesetz: Ein umfassendes gemeinsames Sorgerecht, wie es noch vor der Trennung unter §§ 1626, 1626a, 1627, 1629 Abs. 1 S. 2 bestanden hatte, besteht nicht meh...mehr

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FF 3/2015, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

Die Übergangsvorschriften des Reformgesetzes zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs bereiten nach wie vor Probleme. Der BGH trägt mit der vorliegenden Entscheidung zur Klärung bei, und offensichtlich aufgrund einer Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen werden die Voraussetzungen nach der Übergangsvorschrift des § 51 VersAusglG fast schon lehrbuchartig dargestellt. Zum V...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / I. Wann liegt ein unterhaltsrelevantes Wechselmodell vor?

Der Begriff "Wechselmodell" stammt aus der Umgangssprache, ist also im Gesetz nicht geregelt. Er gibt einen Zustand wieder: Das Kind wird nicht von einem Elternteil allein betreut, sondern abwechselnd von beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung im Einzelnen variiert zwischen dem in der Praxis kaum relevanten "Nestmodell", bei dem das Kind stets in der Wohnung eines Elternteil...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / Einführung

In jüngerer Zeit häufen sich Veröffentlichungen zum Wechselmodell mit unterschiedlichen Ansichten zu der Frage, ob ein Wechselmodell im Interesse gemeinsamer Kinder regelmäßig geboten ist oder ob es den Kinderinteressen regelmäßig widerspricht.[1] Die naheliegende Überlegung, in europäische Nachbarländer zu blicken, um von deren Praxis und Erfahrungen zu profitieren, findet ...mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger... / 2 Anmerkung

A. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts[1] hat u.a. die wechselseitigen Auskunftspflichten der im gesetzlichen Güterstand verheirateten Ehegatten neu strukturiert und erweitert. Anders als nach der bisherigen Rechtslage begründet nunmehr bereits die bloße Trennung i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB nach § 1379 Abs. 2 ...mehr

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 2. Grund für den Wegfall des Ehegattenunterhalts

In dem Vorentwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Erlöschen des Unterhaltsanspruchs damit begründet, dass durch die Eingehung der neuen Ehe "eine Ausgleichung des Schadens (stattgefunden hat), welcher dadurch entstanden war, dass durch die Scheidung dem unschuldigen Gatten die Ehe als Quelle der Lebensversorgung entzogen worden" ist.[10] Anders ausgedrückt wurde dem ber...mehr