Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / 6

Auf einen Blick ME können die infolge des auch über den 17.8.2015 hinaus gültigen Nachlassabkommens zwischen Deutschland und der Türkei entstehenden und hinzunehmenden Rechtsspaltungen dadurch relativiert werden, dass in der Beratung auf die Möglichkeiten der Rechtswahl auf güterrechtlicher Ebene hingewiesen wird. Zu begrüßen wäre im Ergebnis eine Vereinheitlichung der Recht...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 3. Anspruch des Kindes

Zum Fortbestehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs bei Wiederheirat gelangte man schließlich auch dann, wenn man diesen Anspruch nicht als Anspruch des betreuenden Elternteils begriffe,[29] sondern – wie vereinzelt gefordert[30] – als Anspruch des Kindes, also beim Kindesunterhalt ansiedelte. Gegen eine solche Veränderung spricht jedoch, dass sie sich nicht ohne Weiteres in ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / d) Güterrechtsstatut

Unter güterrechtlichen Gesichtspunkten wird zunächst türkisches Güterrecht anzuwenden sein, wenn beide Eheleute die türkische Staatsangehörigkeit innehatten und diese auch im Zeitpunkt der Eheschließung hatten. Dies ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 EGBGB.[14] Das deutsche internationale Familienrecht verweist bei gemeinsamer türkischer Staatsangehöri...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / a) Rechtslage seit 1.1.2002

Mit der Reform des tZGB wurde der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung aufgehoben und der Güterstand der Errungenschaft eingeführt. Die Errungenschaftsbeteiligung unterscheidet zwischen Eigengut (Art. 220 ff tZGB) und Errungenschaft (Art. 219 tZGB). Aus dieser Konstellation können vier Vermögensmassen entstehen, nämlich das Eigengut und die Errungenschaft der Ehefrau und...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Bundesgerichtshof entscheidet zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

BGH, Beschl. v. 3.12.2014 – XII ZB 181/13 (AG Lampertheim, Beschl. v. 4.2.2011 – 2 F 280/10 RI; OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 14.3.2013 – 6 UF 91/11) Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit dem Anspruch auf Rückforderung einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwie...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / 6. Folgen bei unterschiedlichem Erb –und Güterrechtstatut

Insbesondere bei unterschiedlichen Statuten stellt sich die Frage nach den Konsequenzen und den Bestrebungen nach Rechtsvereinheitlichung. Wie vorliegend dargestellt, wird eine Nachlassspaltung hinzunehmen sein, solange das deutsch-türkische Nachlassabkommen seine Gültigkeit hat. Im Verhältnis Deutschland-Türkei gilt das bereits Geschriebene mit der Maßgabe, dass bei unbeweg...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / 1 Gründe:

I. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 33.480 EUR (18.600 EUR für die Ehesache zzgl. 14.880 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es davon ausgegangen, dass das Nettoeinkommen, das der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung verdien...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 2/2015, Um halb 5 ist hier Schluss …

Klaus Weil Nein, ich möchte Sie diesmal nicht mit den profanen Herausforderungen des Versorgungsausgleichsrechts konfrontieren. Obwohl der BGH derzeit interessante Fragen wie den nachehezeitlichen Werteverzehr bei kapitalgedeckten Versorgungen zu entscheiden hat. Soll dieser versicherungsmathematische Werteverzehr zulasten der Versichertengemeinschaft gehen? Oder doch eher zu...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 1. Gesetzgebungsgeschichte

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896[5] enthielt bereits in § 1581 Satz 1 die Regelung, dass die Unterhaltspflicht mit der Wiederverheiratung des Berechtigten erlischt. Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938[6] (EheG) wurde diese Regelung in § 75 und nac...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / II. Ergebnisse

1. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den sieben erfolgreichen Verfassungsbeschwerden – insoweit anhand des Aktenzeichens auch für Außenstehende erkennbar – nur in drei Fällen um Eingänge aus dem Jahr 2014 handelte. Vier der sieben erfolgreichen Verfassungsbeschwerden waren hingegen schon im Jahr 2013 eingegangen und wurden aus unterschiedlichen Gründen, die s...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / dd) Gleichlauf Erb- und Güterrecht

Wie dargestellt, schlägt die Berücksichtigung der latenten Steuern beim Zugewinn wegen der engen Verzahnung von Erb- und Güterrecht an verschiedenen Stellen auf das Erbrecht und – insbesondere im Zuge des § 1371 BGB – auf das Pflichtteilsrecht durch. Eine einheitliche Behandlung der latenten Steuern ist daher auch aufgrund des Gleichaufs von Erb- und Familienrecht konsequent...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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AGS 1/2015, Nutzungsentschä... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg hat zutreffend differenziert und entschieden, dass die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses keine Ehewohnungssache nach § 111 Nr. 5 FamFG, vielmehr sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 FamFG ist (§ 111 Nr. 10 FamFG). Die Unterscheidung ist verfahrensrechtlich erforderlich – FG-Verfahren oder Familienstrei...mehr

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AGS 08/09/2015, Fällige Bet... / 2 Anmerkung

Regelmäßig wird übersehen, dass auch in einstweiligen Anordnungsverfahren fällige Beträge hinzuzurechnen sind. Soweit man nur vom hälftigen Wert der Hauptsache ausgeht, ist der hälftige Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen.[1] Beispiel Der Anwalt reicht im August auftragsgemäß eine einstweilige Anordnung beim FamG ein, mit der ein monatlicher Unterhalt i.H.v. 500,00 EUR ab...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / IV. Zusammenfassung

1. Das Alter ist im Rahmen des Betreuungsunterhalts für sich allein kein Kriterium mehr. Vielmehr kommt es entscheidend auf individuelle Umstände an, z.B. die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung, Belange des Kindes, Rollenverteilung zwischen den Eltern in der Ehe sowie die Praktizierung dieser Verteilung. 2. Bei den kindbezogenen Gründen gilt Folgendes: a) Überzogene...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 2 Anmerkung

Eventuell gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, d.h. subjektive Wertungen eines erkennenden – zwingend der Objektivität verpflichteten – Gerichts dürfen nie entscheidungsleitend sein. In einem Beschluss, der sich mit der zurzeit umstrittenen Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den erklärten Willen eines Elternteils a...mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / III. Resümee

Vergleicht man die quantitative Entwicklung von Eingängen und Stattgaben im Bereich der Fremdunterbringung, ergeben sich keine besonderen Auffälligkeiten. Grob lässt sich feststellen, dass mit der Zahl der Eingänge auch die Zahl der Stattgaben gestiegen ist. Als am auffälligsten mag hier einerseits das Jahr 2009 angesehen werden, in dem bei der geringsten Zahl an Eingängen (...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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FF 1/2015, Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

BGH, Beschl. v. 29.10.2014 – XII ZB 20/14 (AG Dresden, Beschl. v. 24.9.2012 – 307 F 1381/12; OLG Dresden, Zwischenbeschl. v. 17.12.2013 – 20 UF 1351/12) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und eine...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, von der Klägerin gezahltes Anwaltshonorar zurückzuzahlen. Die Beklagte ist eine Rechtsanwaltssozietät. Am 15.6.2011 suchte die Klägerin die Kanzlei der Beklagten auf, um deren anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin, die ebenso wie ihr Ehemann italienische Staatsangehörige ist, hatte sich zuvor...mehr

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FF 1/2015, Statistisches zu... / I. Einleitung

In den Frühjahrs- und Sommermonaten des Jahres 2014 hat das BVerfG in sieben Verfahren Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich im Kern gegen die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten.[1] Die bloße Zahl der Stattgaben scheint auf unterschiedlichen Seiten Hoffnungen und Befürchtungen zu nähren. Die Zahlen geben indessen weder für das eine noch für das andere...mehr

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zfs 1/2015, Gerichtskostenh... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat über das Familienrecht hinaus allgemeine Bedeutung, weil dieselbe Problematik praktisch in jedem gerichtlichen Verfahren vorkommen kann, in dem dem Übernahmeschuldner Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Die hier einschlägig gewesene Regelung des § 26 Abs. 4 FamGKG ist ebenso wie die fast wörtlich identische Bestimmung des § 31 Abs. ...mehr

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FF 1/2015, Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskost...mehr

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FF 1/2015, Oh, du Fröhliche – oder, wie gut, dass die Feiertage überstanden sind!

Weihnachtszeit, Kerzenschein, Behaglichkeit und leuchtende Kinderaugen. Ein paar Tage Auszeit, um einmal abzuschalten, ein schönes Menü zu kochen und mit der Familie zusammenzukommen – eine schöne Vorstellung, dachte sich meine Mandantin. Von diesem Gedanken beseelt stieg sie mit ihrem Lebensgefährten in die Planung der Feiertage ein. "Am 24.12. bleiben wir mit unserem gemein...mehr

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FF 1/2015, Anfechtung eines... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht – Familiengericht – Augsburg hat mit Beschl. v. 25.2.2014 eine in der Sitzung vom selben Tag getroffene Umgangsvereinbarung familiengerichtlich gebilligt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Großmutter. Die Mutter, der Vater, der Ergänzungspfleger und der Verfahrensbeistand haben sie schriftlich geäußert. II. Die zulässige Beschwerde der Großmutter führ...mehr

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AGS 12/2014, Gegenläufige A... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Das FamG hat den Verfahrenswert für die einstweiligen Anordnungen auf Regelung von Teilbereichen der elterlichen Sorge zutreffend auf insgesamt 1.500,00 EUR festgesetzt (§ 41, § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG). Die einstweilige Anordnung ist jetzt ein von der Hauptsache verschiedenes und selbstständiges Verfahren (Gerhardt/Keske, Handb...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Anmerkung

Entscheidungen zur Totenfürsorge und zum Bestattungsrecht, die bislang eher ein Schattendasein führten, nehmen zu. Grund dafür sind nicht nur die in Mode gekommenen individuellen Bestattungswünsche (siehe Kurze, ZErb 2012, 103 ff), sondern auch die zunehmende Tendenz der Testatoren, neben der Einsetzung von Rechtsnachfolgern in das eigene Vermögen eine bestimmte Art der Best...mehr

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AGS 08/09/2015, Zuständiges... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie entspricht den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers, auf die das Gericht zutreffend hingewiesen hat, lässt sich aber nur mit Blick auf die Historie der Norm verstehen. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG trat als Art. 2 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.7.2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt lautete § 66 Abs. 3 S. 2 GKG, der dort die s...mehr

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AGS 08/09/2015, Zuständiges... / 1 Aus den Gründen

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Staatskasse gegen die Festsetzung der Vergütung des in der vorliegenden Kindschaftssache tätig gewordenen Übersetzers durch das FamG. Das FamG hat die Beschwerde nach erfolgter Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung vorgelegt. Der Senat hat die Beteiligten auf die beabsichtigte Verweisung an das für den Bezirk des FamG zuständige LG hing...mehr

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FF 1/2015, Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht

Heiß/Castellanos2013, 262 Seiten, 38 EUR, Nomos Verlag Das Gemeinschaftswerk von Heiß/Castellanos ist in 1. Auflage im Jahr 2013 unter dem Thema "Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht" auf dem juristischen Büchermarkt erschienen. Mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Elternteile haben nunmehr erstmalig auch beide nicht mite...mehr

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AGS 1/2015, Bestimmtheit ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 511 ZPO statthafte und gem. §§ 517 Abs. 1, 519, 520 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache hat sie teilweise Erfolg. Die Beklagte ist gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB verpflichtet, das an sie gezahlte Anwaltshonorar in Höhe von 5.655,11 EUR zurückzuzahlen. Ein Rechtsgrund für die von der Klägerin erb...mehr

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FF 12/2014, Zur Initiative ... / 3.  Familienrecht

Auch wenn das Familienrecht grundsätzlich weiterhin der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten untersteht, kann die EU auf der Grundlage besonderer Gesetzgebungsverfahren spezielle Maßnahmen für das Familienrecht mit grenzüberschreitenden Konsequenzen ergreifen. Jedoch müssen einer solchen Entscheidung alle Mitgliedstaaten (einstimmig) zustimmen. In den vergangenen Jahre...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Zur Initiative "Assises de la Justice" der Europäischen Kommission

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Familienrecht und Strafrecht – Auszug – 3. Familienrecht Auch wenn das Familienrecht grundsätzlich weiterhin der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten untersteht, kann die EU auf der Grundlage besonderer Gesetzgebungsverfahren spezielle Maßnahmen für das Familienrecht mit gre...mehr

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FF 12/2014, Verteilung der ... / 2 Anmerkung

Es handelt sich um den "klassischen" Streit zwischen getrennten bzw. geschiedenen Ehegatten über Restschulden aus der Ehezeit: Die Valuta war von der Bank an die Ehefrau ausgezahlt worden, die auch die Ratenzahlungen übernahm, bis deren Konto kein Guthaben mehr aufwies. Die Darlehensgeberin hielt sich – in Höhe eines Teilbetrages von 1.735,52 EUR erfolgreich – an den Ehemann...mehr

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FF 12/2014, Die Darlegungs-... / 2. Die Neuregelung der §§ 1379, 1375 Abs. 2 BGB

In letzter Minute ist – völlig unvorhergesehen und nie in Stellungnahmen der verschiedenen Verbände diskutiert – die Auskunft zum Trennungszeitpunkt normiert worden. Auf diese Weise soll der Berechtigte besonders geschützt werden. Der bei vielen Ehegatten unterschwellig vorhandenen Tendenz, das Vermögen bis zum eigentlichen Stichtag (Rechtshängigkeit der Scheidung) gem. § 13...mehr

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FF 12/2014, Verfrühter Sche... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG lagen gleich mehrere interessante Rechtsfragen zu Grunde: 1. Der Scheidungsantrag war in erster Instanz als verfrüht zurückgewiesen worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss hatte der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG führt in seinem Beschluss im Einzelnen aus, dass der Scheidungsantrag durch das erstinstanzliche Gericht zu Recht zurü...mehr

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FF 12/2014, Erfahrungen mit... / II. Hinweise für den Sachvortrag

Wie oben dargestellt reicht die pauschale Behauptung von Kommunikationsstörungen oder Differenzen nicht aus, um die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Kindesmutter zu begründen. Andererseits ist durch die Konstruktion des Gesetzgebers der Vater in der Pflicht, an das Gericht heranzutreten und muss daher seinen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge begründe...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Internationales Familienrecht

Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Von der Anordnung einer Vollzugsmaßnahme ist abzusehen, wenn sie mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das Beschleunigungsgebot ist auch bei der Vollziehung einer Rückführungsanordnung besonders zu beachten (OLG Hamb...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert beträgt 12.788,00 EUR. 1. Bei einem Stufenantrag ist nach § 38 FamGKG der Verfahrenswert der höchsten Stufe maßgeblich. Dies ist hier – wie im Regelfall – der Leistungsantrag, da die Werte der Hilfsansprüche geringer sind bzw. von vornherein nur mit einem Bruchteil des erwarteten Leistungsanspruchs angesetzt werden (vgl. Keske, Handbuch des Fachanwalts Fami...mehr

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FF 11/2014, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)6. Auflage 2013, 1.760 Seiten, 114 EUR, Luchterhand Verlag Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2013 in sechster komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Vier Jahre nach der letzten Auflage ist das gut eingeführte Buch auf den Markt gekommen. Der Unterzeichnete hat ...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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FF 11/2014, Warum heiraten Paare überhaupt noch?

Angeblich finden 60 Prozent der Bundesbürger eine glückliche Beziehung sehr wichtig. Nur ein verschwindender Anteil stuft in seinem Leben eine Partnerschaft als unwichtig ein. Trotz aller Ernüchterung und Entzauberung wird der Liebe eine enorme Bedeutung zugemessen. Selbst wenn man an die alles überwältigende und übersteigende Macht der Liebe glaubt, so muss heute aber nieman...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Mit Erfolg wendet sich der Beschwerdeführer zunächst dagegen, dass das FamG den Verfahrenswert des vorliegenden Verfahrens auf Erlass einer auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses gerichteten einstweiligen Anordnung lediglich auf EUR 1.310,00 EUR, mithin auf rund die Hälfte des geltend gemachten Vorschussbetrages von EUR 2.621,70 festgesetzt hat. Da die §§ 43 ff. FamGK...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Seit Jahresanfang wurde eine Vielzahl von Entscheidungen des BVerfG veröffentlicht, die sich mit der Problematik der Herausnahme oder Rückführung von Kindern in die elterliche Obhut auseinandersetzten.[1] Das BVerfG hat in diesen Entscheidungen die in gefestigter Rechtsprechung entwickelten – und zu Recht – strengen Maßstäbe aufrechterhalten, unter deren Voraussetzungen über...mehr