Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Zerb 11/2014, Steuerbefreiu... / Anmerkung

Von Zeit zu Zeit wird in Gestaltungsmandaten der Wunsch geäußert, die Wohnsituation bestimmter Begünstigter über den eigenen Tod hinaus abzusichern. Zugleich sollen aber manchmal der Erhalt des Wohnobjekts gesichert und der (Zwischen-)Erwerber an der Veräußerung dieses Vermögens gehindert werden. Abgestimmt auf die individuellen Verhältnisse wird in solchen Fällen immer wied...mehr

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FF 10/2014, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Stuttgart vom 26.–27. Juni 2014

Szenen einer Ehe Es waren nicht die "knallharten" Themen aus der familienrechtlichen Praxis, die am ersten Veranstaltungstag in Stuttgart zur Debatte standen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte sich gemäß dem Motto des diesjährigen Anwaltstages "Freiheit gestalten" die Freiheit genommen, sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Familienrechts ...mehr

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AGS 10/2014, Beschwerdewert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 61 Abs. 1 FamFG nur statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR erreicht. Bei einem Verfahren betreffend die Bestimmung der Bezugsberechtigung für das Kindergeld nach den §§ 64 Abs. 2, S. 3, Abs. 3 EStG handelt es sich um eine sonstige Unterhaltssache nach § 231 Abs. 2 FamFG, die jedoch nicht als Familienstreitsache, sondern als V...mehr

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AGS 10/2014, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Das FamG hat es zu Recht abgelehnt, eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV festzusetzen. Diese steht dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nicht zu. Die Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV für das Entstehen einer Terminsgebühr sind nicht erfüllt. Ein gerichtlicher Termin hat nicht stattgefunden. Zwischen den ...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 3 Anmerkung

1. Seit Inkrafttreten der Güterrechtsnovelle (1.9.2009) hat es nahezu fünf Jahre gedauert, bis der BGH diese in Rechtsprechung und Literatur äußerst kontrovers diskutierte Frage endgültig entschieden hat. Ursache für den Streit war die gesetzgeberische Schludrigkeit, mit der die Übergangsfälle "geregelt" worden waren. Lediglich bei der Anwendbarkeit des negativen Anfangsverm...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Normalfall in Familienverfahren: die zulässige Übermittlung der Angaben über Verfahrenskostenhilfe an den Antragsgegner – § 117 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO

Von praktischer Bedeutung ist die bereits durch das FamFG geänderte Fassung des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO. Danach kann das Gericht Einkommensdaten des Beteiligten, der Verfahrenskostenhilfe beantragt, auch ohne dessen Zustimmung[21] der anderen Partei zugängig machen. Zitat § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO n.F. "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugäng...mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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FF 9/2014, NomosKommentar BGB – Familienrecht

Dauner-Lieb/Heidel/Ring (Gesamt-Hrsg.)Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling (Band-Hrsg.)Band 4, 3. Auflage 2014, 3.194 Seiten, 198 EUR, Nomos Verlag Mit der nunmehr 3. Auflage des Bandes "Familienrecht" knüpft der Nomos-Kommentar zum BGB an eine Erfolgsgeschichte an, die ihn bereits seit der 1. Auflage begleitet. Zu danken ist dies zum einen seinem Konzept, das Praxisbezug u...mehr

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FF 9/2014, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2014

20. bis 22. November 2014 in Marburg Nebengebiete im Fokus Programm Donnerstag, 20. November 2014mehr

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FF 9/2014, Keine Schutzbedü... / 1

Leitsätze von Prof. Dr. Winfried Born, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Dortmundmehr

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FF 9/2014, Nebengebiete

– damit wollen wir uns auf der Herbsttagung befassen. Ja, es ist wieder soweit: Vom 20.–22.11.2014 findet die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg statt. Tatsächlich sind es nicht die Standardsituationen – sieht man einmal von der Frage der Höhe und Dauer des zu zahlenden nachehelichen Unterhaltes ab –, die uns Kopfzerbrechen bereiten: In welcher Höhe ...mehr

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FF 9/2014, Die Versöhnung d... / 5 V.

Beispielhaft für die Bedeutung des Getrenntlebens bei sozialhilferechtlichen Ansprüchen[24] sei der Unterhaltsvorschuss genannt. Der Anspruch ist ebenfalls an das Getrenntleben der Eltern geknüpft, § 1 Abs. 1 Nr. 2b UnterhVG. Gemäß § 1 Abs. 2 UnterhVG gilt auch hier die gleiche Begrifflichkeit wie im BGB. Haben die Eltern die eheliche Gemeinschaft aufgehoben und wollen sie si...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des V... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben am 16.11.1976 die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde am 12.6.2010 zugestellt. [2] Beide Eheleute sind Beamte des Landes Schleswig-Holstein. Während der gesetzlichen Ehezeit vom 1.11.1976 bis zum 31.5.2010 haben beide Ehegatten insbesondere beamtenrechtli...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Die beiden jeweils im Jahr 1946 geborenen Beteiligten schlossen im Mai 1970 die Ehe, aus der ein im November 1970 geborener Sohn hervorgegangen ist. Im August 1981 trennten sich die Beteiligten und wurden auf einen im Oktober 1981 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 21.2.1...mehr

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zerb 8/2014, Das Behindertentestament

Gerhard Ruby, Andreas Schindler, Alexander Wirich (Hrsg.) 2. Auflage 2014, 148 Seiten, zerb verlag, 39 EUR ISBN: 9783941586918 Im Rahmen der erbrechtlichen Beratungspraxis gehört die Gestaltung eines Behindertentestaments zu den komplexesten und schwierigsten Gestaltungen. Einerseits soll das Behindertentestament das Vermögen in der Familie erhalten und vermeiden, dass der Sozi...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / b) Voraussetzungen der Abänderung

Nach § 225 Abs. 2 FamFG ist eine Abänderung möglich, wenn sich rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit einstellen, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertänderung führen. Dabei wird nach Abs. 3 der Vorschrift von einer wesentlichen Wertänderung ausgegangen, wenn sie mindestens 5 % des bisherigen Ausgl...mehr

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FF 7+8/2014, Erbverzichte a... / IV. Zusammenfassung

Erb- und Pflichtteilsverzichte sind typische Begleitregelungen in Eheverträgen im erweiterten Sinne. Globale Regelungen sind in aller Regel nicht angezeigt. Eine Anpassung ähnlich güterrechtlichen Regelungen ist möglich. Zu denken ist z.B. an beschränkte Pflichtteilsverzichte oder bedingte und befristete Verzichte. Gegenleistungen können durch Bedingungen mit dem Verzichtsve...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 4. Fazit der Abänderungen gem. § 51 VersAusglG

Die Abänderung einer nach bisherigem Recht ergangenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich gem. § 51 VersAusglG ist dreistufig zu sehen. Unterstellt, die zeitlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung gem. § 226 Abs. 2 FamFG sind erfüllt (6 Monatsfrist), ist die erste Stufe, die Prüfung der Zulässigkeit einer Abänderung, nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Wei...mehr

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AGS 7/2014, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat zu Recht den Verfahrenswert der Folgesache nachehelicher Unterhalt auf 10.800,00 EUR festgesetzt, § 51 FamGKG. Gem. § 51 FamGKG bemisst sich der Verfahrenswert in Unterhaltssachen nach dem Unterhaltsbetrag, der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung gefordert werden. Dabei handelt es sich rechnerisch um den Betrag von 10.800,00 EUR. Im Falle eines Unt...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Ebenfalls ein Hauptstreitpunkt bei der Beratungshilfe stellt die Beurteilung der Frage der Angelegenheit dar.[31] Dieser Streit wurde weder durch das Gesetz bis zum 31.12.2013 noch nach neuer Rechtslage beantwortet und erledigt. Insbesondere im Familienrecht spielt dies eine Rolle. Hier bestehen bislang dreierlei Grundansichten. Eine These argumentiert, dass es sich beim Zus...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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FF 7+8/2014, Diesmal ganz bissig: die schwangere Babsi und "die Pille danach"

Wenn es um Hundefragen geht, wird die Verfasserin schwach, allerdings nicht so schwach, dass sie bei jeder einen Hund betreffenden Gerichtsentscheidung in Begeisterung ausbricht. So auch hier: Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 7.4.2014 – 18 UF 62/14 hat deprimiertes Kopfschütteln ausgelöst. Offenbar sind die Grenzen zwischen Mensch und Tier hier so verwischt worden, dass es ...mehr

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FF 7+8/2014, Sofort wirksam, aber unausgewogen?

Dr. Mathias Grandel Mit den Regelungen zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in Unterhaltssachen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Interessen des Unterhaltsgläubigers zu stärken. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass Gesetzgeber und Praxis über das Ziel hinausgeschossen sind. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses in Unterhaltssachen "soll" gem. § 116 Abs. ...mehr

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FF 7+8/2014, Vollstreckung ... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 19.2.2014 hat der BGH eine in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage[1] entschieden. Die dabei erörterten tatbestandlichen Voraussetzungen zur Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 89 Abs. 1 FamFG – wie etwa die Vollstreckungsfähigkeit eines gerichtlich gebilligten Vergleichs[2] oder die Frage, wann von einem schuldhaften Verstoß...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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Wohnungseigentums- oder Familienrecht?

Leitsatz Weist ein Verfahren nach § 43 WEG nur geringen Bezug zu dem Sachgebiet des Wohnungseigentumsrechts auf und liegt der Schwerpunkt bei den familienrechtlichen Bezügen, ist eine Familiensache anzunehmen. Dies gilt auch in Zweifelsfällen immer dann, wenn das Verfahren durch familienrechtliche Verhältnisse nicht unwesentlich mitgeprägt wird. Maßgeblich für die Zuordnung ...mehr

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zerb 6/2014, StichwortKommentar Familienrecht

Dr. Matthias Grandel/Roland Stockmann (Hrsg.) 2. Auflage 2014, 1642 Seiten, Nomos, 118 EUR ISBN: 978-3-8487-0522-1 Bei Erscheinen der Erstauflage im Jahr 2012 gab es auf dem Markt kein vergleichbares Werk. Der Stichwortkommentar unterscheidet sich von einem klassischen Kommentar zum Familienrecht dadurch, dass das gesamte materielle Familienrecht inklusive des Verfahrensrechts ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 1. Antrag

Das Abänderungsverfahren wird – wie sich § 225 Abs. 2 FamFG entnehmen lässt – nur auf Antrag eingeleitet.[68] Es besteht kein Anwaltszwang.[69] Der Antrag hat lediglich verfahrenseinleitende Natur, er muss nicht beziffert,[70] soll aber gemäß § 23 FamFG begründet werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Versorgung – ggf. auch des Gegners – einer Veränderung unterliegt...mehr

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FF 6/2014, Zeitempfinden

Inge Saathoff Seit dem 1.9.2009 gilt in Sorge- und Umgangssachen das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG. Für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt ist dies bereits ein alter Hut. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens soll ein Anhörungstermin beim Familiengericht stattfinden. Wir kennen alle die Diskussion um die Frage, wie Richter die...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / Fazit/Zusammenfassung

Die Erhöhung der für vor 1992 geborene Kinder anzurechnenden Kindererziehungszeiten wirkt sich auch auf den Versorgungsausgleich aus. In laufenden Scheidungs- bzw. Versorgungsausgleichsverfahren, bei welchen die Eheleute vor 1992 geborene Kinder und entsprechend früh geheiratet haben, sollte auf eine korrekte Berechnung der Rentenanwartschaften durch die gesetzliche Rentenver...mehr

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zfs 6/2014, Wussow: Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 1.573 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-452-26285-1

Lange Jahre nach der Vorauflage erscheint die Gesamtdarstellung zum Unfallhaftpflichtrecht unter einem elfköpfigen Autorenteam aus Anwaltschaft und Justiz in runderneuerter 16. Auflage mit einem Umfang von fast 1.600 Seiten. Eine Online-Zugriffsmöglichkeit besteht inzwischen unter www.jurion.de . Schon in der kurzen Einführung werden wichtige verkehrsrechtliche Aspekte angespr...mehr

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FF 6/2014, Zuschlag an den ... / 2 Anmerkung

1. Mit der vorliegenden Entscheidung greift der BGH erneut streitige Fragen in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Versteigerungserlöses auf, bestätigt teilweise seine bisherige Rechtsprechung und trägt darüber hinaus einem praktischen Bedürfnis Rechnung, indem der Ersteher als früherer Miteigentümer nicht zwingend den auf ihn entfallenden Anteil des Bargebots zum Ve...mehr

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FF 6/2014, Zulässigkeit von... / 2 Anmerkung

Wer sich im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger auskennt, erfährt in dem hier veröffentlichten Beschluss nichts Neues. Die in dem zwar langen, aber sorgfältig formulierten Leitsatz ausgesprochene Auffassung entspricht der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur. Das KG zitiert zutreffend die Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 23.12.2011[1]...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / V. Abänderungen von Altentscheidungen

Liegt der abzuändernden Entscheidung zum Versorgungsausgleich noch das bis 31.8.2009 geltende Recht zu Grunde, ist nicht § 225 FamFG maßgeblich, sondern die Übergangsregelung des § 51 VersAusglG. Für diesen gelten – soweit im Folgenden nicht anders dargestellt – die obigen Ausführungen sinngemäß. § 51 Abs. 2 und Abs. 5 VersAusglG verweisen auf § 225 Abs. 2 bis Abs. 5 FamFG. D...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 5. Wesentlichkeit

Nicht jede Änderung führt zu einer Abänderungsmöglichkeit. Die Änderung muss wesentlich sein, § 225 Abs. 2 FamFG, sonst ist der Abänderungsantrag unbegründet.[32] Nach § 225 Abs. 3 FamFG ist eine Wertänderung wesentlich, wenn sie mindestens 5 % des bisherigen Ausgleichswerts des Anrechts beträgt (relative Wertgrenze) und bei einem Rentenbetrag als maßgebliche Bezugsgröße 1 %,...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 1. Abgrenzung

Die zutreffende Abgrenzung eines Verfahrens der sonstigen Familiensachen von den Nichtfamiliensachen und von den anderen Familiensachen nach § 111 FamFG ist von Bedeutung für die Bestimmung des zutreffenden Rechtswegs gemäß § 13 GVG, für die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG, für die Anwendbarkeit des FamFG, der ZPO und des entsprechenden Kostenrec...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / IX. Verordnungen und Ausführungsgesetze

Soweit es um Entscheidungen und Verfahren im Bereich der Verordnung Brüssel II a geht (Statusverfahren und Kindschaftsverfahren) ist das internationale Familienrechtsverfahrensgesetz als Ausführungsgesetz zu beachten. In Bezug auf Unterhaltsansprüche ist auf das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) als Ausführungsgesetz zurückzugreifen. Hinweis Bei dem Beitrag handelt es sich um di...mehr

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FF 5/2014, Mitgliederumfrage 2013: Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Im letzten Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage der Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gewidmet und ihre Mitglieder in einem Erhebungszeitraum von etwa 2 ½ Wochen im Oktober 2013 nach ihren Erfahrungen mit der Gerichtspraxis in diesen Bereichen befragt. Anlass für das Umfragethema war das zum 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Pro...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / I. Einleitung

Das Familienrecht wird internationaler. In den letzten Jahren hat es gravierende Änderungen des EGBGB gegeben. Weitere Änderungen stehen wegen der fortschreitenden Internationalisierung an. Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen IPR sind EU-Verordnungen, wie die Verordnung Brüssel II a, Verordnung EG-Nr. 2201/2003 vom 27.11.2003 über die Zuständigk...mehr

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FF 5/2014, Deutscher Anwaltstag vom 26.–28. Juni in Stuttgart

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 26.6.2014, Liederhalle, Schillersaal (Ebene 1) 13.30 – 18.00 Uhr Szenen einer Ehe 13.30 – 14.30 Uhr Die Ehe auf (Lebens-)Zeit? – Rechtshistorische Betrachtung der Ehe Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Unger, Hamburg 14.30 – 15.30 Uhr Werden Ehen im Himmel geschlossen? – Theologische Betrachtung der Ehe Dr. Christine Bergman...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Folge versehentlicher Bekanntgaben an den Versorgungsträger

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz Zusammenfassung Nach Ansicht des DAV sollte zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen be...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 3. Bewertung der Entscheidung

Eine Bewertung der Entscheidung fällt nicht ganz leicht. Zwei Gesichtspunkte kommen insoweit in den Sinn; einmal von der Warte des Elternunterhalts aus und zum anderen im Hinblick auf den Aspekt der familiären Solidarität: a) Für den Elternunterhalt ist zunächst hervorzuheben, dass dieser im Vergleich zu anderen Unterhaltsansprüchen bekanntlich verhältnismäßig schwach ausgest...mehr

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FF 5/2014, Nebengüterrecht – Ausgleichsansprüche bei Gütertrennung und gestörtem Zugewinnausgleich

Thomas Herr1. Auflage 2013, 256 Seiten, 53 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-65103-8 Die Neuerscheinung zum Nebengüterrecht von Thomas Herr behandelt die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sog. Nebengüterrecht). Im Buch werden die konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die ehebezogene Zuwendung und der familienrechtliche Kooperationsvert...mehr

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AGS 5/2014, Umfang der Wert... / 2 Aus den Gründen

Der Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens ist ohne "Anrechnung" der bereits durch die einstweilige Anordnung festgesetzten Beträge zu ermitteln, allerdings – anders als mit der Beschwerde geltend gemacht – unter Berücksichtigung laufenden Unterhalts schon ab November 2013 (zur Abgrenzung rückständigen und laufenden Unterhalts Keske in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. A...mehr

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FF 5/2014, Die gemeinsame elterliche Sorge per Gericht wird ein Jahr alt

Christiane A. Lang Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wurde am 16.4.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, S. 795 ff.) und trat am 19.5.2013 in Kraft. Die Neuerungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge werden also ein Jahr alt. Ein Grund zum Gratulieren? Was bisher geschah: Dem nicht verheirateten Vater war es neben der ...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte vor dem FamG den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.791,53 EUR eingereicht. Das FamG hat der einstweiligen Anordnung stattgegeben und den Verfahrenswert auf den hälftigen Wert des geltend gemachten Betrages, also 3.895,76 EUR, festgesetzt. Hiergegen hat die Verfahrensbevollmächtigte der A...mehr

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FF 5/2014, Bewertung einer ... / 2 Anmerkung

Der Bundesgerichtshof bestätigt in dieser Entscheidung seine frühere Rechtsprechung, wonach der Gewerbebetrieb eines selbstständigen Handelsvertreters grundsätzlich keinen über dem Substanzwert liegenden Geschäftswert, Goodwill, besitze,[1] und überträgt diese Rechtsprechung auf eine Versicherungsagentur und den damit verbundenen künftigen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. ...mehr