Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 02/2013, Herausforderung... / c) Form der Rechtswahl

Anders als die Rechtswahl im Vertragsrecht ist die Wahl des Scheidungsstatuts nicht formfrei möglich, sondern bedarf nach der Rom III-VO mindestens der Schriftform (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Rom III-VO), wobei aber auch elektronische Übermittlungen ausreichen können. Zusätzliche Formanforderungen des Rechts eines Mitgliedstaates, in dem einer der Ehegatten zur Zeit der Rechtswahl...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 2. Vorweg zu klärende Fragen

Dabei ist zunächst eine Klarstellung bzgl. des Anwendungsbereichs erforderlich. Die Kollisionsregeln gelten als loi uniforme auch gegenüber Drittstaatensachverhalten. Eine wirksame Rechtswahl des Scheidungsrechts ist also – gleichgültig, ob sie auf die Anwendung österreichischen, Schweizer, englischen oder eines US-amerikanischen Rechts gerichtet ist – von den deutschen Geri...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / b) Zeitpunkt der Rechtswahl und Änderbarkeit

Diese Rechtswahl kann im Vorhinein, also beispielsweise schon bei Eheschließung, oder aber vor Einreichung des Scheidungsantrags getroffen werden (Art. 5 Abs. 2 Rom III-VO). Ob auch noch während des Verfahrens eine Rechtswahl möglich ist, hängt vom Recht des angerufenen Gerichts ab (Art. 5 Abs. 3 Rom III-VO). Im deutschen Recht ist vorgesehen, dass eine Rechtswahl noch bis z...mehr

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FF 02/2013, Mitgliederumfrage 2012: Ihre Zufriedenheit mit der FF

In diesem Jahr hat die AG Familienrecht ihre Umfrage ganz ins Licht des 15-jährigen Jubiläums der FF gestellt und ihre Mitglieder in den ersten beiden Oktoberwochen nach ihrer Zufriedenheit mit dem Forum Familienrecht befragt. Beteiligt haben sich von den fast 7.000 Mitgliedern in ganz Deutschland 14 %, d.h. die Rückläufe beliefen sich auf etwa 900. Das Umfrageergebnis ist ei...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 4. Paradigmatischer Charakter der Wahl des Scheidungsrechts

Warum wird der Wahl des Scheidungsstatuts mit diesen Ausführungen ein so großer Raum eingeräumt, obwohl in der Praxis eher die Scheidungsfolgen sowohl im Hinblick auf die (möglicherweise verschiedenen) anwendbaren Rechte als auch in der konkreten Rechtsanwendung problematisch sind? Zum einen ist trotz eines gewissen Trends zur Scheidungsfreundlichkeit der Rechtsordnungen – a...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 4. Kooperationsbemühungen auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene wird sowohl von Seiten der Europäischen Union als auch von der Haager Konferenz nach Lösungen gesucht, die die Interessen der in dieser Weise gezeugten Kinder berücksichtigen, Schutz für die Beteiligten bieten, die Rechtsfolgen für alle Betroffenen vorhersehbar machen und die Akzeptanz der Folgen von Reproduktionsvorgängen sicherstellen.[17] Dies is...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 2. Reaktionen nationaler Gesetzgeber

Verschiedene nationale Gesetzgeber – insbesondere in den Einzelstaaten der USA (wie in dem vorangegangenen Beispielsfall in Georgia) haben hierauf mit einer den Belangen der Wunscheltern entsprechenden Gesetzgebung reagiert: Sie ermöglichen – manchmal mit, manchmal ohne Gerichtsbeschluss – die Eintragung der Wunscheltern als rechtliche Eltern in das Geburtsregister.[7] Dabei...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / bb) Verbundenheit mit dem gewählten Recht

Von den staatlichen Rechten stehen jedoch nicht alle Rechtsordnungen den Parteien zur Auswahl. Vielmehr sind nur solche Rechtsordnungen wählbar, die eine gewisse Verbundenheit zu einer oder beiden Parteien aufweisen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass zwar einerseits die mit der Rechtswahlmöglichkeit den Parteien eingeräumte Autonomie geeignet erscheint, Sachnähe, R...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / e) Wann hat die lex fori Vorrang?

Trotz einer grundsätzlich formgerechten und auch im Übrigen wirksamen Rechtswahl kann das gewählte Recht in bestimmten Fällen durch die lex fori ersetzt werden. Dies ist neben dem soeben erwähnten Gesichtspunkt der fehlenden unabhängigen Beratung zum einen der Fall, wenn die Regelungen des gewählten Rechts (aus einem anderen Grund) gegen den ordre public des Gerichtsstaates ...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 1. Problemlage

Seit die Thematik der medizinisch assistierten Zeugung die Juristen intensiver zu beschäftigen begonnen hat, also im Wesentlichen seit Mitte der Siebzigerjahre, haben sich die medizinischen Möglichkeiten, die Verhaltensweisen der Beteiligten und die rechtlichen Verhältnisse kontinuierlich verändert. Dadurch werden immer wieder neue rechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Die...mehr

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FF 02/2013, Anmerkung

Anmerkung Mit seiner Entscheidung vom 10.10.2012 hat der BGH eine in Rechtsprechung und Literatur bislang äußerst kontrovers diskutierte Problematik abschließend entschieden. Der vorliegende Beschluss ist dabei in mehrfacher Hinsicht ausdrücklich zu begrüßen. Die zur Begründung der Entscheidung herangezogenen Erwägungen und hier insbesondere die aus Wortlaut, Systematik, Entst...mehr

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FF 02/2013, Nichts ist von Dauer

Eva Becker … lautet eine Weisheit. Sie könnte von Familienrechtlern stammen, die an Ehe und Unterhalt denken, wenn von der Dauer die Rede ist. So war es zweifellos vor der Reform des Unterhaltsrechts. Seitdem war es mit der Gewissheit um die Dauer und deren Bedeutung geschehen: Wie lange eine Ehe dauert, war nur noch von untergeordnetem Belang. Stattdessen war es nun der ehebed...mehr

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FF 02/2013, Fortwirkung ein... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung erscheint aus drei Gründen bemerkenswert: Zunächst ist es überraschend, dass Entscheidungen zu der Thematik mit Ausnahme der angeführten BGH-Entscheidung nicht zu finden sind. Lediglich in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Auflage, findet sich in § 10 Rn 423 eine Anmerkung von Schmitz, dass ein im einstweiligen Anordnungs...mehr

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AGS 2/2013, Abänderung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung von monatlichen Raten im Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO kommt vorliegend nicht in Betracht. 1. Das Unterhaltsverfahren wurde von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers, der Mutter, im Namen des Antragstellers, des minderjährigen Kindes, geführt, § 1629 Abs. 2 BGB. In diesen Fällen ist das Kind Verfahrensbeteiligter, f...mehr

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FF 02/2013, Erhöhung des ko... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seinem am 5.5.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag erstrebt der Antragsteller die Abänderung eines zwischen den Beteiligten im Jahre 1998 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches über nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 3.150,00 DM zugunsten der Antragsgegnerin mit dem Ziel, ab Mai 2011 keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Er beruft sich darauf, dass das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.1.1 Witwe/Witwer

Rz. 6 Der Anspruch auf Rente steht nur der Witwe oder dem Witwer eines verstorbenen Versicherten zu (vgl. zur eingetragenen Lebenspartnerschaft Rz. 40). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine im Zeitpunkt des Versicherungsfalls des Todes rechtsgültige Ehe vorgelegen hat. Die im Inland geschlossene Ehe muss den Erfordernissen des deutschen Rechts genügen (§ 13 Abs. 3 EGBG...mehr

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FF 01/2013, "Kleine Kinder – große Sorge(n)?"

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 22.–24.11.2012 in Bremen Die besonders schwierige Situation der Kinder im Familienrecht stand im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Bremen gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedenst...mehr

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FF 01/2013, Rechtspolitische Sendungen im Fernsehen

Interview mit Dr. Frank Bräutigam, Leiter der ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe Dr. Frank Bräutigam FF/Schnitzler: Sie sind Leiter der ARD-Rechtsredaktion im Südwestrundfunk und machen die bekannte Sendung "ARD-Ratgeber Recht". Die Redaktion der Zeitschrift Forum Familienrecht stellt ein Informationsangebot im Wesentlichen für die Anwaltschaft und interessierte Wissenschaftler un...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (b) Unterhaltsverzichtsverbot

Das Familienrecht enthält in § 1614 Abs. 1 BGB ein ausdrückliches Unterhaltsverzichtsverbot. Dagegen hat der Gesetzgeber in § 2346 BGB Pflichtteilsverzichte ohne Einschränkung für zulässig erklärt. Darin ließe sich eine vorgehende spezialgesetzliche Wertung sehen[112], die – ebenso wie § 2338 BGB bei der Pflichtteilsbeschränkung überschuldeter Abkömmlinge, um dessen Eigenglä...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / III. Praxistipps

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / 1. Gestaltungsrahmen

Das Pflichtteilsrecht hat im forensischen und wissenschaftlichen Diskurs anhaltend Hochkonjunktur mit Schwerpunkt Pflichtteilsreduzierung und das, obwohlmehr

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FF 01/2013, Die neuere Rech... / V. Die Abänderung eines gerichtlich genehmigten Vergleiches

Das OLG Naumburg[64] entschied, dass eine nach altem Recht gerichtlich genehmigte Vereinbarung bzw. ein nach neuem Recht gebilligter Vergleich zum Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1696 Abs. 1 BGB abgeändert werden könne. Zu einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung erging auch eine Entscheidung des Kammergerichts.[65] Wenn die B...mehr

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AGKompakt 09/2013, Beiordnu... / 1 I. Der Fall

Der Antragsgegner hatte im zugrunde liegenden Kindesunterhaltsverfahren die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der R. & S. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (im Folgenden: R. & S. GmbH) beantragt. Das FamG hat daraufhin dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ihm allerdings nur die sachbearbeitende Rechtsanwältin als Verfahrensbevollmächtigte beige...mehr

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FF 01/2013, Gute Vorsätze

Inge Saathoff Jedes Jahr von Neuem fassen die Menschen gute Vorsätze für das kommende Jahr. Insoweit scheint sich die Zeit zwischen den Jahren besonders zu eignen, einmal innezuhalten und zu überdenken, wie das alte Jahr gelaufen ist und welche neuen Ziele ins Auge gefasst werden sollen. Befragt man Mitmenschen nach diesen Vorsätzen, so stellt man fest, dass diese gar nicht s...mehr

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FF 01/2013, Illoyale Vermög... / Aus den Gründen:

A. [1] Die Antragsgegnerin nimmt den Antragsteller im Scheidungsverbund mit einem Stufenantrag zur Folgesache Zugewinnausgleich auf Auskunft in Anspruch. [2] Die Parteien schlossen 1981 die Ehe; im Sommer 2007 trennten sie sich. Der Scheidungsantrag des in der Schweiz lebenden Antragstellers, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde der in Italien lebenden Antragsg...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 2. Änderungen der ZPO

a) Gemäß § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO muss die Klageschrift künftig die Angabe enthalten, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Erfreulich ist, dass die Formulierung des Gesetzestextes deutlich macht, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 2.2.2 Ansprüche nach dem letzten Ehegatten

Rz. 4 § 90 setzt voraus, dass die letzte Ehe aufgelöst, d.h. durch Tod, Scheidung oder Aufhebung nach den §§ 1313 ff. BGB beendet worden ist (vgl. Hauck/Haines, SGB VI Kommentar, § 90 Rz. 3). Die auf die wiederaufgelebte Hinterbliebenenrente anzurechnenden Ansprüche müssen ihren Rechtsgrund ("ihre Wurzel") in persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des 2. Ehepartners w...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / III. Bewährung des "Fachanwalts für Familienrecht" in der Praxis

Die Fachanwaltschaft für Familienrecht wurde sowohl in der Anwaltschaft als auch beim rechtsuchenden Publikum von Anfang an gut angenommen. Schon wenige Monate nach Inkrafttreten der Fachanwaltsordnung (nämlich zum Stichtag 1.1.1998) gab es 1.160 "Fachanwälte für Familienrecht". Zum 1.1.2012 waren es bundesweit 8.716. Seit mehreren Jahren liegt das Familienrecht damit konsta...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / II. Die Geburt des Fachanwalts für Familienrecht

Zu Beginn der Ersten Satzungsversammlung war die Schaffung einer Fachanwaltschaft für Familienrecht (und einer Fachanwaltschaft für Strafrecht) bzw. die Schaffung weiterer Fachanwaltschaften überhaupt nicht unumstritten. 1. Die Grundsatzfrage Rechtsanwalt Dr. Stobbe aus dem Kammerbezirk Celle beantragte in der 1. Sitzung der Ersten Satzungsversammlung am 13.10.1995 u.a., die S...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / V. Zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht

Da es hier um eine Würdigung aus Anlass des 15-jährigen Geburtstags der Fachanwaltschaft geht, sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft zwar nicht ganz ausgespart, aber auch nicht vertieft werden. Die Voraussetzungen sind – in aller Kürze: Eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jah...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / IV. Ergebnisse einer aktuellen Soldan-Befragung

Zu den hier dargestellten Erfahrungen passen die Ergebnisse, die soeben eine Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zur Fachanwaltschaft für Familienrecht zutage gefördert hat.[20] Im Einzelnen fanden die Forscher heraus: Fachanwälte für Familienrecht sind "Fachanwälte durch und durch". 67 % aller Fachanwälte für Familienrecht registrieren eine Steigerung ihrer famil...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / VI. Kaum Schwierigkeiten beim Erfüllen der Voraussetzungen

Die unter Ziff. V. dargestellten Voraussetzungen wurden von den "promovierten" Fachanwälten für Familienrecht offenbar nicht als nennenswerte Hürde empfunden. 81 % der Teilnehmer an der Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement (s.o.) verneinten die Frage nach Schwierigkeiten beim Erwerb der Fachanwaltschaft.[31] In der kleinen Gruppe der Fachanwälte für Familienrecht,...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 1. Die Grundsatzfrage

Rechtsanwalt Dr. Stobbe aus dem Kammerbezirk Celle beantragte in der 1. Sitzung der Ersten Satzungsversammlung am 13.10.1995 u.a., die Satzungsversammlung möge noch am selben Vormittag beschließen, ob die bestehenden Fachanwaltschaften um Fachanwaltschaften für Familien- und/oder Strafrecht erweitert werden sollten.[9] Auch wenn sich im Protokoll der Sitzung keine einzelnen ...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 2. Die Beschlüsse der Ersten Satzungsversammlung

Nach der Debatte wurden die Anträge auf Einführung der Fachanwaltsbezeichnungen für Strafrecht und für Familienrecht angenommen – der Antrag zur Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht mit 57 Ja-Stimmen bei 27 Nein-Stimmen, der für die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht mit einem weniger eindeutigen Votum von 47 Ja-Stimmen bei 36 Nein-Stimmen....mehr

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FF Nr.12/2012, Auswahl und Qualifikation von Familienrichtern(innen) – Familienrichter(innen) auf Probe – Fortbildung der Familienrichter(innen)

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Landgerichts Bonn Margarete Gräfin von Schwerin FF/Schnitzler: Frau Präsidentin, Sie sind seit Dezember 2010, kurz vor Weihnachten, Präsidentin des Landgerichts Bonn, also seit knapp zwei Jahren. Sie sind damit zuständig für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl. Sie waren ...mehr

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FF Nr.12/2012, Kleines familienrechtliches Wörterbuch

Dr. Mathias Grandel Es ist uns gelungen, exklusive Vorabdruckrechte der nachfolgenden Passagen aus dem in Kürze posthum erscheinenden Werk "Nagelmann [1]: Kleines familienrechtliches Wörterbuch"[2] für die FF zu sichern: " … "Fiktion": Juristische Kunstform, vorhandene Tatsachen und Sachverhalte zu ignorieren und durch erdachte zu ersetzen. Erfreut sich insbesondere im Familien...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / VII. Aktuelle Diskussion im Ausschuss 1 der Satzungsversammlung

Die §§ 5 Abs. 1 lit. e und 12 FAO sind seit ihrer Entstehung weitgehend unverändert geblieben. Durch Aufnahme des Zusatzes "sowie der Lebenspartnerschaften" in § 12 Nr. 1 FAO a.E. trug die Zweite Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 7.11.2002 der Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vo...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Das schweizerische Recht

Ganz anders dagegen die Situation in der Schweiz: Die schweizerische Praxis folgt in der Frage der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils praktisch einhellig[62] einem in der Literatur als "10/16-Regel"[63] bezeichneten Altersphasenmodell, dem zufolge vom betreuenden Elternteil eine Teilerwerbstätigkeit im Umfang von 50 % erwartet werden kann, sobald das jüngste zu ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Rechtslage in der Schweiz

Gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften kennt das schweizerische Recht nicht. Das gilt selbst dann, wenn aus der Lebensgemeinschaft betreuungsbedürftige Kinder hervorgegangen sind. Denn die wirtschaftliche Unterstützung des nicht verheirateten, betreuenden Elternteils wird bislang weniger als zivilrechtliche denn als sozialstaatliche Aufgabe angesehen.[...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / I. Einleitung

In diesen Wochen gibt es viele Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die an die Aufhebung der früheren "Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (RichtlRA)" durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts[2] vom 14.7.1987, also von vor 25 Jahren, erinnern.[3] Damals wurde der Mythos des Sturms auf die Bastille (am 14.7.1789) von der Anwaltschaft kurzerhand adaptiert und a...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthday! – Eine Fachanwaltschaft ist 15 geworden

Die Fachanwaltschaft für Familienrecht als eine der Auswirkungen der Bastille-Beschlüsse des BVerfG vom 14.7.1987 I. Einleitung In diesen Wochen gibt es viele Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die an die Aufhebung der früheren "Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (RichtlRA)" durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts[2] vom 14.7.1987, also von vor 25 Jahren, e...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) In Deutschland

Im Kern besteht das deutsche System des nachehelichen Unterhalts bekanntlich aus insgesamt sieben Unterhaltstatbeständen, in denen einzelne Konstellationen von der Kinderbetreuung über Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit bis hin zu Aus- und Fortbildung, Aufstockung sowie Billigkeit umschrieben sind, bei deren Vorliegen es einem geschiedenen Ehegatten nicht möglich oder nicht ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 3. Geänderte Einstellung zu Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung

Die Einstellung zur Erwerbstätigkeit ist in unterhaltsrechtlicher Sicht ein ganz entscheidender Faktor. Denn wenn bereits während der bestehenden Ehe beide Ehegatten berufstätig sind, werden sie im Falle einer Scheidung seltener auf finanzielle Unterstützung des früheren Partners angewiesen sein.[12] In dieser Hinsicht ist in beiden Ländern in den letzten Jahrzehnten ein sta...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt der Entscheidung des BGH zum Ausgleich vor und nach der Eheschließung geleisteter unbenannter Zuwendungen kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die (spätere) Ehefrau hatte ein Jahr vor Eheschließung ein Grundstück zu Alleineigentum erworben. Zur Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises nahmen die Verlobten gemeinsam ein Darlehen in Höhe von 495.000 DM a...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / I. Einleitung

Der Unterhalt wegen Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes ist familien- und gesellschaftspolitisch von herausragender Bedeutung: Von der gemeinsamen Verantwortung der Eltern geprägt, hat der Betreuungsunterhalt unter allen Unterhaltstatbeständen die eindeutig stärkste Fundierung und auch rechtstatsächlich stellt eine Kinderbetreuung unverändert den häufigsten...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Nach Schweizer Recht

Das nacheheliche Unterhaltsrecht ist in der Schweiz seit der Scheidungsrechtsrevision des Jahres 2000 verschuldensunabhängig ausgestaltet. Mit Art. 125 ZGB hat sich der schweizerische Gesetzgeber für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden, die den Gerichten einen weiten Ermessensspielraum (Art. 4 ZGB) bei der Zuerkennung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ...mehr

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FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Bedarfsermittlung Unterhalt

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