Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 46 Strafrecht / 3. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 15 Sind die Ermittlungen abgeschlossen, d.h. alle sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand zu ermittelnden Fragen von Bedeutung aufgeklärt, hat die Staatsanwaltschaft dies in der Akte zu vermerken (§ 169a StPO) und den von ihr ermittelten Sachverhalt und die Beweislage rechtlich zu würdigen. Hierbei kann sie zu grds. zwei Ergebnissen kommen: Entweder sie kommt zu dem Ergebn...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 10. Widerruf – Revogação

Rz. 99 Der Widerruf von Testamenten ist in den Art. 2179 Abs. 1, 2311 CC vorgesehen; auch ein teilweiser Widerruf ist möglich. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht wirksam verzichtet werden. Der Widerruf kann – wie nach deutschem Recht – ausdrücklich oder stillschweigend (konkludent) erfolgen; Letzteres wird auch als tatsächlicher Widerruf (revogação real) – z.B. Zerstörung...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 4. Mandatserteilung und Fernabsatzgesetz

Rz. 265 Vorsicht ist geboten, wenn eine Kanzlei einen Auftrag via Brief, Telefon, Fax oder E-Mail erhält und der Mandant Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, denn hier kann das Fernabsatzgesetz zur Anwendung kommen. Die Abgrenzung ist oft nicht einfach. Zu beachten ist, dass Anwaltsverträge z.B. dann unter das Fernabsatzgesetz fallen können, wenn sie nicht nur mit Fernkommunikat...mehr

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Ungarn / 5. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 153 Die Ausschlagung der Erbschaft[134] stellt einen Verzicht auf die Erbschaft nach dem Erbfall durch einseitige Erklärung des Erben dar. Der ausschlagende Erbe ist so anzusehen, als sei er aus der Erbfolge weggefallen. Im heutigen Ungarn ist angesichts zahlreicher überschuldeter Nachlässe die Ausübung des Ausschlagungsrechts nicht selten, so dass dann der Fiskus erbt. ...mehr

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Estland / II. Einkommensteuer

Rz. 64 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [42] keiner direkten Einkommensteuer.[43] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[44] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[45] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht Wohnsitz des Verkäufers war, fällt auch darauf Einkomme...mehr

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Belgien / X. Doppelbesteuerung und Maßnahmen zu deren Milderung

Rz. 243 Belgien hat lediglich mit Frankreich und Schweden Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftsteuer unterzeichnet. Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen nicht. Rz. 244 Die Konflikte, die meist zwischen der Besteuerung aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers (oder des Erben) einerseits und der Besteuerung aufgrund der Belegenheit des Vermö...mehr

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Lettland / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 33 Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte sowie die Abkömmlinge (Deszendenten) des Erblassers. Die Vorfahren (Aszendenten) sind pflichtteilsberechtigt, soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind. Der Pflichtteilsberechtigte ist nach lettischem Recht ein sog. Noterbe und erwirbt einen ideellen Anteil am Nachlass, soweit er sein Recht innerhalb eines Jahres nach Beginn der ...mehr

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Österreich / 1. Erbrechtsverfahren

Rz. 199 Ein Erbrechtsstreit wird in einem besonderen Verfahren während des Verlassenschaftsverfahrens entschieden. Geben mehrere Erben einander widersprechende Erbantrittserklärungen ab, hat zunächst der Gerichtskommissär auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken. Gelingt dies nicht, hat das Verlassenschaftsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung das Erbre...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 136 Um eine Rückversetzung des Verfahrens zu erreichen, muss die durch das Urteil beschwerte Partei binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sog. Rügeschrift bei dem Gericht einreichen, dessen Urteil angefochten werden soll (§ 321a Abs. 2, 3 ZPO). Die Frist beginnt frühestens mit der Zustellung des vollständigen Urteils, sofern das Urteil keine Entscheidungsgründe enth...mehr

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Bulgarien / 5. Gläubigerstellung

Rz. 79 Zum Schutz der Gläubiger des Erblassers bestimmt das Erbgesetz, dass ein Erbe, der die Annahme nach Verzeichnis vorgenommen hat, den Nachlass mit der Sorgfalt verwalten muss, die in eigener Sache üblich ist. Ferner ist der Erbe den Gläubigern zur Rechenschaft verpflichtet und kann innerhalb von fünf Jahren nach Annahme des Nachlasses keine Immobilien aus dem Nachlass ...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / F. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 7 Sofern das Insolvenzgericht die Eröffnung des Verfahrens nicht gem. § 26 InsO mangels Masse abweist, eröffnet es das Verfahren. Das Insolvenzgericht trifft folgende Entscheidungen:mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / II. Verteidigungsanzeige und Klageabweisungsantrag

Rz. 26 Möglich und weithin üblich ist es, mit der Verteidigungsanzeige auch bereits den Antrag auf Klageabweisung zu verbinden. Rz. 27 Muster 3: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft mit Klageabweisungsantrag Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft mit Klageabweisungsantrag In dem Rechtsstreit Müller ./. Meier zeigen wir an, von der Beklagten mit deren Vertretung beauftrag...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 1. Tod einer Partei

Rz. 97 Anwaltlich nicht vertretene Partei Stirbt im laufenden Verfahren eine nicht anwaltlich vertretene Partei, tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein, § 239 ZPO. Rz. 98 Anwaltlich vertretene Partei War die verstorbene Partei anwaltlich vertreten, tritt diese Folge nicht automatisch ein. Das Gericht hat jedoch auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Verstorbenen oder a...mehr

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Russische Föderation / 3. Ausstehende Unterhaltsleistungen

Rz. 93 Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits fällige Gehalts-, Pensions-, Stipendien-, Sozialversicherungs-, Schadenersatz- und sonstige Geldforderungen, die zur Sicherung seines Lebensunterhalts dienen, stehen gem. Art. 1183 ZGB den Familienmitgliedern des Erblassers, die mit ihm zusammengelebt haben, und unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern, unabhängig davon...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Berufungsfrist und Berufungsschrift

Rz. 5 Die Berufung muss gem. § 517 ZPO binnen einer Notfrist (vgl. näher zur Erläuterung des Begriffs der Notfrist und zur Fristberechnung im Kapitel Fristenkontrolle) von einem Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils eingelegt werden. Sollte das Urteil aufgrund eines Versehens einer Partei nicht zugestellt werden, beginnt die Monatsfrist spätestens...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 3. Erbunwürdigkeit

Rz. 43 Nach Art. 2034 CC kommen folgende Personen wegen Erbunwürdigkeit nicht als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Betracht:[30]mehr

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Finnland / 1. Nachlassinventar

Rz. 75 Nach dem Tod einer in Finnland wohnhaft gewesenen Person ist binnen einer Frist von drei Monaten das Nachlassinventar zu errichten. Inhalt des Nachlassinventars ist zum einen die Auflistung der Nachlassbeteiligten, zum anderen eine Auflistung des Nachlassvermögens inkl. aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf diese Weise dient das Nachlassinventar sowohl der Nach...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 40 Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde Gemäß § 574 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsbeschwerde statthaft 1. in den im Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen (z.B. bei Verwerfung der Berufung als unzulässig gem. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO und gegen die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Insolvenzgerichts gem. § 7 Insolvenzordnung); 2. wenn das Berufu...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / II. Franchisevertrag

Rz. 91 Auch der Franchisevertrag spielt im Geschäftsleben unserer Zeit eine erhebliche Rolle, ohne dass es über ihn gesetzliche Vorschriften im Sinne einer Vertragstypisierung gäbe. Franchise liegt vor, wenn ein Unternehmer als Franchisegeber einem anderen Unternehmer als Franchisenehmer für dessen Betriebsführung zur Nutzung gegen Entgelt Handelswaren oder -marken, Warenzei...mehr

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Frankreich / b) Die institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten

Rz. 136 Art. 1082 Abs. 1 C.C. bestimmt, dass Dritte im Ehevertrag über das gesamte Vermögen, das sie im Tod hinterlassen, oder einen Teil davon zugunsten der Ehegatten oder für den Fall, dass der donateur diese überlebt, zugunsten der aus der Ehe hervorgehenden Kinder verfügen können. Eine institution contractuelle durch Dritte zugunsten künftiger Ehegatten muss in deren Ehe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Auftrag ist entscheidend

Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der Gesetzgeber durch das 2. K...mehr

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Polen / 2. Sonderregelungen für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 31 Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge gelten nicht für einen Ehegatten des Erblassers, der mit diesem Erblasser in der Separation (gesetzliche Trennung von Tisch und Bett) lebte (Art. 9351 ZGB). Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 931 § 1 ZGB ist Art. 940 ZGB. Der Ehegatte ist von der Erbfolge schon dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschul...mehr

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Finnland / c) Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Auch das finnische Recht sieht die Möglichkeit vor, dass der Erblasser testamentarisch einen Testamentsvollstrecker (testamentin toimeenpanija) bestimmt. Der Testamentsvollstrecker nimmt den gesamten Nachlass in Empfang und übernimmt die Aufgaben der Nachlassbeteiligten bei der gemeinsamen Verwaltung oder die Aufgaben des Nachlassverwalters bei gerichtlich bestellter ...mehr

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Rumänien / 8. Der Erbvertrag

Rz. 27 Gemäß Art. 956 CCN sind – vorbehaltlich einer abweichenden Anordnung – sämtliche Rechtsgeschäfte ipso iure unwirksam, die sich auf eine noch nicht eingetretene Erbfolge beziehen. Das Gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, durch die Rechte aus einer künftigen Erbfolge versprochen oder veräußert werden. Wegen des Grundsatzes der jederzeitigen Widerruflichkeit der testamentar...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 3. Grundbuchverfahren

Rz. 71 Das Grundbuchamt (Rechtspfleger) nimmt von Ausnahmen abgesehen (vgl. etwa § 53 GBO) gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 GBO Eintragungen im Grundbuch nur auf Antrag vor. Antragsberechtigt sind gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO sowohl der jeweils unmittelbar Begünstigte als auch der Betroffene (= "verlierende" Teil) der Grundbucheintragung. Soll bspw. der Eigentumsübergang an einem Grun...mehr

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Ukraine / D. Nachlassabwicklung

Rz. 16 Der Nachlass geht nicht ipso iure, sondern gem. Art. 1269 ZGB erst mit Annahme der Erbschaft auf den Erben über. Die Annahme der Erbschaft geschieht durch entsprechende Erklärung des Erben vor dem Notar. Die Frist für die Annahme der Erbschaft beträgt sechs Monate (Art. 1270 ZGB). Ausgenommen von dem Erfordernis der ausdrücklichen Annahme sind gem. Art. 1268 Abs. 3, 4...mehr

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§ 23 Selbstständiges Beweis... / C. Wirkung der Beweiserhebung

Rz. 11 Die im selbstständigen Beweisverfahren erhobenen Beweise stehen den im Prozessverfahren erhobenen gleich, d.h. eine erneute Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht entfällt. Dies gilt, wenn der Antragsgegner im selbstständigen Beweisverfahren nicht tätig geworden ist, nur, wenn er rechtzeitig geladen worden war und seine Rechte hätte wahrnehmen können. Das Gericht kann na...mehr

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Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

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§ 9 Familienrecht / B. Verlöbnis

Rz. 2 Aus Sicht des BGB, dessen familienrechtlicher Teil mit den Paragraphen zum Verlöbnis beginnt, ist es nicht mehr als ein formloser Vertrag zwischen zwei Personen, die sich die Ehe versprechen. Um Enttäuschungen vorzubeugen, stellt jedoch gleich die erste Bestimmung des § 1297 BGB fest: "Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden." Unwirksam sind...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Verteidigungsanzeige

Rz. 22 Wenn der Beklagte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Rechte im Zivilprozess beauftragt, wird der sachbearbeitende Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei die Verteidigungsanzeige mit einem entsprechenden anwaltlichen Bestellungsschriftsatz gegenüber dem Gericht mitteilen . Rz. 23 Muster 1: Verteidigungsanzeige Muster: Verteidigungsanzeige In dem Rechtsstr...mehr

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§ 26 Allgemeine Vorschriften / A. Einführung

Rz. 1 In einigen Fällen ist der Inhaber eines Anspruchs darauf angewiesen, kurzfristig eine zumindest vorläufige gerichtliche Regelung über ein streitiges Rechtsverhältnis vor der diesbezüglichen Hauptsacheentscheidung in erster Instanz herbeizuführen, weil ansonsten die Möglichkeit zur Realisierung des Anspruchs verloren geht oder zumindest erheblich erschwert wird. Beispie...mehr

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Frankreich / 3. Annahme mit Haftungsbeschränkung auf den Aktivnachlass

Rz. 181 Gemäß Art. 787 ff. C.C. kann der Erbe die Erbschaft unter Beschränkung seiner Haftung auf den Aktivnachlass annehmen (acceptation à concurrence de l’actif net; bis 1.1.2007: Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung, acceptation sous bénéfice d’inventaire). Diese gibt dem Erben gem. Art. 791 Nr. 3 C.C. die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf das ererbte Ver...mehr

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Finnland / II. Abwicklung von in Finnland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 108 Das Nachlassinventar (siehe Rdn 81 ff.) ist nur in den Fällen zu errichten, in denen der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte.[31] Auf der Basis des Nachlassinventars wird die Erbschaftsteuer erhoben. Das Nachlassinventar ersetzt die Erbschaftsteuererklärung. Rz. 109 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Finnlands, wird statt der Erricht...mehr

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Frankreich / V. Abwicklung der Erbschaftsteuer

Rz. 240 In der Praxis erfolgt die Abwicklung in der Regel über den Notar, der für die Erben die Erbschaftsteuererklärung abgibt. Dem Notar sind hierzu Informationen über die Nachlassgegenstände und eine Aufstellung der Aktiva und Passiva zur Abwicklung der Erbschaftsteuer zur Verfügung zu stellen. Rz. 241 Die Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt sechs Monate,...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / III. Beginn der Verjährung und Verjährungshöchstgrenzen

Rz. 5 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB. Rz. 6 Ausnahmen hierzu sind die in § 199 Abs. 2 BGB genannten Schadensersatzansprüche, die innerhalb von ...mehr

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Lettland / IV. Erbrecht des Staates

Rz. 13 Nach Art. 416 ZGB fällt ein Erbvermögen an den Staat, wenn der Erblasser nach seinem Tode keine Erben hinterlässt, sich Erben nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zur Annahme der Erbschaft erklären oder ihr Anrecht auf die Erbschaft nicht bewiesen haben. Gleiches gilt für Vermögen, das von juristischen Personen, ausgenommen Erwerbsgesellschaften, nach ihrer Auflösun...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 2. Hinweis- und Auflagenbeschluss

Rz. 54 Eine Entscheidung kann als Hinweis- oder Auflagenbeschluss ergehen. Einen Hinweisbeschluss wird das Gericht erlassen, wenn es in einem schwierigeren oder umfangreicheren Verfahren der Meinung ist, dass die Parteien eine Rechts- oder eventuell auch Tatsachenfrage nicht gesehen oder missverstanden haben. Die Parteien haben auf einen Hinweisbeschluss dann Möglichkeit, ih...mehr

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Belgien / IX. Steuerzahlung

Rz. 239 Die Erben und Universalvermächtnisnehmer sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, die Erbschaftsteuern, die auf ihren Anteil am Nachlass entfallen, zu zahlen. Sie haften gemäß Art. 70 Abs. 2 ErbStGB/Art. 3.10.4.3.1. des Codex auch für die Steuern, die zu Lasten der Bruchteilvermächtnisnehmer und Einzelvermächtnisnehmer sind, mit Ausnahme der Steuern, die aufgrund der A...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 4. Folgen der Überschreitung

Rz. 109 Wird das Noterbrecht (Legitimarerbrecht) durch eine Verfügung von Todes wegen beeinträchtigt (vgl. Rdn 105 ff.), so unterliegt die Verfügung den Bestimmungen über die Reduktion der Freigebigkeiten des Erblassers, liberalidades inoficiosas (Art. 2168 ff. CC). Erfasst werden dabei auch Verfügungen des Erblassers unter Lebenden.[79] Die betroffenen Noterben bzw. deren E...mehr

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Katalonien / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 26 In der gesetzlichen Erbfolge nach katalanischem Recht hat der Ehegatte – anders als im spanischen Código civil – eine Vorzugsstellung. Der Ehegatte hat den zweiten Rang in der Erbfolgeordnung nach den Kindern und Abkömmlingen des Erblassers, aber vor den Eltern und Vorfahren. Gleichwohl steht dem Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern in der gesetzlichen Erbfolge der ...mehr

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Niederlande / 2. Vollstreckbarkeit

Rz. 7 Die Vollstreckbarerklärung nach Art. 43 EuErbVO kann gemäß Art. 3 Abs. 1 des niederländischen Ausführungsgesetzes Verordnung Erbrecht beim niederländischen Voorzieningenrechter eingereicht werden. Die Art. 985–990 Rv werden außer Kraft gesetzt. Ein Anwaltszwang gilt nicht (Art. 3 Abs. 2 niederländisches Ausführungsgesetz Verordnung Erbrecht). Die Antragschrift muss in ...mehr

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Frankreich / e) Der gerichtliche Widerruf eines Testaments

Rz. 113 Nach dem Tod des Erblassers können testamentarische Verfügungen auf Verlangen gesetzlicher Erben gerichtlich widerrufen[90] werden, wenn ein Vermächtnisnehmer Auflagen [91] (charges) nicht erfüllt (Art. 1046, 954 C.C.). Die Klage muss nach Art. 2224 C.C. innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nichterfüllung feststeht, erhoben werden.[92] Klagebefugt si...mehr

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Rumänien / 2. Inventar

Rz. 65 Der Notar erstellt, soweit dies von den Erben oder einem Nachlassgläubiger oder einer anderen betroffenen Person beantragt wird, ein Nachlassinventar (Art. 1115 CCN). Rz. 66 Nach erfolgreicher Beendigung des Erbenermittlungs- und Verteilungsverfahrens stellt der Notar einen Erbschein aus (Art. 1132 CCN). Der Erbschein enthält Angaben zum Nachlass, zur Anzahl der Erben ...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. Sachdarlehen

Rz. 29 Im Gegensatz zur Leihe ist das Sachdarlehen auf die Hingabe einer vertretbaren Sache gerichtet. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber bei Beendigung des Darlehens Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurück zu erstatten, § 607 BGB. Beispiel A "leiht" sich bei Nachbarin N drei Eier für einen Kuchen. Wäre das Rechtsverhältnis tatsächlich eine Leihe, ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Il legato in luogo di legittima – Il legato in conto di legittima

Rz. 161 Setzt der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten ein sog. legato in conto di legittima aus, kann dieser, ohne das Vermächtnis auszuschlagen, eine Ergänzung seines Pflichtteils verlangen und wie ein von vornherein nicht bedachter Pflichtteilsberechtigter Herabsetzungsklage erheben. Rz. 162 Setzt der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten ein sog. le...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / V. Wirkung der Anfechtung

Rz. 79 Die Anfechtung erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner gem. § 143 Abs. 1 BGB. In den Irrtumsfällen muss sie "unverzüglich" (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen, § 121 BGB, wobei "schuldhaft" vorsätzlich oder fahrlässig bedeutet (§ 276 Abs. 1 BGB). Der wegen eines Irrtums wirksam anfechtende Vertragspartner ist ggfs. dem Anfechtungsgegner zum Ersa...mehr

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Frankreich / 3. Die clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres

Rz. 209 Als weitere Möglichkeit, den überlebenden Ehegatten in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages zu begünstigen, sehen die Art. 1390–1392 C.C. die Vereinbarung einer sog. clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres vor. Dabei handelt es sich um ein den Nachlass betreffendes Vorwegentnahmerecht mit Ausgleichsverpflichtung des Begünstigten. Das Objek...mehr

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Katalonien / b) Testamentsformen im Einzelnen

Rz. 33 Es existieren zwei Formen von Testamenten: das notarielle und das eigenhändig errichtete. Rz. 34 Notarielle Testamente können öffentlich ("offenes Testament") oder vom Testierenden errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben sein ("geschlossenes Testament"). In beiden Fällen sind keine Zeugen erforderlich, es sei denn, der Testierende leidet unter sensorischen Einschr...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / II. Rechtspfleger

Rz. 22 Mit der zunehmenden Überlastung der Gerichte ergab sich die Notwendigkeit, in bestimmten Rechtsbereichen, überwiegend der (früheren) freiwilligen Gerichtsbarkeit, bislang dem Richter zugeordnete richterliche Aufgaben und Rechtsbereiche auf andere am Gericht tätige Personen zu verlagern. Bereits im Jahr 1921 wurde daher der Berufsstand des Rechtspflegers geschaffen, de...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / VI. Kanzleihandbuch

Rz. 54 Ein Handbuch enthält eine detaillierte Beschreibung aller Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe in einer Kanzlei. Hier finden sich unter alphabetischen Stichwörtern auch Kapitel zur Behandlung von Fristen. Die Vorlage eines Handbuches kann bei Fristversäumung im Wiedereinsetzungsverfahren den Vorteil bringen, dass ein schriftlicher Nachweis der Kanzlei darüber geführt we...mehr