Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art 19 ROM III 1 EuGüVO Art 62 EuGüVO 1 ROM III Art 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergabevert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Bei der Einholung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis vom potenziellen Kündigungsgrund, beginnt der Lauf der 2-Wochen-Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB. Innerhalb dieser Frist ist der Betriebsrat um Zustimmung zu ersuchen. Diesem steht eine Frist von 3 Tagen zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Beschluss des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat hat über den Antrag des Arbeitgebers durch Beschluss zu entscheiden. Eine bestimmte Form oder Frist für die Mitteilung des Ergebnisses an den Arbeitgeber ist nicht vorgeschrieben. Nach allgemeiner Meinung[1] gilt aber die Zustimmung bei einer außerordentlichen Kündigung als verweigert, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht innerhalb von 3 Kalendert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verlangen des Betriebsrats

Rz. 11 Der Betriebsrat kann aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses gem. § 33 BetrVG die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur die Versetzung beantragt werden, wenn dies zur Herstellung des Betriebsfriedens ausreichend ist. Verlangt der Betriebsrat die Versetzung, kann er nicht die Zuweisung eines bes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 38 Will der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied oder einer weiteren in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Person eine außerordentliche Kündigung aussprechen oder versetzen, bedarf er hierzu der ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) vorherigen Zustimmung des Betriebsrats gem. § 103 Abs. 2 BetrVG. Besteht noch kein Betriebsrat oder ist der Betriebsrat handlungsunfäh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Vom besonderen Schutz des § 103 BetrVG werden die Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats sowie die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlbewerber für diese Organe erfasst (§ 103 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung ist aber die Wählbarkeit der genannten Personen. Geschützt sind auch gewählte Betriebsra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Ende

Rz. 7 Der Schutz des § 103 BetrVG endet mit dem Ende der Amtszeit. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist dagegen die ordentliche Kündigung noch innerhalb eines Jahres bzw. 6 Monaten (§ 15 Abs. 3 KSchG) nach Beendigung der Amtszeit unzulässig (nachwirkender Kündigungsschutz). Dies bedeutet, dass außerordentliche Kündigungen und Versetzungen des in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Pe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Wahlbewerber

Rz. 14 Für Wahlbewerber beginnt der Schutz vom Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags mit ausreichender Zahl von Stützunterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG) beim Wahlvorstand an.[1] Wenn, wie dies die h. M. tut, für den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes auf die Anbringung der letzten Stützunterschrift auf dem Wahlvorschlag abgestellt wird, ist eine objektive Überpr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 40 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat mit dem Antrag auf Zustimmung alle maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen, die einen Kündigungs- oder Versetzungsgrund darstellen. Hierbei sind bei der außerordentlichen Kündigung die für das Anhörungsverfahren zu § 102 BetrVG [1], bei der Versetzung die zu § 99 Abs. 1 BetrVG [2] entwickelten Grundsätze zu beachten. Dementsp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Versetzung von Ersatzmitgliedern

Rz. 24 Ob Ersatzmitglieder generell vom Schutz des § 103 Abs. 3 BetrVG ausgenommen sind, ist fraglich, da § 103 BetrVG von Betriebsratsmitgliedern spricht. Üben aber Ersatzmitglieder Betriebsratstätigkeit aus, sind sie keine Ersatz-, sondern Betriebsratsmitglieder. Aus diesem Grund gilt der Versetzungsschutz während dieser Zeit auch für sie. Jedenfalls besteht aber kein nach...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Überprüfung durch das Arbeitsgericht

Rz. 50 Das Arbeitsgericht hat in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die beantragte Kündigung oder Versetzung wirksam bzw. dringend notwendig ist oder nicht, es hat von Amts wegen alle maßgebenden Umstände aufzuklären, soweit sich der Arbeitgeber auf einen bestimmten Sachverhalt beruft. Das Arbeitsgericht überprüft nicht lediglich die Ermessensentscheidung des Betriebsrats, sonde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Ereignisse während des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 55 Erteilt der Betriebsrat im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens die zunächst verweigerte Zustimmung, ist das Beschlussverfahren in der Hauptsache erledigt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er von der nachträglichen Zustimmung Kenntnis erlangt hat. Endet in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis des zu kündigend...mehr

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Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

BAG, Urteil vom 29.3.2023, 5 AZR 255/22 Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos mit der Begründung kündigt, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer "zur Vermeidung von Annahmeverzug" die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses anbietet, verhält er sich wider...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.4.2 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung kann vertraglich abweichend vom Gesetz geregelt werden. Die Parteien können vereinbaren, dass der Vermieter oder der Mieter zur fristlosen Kündigung unter erleichterten Bedingungen berechtigt sein sollen. Achtung AGB beachten Bei formularvertraglichen Kündigungsklauseln ist insbesondere § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu beachten: Die Kündigungsklause...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.3 Fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens durch den Vermieter

Kann dem Mieter infolge einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens durch den Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden, liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 543 Abs. 1 BGB vor, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.[1] Fälle aus der Gerichtspraxis Insofern kommen Sachverhalte infrage, die von der Rechtsprechung z...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.2 Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Raum so beschaffen, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist, liegt für den Mieter ein wichtiger Grund vor, der ihn zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Dies gilt auch, wenn der Mieter die gefahrbringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt ...mehr

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Verzug (Miete) / 1.2.1 Fristlose Kündigung

Zahlungsverzug des Mieters Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.[1] Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete ...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

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Zahlungsverzug des Mieters / 3.2 Kündigung

Hinweis Fristlose Kündigung Die schwerwiegendste Folge des Verzugs mit der Mietzahlung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.[1] Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit d...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

Musterschreiben: Außerordentliche fristlose Kündigung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg Hier: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen nachhaltig erheblicher Störung des Hausfriedens Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________, leider sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2 Außerordentliche fristlose Kündigung

Nach der Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung erst nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nach Satz 2 dieser Bestimmung nur dann nicht, wenn eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Inte...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 4.5 Verhältnis der Duldungspflicht zu Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen

Soweit die Duldungspflicht besteht, wird der Erfüllungsanspruch des Mieters nach § 535 Abs. 1 BGB auf die Gebrauchsgewährung ausgeschlossen. Die übrigen Gewährleistungsrechte nach §§ 536a, 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB werden durch § 536 Abs. 1a BGB nicht berührt. Hinweis Fristlose Kündigung des Mieters möglich Deshalb kann der Mieter wegen eines modernisierungsbedingten Mangels fristl...mehr

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Mietminderungslexikon / 30 Innentemperaturen

Wohn- und Gewerberäume müssen so beschaffen sein, dass auch in den Sommermonaten erträgliche Innentemperaturen hergestellt werden können. Bei einer er...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 4.1 "Reaktionsfrist"

Ist dem Mieter eine Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen, die den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Vermieter nach Kenntnisnahme des Grundes, der ihn zur Kündigung berechtigt, nicht ewig zuwarten, bis er die Kündigung tatsächlich erklärt. Die mietrechtlichen Bestimmungen des BGB schweigen sich allerdings darüber aus, innerhalb welch...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.31 Tätlichkeiten

Tätlichkeiten des Mieters, egal ob sie sich gegen den Vermieter, andere Mieter, Bedienstete des Vermieters oder auch Nachbarn richten, berechtigen den Vermieter in aller Regel ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Ein Vermieter muss in der Lage sein, u. a. einen Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten in seinem Haus zu beauftragen,...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.5 Bedrohung

Egal, ob sich eine Bedrohung gegen den Vermieter, andere Mieter, Bedienstete des Vermieters oder auch Nachbarn richtet, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses in aller Regel ohne vorherige Abmahnung berechtigt.[1] Freilich muss gerade die Bedrohung natürlich ernst zu nehmen sein. Praxis-Beispiel Das Wahndelikt "Droht" der Mieter mit der Sprengu...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.4 Stets hilfsweise ordentlich kündigen

Ist der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug, die eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach der Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigen, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis auf Grundlage der Bestimmungen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ordentlich kündigen. Auch wenn Letzteres...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.2 Schwerwiegende Vertrauensstörung

Eine Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung ist auch dann entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.[1] Drogen-Dealer Handelt der Mieter in der Wohnanlage mit Heroin, führt dies zu einer beso...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.21.1 "Erwachsenen"-Lärm

Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von Familienangehörigen zu erheblichen nächtlichen Ruhestörungen, die trotz mehrfacher Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, selbst wenn der Mieter erkrankt ist und das Mietverhältnis bereits seit 35 Jahren ungestört verlief.[1] Auch wiederholt...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.8 Betriebskostenabrechnung, Nichtzahlung

Ordentliche Kündigung Die Nichtzahlung der Nachforderungen des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung kann die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. Jedenfalls kann der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen, wenn entsprechende Forderungen nicht durch den Mieter ausgeglichen werden.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2 Außerordentliche Kündigung durch den Mieter

Außerordentlich bedeutet, dass durch die Kündigung auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer vorzeitig beendet werden kann. Zu unterscheiden ist zwischen der außerordentlichen fristlosen Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen kann und mit Zugang beim Vermieter wirksam wird, und der außerordentlichen befristeten Kündigung unter Einhaltung der gesetzli...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.1 Pflichtverletzung des Mieters

Pflichtverletzungen des Mieters, die zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, stellen in aller Regel auch einen Grund für die ordentliche Kündigung dar. Wird außerordentlich gekündigt, sollte stets auch hilfsweise ordentlich gekündigt werden. Ggf. sieht das Gericht im Räumungsrechtsstreit keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche K...mehr

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Mietkaution / 1.3.2.2 Keine Abmahnung erforderlich

Die Bestimmung des § 569 Abs. 2a Satz 3 BGB stellt klar, dass es vor einer Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution keiner Abmahnung bedarf. Dem Mieter muss auch keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben die Mietvertragsparteien also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmieten vereinbart und leistet der Mieter weder zu Beginn des Mietverhältnisses noch zusammen ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.1.1 Formalbeleidigung

Grobe Formalbeleidigungen muss sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Sie rechtfertigen auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Bezeichnet der Mieter seinen Vermieter als "promovierten Arsch", rechtfertigt dies auch ohne vorangegangene Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies insb...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.4.1 Erwachsene

Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von Familienangehörigen zu erheblichen nächtlichen Ruhestörungen, die trotz mehrfacher Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, selbst wenn der Mieter erkrankt ist und das Mietverhältnis bereits seit 35 Jahren ungestört verlief.[1] Auch wiederholt...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 3.3 Außerordentliche Kündigung

Ferner kann der Arbeitgeber die Begehung einer Straftat in seinem Betrieb mit einer außerordentlichen Kündigung ahnden. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung de...mehr

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Mietkaution / 1.3.2.3.2 Zahlung nach Zustellung der Räumungsklage

Gegenüber dem Gewerberaummieter ist der Wohnraummieter allerdings insoweit privilegiert, als ihm die Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB die Möglichkeit verschafft, durch Nachzahlung innerhalb einer bestimmten Frist die Kündigung unwirksam zu machen. § 569 Abs. 2a Satz 4 BGB verweist nämlich auf die sinngemäße Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB und bewirkt somit, dass ...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.2 Schonfrist bei Zahlungsverzug (§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB)

Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 BGB (auf die ortsübliche Vergleichsmiete, wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung) verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach der rechtskräftigen Verurteilung kündigen, wenn nicht das Recht z...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.33 Tierhaltung

Ob die Tierhaltung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und welche Tiere gehalten werden dürfen, richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien. Ein formularmäßiger Ausschluss jeglicher Tierhaltung – also einschließlich Kleintieren – ist gemäß § 307 BGB unwirksam.[1] Zu Kleintieren zählen Zierfische, E...mehr

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Überbelegung / 2 Rechtsfolgen

Überbelegung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn sie trotz Abmahnung weiterhin vorliegt. Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB wegen Überbelegung der Wohnung setzt neben der Abmahnung eine erhebliche, durch die Überbelegung verursachte Verletzung der Vermieterrechte voraus. Diese ergibt sich entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe[1] jedoch nicht zwingend ...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.3 Prostitution

Die Ausübung der Prostitution ist in aller Regel ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Sie stellt regelmäßig einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.[1] Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Wohnung in einem durchschnittlich bürgerlichen Haus und einer entsprechenden Wohngegend befindet. Die außerordentliche fristlose Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.3 Muster: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung

Das nachfolgende Muster einer Räumungsklage hat eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters und massiver Störung des Hausfriedens zum Inhalt. Musterschreiben: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina May, Mohrenstraße 9...mehr