Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / 3. Zuzug einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 111 Bei Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft ins Inland (Zuzug) ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts, sodass die nicht nach den Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts errichtete Gesellschaft allenfalls (bei Mehrgliedrigkeit) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vor-GmbH, Handeln nach Bestellung vor Eintragung

Rz. 48 Die Vor-GmbH ist nicht registerfähig. Sie wird aber als teilrechtsfähige Handlungseinheit, die mit der späteren GmbH identisch ist, angesehen, sodass schon vor Eintragung für die Vor-GmbH gehandelt werden kann.[52] Der Nachweis erfolgt in der Form des § 29 GBO durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde, wobei der Bestellungsbeschluss seinerseits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Konzernrecht / c) Besonderheiten im GmbH-Konzern

Rz. 46 § 293 AktG und § 130 AktG gelten nur für die AG/SE und KGaA, jedoch nicht für die GmbH. Es bedarf dennoch eines beurkundeten Gesellschafterbeschlusses der Untergesellschaft.[127] Unternehmensverträge i.S.d. § 291 AktG ändern die Zweckrichtung der abhängigen GmbH. Mit Wirksamkeit des Unternehmensvertrages hört diese auf, unabhängig am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / a) Natürliche Person als Namensgeberin

Rz. 171 Die heute wohl überwiegende Meinung fordert, dass die Firma einer OHG, wenn man sich einer Personenfirma bedient, den Namen mindestens eines Gesellschafters enthalten muss. Es stellt sich aber die Frage, ob die Aufnahme des Namens eines Nichtgesellschafters (bei der KG auch eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters) in die Firma nach dem neuen Firmenrecht erla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Geschäftsführung

Rz. 1326 Zur Geschäftsführung bestimmt § 6 Abs. 3 PartGG, dass primär die vertraglichen Vereinbarungen der Partner entscheidend für die Geschäftsführungsbefugnisse sind, in Ermangelung einer solchen Regelung die §§ 110–116 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3–6 sowie die §§ 117–119 HGB entsprechende Anwendung finden (zum Begriff der Geschäftsführung kann auf die entsprechenden Ausf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Verbot des Selbstkontrahierens, Mehrfachvertretung (§ 181 BGB)

Rz. 252 Geschäftsführer, die Geschäfte zwischen sich und der GmbH abschließen wollen, unterliegen grds. dem Verbot des Insichgeschäfts. Jeder Verstoß führt grds. zur Nichtigkeit des betroffenen Rechtsgeschäfts (§ 181 BGB). Rz. 253 § 181 BGB erfasst neben Insichgeschäften die sog. Mehrfachvertretung, die insbesondere in Konzernverhältnissen häufig vorkommt. Dies betrifft insbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Kontrollrechte

Rz. 882 Alle Gesellschafter haben Anspruch auf eine ordentliche Geschäftsführung. Der Sicherung dieses Anspruches dienen die gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte. Auskünfte und Erläuterungen, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können, sind Hilfsrechte zu dem Kontrollrecht. Rz. 883 Die persönlich haftenden Gesellschafter können sich (wie die Gesellschafter ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) GmbH

Rz. 1034 Persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist regelmäßig ausschließlich eine[1409] GmbH. Natürliche Personen sind nur selten als (weitere) persönlich haftende Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Grund für die Übernahme der persönlichen Haftung durch eine natürliche Person kann bspw. die Vermeidung der Publizität der GmbH & Co. KG sein (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition und Wesen der Treuhand

Rz. 376 Die Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist eine besondere Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung, die ihre Grundlage im allgemeinen Recht der Treuhand hat. Aufgrund der über das allgemeine Treuhandrecht hinausgehenden spezifischen (gesellschaftsrechtlichen) Besonderheiten sowie der zahlreichen Varianten der Treuhand ist eine allgemeine Definition nicht möglich.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / a) Firma der Komplementär-GmbH

Rz. 189 Sie ist Personen-, Sach- oder Fantasiefirma. Möglich ist auch (kombiniert) eine gemischte Firma. Als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist es ihr auch erlaubt, ihre Firma als Sachfirma aus dem Gegenstand der KG herzuleiten, sofern in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH als Gegenstand des Unternehmens die Führung der Geschäfte der KG bezeichnet und ausdrücklich fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 1. Charakterisierung des Joint Venture-Vertrages

Rz. 31 Der Joint Venture-Vertrag ist – wie auch seine Bezeichnung als Grundlagenvereinbarung nahelegt – die rechtliche Basis für das Joint Venture.[28] In ihm werden Gegenstand, Ziel und Modalitäten der Zusammenarbeit geregelt.[29] Beim Contractual Joint Venture bedarf es wesensgemäß keiner weiteren Vereinbarungen, hier trifft der Joint Venture-Vertrag eine abschließende Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Rechtsgrundlagen der Unterbeteiligung

Rz. 219 Die Unterbeteiligung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Nach allgemeiner Auffassung finden allerdings die §§ 705 ff. BGB unmittelbar Anwendung, soweit sie nicht auf das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen zugeschnitten sind,[286] da die Unterbeteiligung eine BGB-Gesellschaft in Form einer Innengesellschaft ist. Umstritten ist in der Lit., ob daneben die §§...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.4 Personen-/Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit rentenversicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbuchfähigkeit

Rz. 26 Die Grundbuchfähigkeit des Berechtigten beantwortet die Frage, ob er überhaupt in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grundbuchfähigkeit ist die nach materiell-rechtlichen Maßstäben zu beurteilende Fähigkeit, Inhaber eines im Grundbuch einzutragenden Rechts sein zu können und setzt damit die Fähigkeit zum Erwerb von Grundstücksrechten voraus. Jede natürliche od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 2.3 Personen- und Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit versicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / F. Mitbestimmung im Aufsichtsrat, insb. Drittelbeteiligungsgesetz

Rz. 136 Neben der im BetrVG geregelten Mitbestimmung der Arbeitnehmer wirken Arbeitnehmer bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit mindestens 500 Arbeitnehmern auch auf Unternehmensebene im Aufsichtsrat mit. Die Mitbestimmung in Unternehmensorganen gibt es nur in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, nicht in Unternehmen, deren Träger ein Einzelkaufmann, eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / IV. Kündigung

Rz. 77 Als Beendigungsinstrument steht schließlich auch noch die (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung zur Verfügung. Bei (auf unbestimmte Zeit eingegangenen) Personengesellschaften kann die ordentliche Kündigung nach aktueller Rechtslage nicht dauerhaft ausgeschlossen werden (§ 723 Abs. 3 BGB, § 105 Abs. 3 HGB). Seit dem 1.1.2024 ist dies in den Grenzen des § 138 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Juristische Personen im Gründungsstadium

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 289 Da der Einzelkaufmann einerseits keine Anteilsinhaber hat, denen Anteile gewährt werden könnten, andererseits als natürliche Person nicht erlöschen kann, hat das Gesetz systematisch zutreffend in den §§ 152 ff. UmwG die Ausgliederung als einzige Umwandlungsform für den Einzelkaufmann vorgesehen. Die Ausgliederung ist nur dem eingetragenen Kaufmann erlaubt. Die Eintra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Juristische Personen

Rz. 9 Für die Eintragung der juristischen Person gilt das zur Handelsgesellschaft Gesagte entsprechend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, aber auch e.G. oder KGaA) sind unter ihrer Firma und dem Sitz einzutragen; der gesetzliche Vertreter wird nicht namentlich genannt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Firmenrecht / b) Sog. Minderfirma

Rz. 28 Während die Firma dem Kaufmann vorbehalten ist, kann eine Geschäftsbezeichnung auch von einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden i.S.d. § 2 HGB oder Freiberufler verwendet werden. Gebraucht der Nichtkaufmann die Geschäftsbezeichnung als seinen firmenähnlichen Namen, d.h. als Unternehmensbezeichnung im Geschäftsverkehr, die lediglich deshalb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Berechtigter

Rz. 145 Berechtigter der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit muss eine individuell bestimmte – natürliche oder juristische – Person sein. Auch jur. Personen des öff. Rechts, wie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften, insbes. Gemeinden können Träger sein.[510] Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine jur. Person setzt nicht zwingend voraus, dass das Recht, z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Einlagen und Beiträge

Rz. 271 Die Einlage des Unterbeteiligten ist Voraussetzung für das Vorliegen einer Unterbeteiligungsgesellschaft. Nach wohl herrschender Meinung in der Lit. ist es aber nicht erforderlich, dass der Unterbeteiligte tatsächlich eine Einlage leistet.[347] Voraussetzung ist danach lediglich die Begründung eines schuldrechtlichen bilanzfähigen Einlageverhältnisses zwischen dem Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / 2. Muster: Honorarklage des Architekten

Rz. 61 Muster 5.1: Honorarklage des Architekten Muster 5.1: Honorarklage des Architekten An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage In Sachen Architekturbüro _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________, vertreten durch den Geschäftsführer _________________________, – Beklagte – wegen: Architektenhonorar Streitwert: _____...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Streitigkeit: Beleidigu... / 3 Das Problem

Eine GbR, deren Gesellschafter K und seine Ehefrau sind, der Beklagte und dessen Ehefrau bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 2 Doppelhaushälften. Zwischen den Parteien kommt es seit Langem zu diversen Auseinandersetzungen. U. a. geht es um die Reinigung von Entwässerungsrinnen. Am 6.3.2018 werden Wohnungseigentümer B und se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / I. Allgemeines

Gemäß § 179 Abs. 2 S. 2 AO wird die gesonderte Feststellung gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich vorgenommen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist (z.B. in § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO oder in § 15a Abs. 4 S. 6 EStG) oder falls ihnen der Gegenstand der Feststellung (gemeinsam) zuzurechnen ist. Zweck ist, die inhaltlich gleiche Sachbehandlung gegenüber allen Beteiligten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Feststellungsverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / b) Doppel- und mehrstöckige Personengesellschaft

Personenhandelsgesellschaften und mitunternehmerisch tätige GbR können Gesellschafter und Mitunternehmer einer Personenhandelsgesellschaft sein. Bei dieser Konstruktion sind die Gesellschafter der Obergesellschaft keine Mitunternehmer der Untergesellschaft (BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691). Im Falle solcher doppelstöckigen Personengesellschaften werden auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / b) Fingierte Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten

Sofern kein Empfangsbevollmächtigter bestellt wurde, gilt nach § 183 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes ein zur Vertretung der Gesellschaft bzw. der Feststellungsbeteiligten oder ein zur Verwaltung des Feststellungsgegenstandes Berechtigter als Empfangsbevollmächtigter. Maßgebend hierfür sind die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen sowie ggf. abweichende gesellschaftsvertragl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / d) Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft

Die gesonderte und einheitliche Feststellung gewerblicher Einkünfte kommt grundsätzlich nur bei Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht, in der Praxis bei den Rechtsformen KG, OHG, GbR oder atypisch stille Gesellschaft. Ob die typischen Merkmale einer Mitunternehmerschaft vorliegen, muss im Verfahren der gesonderten Fest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / e) Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Gemeinschaften (Vermietungsgemeinschaften – geschlossene Immobilienfonds)

Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft nicht gewerblich tätig und handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, bezieht sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Allgemeine Vora...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / c) Beteiligung mehrerer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Die rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an einem vermieteten oder verpachteten Grundstück sind für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht alleine entscheidend. Nach st. Rspr. des BFH (...mehr