Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Ermittlung kapitalisierter Reinertrag

Zunächst ist der jährliche Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dazu wird die Wohnfläche (in qm) des Grundstücks mit der typisierten monatlichen Nettokaltmiete (in EUR pro qm) nach Anlage 39 zum BewG multipliziert. Die monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten differenzieren dabei je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Baujahr des Gebäudes. Je nachdem, in ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4 Bewertung von bebauten Grundstücken

Von einem bebauten Grundstück i. S. d. § 248 BewG spricht man, wenn sich auf dem Grundstück auf Dauer benutzbare Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit bei einem zu errichtenden Gebäude wird immer ab dessen Bezugsfertigkeit angenommen. Konkret ist das der Fall, wenn den zukünftigen Nutzern die Gebäudenutzung zugemutet werden kann. Die Durchführung einer Bauabnahme durch die zus...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 4.3 Facility Management

Etwa 95 % der Gesamtkosten eines Gebäudes fallen nicht in der Bauphase, sondern in der Betriebsphase des Gebäudes an. Das Facility Management ist die moderne Form einer ganzheitlichen Gebäudebewirtschaftung, insbesondere von Gewerbeimmobilien. Facility Management umfasst alle Dienstleistungen (Verwaltung und Bewirtschaftung) rund um das Gebäude. Durch das Gebäudemanagement so...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.2.3 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Der Gebäudesachwert und der Bodenwert ergeben in der Summe den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser Wert wird letztlich noch an die Verhältnisse der Lage auf dem Grundstücksmarkt durch Anwendung einer sogenannten Wertzahl gem. § 260 BewG angepasst. Die Wertzahlen sind in Anlage 43 zum BewG vorgegeben und richten sich nach der Höhe des vorläufigen Sachwerts und nach d...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts im Grundvermögen

Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächst einmal die Unterscheidung in unbebaute Grundstücke einerseits und bebaute Grundstücke andererseits vor. Die bebauten Grundstücke lassen sich wiederum in verschiedene Grundstücksarten unterteilen, die für die konkrete Bewertung von Bedeutung sind. Die bisherigen Einheitswerte werden zukünftig durch die nach reformier...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3 Bewertung von unbebauten Grundstücken

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden und die nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Ein Gebäude gilt grundsätzlich ab seiner Bezugsfertigkeit als benutzbar i. S. d. BewG. Auch Grundstücke mit Gebäuden, die aufgrund von Zerstörung oder Verfall nicht mehr dauerhaft nutzbar sind, gelten als unbebaute Grun...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1 Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren

Den überwiegenden Teil des inländischen Grundvermögens machen die Wohngrundstücke aus. In § 250 Abs. 2 BewG ist normiert, dass der Grundsteuerwert von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum im Ertragswertverfahren zu ermitteln ist. Das Ertragswertverfahren basiert auf der Ermittlung des für das Grundstück marktüblich erzielbaren Ertrags. Dabe...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.1 Grundlagen, Begriff

Der Begriff Outsourcing ist ein Kunstbegriff, abgeleitet aus den Wörtern Outside (außer Haus), Resource (Hilfsquelle) und Using (unter Verwendung von). Das Outsourcing, also die Auslagerung von betrieblichen Bereichen, ist ein zentrales Thema der betrieblichen Planung und Organisation. Mit dem Schlagwort "Zurück zu den Kernbereichen bzw. -funktionen" wird in allen mittleren u...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2 Ermäßigung der Steuermesszahl

Eine Ermäßigung der Steuermesszahl ist für Grundbesitz vorgesehen, der Zwecken der Wohnraumförderung dient. Ziel des Gesetzgebers ist es hierbei, die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Für folgenden Grundbesitz kommt eine Ermäßigung der Steuermesszahl i. H. v. 25 % zum Ansatz: Grundstücke, für die nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) eine Förd...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.2 Ermittlung abgezinster Bodenwert

Um den abgezinsten Bodenwert zu ermitteln, wird zunächst der Bodenwert berechnet. Dazu wird, wie bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken, die Grundstücksfläche mit dem einschlägigen Bodenrichtwert multipliziert.[2] Im Fall von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Ergebnisbetrag ggf. noch mit dem einschlägigen Umrechnungskoeffizienten nach Anlage 36 zum BewG multiplizi...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 2.3 Onboarding Software

Der Begriff Onboarding leitet sich vom englischen „taking on board“ ab und bedeutet ins Deutsche übertragen „An-Bord-Nehmen“, also einen neuen Mitarbeiter im Unternehmen aufnehmen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess im Personalmanagement, welcher sich dem Recruiting-Prozess anschließt und die Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen unterstütze...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.3 Ermittlung Ertragswert

Der kapitalisierte Reinertrag wird mit dem abgezinsten Bodenwert zum sog. Ertragswert addiert.[1] Da der Grundsteuerwert mindestens 75 % des Werts, mit dem der Grund und Boden als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (Mindestwert gem. § 251 BewG), betragen muss, ist der Ertragswert mit diesem Mindestwert zu vergleichen. Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Ein- oder Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.4 Besonderheiten bei Adressierung an Ehegatten- bzw. Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 79 Probleme mit der richtigen Bezeichnung des Leistungsempfängers stellen sich regelmäßig bei (Ehegatten-)Gemeinschaften. Hier können die Gemeinschafter bzw. die Ehegatten als eigenständige oder gemeinschaftliche Leistungsempfänger in Betracht kommen und ggf. nur einer von ihnen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sein. Einerseits reicht es für den (eigenen) Vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfä...mehr

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Changemanagement: Nachhalti... / 2.2 Erfolgsfaktor Activity-Based-Working

Für einen pauschalen Ansatz sind die Ansprüche und Bedürfnisse der verschiedenen Menschentypen zu unterschiedlich. Komplexer wird das Ganze noch durch die unterschiedlichen Ansprüche und Bedürfnisse von Tätigkeitsprofilen und Aufgabentypen. Schließlich bewegen wir uns in einem Unternehmenskontext und wollen in unserer Verantwortung neben der Mitarbeitendenzufriedenheit auch ...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.2 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nachfolgend wird die zweite sehr bedeutende Sachversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, erläutert. Gesetzliche Vorschriften § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG schreibt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung vor. Fehlt eine solche Sachversicherung, kann diese von jedem einzel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2 Objektversicherungen

Versicherungen, die Versicherungsschutz für Objekte gewähren, werden den Sachversicherungen zugeordnet. Die größte Bedeutung für die Immobilienwirtschaft haben die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat gerade diesen beiden Sachversicherungen große Aufmerksamkeit zu widmen, da diese na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.1.1 Wohngebäudeversicherung

In den in der Praxis angebotenen "verbundenen Wohngebäudeversicherungen" sind Sturm und Hagel sowie Leitungswasser inkludiert. Versicherte Sachen Im Versicherungsschutz sind laut den Versicherungsbedingungen Schäden an folgenden Sachen eingeschlossen: Schäden am Gebäude Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude. Als Gebäude wird das mit dem Erdboden verbund...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.1 Versicherungsarten

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat wie jeder Haus- und Grundbesitzer Vorsorge durch einen umfassenden Versicherungsschutz zur Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zur Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter zu treffen. Die Absicherung der eigenen Vermögenswerte wird durch sog. Sachversicherungen, die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter durch Haftpfli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.1.4 Wohngebäudeversicherung inklusive Leitungswasserversicherung

Die bei Gebäuden am häufigsten auftretenden Schäden sind durch Leitungswasser begründet. Eine Leitungswasserversicherung schützt Versicherungsnehmer vor hohen finanziellen Kosten. Insbesondere im Bestandsmanagement älterer Immobilien ist zu berücksichtigen, dass Schadensfälle durch Leitungswasser mit dem Gebäudealter zunehmen. Die Leitungswasserversicherung wird vorzugsweise ...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.1 Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarschäden und Leitungswasserversicherungen

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch versicherbare Gefahren tatsächlich versichert sind.[1] Verbundene Wohngebäudeversicherung In der Praxis werden "verbundene Gebäudeversicherungspolicen" abgeschlossen, in denen mehrere Versicherungsleistungen in einem Vertrag gebündelt sind. Diese verbinden die Gefahren Feuer, Leitungswasser...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 3.3 Aufteilungsplan

Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich sind.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548a beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 4.1 Hausratversicherung

Von der Gebäudeversicherung ist die auf den räumlichen Bereich des Sondereigentums beschränkte Hausratversicherung zu unterscheiden. Eine Hausratversicherung schützt bei Verlust oder Beschädigung der Einrichtung und der persönlichen Wertgegenstände des einzelnen Wohnungseigentümers. Die Abgrenzung zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung ist nicht ganz einfach. Abgrenzungssc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.2 Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt für das Gemeinschaftseigentum abzuschließende Versicherungen in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG: § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere (...) Nach § 19...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 5 Bedeutung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Bedeutung für das Wohnungseigentum Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist die Baugenehmigung verbindlich und Ände...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.1.3 Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung ist nicht als einzelne Versicherung abschließbar, sondern kann bei der Wohngebäudeversicherung als Zusatzbaustein mit abgeschlossen werden. Damit z. B. auch Überschwemmungsschäden versichert sind, braucht es eine zusätzliche Deckung gegen Elementarrisiken. Bedeutung der Elementarschadenversicherung Spätestens seit der Flutkatastrophe 2021 in N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.6 Relevanz von Versicherungen der Nutzer

Bei einem Schadenseintritt hat die Verwaltung als erstes zu prüfen, ob der Schaden vom Gemeinschaftseigentum oder vom Sondereigentum ausgeht. Sonder- bzw. Teileigentum muss von jedem Sonder- bzw. Teileigentümer selbst versichert und entsprechende Versicherungsschäden von diesen selbst abgewickelt werden. Relevant werden die Versicherungen der Sonder- und Teileigentümer z. B. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 3.4 Brandschutznachweis

Ein Brandschutznachweis dokumentiert alle für den Brandschutz im Gebäude getroffenen Maßnahmen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 4.2.1 Materiell-rechtliche Zurechnungsgrundsätze

Rz. 41 Die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit des inländischen Grundbesitzes bzw. des Steuergegenstandes der Grundsteuer i. S. d. § 2 GrStG richtet sich bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise i. S. d. § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO . Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 3.1 Lageplan

Als Beilage zu einem Antrag auf Baugenehmigung wird in der Regel ein beglaubigter Auszug aus der amtlichen Katasterkarte in bestimmtem Maßstab gefordert, damit die Baugenehmigungsbehörde sich ein Bild über den Verlauf der Grundstücksgrenzen und die vorhandenen Gebäude machen kann.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 3.5 Baubeschreibung

Bei der Baubeschreibung handelt es sich um eine mehrseitige Vorlage, in der alle wichtigen Gebäudedaten für die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes abgefragt werden. Beispiel einer Baubeschreibung (Seite 1)mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.3 Haftpflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Jeder, der auf dem eigenen oder fremden Grundstück oder Dach eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage betreibt und Strom erzeugt, sollte eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen. Nur so kann der Betreiber sich vor unerwarteten Haftpflichtansprüchen Dritter schützen. Bei der weiterhin hohen Nachfrage[1] zur Anbringung einzelner Balkonkraftwerke (sog. Mini-Solaranlagen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.1.2 Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Schließt die GdWE einen Wohngebäudeversicherungsvertrag für das gesamte Gebäude ab, wird die Wohnungseigentümergemeinschaft Versicherungsnehmerin (§ 9a Abs. 1 Satz 1 WEG), der einzelne Miteigentümer ist Mitversicherter. Hierdurch wird neben dem gemeinschaftlichen Eigentum auch das Sondereigentum mitversichert. Vor diesem Hintergrund sind in den VGB "Spezielle Regelungen für W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.1 Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Versicherung sichert Vermögensschäden ab, die aufgrund beruflicher Fehler entstehen. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall bietet, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 2 Allgemeines

Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht regelt Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks und dient dem Ziel, die bauliche Nutzung des Bodens im öffentlichen Interesse durch die Instrumente des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des kommunalen Baurechts und dessen Bauvorschriften zu ordnen und zu lenken. Während das Bauplanungsrecht regelt, in welchem Maß un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Raum eines Gebäudes

Rz. 23 Der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung setzt voraus, dass die Tatbegehung in einem Raum eines Gebäudes erfolgt. Die Rede ist insoweit von der "Gebäudegebundenheit" der Einbruchdiebstahlversicherung. Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet, räumlich umfriedet ist und dadurch gegen äußere Einflüsse bis zu einem gewissen G...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Mängel an Gebäuden, die 1920–1940 errichtet wurden

Rz. 59 Gebäude, die 1920 bis 1940 errichtet wurden, weisen häufig Mängel auf, z.B.:[42]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 6. Mängel an Gebäuden, die in der Zeit von 1950 bis 1960 errichtet wurden

Rz. 60 Bei Gebäuden, die in der Zeit von 1950 bis 1960 errichtet wurden, kommen neben den vorgenannten Mängeln auch noch folgende Mängel vor:mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Räume eines Gebäudes

Rz. 122 Grundsätzlich müssen sich die versicherten Gefahren eines Einbruchdiebstahls, eines Raubes oder eines Vandalismus nach einem Einbruch innerhalb des Versicherungsortes verwirklicht haben. Dies sind bei Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch gem. § 4 Nr. 2 AERB 87 (A §§ 6 Nr. 1 c AERB 2008, 2010) die in dem Versicherungsvertrag bezeichnete...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Nicht genutzte Gebäude

Rz. 183 Eine Gefahrerhöhung kann daraus resultieren, dass ein Gebäude oder der überwiegende Teil eines Gebäudes nicht genutzt wird. Diese Gefahrerhöhung war in den VGB 88 ausdrücklich normiert (§ 10 Nr. 3b VGB 88). In den VGB 2010 und VGB 2022 sind diese Regelung nicht mehr (ausdrücklich) enthalten. Die fehlende Nutzung eines Gebäudes stellt aber auch nach den VGB 2010 eine ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Gebäude

Rz. 115 Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäude"; ein spezifisch versicherungsrechtlicher Sinn dieses Ausdrucks ist auch sonst nicht ersichtlich. Demgemäß muss der Ausdruck vom Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers her ausgelegt werden. Ausgangspunkt dieses Verständnisses ist der Alltagssprachgebrauch. Nach überwiegen...mehr

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zfs 11/2024, Grob fahrlässige Herbeiführung eines Leitungswasserschadens bei Leerstand eines Gebäudes

VVG § 23 § 26 § 81; VGB 2003 § 24 Ziffer 1 c Leitsatz 1. Zur Gefahrerhöhung bei Leerstand in der Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden. 2. Werden Wasser führende Anlagen eines Gebäudes ab November eines Jahres weder abgesperrt noch entleert, so kann dieses Versäumnis weder durch eine genügend häufige Kontrolle noch durch irgendeine Form des Beheizens ersetzt werden. 3....mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Gebäude

Rz. 105 Gemäß A § 5 Nr. 1 VGB 2010, A 6.1 VGB 2022 (§ 1 Nr. 1 VGB 88) ist versicherte Sache in der Wohngebäudeversicherung das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude. Rz. 106 Die Definition der in der Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen dient gleichzeitig der Abgrenzung zur Inventarversicherung. Während die Gebäudeversicherung Versicherungsschutz für alle wesentl...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Raub innerhalb eines Gebäudes oder eines Grundstücks, § 1 Nr. 3 AERB 87, A §§ 1 Nr. 4 AERB 2008, 2010

a) Allgemeines Rz. 57 Raub im versicherungsrechtlichen Sinne setzt eine Wegnahme nach oder durch Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen bestimmte Personen voraus. § 1 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 AERB 2008, 2010) enthält drei unterschiedliche Tatbestände, nach denen der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. Ebenso wie beim Einbruch kommt es nicht darauf an, ob der ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 6. Vom Mieter außen am Gebäude angebrachte Sachen

Rz. 121 A § 5 Nr. 3 b VGB 2010, A 7.6.2 VGB 2022 spricht ausdrücklich von Sachen, die der Mieter "in" das Gebäude eingebracht sind. Damit werden außen am Gebäude angebrachte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schon nach § 1 Nr. 4 VGB 88 wurden diejenigen Gegenstände vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen, die der Mieter außen am Gebäud...mehr