Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Schäden außerhalb des versicherten Gebäudes, A § 3 Nr. 2 VGB 2010, A 4.4 VGB 2022

Rz. 66 Da Wasser führende Rohrleitungen außerhalb des versicherten Gebäudes in besonderem Maße der Gefahr eines frostbedingten oder durch andere Ursachen herbeigeführten Bruchs ausgesetzt sind, ist die Haftung des Versicherers für derartige Schäden in erheblichem Maße eingeschränkt. Er hat bedingungsgemäß nur für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasse...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Neuwertversicherung von Gebäuden

Rz. 186 Gemäß § 5 Nr. 1 a AFB 87/A § 7 Nr. 1 a bb AFB 2010 umschreibt der Neuwert von Gebäuden (auch Neubauwert genannt) die Summe aller Baukosten einschließlich aller Baunebenkosten, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes erforderlich sind. Zu den Baunebenkosten gehören Architektenleistungen für Planung und Bauüberwachung, Ingenieur-Honorare für Statik sowie Gebühren für ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 7. Mängel an Gebäuden der Baujahre 1960 bis 1970

Rz. 61 Insbesondere gesundheitsgefährdende Holzbauteile (formaldehydhaltig) oder gefährliche Holzschutzmittel (eingesetzt zur Behandlung von Holzverkleidungen) kamen vor, z.B. bei Fertighäusern. Oft fehlt ein Wärmeschutz und undichte Holzfenster mit Einfachverglasung kommen vor, ebenso Asbest im Trockenbau, unvollständiger Schallschutz an Türen, Treppen, Zwischendecken und I...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ee) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude und Behältnisse, § 1 Nr. 2 e AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010

Rz. 48 Die "erweiterte Schlüsselklausel" (so genannt, weil entsprechender Versicherungsschutz nach den AERB 81 nur über eine entsprechende Klausel versicherbar war) behandelt die Fälle, in denen ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt und dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb d...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) In das Gebäude eingefügte Sachen

Rz. 32 In das Gebäude eingefügte Sachen sind in der Regel Gebäudebestandteile und wären deshalb an sich unversichert. Da ein Mieter aber keine Wohngebäudeversicherung abschließen kann, wird der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung durch A 8.3.1 VHB 2022 auf derartige in das Gebäude eingefügte Sachen unter der Voraussetzung erweitert, dassmehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Schäden innerhalb des versicherten Gebäudes

aa) Gebäudebegriff Rz. 57 Das Tatbestandsmerkmal "innerhalb versicherter Gebäude" umfasst den räumlichen Bereich, der von der Bedachung, den Umfassungswänden und der Bodenplatte bzw. dem Keller- oder Parterrefußboden begrenzt wird.[45] Hierzu zählen auch Sachen, die in das Mauerwerk eingelassen sind, nicht jedoch außen am Gebäude angebrachte Gegenstände. Enthalten die Versich...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Leerstehende Gebäude

Rz. 295 Bleiben versicherte Gebäude für längere Zeit unbewohnt, begründet dies die Gefahr, dass spielende Kinder, Einbrecher, Landstreicher oder sonstige Unbefugte in das Gebäude eindringen und dadurch die Gefahr eines Brandes erhöhen. Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist das längere Leerstehen eines Wohngebäudes gefahrerhöhend, sofern das Gebäude ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / aa) Gebäudebegriff

Rz. 57 Das Tatbestandsmerkmal "innerhalb versicherter Gebäude" umfasst den räumlichen Bereich, der von der Bedachung, den Umfassungswänden und der Bodenplatte bzw. dem Keller- oder Parterrefußboden begrenzt wird.[45] Hierzu zählen auch Sachen, die in das Mauerwerk eingelassen sind, nicht jedoch außen am Gebäude angebrachte Gegenstände. Enthalten die Versicherungsbedingungen ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadensversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Nr. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich de...mehr

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zfs 11/2024, Grob fahrlässi... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. steht aus abgetretenem Recht gegen die Bekl. ein Anspruch auf bedingungsgemäße Regulierung aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen der Bekl. und Herrn C bestehenden Versicherungsvertrag dem Grunde nach zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist der Antrag auf Feststellung, dass die Bekl. zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet ist, zulässig. Ob der Kl. eine – teilweise – B...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Begriff "Wohnung"

Rz. 144 Was unter der Wohnung des Versicherungsnehmers zu verstehen ist, wurde in früheren Fassungen der VHB nur unvollkommen durch den Verweis auf den Versicherungsvertrag und dadurch festgelegt, dass bestimmte Örtlichkeiten "auch" zur Wohnung gehören und damit dem Versicherungsschutz unterfallen sollen. Eine eigentliche Beschreibung war dies nicht. Der Begriff wurde vielme...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022

Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz. ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Versicherungswert 1914

Rz. 138 Grundlage der Gleitenden Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914 (A § 12 Nr. 1 VGB 2010, A 13.1.1.1 VGB 2022; § 13 Nr. 1 VGB 88). Gemäß A § 10 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 14.1 VGB 2022 (§ 13 Nr. 2 VGB 88) ist der Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaues nach Preisen des Jahres...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / d) Überschwemmung

Rz. 97 Gemäß A § 4 Nr. 3 a VGB 2010, A 5.4.1 VBG 2022 ist eine Überschwemmung eine Überflutung des Grundes und des Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück). Eine Überflutung von Grund und Boden liegt vor, wenn sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen ansammeln. Rz. 98 Die Überschwemmung kann alternativ durch Ausuferung von oberirdi...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Wiederherstellungsklausel

Rz. 157 Für die Wohngebäudeversicherung gilt nach A § 13 Nr. 7 VGB 2010, A 17.6 VGB 2022 (§ 15 Abs. 4 VGB 88) ebenso wie die Feuerversicherung in § 11 Nr. 5 AFB eine sog. Wiederherstellungsklausel. Danach erwirbt der Versicherungsnehmer den Neuwertanteil an der Entschädigung, soweit er den Zeitwertschaden übersteigt, nur dann, wenn er innerhalb von drei Jahren nach dem Eintr...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Anzeigepflichten

Rz. 175 Gemäß B § 1 Nr. VGB 2010 (§ 10 Nr. 1 VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, wahrheitsgemäß zu beantworten. Rz. 176 Gefahrerhebliche Umstände in der Wohngebäudeversicherung sind:[185]mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / aa) A § 3 Nr. 4 VGB 2010, A 4.5 VGB 2022

Rz. 46 Gemäß A § 3 Nr. 4 VGB 2010, A 4.5 VGB 2022 sind Leitungswasserschäden nicht versichert, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig ist. Die Regelung in § 9 Nr. 3a VGB 88 schließt darüber hinaus auch die Zeit vom Versicherungsschutz aus, in denen das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht benutzbar ist. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes ist darauf zurück...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / E. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Leitungswasserversicherung

Rz. 199 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 339 ff.) verwiesen. Es werden – wie eingangs erwähnt – die VGB 2010 zugrunde gelegt, da die VGB 2022 noch keine vergleichbare Bedeutung in der Gerichtspraxis haben. Rz. 200 Der nachfolgende Klageentwurf bes...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Auskunftspflicht (§ 31 VVG)

Rz. 176 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jede Auskunft zu erteilen, "die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist". Auch diese Vorschrift enthält keine Sanktion bei Verletzung der gesetzlichen Obliegenheit, so dass auch diese Obliegenheit nur dann relevant ist, wenn sie in den AVB zum Gegenstan...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Stationäres Risiko

Rz. 164 Gemäß § 4 Nr. 2 AFB 87 und A § 6 AFB 2010 wird der Versicherungsort definiert durch die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Aus der Definition folgt, dass der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, also ein stationäres Risiko absichert. Rz. 1...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Eindringen von Niederschlägen

Rz. 87 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich gem. A § 4 Nr. 4 a bb VGB 2010, A 5.5.2 VGB 2022 (§ 9 Nr. 6c VGB 88) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen entstanden sind und einen Gebäudeschaden ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Zubehör

Rz. 114 Die VGB 2010 und VGB 2022 definieren den Begriff des mitversicherten Gebäudezubehörs (A § 5 Nr. 2 c VGB 2010, A 7.3 VGB 2022). Zubehör sind danach bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen s...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Sturm- und Hagelschaden

Rz. 117 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 118 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h, A 6.1.1 VHB 2022). Die Regelung beinhaltet eine echte Leistun...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Zeitwert

Rz. 192 Der Zeitwert ist der Wert, den die versicherte Sache am Tag des Schadens hatte.[195] Er ergibt sich aus dem Neuwert, von dem ein Abzug zum Ausgleich für Alter, Abnutzung, Gebrauch, Verschleiß, Fehlern aller Art und sonstigen, die Lebensdauer, die Brauchbarkeit und das Aussehen beeinflussender Faktoren zu machen ist.[196] Rz. 193 Dem entspricht die Definition des Zeitw...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Wohngebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine Versicherungsform, in der Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren miteinander kombiniert ist. Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für die drei Gefahrengruppen Im Regelfall sch...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / H. Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Rz. 63 Steht die Beurkundung einer Teilungserklärung eines Grundstücks in Wohnungs- und/oder Teileigentum an, hat die Gestaltung, wie das Sonder- vom Gemeinschaftseigentum abgrenzt wird, Bedeutung sowohl im Hinblick auf die Kostentragung als auch für die Ausübungsbefugnisse der betroffenen und künftigen Eigentümer. Um Sondereigentum an Wohn- oder sonstigen Räumen einzuräumen,...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / A. Begriff, Bedeutung für den Erwerber

Rz. 1 Ein Vertrag, in dem ein Bauträger sich verpflichtet, a) ein Haus oder ein vergleichbares Bauwerk herzustellen/umzubauen und b) das Eigentum an dem Baugrundstück dem Besteller (Käufer) zu übertragen (zu verkaufen), ist ein Bauträgervertrag, § 650u Abs. 1 BGB. Für den (einheitlichen) Bauträgervertrag gelten werkvertragliche und kaufrechtliche Bestimmungen. Rz. 2 Das Beurk...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Ausnahme vom Bereicherungsverbot

Rz. 184 Die Schadensversicherung war von dem allgemeinen Prinzip geprägt, dass die Regulierung des Schadens nicht zu einer Besserstellung des Versicherungsnehmers führen darf (Bereicherungsverbot). Im Schadenfall sollte der Versicherungsnehmer deshalb in der Regel nur den Betrag erhalten, der erforderlich ist, um eine dem Alter und dem Zustand der beschädigten Sache entsprec...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / K. Gefahrerhöhung

Rz. 151 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrages ungünstig verändern und hierdurch der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird.[166] Einmalige, kurzfristige oder vorübergehende Gefahränderungen sind noch keine Gefahrerhöhung. Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt voraus, dass sich die...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) A § 3 Nr. 4 a VGB 2010, A 4.5 VGB 2022

Rz. 48 Weitere Ausschlüsse für die Leitungswasserversicherung enthalten A § 3 Nr. 4 a VGB 2010, A 4.5 VGB 2022 (§ 9 Nr. 4a–e VGB 88). Rz. 49 Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser (Buchst. aa) sind ausgeschlossen. Planschen ist das Bewegen von Wasser unmittelbar durch menschliches Tun.[38] Der Ausschlusstatbestand umfasst z.B. Wasser, das durch derartige Bewegungen aus ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (1) Einbrechen

Rz. 29 Das Einbrechen im Sinne dieser Bestimmung setzt den Einsatz von Gewalt gegen Gebäudebestandteile voraus, um dadurch Hindernisse zu beseitigen, die dem Diebstahl im Wege stehen.[28] Ein Mindestmaß an Kraftentfaltung ist dafür nicht erforderlich. Zwar verursacht die Beseitigung von Hindernissen durch Gewalt in der Regel Schäden an den betreffenden Sachen (beispielsweise ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 5. Vom Mieter eingebaute Sachen

Rz. 119 Gemäß A § 5 Nr. 3 b VGB 2010, A 7.6.1 ff. VGB 2022 (§ 1 Nr. 4 VGB 88) werden sämtliche in das Gebäude eingefügten Sachen, die vom Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen wurden und für die er die Gefahr trägt, vom Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung ausgenommen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich der Versicherungsschutz in der Wohngeb...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Nachweis des Versicherungsfalles

Rz. 71 Grundvoraussetzung für die in A § 4 Nr. 2 a aa VGB 2010, A 5.1.1.1 VGB 2022 (§ 8 Nr. 1 VGB 88) geregelten Beweiserleichterungen ist, dass der Versicherungsnehmer zunächst den Tag bestimmen kann, an dem die Schäden an dem versicherten Gebäude entstanden sind. Die Beweislast für das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Sturms trägt der Versicherungsnehmer. Zum Nachweis ein...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Wiederherstellung

Rz. 235 § 11 Nr. 5 AFB 87/A § 8 Nr. 2 AFB 2010 stellt strenge und zwingend einzuhaltende Voraussetzungen an den Nachweis der Verwendung der Versicherungsentschädigung. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung oder jedenfalls die Prognose, dass diese Verwendung sichergestellt sei, ist Anspruchsvoraussetzung bzw. Tatbestandsmerkmal der Anspruchsgrundlage.[230] Der Ve...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / ff) Folgeschäden, A § 4 Nr. 2 c cc VGB 2010, A 5.3.1 VGB 2022

Rz. 80 Letztlich werden vom Versicherungsschutz auch durch Sturm verursachte Folgeschäden (A § 4 Nr. 2 c cc VGB 2010, A 5.3.1 VGB 2022, § 8 Nr. 2c VGB 88) erfasst, die auf unmittelbaren oder mittelbaren Einwirkungen basieren. Martin [82] nennt hierfür als Beispiel, dass durch einen Sturm ein Regenfallrohr aus der Verankerung gerissen und in seiner Lage so verändert wird, dass...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / dd) Unmittelbare Einwirkung, A § 4 Nr. 2 c aa VGB 2010, A 5.3.1 und 5.3.2 VGB 2022

Rz. 76 Der Schaden muss auf eine unmittelbare Einwirkung des Sturms zurückzuführen sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Schadens ist.[73] Die Windkräfte müssen durch Druck oder Sog auf die versicherte Sache eingewirkt haben. In der Regel ist ein Sturm nur dazu in der Lage, Schäden an den Außenteilen eines Gebäudes zu verursachen. Denno...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Deckungseinschränkungen (A 9 VHB 2022)

Rz. 39 Nicht versichert sind Gebäudebestandteile. Der Ausschluss folgt aus dem in der Sachversicherung herrschenden Trennungsprinzip zwischen der Versicherung von Gebäuden einerseits und derjenigen des Inhalts von Gebäuden andererseits. Die VHB enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäudebestandteil". Die §§ 93 ff. BGB können zur Auslegung herangezogen werden. Maßgeblich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 9. Dauer der Versicherung (Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 91 Versicherungsschutz besteht nach Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94 von Haus zu Haus und beginnt, sobald die Güter am Absendungsort zur unverzüglichen Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden. a) Beginn der Versicherung Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Gefahrerhöhung"

Rz. 188 Definition Gefahrerhöhung ist die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.[202] Rz. 189 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die Veränderungen der Gefahrenlage dem Versicherer vernünftigerweise Anlass bieten, die Versicherung auf...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 103 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr