Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / II. Die Vollstreckungsbescheidsgebühr

Rz. 12 Neben der Mahnverfahrensgebühr erhält der RA des Antragstellers für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids eine 0,5 "Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" ("Vollstreckungsbescheidsgebühr"), aber nur dann, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist von zwei Wochen kein Widerspr...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung in Anwendungsfällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 42 In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob die Anrechnung einer Gebühr vor oder nach Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Da Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ebenso wie die Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG besagt, dass die Gebühr "auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet" werden muss, ist die Anrechnung zw...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Grundgebühr

Rz. 19 Die einmalige Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) entsteht in einer Strafsache für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt. Die Grundgebühr kann jedem Verteidiger nur ein einziges Mal erwachsen. Mit der Grundgebühr soll der Arbeitsaufwand entgolten werden, der zu Beginn eines Mandats entsteht, a...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Das Verfahren über den Unterhalt

Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich kaum jemals zu rechtlichen Problemen ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 3. Das Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 109 Nach § 17 Ziff. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Vorverfahrensgebühr wird nicht auf eine Verfahrensgebühr im...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Die Entstehung der Widerspruchsgebühr

Rz. 17 Für die Vertretung des Antragsgegners bei der Erhebung des Widerspruchs erhält der RA des Schuldners eine Verfahrensgebühr, die 0,5 "Widerspruchsgebühr" (Nr. 3307 VV RVG). Die Gebühr entgilt auch die Entgegennahme der Information, die Beratung des Gegners und die Prüfung der Erfolgsaussicht des Widerspruchs. Auch wenn er den Widerspruch unnötigerweise begründet, erhäl...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / a) Vereinfachtes Verfahren zur erstmaligen Festsetzung des Unterhalts (§§ 249 ff. FamFG)

Rz. 101 Zur verfahrensrechtlichen Erleichterung gibt es das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder, das in den §§ 249 bis 260 FamFG geregelt ist. In den Fällen, in denen dieses vereinfachte Verfahren zulässig ist, kann den Beteiligten ein streitiges gerichtliches Verfahren erspart bleiben. Mit diesem vereinfachten Verfahren besteht für alle minderjähr...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Gebühren für die Beantragung eines Versäumnisurteils

Rz. 44 → Dazu Aufgaben Gruppe 12 Im Prinzip sind alle für die Berechnung der Gebühren bei Beantragung eines Versäumnisurteils notwendigen Erläuterungen bereits in den vorausgehenden Kapiteln, insbesondere in Rdn 36 ff. enthalten. Für das Betreiben des Prozesses im ersten Rechtszug erhält der RA zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Wenn dann im mündlichen Verh...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr

Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit mit der Verfahrensgebühr im Zivilprozess ha...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / E. Anwaltsgebühren bei einstweiligen Anordnungen

Rz. 87 Durch eine einstweilige Anordnung kann das Gericht eine vorläufige Maßnahme treffen, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und die Maßnahme gerechtfertigt ist (§§ 49 ff., 119 Abs. 1 FamFG). Zuständig ist grundsätzlich das Gericht, das für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Es ist nicht Voraussetzung, dass ein...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / D. Die Gebühr für ein Gutachten

Rz. 96 → Dazu Aufgaben Gruppe 13 Im Gegensatz zu einem Rat, der normalerweise mündlich erteilt wird, ist ein Gutachten eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des RA über die Sach- und Rechtslage eines bestimmten Sachverhalts. Ein Rat wird nicht oder nur kurz begründet, ein Gutachten beinhaltet alle rechtlichen Gesichtspunkte. D...mehr

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Aufgabenteil / 13. Gebühren für Beratung und Gutachten (→ § 4 Rdn 73 ff., § 4 Rdn 96 ff.)

Hinweis: Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen. Aufgabenteil Gruppe 13mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / a) Die Bewertung von Kindschaftssachen

Rz. 23 Als Kindschaftssachen werden vornehmlich Verfahren bezeichnet, welche die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts mit einem Kind und die Kindesherausgabe zum Gegenstand haben (§ 151 FamFG). Bei der Bewertung von Kindschaftssachen ist zu unterscheiden, ob die Kindschaftssache alsmehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / O. Die Postentgeltpauschale in Strafverfahren

Rz. 90 Nach § 17 Nr. 10 Lit. a) RVG sind das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (N...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Die Bestimmung der Gegenstandswerte in den anderen Familiensachen

Rz. 22 Bei den anderen Familiensachen handelt es sich um alle Familiensachen außer der Ehescheidung. Sie sind in den §§ 111 Nrn. 2 bis 11, 112 und 266 FamFG aufgezählt. Diese Familiensachen werden häufig auch als Folgesachen bezeichnet, obwohl dies nicht ganz korrekt ist, da Folgesachen nur im Scheidungsverbund vorliegen können (§ 137 FamFG). Für einige wichtige dieser Famil...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / N. Die Dokumentenpauschale

Rz. 87 Da in Straf- und Bußgeldsachen zur sachgerechten Verteidigung meistens Kopien der Ermittlungsakten hergestellt werden, entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 1 Lit. a) VV RVG. Beachten Sie, dass in diesen Fällen die Dokumentenpauschale nach Buchstabe a) berechnet wird, da es dann keine Beschränkung derart gibt, dass nur die über 100 Kopien hinausgehenden...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / J. Der Pflichtverteidiger

Rz. 58 Jeder Beschuldigte, dem eine Straftat zur Last gelegt wird, hat das Recht auf einen Verteidiger, den er sich selbst auswählen darf. Grundsätzlich darf er sich auch selbst verteidigen. In schwerwiegenden Fällen muss er einen Verteidiger haben. In § 140 StPO sind die Fälle aufgeführt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, d. h. gesetzlich vorgeschrieben i...mehr

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Aufgabenteil / 21. Gebühren bei Beschwerde, Erinnerung (→ § 7 Rdn 105 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Gegenstandswert bei Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 86 Als Gegenstandswert der Scheidungsfolgenvereinbarung nimmt man die Summe von allen durch den Vergleich erledigten Gegenständen. Die Ehescheidungssache selbst bleibt dabei außer Betracht (Nr. 1000 Anm. Abs. 5 S. 2 VV RVG; vgl. Rdn 67 ff.). Denken Sie daran: Vergleichswert ist immer, worüber, nicht worauf man sich vergleicht. Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / D. Scheidungsfolgenvereinbarungen (Scheidungsfolgenvergleich)

Rz. 72 Die Ehescheidung als solche kann nicht Gegenstand eines Vergleiches oder einer Einigung sein, da den Eheleuten von unserer Rechtsordnung nicht freigestellt ist, über den Bestand ihrer Ehe Vereinbarungen zu treffen (vgl. Rdn 58 ff.). Dagegen dürfen und sollen die Eheleute sich über die Scheidungsfolgesachen einigen. Dies kann auch schon vor dem Scheidungsverfahren durc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / B. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Familiensachen

Rz. 16 Die Ermittlung der Gegenstandswerte zur Berechnung der Anwaltsgebühren für Tätigkeiten des RA in Familiensachen erfolgt nach dem FamGKG. In einem gerichtlichen Verfahren wird gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG der Anwaltsgebührenwert nach genau denselben Vorschriften des FamGKG ermittelt, wie der Wert für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Auch wenn entweder keine Gerichtsg...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / bb) Die Bewertung von Kindschaftssachen als Folgesachen im Scheidungsverbund

Rz. 26 Nach § 137 Abs. 3 FamFG können folgende Kindschaftssachen zusammen mit der Scheidung im Scheidungsverbund als Folgesachen anhängig sein: Regelung des Sorgerechts oder des Umgangsrechts, Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und Regelung des Umgangsrechtes mit einem Kind des anderen Ehegatten. Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Sachen in den V...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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Aufgabenteil / 5. Gebühren im Mahnverfahren (→ § 6 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Das Bußgeldverfahren gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG) nennt in den §§ 1...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Bewertung von Ehewohnungssachen und Haushaltssachen

Rz. 48 Ehewohnungssachen und Haushaltssachen sind in § 200 FamFG geregelt. Es handelt sich hierbei um Verfahren entweder zur Benutzung der Wohnung bzw. der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben z. B. während der Trennungszeit oder um die endgültige Überlassung der Wohnung bzw. der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung. Für Ehewohnungssachen und Haushaltssachen werden...mehr

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Aufgabenteil / 24. Gebühren in Abstammungssachen und Unterhaltssachen von Kindern (→ § 11 Rdn 91 ff.)

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Aufgabenteil / 3. Gebühren für außergerichtliche Vertretung (→ § 4 Rdn 2 ff., § 2 Rdn 185 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 3mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / aa) Die Bewertung von Kindschaftssachen im selbstständigen Verfahren

Rz. 24 In einer Kindschaftssache im selbstständigen Verfahren, die das elterliche Sorgerecht, das Umgangsrecht, oder die Herausgabe eines Kindes betrifft, beträgt der Verfahrenswert gemäß § 45 FamGKG 4.000 Euro. Dieser Festwert von 4.000 Euro wird für jede einzelne der genannten Kindschaftssachen genommen, solange die Sache nicht in den Scheidungsverbund einbezogen wird. Auc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

Rz. 17 Das FamGKG enthält in den §§ 33 bis 42 allgemeine Wertvorschriften. Diese entsprechen weitgehend den allgemeinen Wertvorschriften der §§ 39, 40, 43, 44, 45 und 47 des GKG. Deshalb wird hierzu auch auf die Ausführungen in § 3 Rdn 31 ff. dieses Buches verwiesen. Wichtige Wertvorschriften des FamGKG stellen sich zu einer kurzen Übersicht zusammengefasst wie folgt dar:mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Eine Gebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA ab

Rz. 126 Nach § 15 Absatz 1 RVG entgelten die Gebühren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die gesamte Tätigkeit des RA vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. Deshalb spricht man hier auch von Pauschgebühren. Beispiel: In einem Zivilprozess fertigt ein RA insgesamt 17 Schriftsätze. Er erhält dafür nur eine einzige Verfahrensgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG, Nr....mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Die Anrechnung einer Gebühr (§ 15a RVG)

1. Anrechnungswahlrecht des Rechtsanwalts (§ 15a Abs. 1 RVG) Rz. 144 Verschiedentlich sieht das RVG vor, dass Gebühren aufeinander anzurechnen sind, wenn der RA in derselben Sache mehrere Aufträge nacheinander erhält. So ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (hälftig) ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / F. Das Vergütungsverzeichnis des RVG

Rz. 161 Als Anlage zum RVG enthält das Vergütungsverzeichnis eine Aufzählung sämtlicher Gebührentatbestände, die in sechs Teilen gegliedert sind. In einem siebenten Teil werden die Auslagentatbestände geregelt. Auch in anderen Kostengesetzen werden die Gebühren und Auslagen in einem eigenen Verzeichnis geregelt, so insbesondere im GKG. Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Die Bewertung von Unterhaltssachen

Rz. 41 Es handelt sich bei den Unterhaltssachen um Familienstreitsachen übermehr