Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Beschwerde gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung

Rz. 24 Gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG gegeben. Der Anwalt erhält hier die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV (Nrn. 3200 ff. VV). Insoweit gelten keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu § 8 Rdn 343 ff. verwiesen w...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 50 Verfahren auf Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren sind besondere Unterhaltsverfahren, da der Anspruch auf einen Vorschuss für ein gerichtliches Verfahren einen besonderen Fall der Unterhaltsgewährung betrifft (siehe § 246 Abs. 1 FamFG). Rz. 51 Bei dem Verfahren auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses handelt es sich um eine Unterhaltss...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Muster: Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

Rz. 143 Vergütungsvereinbarungen beziehen sich, soweit die gesetzlichen Vergütungen im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nicht zwingend anzuwenden sind, auf einzelne Tätigkeiten, z.B. die Höhe der Vergütung bei außergerichtlicher Tätigkeit gem. Nr. 2400 VV-RVG. Insbesondere aber ist die Vergütung der Verteidigertätigkeit in Straf- und OWi-Verfahren Gegenstand der Festle...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 4. Abänderungsverfahren (§ 240 FamFG)

Rz. 240 Im Gegensatz zum früheren Recht ist eine vereinfachte Abänderung nicht mehr vorgesehen. Daher ist auch der gesonderte Gebührentatbestand der Nr. 3331 VV a.F. entfallen. Möglich ist nur ein Abänderungsverfahren nach § 240 FamFG. In diesem Verfahren erhält der Anwalt wiederum die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Abzurechnen ist wie in einem Abänderungsverfahren nac...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Beschwerde

Rz. 75 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 76 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das ...mehr

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§ 9 Ehesache / II. Erstinstanzliche Verfahren

1. Verfahrensgebühr Rz. 20 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 21 Für den Anwalt des Antragstellers entsteht die 1,3-Verfahrensgebühr bereits mit Einreichung des Antrags auf Ehescheidung. Beispiel 4: Scheidungsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / II. Erstinstanzliche Verfahren

1. Umfang der Angelegenheit Rz. 98 Zum Umfang der Angelegenheit siehe Rdn 1 ff. 2. Verfahrensgebühr a) Volle Verfahrensgebühr Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Sonstige Beschwerden

Rz. 203 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen in einer Nebensache oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden dagegen nach Nr. 3500 ff. VV abgerechnet[136] (siehe hierzu § 7 Rdn 4 ff., 410 ff., § 8 Rdn 4 ff., 387 ff.). Beispiel 114: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Gegen die Kostenentscheidung des Verbundverfahrens wird Beschwerde erhoben....mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 343 Soweit Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familienstreitsachen betreffend den Hauptgegenstand des Verfahrens erhoben werden, gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind also die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Terminsgebühr

a) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV Rz. 364 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 365 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 205: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung G...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / V. Rechtsbeschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 204 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe § 8 Rdn 378). Rz. 205 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebe...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrensgebühr

a) Volle Verfahrensgebühr Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Ve...mehr

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§ 9 Ehesache / III. Beschwerdeverfahren

Rz. 40 Im Beschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV). Rz. 41 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Anm. zu Nr. 3201 VV auf 1,1 ermäßigen kann. Rz. 42 Hinzu kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 43 Eine Ermäßigung...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

aa) Überblick Rz. 107 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / IV. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren

1. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren Rz. 27 Kommt es nach dem Beweisverfahren zu einem Hauptsacheverfahren, wird die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 5 VV). Eine im Beweisverfahren angefallene Terminsgebühr wird dagegen nicht angerechnet. Beispiel 18: Beweisverfahren mit nachf...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV

aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, di...mehr

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§ 14 Vollstreckung / b) Zahlungsvereinbarung

aa) Überblick Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 10 Verbundverfahren / III. Beschwerde gegen den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

1. Überblick Rz. 188 Soweit gegen einen den Rechtszug beendenden Beschluss betreffend die Hauptsache im Verbundverfahren Beschwerde erhoben wird, gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten. Dabei ist unerheblich, ob über Ehe- und Fo...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IX. Mehrwertvergleich

Rz. 21 Wird in einem Verfahren, für das der Anwalt vor dem 1.8.2103 beauftragt worden ist, nach dem 31.7.2013 eine Einigung auch über nicht anhängige Gegenstände geschlossen, berechnen sich die Gebühren einschließlich der 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert nach altem Recht, da nur eine einzige Angelegenheit vorliegt. Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg[4] ist schli...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / II. Beschwerde

1. Beschwerde gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung Rz. 24 Gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG gegeben. Der Anwalt erhält hier die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschni...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differe...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Anrechnung der Beratungshilfevergütung

Rz. 67 Ist eine Beratungshilfevergütung auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dem der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, greift § 58 Abs. 2 RVG nicht.[61] Es ist also voll anzurechnen und nicht zunächst auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 37: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebüh...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 1, 4, 5 und 8 FamFG

Rz. 233 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 234 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8. Rz. 235 Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 236 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Bete...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / Q. Recht auf Vorschuss

Rz. 80 Auch der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt hat ein Recht auf Vorschuss (§ 47 RVG). Rz. 81 Der Vorschuss erstreckt sich hinsichtlich der Gebühren allerdings nur auf solche, deren Tatbestände bereits ausgelöst worden sind. Rz. 82 Hinsichtlich der Auslagen besteht keine Einschränkung. Hier können auch zukünftige Auslagen vorschussweise geltend gemacht w...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Vollstreckung

1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV. 2. Verfahr...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG) richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten. Anzuwenden ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 3311, 3312 VV). Tätigkeiten in der Versteigerung sind zwar keine Familiensachen. Allerdin...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / II. Vertretung des Antragstellers

1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgeb...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 9. Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

a) Überblick Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, w...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / III. Arrestverfahren

Rz. 7 Arrestverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.8.2013 mit einem Arrestverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.7.2013 mit dem Hauptsacheverfahren, so erhält der Anwalt im Arrestverfahren die Vergütung nach altem Recht und im Hauptsacheverfahren nach neuem Recht. Be...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 98 Zum Umfang der Angelegenheit siehe Rdn 1 ff.mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / I. Verfahrensgebühr

1. Höhe der Gebühr Rz. 9 Für das Betreiben des Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) entsteht zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 4: Verfahren ohne Termin Der Anwalt leitet für die Ehefrau ein selbstständiges Beweisverfahren zur Bewertung einer Immobilie ein, die für die Berechnung des Zugewinns von Bedeutung ist. Das Gericht holt ein Gutachten ein....mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / I. Erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG

1. Überblick Rz. 38 Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FamG richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 30: ...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 23 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und gegebenenfalls eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV). Rz. 24 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvors...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 38 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Vollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. Beispiel 31: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen rückständiger Unterhaltsforderu...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 45 Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nu...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 2. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Beispiel 11: Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 3.000,00 EUR Gesamtschuldnerausgleich und anschli...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.5 Unterhalt für mehrere Kinder

Wird in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht und hierüber entschieden, ist die Gebühr der Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. nur einmal zu erheben. Es ist jedoch für den Unterhaltsanspruch jedes Kindes ein gesonderter Wert nach § 51 FamGKG zu bestimmen und die Werte sodann zusammen zu addieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Ans...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr"

Rz. 29 Zu beachten ist die Anm. zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellenwert eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfach gelagerten und nicht schwierigen Ange...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 276 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 277 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 159: Zugewinnverfahren mit besonders umfangr...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 107 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 108 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 43: Verfahren mit besonders umfangreicher Be...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / D. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 46 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, im eigenen Namen geltend machen kann. In Familiensachen hat diese Vorschrift allerdings kaum Bedeutung, da in der Regel kein Erstattungsanspruch gegen den Gegner des Rechtsuchenden besteht.[44] Beispiel 20: Inanspruchnahme des Gegne...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Richtigerweise ist die Beklagte als Kostenschuldnenn der Gebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. für das Verfahren im Allgemeinen angesehen worden. Kostenschuldner ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies war die Beklagte, indem allein sie einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / III. Vertretung des Antragsgegners

Rz. 22 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 14: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid über eine Gesamtschuldnerausgleichsforderung in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Verfahrensgebühr

Rz. 174 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[60] Beispiel 92: Unterhaltsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr