Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZFS 5/2015, Anfall, Kostens... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz bleibt ohne Erfolg." Bei der Kostenaufhebung nach § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Jeder Beteiligte hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Auslagen des Gerichts sind Bestandteil der Gerichtskosten und als solche nach § 162 Abs. 1 VwGO grds. erstattungsfähig. Zu diesen A...mehr

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ZFS 5/2015, Anfall, Kostens... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des VG Regensburg ist zwar im Ergebnis zutreffend. Die Ausführungen des VG führen jedoch in die Irre, weil das Gericht die Frage der Kostenschuld gegenüber der Staatskasse mit erstattungsrechtlichen Erwägungen vermengt hat. I. Kostenschuldner der Aktenversendungspauschalen Gegenstand der Entscheidung des VG Regensburg war eine Erinnerung gegen den Gerichtskost...mehr

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AGS 5/2015, Kostenfestsetzu... / 3 Anmerkung

Zutreffend war wohl der Einwand, dass die Kostenentscheidung nicht zugunsten "der Kläger" hätte ergehen dürfen, sondern eine Kostenentscheidung nach Quoten hätte ausgesprochen werden müssen. Ebenso zutreffend sind jedoch die Ausführungen des OLG insoweit, als dieser Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich ist. Die Kostenfestsetzungsorgane sind an die rechtskräfti...mehr

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ZFS 5/2015, Vertretung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Entgegen der von der Rechtspflegerin geteilten Auffassung des Drittwiderbekl. entstehen der Kl. und dem Drittwiderbekl. auf der Grundlage der Kostenregelung in dem Prozessvergleich nicht jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren nebst Auslagen und Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zu, dass auf Seiten der Kl. 75 % und auf Seiten des Drittwiderbekl. 100 % der vollen Anwaltsgeb...mehr

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AGS 5/2015, Rechtsmittelaus... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist unstatthaft. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des VG über die Erinnerung der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung der Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit in dem Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist gem. § 80 AsylVfG ausgeschlossen. Gem. § 80 AsylVfG können Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asy...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Eine besondere Art der "Beratung" ist in Teil 2 Abschnitt 1 VV geregelt. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 2100 VV (Wertgebühr) oder nach Nr. 2102 VV (Rahmengebühr). Erforderlich ist der Auftrag zur Prüfung eines Rechtsmittels, also zu einer Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Für die Prüfung von ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / IX. Gebührenvereinbarung

Gebührenvereinbarung geboten Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. In welcher Art er seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. Er kann – wie früher – eine bestimmte Gebühr nach dem Gegenstandswert vereinbaren, einen Betragsrahmen, eine Pauschale, Zeitvergütungen o.Ä. Auch K...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / X. Keine Formbedürftigkeit

Keine Formvorschriften Die Vereinbarung einer Beratungsgebühr bedarf keiner bestimmten Form. Insbesondere sind die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG nicht anwendbar (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG), solange sich die Vereinbarung nur über die für die Beratung zu zahlende Gebühr verhält. Sofern die Vereinbarung auch weitere Vergütungen regelt, etwa Auslagen oder eine Einigu...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Der restliche Vergütungsanspruch in Höhe von 201,30 EUR ist seit dem 29.1.2015 fällig, also seit dem Zeitpunkt, zu dem der Beklagten der Schriftsatz der Klägerin vom 26.1.2015 nebst der als Anlage beigefügten Kopie der geänderten zweiten Vergütungsrechnung zugegangen ist. Gem. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist der Vergütungsanspruch fällig, wenn der Auftrag erledigt is...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIV. Begrenzung bei Beratung eines Verbrauchers

Kappungsgrenzen bei Verbrauchern Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB berät (§ 34 Abs. 1 S. 3, 1. Teilsatz RVG). Beschränkt sich der Auftrag auf ein erstes Beratungsgesprächs, ist die Beratungsgebühr auf 190,00 EUR beschränkt (§ 34 Nr. 1 S. 3, 3. Teilsatz RVG). Unter einem ersten Beratungsgespräch (sog. Erstber...mehr

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Gegenstandswert einer Gebühr für Erteilung verbindlicher Auskunft

Leitsatz 1. Der Gegenstandswert einer erteilten Auskunft richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Dafür ist auf die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, der aufgrund der von dem Antragsteller vorgetragenen Rechtsauffassung entstehen würde, und dem Steuerbetrag abzustellen, der sich bei einer von der Finanzbehörde vertr...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Kosten und Gebühren

1. Entscheidet das Gericht nach § 81 Abs. 1 FamFG abschließend über die Kosten des gesamten Verfahrens, hat es auch zu prüfen, ob von der Erhebung von Gerichtskosten, die durch eine unrichtige Sachbehandlung entstanden sind, nach § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG abgesehen werden kann (BGH, Beschl. v. 7.1.2015 – XII ZB 143/14). 2. Leistungen nach SGB II sind bei der Ermittlung des Verfa...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BayVGH, die praktische Bedeutung für die Anwaltstätigkeit in allen Gerichtsbarkeiten hat, entspricht der seit einigen Jahren im Vordringen befindlichen Auffassung in Rspr. und Literatur. I. Erledigung des früheren Auftrags Früher war die Auffassung weit verbreitet, den Auftrag dann als erledigt anzusehen, wenn die Anwaltsvergütung fällig i.S.v. § 8 Abs. 1 ...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der gem. § 165 S. 1 und 2 i.V.m. § 151 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige (§ 151 S. 2 und 3 i.V.m. §§ 147–149 VwGO) Antrag auf gerichtliche Entscheidung (sog. Erinnerung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hat in der Sache keinen Erfolg." Der UdG des VGH hat die nach § 162 VwGO zu erstattenden notwendigen Aufwendungen der AG gem. § 164 VwGO, §§ 103 ff. Z...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / Leitsatz

Mangels "Erledigung des Auftrags" i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat und/oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde. BayVGH, Beschl. v. 8.12.2014 – 15 M 14.2529mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Streitiges Verfahren

Legt der Antragsgegner gegen den Europäischen Zahlungsbefehl Einspruch ein, wird das Verfahren als ordentlicher Zivilprozesses fortgeführt, wenn der Antragsteller nicht ausdrücklich beantragt hat, das Verfahren in einem solchen Fall zu beenden (Art. 17 Abs. 1 EU-MahnVO). Das Gericht hat dann den Antragsteller zunächst aufzufordern, das für die Durchführung des streitigen Ver...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / Sachverhalt

Die ASt. hatte am 18.3.2009 beim BayVGH einen Normenkontrollantrag gestellt. Durch Beschl. v. 24.11.2009 ordnete das Gericht auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens gem. § 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 251 S. 1 ZPO an. Am selben Tage wurde das Verfahren statistisch für erledigt erklärt und die Gerichtsakte weggelegt. Am 14.2.2012 beantragte die ASt. die Fortsetzung des ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

Für die Verfahren nach der EU-BagatellVO findet das GKG Anwendung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GKG). Dabei werden die Verfahren kostenrechtlich wie normale Zivilprozessverfahren behandelt.[3] Gebühren entstehen daher nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. für die erste Instanz und für die Rechtsmittelinstanzen nach Nrn. 1220 ff. GKG-KostVerz. (Berufung) bzw. Nr. 1230 ff. GKG-KostVerz. (Revi...mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / 2 Aus den Gründen

Auf seinen nach § 51 Abs. 1 RVG statthaften und auch im Übrigen zulässigen Antrag ist dem Antragsteller eine Pauschgebühr von 9.700,00 EUR zu gewähren. … a) Dem Antragsteller stehen für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger gesetzliche Gebühren in Höhe von 6.132,00 EUR zu. Für die Frage der anwendbaren Gebührensätze der Pflichtverteidigervergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / 1 I. Der Fall

Der Antragsteller war zunächst aufgrund Vollmacht vom 4.3.2013 als Wahlverteidiger des Angeklagten in einem gegen diesen geführten Ermittlungsverfahren beauftragt. Der Antragsteller ist sodann für den Angeklagten auch noch als Wahlverteidiger in der am 16.7.2013 begonnenen und sogleich wieder ausgesetzten Hauptverhandlung aufgetreten. Am 17.10.2013 wurde der Antragsteller de...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach § 1109 ZPO entsteht eine Festgebühr von 30,00 EUR nach Nr. 2119 GKG-KostVerz. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entsteht. Sie entsteht für jeden Antrag gesondert. Auslagen sind nach Nr. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. In dem Verfahren über die sofortige Beschwerde fällt eine...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Zu dem Rechtszug des Ausgangsverfahrens gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 RVG auch das Verfahren nach § 245 FamFG, so dass hierfür keine gesonderten Gebühren und auch keine gesonderte Postpauschale nach Nr. 7000 VV entstehen. Das Erinnerungsverfahren (§ 732 ZPO) oder das Verfahren über die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO) sind jedoch besondere Angelegenheiten, für die geson...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / III. Zurückverweisung bei Aufhebung des abgewiesenen Scheidungsantrags

Besonderheit im Scheidungsverfahren Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren nach § 21 Abs. 2 RVG im Falle einer Zurückverweisung gem. § 146 FamG, also wenn Ob...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / V. Zurückverweisung in Bußgeldsachen

Keine Anrechnung in Bußgeldsachen Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt auch hier das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen ern...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Es entstehen Gebühren nach Nr. 3100 ff. VV, da das Verfahren nach § 34 AUG nicht dem Zwangsvollstreckungsverfahren zuzuordnen ist. Die Terminsgebühr kann jedoch nicht nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV entstehen, da das Gericht über den Antrag ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann (§ 34 Abs. 2 S. 2 AUG). In dem Beschwerdeverfahren nach §§ 58 ff. FamFG i.V.m. § 34 Abs. 4 AU...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / IV. Zurückverweisung in Strafsachen

Keine Anrechnung in Strafsachen Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, m...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Es findet das FamGKG Anwendung. Für das Verfahren nach § 34 Abs. 1 AUG entsteht eine Festgebühr von 60,00 EUR nach Nr. 1713 Nr. 2 FamGKG-KostVerz. Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 21 FamGKG) und der Entscheidungsschuldner (§ 24 Nr. 1 FamGKG). Die Fälligkeit richtet sich nach § 11 Abs. 1 FamGKG. In dem Beschwerdeverfahren entstehen Gebühren nach Nrn. 1720–1722 FamGKG-...mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit... / 3 Anmerkung:

Das OLG Hamburg hat richtig entschieden, der Begründung kann ich jedoch nicht in allen Punkten folgen. I. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG setzt voraus, dass eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Folglich kommt eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits dann auch nicht in Betra...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach §§ 35 ff. AUG entsteht eine Festgebühr nach Nr. 1710 Nr. 2 FamGKG-KostVerz. von 240,00 EUR. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die bereits mit Antragseingang bei Gericht entsteht. Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr. 1715 FamGKG-KostVerz. auf 90,00 EUR. Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 21 FamGKG), der Entscheidung...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach § 1093 ZPO fällt eine Festgebühr von 30,00 EUR nach Nr. 2119 GKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entsteht. Sie entsteht für jeden Antrag gesondert. Auslagen sind nach Nr. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. In dem Verfahren über die sofortige Beschwerde entsteht ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)

Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 1812 GKG-KostVerz., da nur das Verfahren über die Erteilung der Bestätigung selbst gebührenfrei ist. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Das Gericht kann die Gebühr bei Teilverwerfung oder Teilzurückweisung nach bil...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Mahnverfahren

Für die Gerichtskosten gilt das GKG (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 GKG). Es ist eine Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. zu erheben. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr mit einem 0,5-Gebührensatz. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags bei Gericht. Sie fällt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an, also auch bei Zurücknahme des Antrags oder Zurückweisung nach ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Anwaltskosten

Das Verfahren nach Art. 20 EU-MahnVO gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. d) RVG zum Mahnverfahren, so dass Gebühren und auch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) nicht gesondert geltend gemacht werden können.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Besondere Gebühren fallen nicht an, da es sich bei dem ursprünglichen und dem fortgesetzten Verfahren um einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 29 FamGKG handelt. Fallen besondere Auslagen nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. an, so erfasst die in dem fortgesetzten Verfahren ergehende Kostenentscheidung auch diese Kosten.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

Das ursprüngliche Verfahren und das fortgesetzte Verfahren bilden einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG. Gesonderte Gebühren fallen herfür nicht an.mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde der Kl. ist zulässig und begründet." Nach der Rspr. des BGH sind vorgerichtliche Kosten, die eine Partei ihrem Rechtsanwalt aufgrund einer Vergütungsvereinbarung schuldet, nicht gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG wie eine Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; damit kann sich auch kein Dritter auf die Anrechnung gem. § 15a Abs. 2...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Das Verfahren nach Art. 19 EU-UnterhaltsVO, § 70 AUG und ein danach fortgesetztes Verfahren gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. e) RVG zum Ursprungsverfahren, so dass weder gesonderte Gebühren noch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) gesondert anfallen.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Die Bestätigung ist gem. Art. 20 Abs. 2 EU-BagatellVO ohne besondere Kosten auszustellen. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden deshalb nicht erhoben.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Anwaltskosten

Gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. c) RVG gehört das Verfahren nach Art. 18 EU-BagatellVO zum Erkenntnisverfahren. Gebühren und auch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) können deshalb nicht gesondert geltend gemacht werden.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

Das ursprüngliche Verfahren und das fortgesetzte Verfahren bilden einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG. Gesonderte Gebühren fallen herfür nicht an.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / d) Anwaltskosten

Das Verfahren nach § 71 Abs. 1 AUG gehört zum Rechtszug, in dem der Unterhaltstitel erlassen wurde (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. e) RVG). Gebühren und auch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) fallen nicht gesondert an.mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 3 Anmerkung:

Nach dem Wortlaut von Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG entsteht die zusätzliche Gebühr, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl erledigt und durch die anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Gesetzesfassung spricht somit gegen den Anfall der zusätzlichen Gebühr für den hier v...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / d) Beschwerde nach § 54 BeurkG

In dem Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG entsteht eine Verfahrens- und Festgebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. von 60,00 EUR.[29] Die Gebühr entsteht jedoch nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte reduzieren oder anordn...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstreckung, so dass es bei Zahlungstiteln auf den Betrag der Hauptforderung ankommt (§ 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO).[11] Das gi...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Anwaltskosten

Für das Mahnverfahren entstehen Gebühren nach Nr. 3305 ff. VV, im streitigen Verfahren nach Nr. 3100 ff. VV. Beispiel Wegen einer Forderung von 18.000,00 EUR wird ein Europäisches Mahnverfahren betrieben. Gegen den Europäischen Zahlungsbefehl wird durch den Schuldner in vollem Umfang fristgerecht Einspruch eingelegt und das streitige Verfahren wegen 18.000,00 EUR durchgeführt...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Bei dem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 66 AUG handelt es sich um eine Familienstreitsache.[19] Für die Gerichtskosten gilt daher das FamGKG. Es entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 14 Abs. 1 FamGKG. Der Verfahrenswert richtet sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvoll...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / E. Weitergabe von vertraulichen Informationen an den Versicherer

In einem weiteren Fall, in dem der Rehabilitationsdienst grundsätzlich sehr gut gearbeitet hatte, wurden in dem Rehabilitationsbericht Angaben darüber gemacht, in welcher Höhe der Versicherer Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet hatte und in welcher Höhe diese an den Geschädigten weitergeleitet wurden. Da der Rechtsanwalt von den geleisteten Zahlungen zunächst seine Gebüh...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstreckung, so dass es bei Zahlungstiteln auf den Betrag der Hauptforderung ankommt (§ 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO).[6] Wegen § ...mehr