Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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FoVo 3/2016, Die Auslagenpauschale des Gerichtsvollziehers

Pauschale statt Einzelrechnung Der Gerichtsvollzieher erhält eine Pauschale für sonstige bare Auslagen je Auftrag in Höhe von 20 % der zu erhebenden Gebühren, mindestens 3 EUR, höchstens 10 EUR. Im Jahre 2001 wurden auf diese Weise konkrete Auslagentatbestände mit Kleinstforderungen abgeschafft. Auch wenn die Regelung klar und eindeutig erscheint, wirft sie doch verschiedene ...mehr

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AGS 3/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung ist nicht zu gering angesetzt worden. 1. Die Erstattungspflicht der Staatskasse nach den §§ 45 ff. RVG ist streng akzessorisch, d.h. sie besteht hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände nur in demjenigen Umfang, in dem der Mandant selbst einer entsprechenden Vergütungsverpflichtung unterliegt....mehr

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AGS 3/2016, Kostenteilung b... / 3 Anmerkung

Mit der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV ist durch das 2. KostRMoG ein weiterer Tatbestand der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Geregelt wird hier der Fall der Entscheidung über einen Einspruch gegen einen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung. Ist gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl ergangen, so kann der Einspruch dagegen auf die Höhe der verhängten Tagessätze bes...mehr

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AGS 3/2016, Unterschiedlich... / 3 Anmerkung

Wird nachträglich die Abänderung einer nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG ergangenen Entscheidung beantragt, handelt es sich zwar auch gegenüber der Hauptsache um eine selbstständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Ein Verfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG und ein Abänderungsverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG stellen jedoch nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angele...mehr

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AGkompakt 3/2016, Die doppe... / I. Ausgangslage

Terminsvertreter erhält hälftige Verfahrensgebühr und volle Terminsgebühr Wird im Namen der Partei für einen auswärtigen Termin ein Terminsvertreter beauftragt, so rechnet der Prozessbevollmächtigte nach den Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV ab und der Terminsvertreter nach den Gebühren der Nrn. 3401 ff. VV. In der Regel bleibt es bei einem oder zwei Terminen, die der Terminsvert...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / 2. Zuständigkeit

Zuständig für Anträge auf Erteilung eines grant of probate oder eines letter of administration sind seit dem 1. Januar 2015 die Family Justice Courts. Übersteigt der Wert der Erbmasse die Grenze von fünf Millionen Singapur Dollar, ist – als Teil der Family Justice Courts – zwingend der High Court (Family Division) zuständig. Wird diese Wertgrenze nicht erreicht, besteht ein W...mehr

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AGS 3/2016, Gerichtsgebühre... / 3 Anmerkung

Der Kostenansatz ist unzutreffend und verstößt gegen § 36 Abs. 3 GKG: Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, sind die Gebühren für die Teile gesondert zu berechnen; die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr darf jedoch nicht überschritten werden. Auch wenn diese Vorschrift möglicherweise nicht unmit...mehr

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AGS 3/2016, Unterschiedlich... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Zwar weist die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend darauf hin, dass nach § 16 Nr. 5 RVG das Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und jedes Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenhei...mehr

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AGS 3/2016, Kosten des vom ... / Leitsatz

Dass die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des RVG für einen Terminvertreter nur anfallen, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminsvertretung erteilt (vgl. BGH v. 13.7.2011 – IV ZB 8/11), lässt sich nicht dadurch aushebeln, dass der Prozessbevollmächtigte behauptet...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / II. Vorüberlegungen und Begrifflichkeiten

Um bei der Lektüre von Gesetzen, Urteilen und Kommentierungen nicht sofort in die Irre zu gehen, ist es zunächst unumgänglich zu vergegenwärtigen, dass es eine Mehrzahl von Vorschriften über den "Wert" mit je unterschiedlichem Regelungsziel und Reglungsinhalt gibt. Selbst langjährig erfahrenen Zivilrichtern ist nicht zwangsläufig bewusst, oder wird es erstmals in einem "Pann...mehr

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zfs 3/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 64. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Essen / Welcome Hotel Termine: Baustein 1: 7.4.2016 – 9.4.2016; Baustein 2: 28.4.2016 – 30.4.2016; Baustein 3: 19.5.2016 – 21.5.2016; Baustein 4: 9.6.2016 – 11.6.2016; Baustein 5: 23.6.2016 – 25.6.2016; Baustein 6: 7.7.2016 – 9.7.2016 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/FORUM Ju...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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AGS 3/2016, Kein Restwertab... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung der restlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe des austenorierten Betrags verlangen. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist unstreitig. Dem Kläger stehen auch die restlichen Rechtsanwaltskosten von 43,32 EUR nach § 249 Abs. 1, 2 BGB zu. Nach § 249 Abs. 1 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der zum Schad...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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AGS 3/2016, Gerichtsgebühre... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten auf Zahlung von Verlustausgleich für das Jahr 1999 i.H.v. 39.016.198,68 EUR und für das Jahr 2000 i.H.v. 128.190.320,56 EUR verklagt. Das OLG hat den Beklagten zur Zahlung von 39.016.198,68 EUR und 89.925.472,48 EUR verurteilt. Gegen die Nichtzulassung der Revision legten beide Parteien Beschwerde ein. Der BGH hat daraufhin die Revision hinsich...mehr

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AGS 3/2016, Verschiedene An... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte dem Grunde nach wegen der rechtswidrigen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung unstreitig ein Schadensersatzanspruch zu. Entgegen der Auffassung des AG handele es sich bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassung, Gege...mehr

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AGS 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die angefochtene Entscheidung nicht von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist, sondern von der 15. großen Strafkammer des LG K. in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 66 Abs. 6 S. 1 GKG, § 122 Abs. 1 GVG). Die weitere Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zuläss...mehr

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AGkompakt 3/2016, Die doppe... / III. Erstattungsfähigkeit

Rechtsprechung zur Einigungsgebühr ist übertragbar Die Frage der Erstattung der doppelten Terminsgebühr hat sich in der Rspr. bisher kaum gestellt. Umfassend hat sich die Rspr. dagegen mit der Erstattungsfähigkeit der doppelten Einigungsgebühr befasst (BGH AGS 2014, 202 = MDR 2014, 499 = FamRZ 2014, 747 = AnwBl 2014, 454 = zfs 2014, 344 = NJW-RR 2014, 763 = Rpfleger 2014, 395...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. 1. Der Beschwerde ist insoweit zuzustimmen, dass nach dem Gesetz neben dem Einkommen der beteiligten Ehegatten grundsätzlich auch deren Vermögensverhältnisse für die Festsetzung des Verfahrenswertes zu berücksichtigen sind. Wie dies im Einzelnen zu geschehen hat, ist in der Rspr. der OLG allerdings äußerst umstritten. Die Ans...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet und im Übrigen zurückzuweisen. 1. Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts ist § 42 Abs. 1 S. 1 GKG in der zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am 30.6.2008 geltenden Fassung. Dahingestellt bleiben kann, ob dies unmittelbar auf § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG beruht (vgl. KG v. 1.2.2...mehr

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AGS 3/2016, Keine Festsetzu... / Leitsatz

Bestreitet der Berufungsführer, der sein zunächst eingelegtes Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat, den vom gegnerischen Bevollmächtigten behaupteten Vertretungsauftrag, muss dieser ein entsprechendes Mandat mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren statthaften Beweismitteln glaubhaft machen. Erklärt der Berufungsbeklagte, er habe seinen erstinstanzli...mehr

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AGS 3/2016, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist im vollen Umfang begründet. Eine der Kostenfestsetzung zugängliche 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist vorliegend nicht entstanden. Eine Terminsgebühr entsteht gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Frist

Rn 26 In § 174 selbst ist keine Ausschlussfrist normiert. Nach § 177 Abs. 1 Satz 1 setzt das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Anmeldefrist zwischen zwei Wochen und drei Monaten fest. Es handelt sich aber nicht um eine Ausschlussfrist; dementsprechend sind auch verfristete Forderungen in einem nachträglichen Prüfungstermin zu prüfen u...mehr

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AGS 3/2016, Terminsgebühr b... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das LG hat bei der Kostenfestsetzung zu Recht eine zugunsten des Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandene 1,2-Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von (lediglich) 5.221,40 EUR als erstattungsfähig erachtet. Dabei ist es richtigerweise davon ausgegangen, dass es im h...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 2 Aus den Gründen

1. Die vom AG zugelassene Beschwerde des Anwalts ist zulässig gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG. Soweit der Anwalt die Beschwerde nicht nur ausdrücklich im eigenen Namen, sondern auch im Namen der Antragstellerin erhoben hat, ist von einem offensichtlichen Versehen auszugehen, da der Vergütungsanspruch ausschließlich dem Beratungshilfe leistenden Anwalt zusteht und nur er...mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / 3 Anmerkung:

Folgende Probleme sind bei der Beurteilung der Haftung für behauptete Schäden an Kfz in Autowaschanlagen zu erörtern: 1. Ist der Schaden an dem Kfz in der Autowaschanlage entstanden oder lag bereits ein Vorschaden vor? Beweismittel hierfür können Zeugen sein, die den unversehrten Zustand des Kfz vor dem Waschvorgang bestätigen. Negativ kann der Beweis fehlender Kompatibilität ...mehr

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zfs 3/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das BG hat einen aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage folgenden Honoraranspruch der Kl. für die Monate August und September 2013 mit Recht verneint … ." [7] 1. Die Vergütungsvereinbarung unterliegt den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG. Das BG hat den der Kl. erteilten Auftrag dahin ausgelegt, dass er auch nach Nr. 2300 VV RVG zu vergütende...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung negativer Einlagezinsen (zu § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG)

Kommentar Kreditinstitute sind in den vergangenen Monaten aufgrund der geldpolitischen Entscheidungen der EZB zunehmend dazu übergegangen, ab einer bestimmten Guthabenhöhe auf Anlagekonten sog. Negativzinsen zu erheben. Die Finanzverwaltung vertritt zu diesen Negativzinsen die Auffassung, dass es sich dabei um eine Gebühr für eine Leistung handelt, die das Kreditinstitut geg...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Berufung

Leitsatz Die zusätzliche Gebühr entsteht nach Rücknahme der Berufung auch dann, wenn sich die Akten noch beim Amtsgericht befinden. AG Hagen, Beschl. v. 2.10.2015 – 90 Ds-202 Js 537/14-22/15 1 Sachverhalt Durch Urt. v. 19.6.2015 war der Angeklagte verurteilt worden. Unter dem 22.6.2015 hatte sein Verteidiger Berufung eingelegt. Nach Erhalt der Urteilsgründe hat der Anwalt die Be...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Berufung

Leitsatz Die zusätzliche Gebühr entsteht nach Rücknahme der Berufung auch dann, wenn sich die Akten noch beim Amtsgericht befinden. LG Hagen, Beschl. v. 11.11.2015 – 44 Qs 151/15 1 Sachverhalt Zugrunde liegt das Beschwerdeverfahren zu der vorgenannten Entscheidung des AG Hagen. Das LG hat die Beschwerde verworfen und dabei vollumfänglich auf die Ausführungen des AG Bezug genomme...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Gebühr für anwaltliche Beratung in einer Verkehrsunfallsache

RVG § 34 Abs. 1 S. 2; BGB § 315 § 316 Leitsatz 1. Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten für eine Beratung keine Vergütungsvereinbarung getroffen, bestimmt der Anwalt die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen unter Beachtung der §§ 315, 316 BGB. 2. Allein die Tatsache, dass der Rechtsanwalt die Höchstgebühr von 190 EUR bestimmt hat, lässt keinen Rückschluss zu, dass er s...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung im Ergebnis für zutreffend. Das AG hat es sich allerdings bei der Begründung etwas einfach gemacht. I. Gebühr für Beratung Hat der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – eine Gebührenvereinbarung getroffen, erhält der Anwalt gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts", w...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Die zusätzliche Gebühr entsteht nach Rücknahme der Berufung auch dann, wenn sich die Akten noch beim Amtsgericht befinden. LG Hagen, Beschl. v. 11.11.2015 – 44 Qs 151/15mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Durch Urt. v. 19.6.2015 war der Angeklagte verurteilt worden. Unter dem 22.6.2015 hatte sein Verteidiger Berufung eingelegt. Nach Erhalt der Urteilsgründe hat der Anwalt die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Die Akte befand sich zu diesem Zeitpunkt zur Erledigung von Kostenfestsetzungsanträgen noch beim Amtsgericht. Der Anwalt beantragte anschließend noch die Festset...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Die zusätzliche Gebühr entsteht nach Rücknahme der Berufung auch dann, wenn sich die Akten noch beim Amtsgericht befinden. AG Hagen, Beschl. v. 2.10.2015 – 90 Ds-202 Js 537/14-22/15mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV entsteht die zusätzliche Gebühr dann, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Berufung erledigt. Einzige Voraussetzung für das Entstehen der zusätzlichen Gebühr sind zum einen die Zwei-Wochen-Frist im Falle eines anberaumten Hauptverhandlungstermins i.S.d. Anm. Abs. 1 Nr. 3, 2. Abs. zu Nr. 4141 VV und zum anderen Kausali...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / Sachverhalt

Der (spätere) Kl. ließ sich anwaltlich über die Folgen eines Verkehrsunfalls beraten. Dabei ging es insb. um die Frage, ob ein Anscheinsbeweis entkräftet werden könne. Der Schaden am Fahrzeug (wohl des Kl.) belief sich auf etwa 2.000 bis 3.000 EUR. In der Kanzlei des Rechtsanwalts fanden zwei Gespräche statt. Außerdem hat der Anwalt ergänzende Informationen beim Haftpflichtv...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zulässigen Erstberatungsgebühr i.H.v. 190 EUR nebst Pauschale für Post und Telekommunikation und Mehrwertsteuer war angesichts des Umfangs der Sache, die sich auch aus den im hiesigen Verfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, angemessen. Mangels Vergütungsvereinbarung richtet sich die Höhe der geschuld...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / Leitsatz

1. Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten für eine Beratung keine Vergütungsvereinbarung getroffen, bestimmt der Anwalt die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen unter Beachtung der §§ 315, 316 BGB. 2. Allein die Tatsache, dass der Rechtsanwalt die Höchstgebühr von 190 EUR bestimmt hat, lässt keinen Rückschluss zu, dass er sein Ermessen nicht ausgeübt habe. 3. Die Berat...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Zugrunde liegt das Beschwerdeverfahren zu der vorgenannten Entscheidung des AG Hagen. Das LG hat die Beschwerde verworfen und dabei vollumfänglich auf die Ausführungen des AG Bezug genommen. Ergänzend hat es folgendes angemerkt:mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Anw... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPfIG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde wurde form- und fristgerecht eingelegt; der Beschwerdewert nach § 304 Abs. 3 StPO ist – auch unter Berücksichtigung des Umfangs der Teilabhilfeentscheidung vom 8.9.2015 – überschritten." Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sach...mehr

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AGkompakt 2/2016, Die Fälli... / II. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Vergütungsanspruch entsteht mit Erfüllung des Gebühren- oder Auslagentatbestands Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald ein Gebühren- oder Auslagentatbestand des Vergütungsverzeichnisses verwirklicht worden ist. Mit seinem Entstehen ist der Vergütungsanspruch aber noch nicht fällig (§ 8 Abs. 1 RVG) und erst recht nicht durchsetzbar (§ 10 RVG). Der Anwalt kann in dieser Phase...mehr

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AGS 2/2016, Vergütungsanspr... / 1 Sachverhalt

Die Schwurgerichtskammer des LG verhandelte gegen den Angeklagten, der sich seit Anfang März 2014 in Untersuchungshaft befand, in der Zeit v. 2.9.2014 bis zum 6.11.2014 unter anderem wegen des Vorwurfs des Mordes. Ihm wurde zur Last gelegt, seine Mutter mit einem zu einer scharfen Waffe umgebauten Trommelrevolver getötet zu haben, um sich als Erbe in den Besitz ihres Hauses ...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Fes... / 2 Aus den Gründen:

" … (1.) Der Feststellungsantrag der Kl. ist bereits unzulässig." Nach der umfangreichen außergerichtlichen Korrespondenz muss das Feststellungsbegehren der Kl., die eine Deckungszusage “über die Deckungszusagen vom 26.3.2014, 18.8.2014 und 16.9.2014’ hinaus unter Zugrundelegung eines vorläufig angenommenen Streitwertes von 460.160 EUR verlangt, ausgelegt werden. Für die Ausle...mehr

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AGS 2/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Anders als im Revisionsverfahren kommt es für die Entstehung der Befriedigungsgebühr gem. Nr. 4141 VV, durch die eine intensive und zeitaufwendige Tätigkeit des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führt, gebührenrechtlich honoriert werden soll, im Rahmen des Berufungsverfahrens – neben ...mehr

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FoVo 2/2016, Hat der Gerich... / II. Die Lösung

Die Form der Gerichtsvollzieherrechnung Der Gerichtsvollzieher hat nach § 5 Abs. 1 GvKostG die Kosten "anzusetzen". Dies geschieht in einer Kostenrechnung (Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn 1). Dass die Kostenrechnung schriftlich zu erfolgen hat, ergibt sich im Umkehrschluss aus § 3a GvKostG, der bestimmt, dass jede Kostenrechnung ei...mehr

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AGS 2/2016, Vorrang des ges... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerden und die Anschlussrechtsbeschwerde sind unbegründet. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Der Beteiligte zu 1) sei gem. § 126 ZPO aus eigenem Recht berechtigt, die zu seinen Gunsten entstandenen und nicht als Prozesskostenvergütung aus der Staatskasse erstatteten Gebühren – also die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozess...mehr

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist, ob dem Beschwerdeführer eine Terminsgebühr sowie Auslagen (Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten) zustehen, obwohl er beim Gerichtstermin am 7.2.2014 nicht an...mehr

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AGS 2/2016, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung zur Übertragung der Sache auf den Senat beruht auf § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG. Danach überträgt der Einzelrichter das Verfahren dem Senat, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Letzteres ist vorliegend der Fall, weil die Frage, ob und inwieweit eine...mehr

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FoVo 2/2016, Keine Vergütun... / 3 Der Praxistipp

Kostenexplosion! Die GV haben die Reform der Sachaufklärung – z.T. zu Unrecht – und das 2. KostRMoG – zu Recht – genutzt, um eine Kostenexplosion in der Zwangsvollstreckung herbeizuführen, die nachhaltig die Frage nach der Kosten-/Nutzen-Relation aufwirft. Mit dem 2. KostRMoG wurden die Festgebühren des GvKostG weitgehend um rund 30 % angehoben, ohne dass das Leistungsspektru...mehr