Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 6. Die Anrechnung im Erstattungsverhältnis

Rz. 64 Grundsätzlich hat der Antragsgegner (Schuldner) die Kosten zu erstatten, die tatsächlich angefallen sind. Sofern eine Anrechnung zu erfolgen hat, sind also nur die um die anzurechnenden Gebühren verminderten Kosten zu tragen. Da die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und nicht der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr erfolgt, ist die volle Ges...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / P. Die Kostenerstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 180 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, so dass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / a) Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Tz. 14 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chronologisch geordnet. Zahl u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / dd) Durchsetzbarkeit

Tz. 152 Der Vorlage- bzw. Auskunftsanspruch des Mutterunternehmens ist (ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes) gerichtlich durchsetzbar. Bei ausländischen Tochterunternehmen sind nach allgemeinen Grundsätzen die Gerichte am Sitz des Tochterunternehmens zuständig; für diese Fälle empfehlen sich Vereinbarungen zugunsten des deutschen Gerichtsstands.[266] Tz. 153 Beruft ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / I. Gerichtsstand nach § 27 ZPO als besonderer Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 51 Für die Erleichterung und für die Einheitlichkeit der Rechtsverfolgung steht § 27 ZPO als besonderer Gerichtsstand der Erbschaft zur Verfügung. Diese Vorschrift gibt einen Gerichtsstand für diejenigen Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die durch den Erbfall als solchen entstehen.[66] Da es sich lediglich um einen fakultativen Gerichtsstand können auch andere Gerichtsst...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 1. Gerichtsstand

Rz. 126 Ist der Beschwerte nicht bereit den Vermächtnisanspruch zu erfüllen, dann muss der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Zuständig ist hierfür gem. § 27 ZPO das Gericht bei dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat (besondere Gerichtsstand der Erbschaft). Bei § 27 ZPO handelt es sich nicht um einen auss...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / II. § 28 ZPO als erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 56 § 28 ZPO regelt den Wahlgerichtsstand für Klagen der Nachlassgläubiger wegen Nachlassschulden. Der Klagegegenstand muss also eine vom Erblasser herrührende Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 BGB [71] oder ein dinglicher oder gleichgestellter Anspruch nach § 1971 BGB [72] sein. Wegen weiterer Bespiele wird ebenfalls auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Besteht nur...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / G. Übersicht Kostenfolgen und Gerichtsstand bei Klagen des oder gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 140 Grundsätzlich richtet sich die Kostenregelung nach §§ 91 ff. ZPO. Hierzu wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt Folgendes: Beim Aktivprozess ist regelmäßig der Wahlgerichtsstand der §§ 27, 28 ZPO (dazu ausführlich siehe § 1 Rdn 14 ff.) gegeben, auch wenn der Anspruch durch die Verwaltung des Testamentsvollstreckers erst entsta...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Streitgenossenschaft und Gerichtsstand

Rz. 65 Rügt in einem solchen Fall einer der beklagten Streitgenossen die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, muss der Kläger umgehend reagieren.[97] Entweder er stellt einen Antrag gem. § 281 ZPO auf Verweisung oder aber er beantragt die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandorts ist nach d...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / B. Gerichtsstände des Erbprozesses

I. Gerichtsstand nach § 27 ZPO als besonderer Gerichtsstand der Erbschaft Rz. 51 Für die Erleichterung und für die Einheitlichkeit der Rechtsverfolgung steht § 27 ZPO als besonderer Gerichtsstand der Erbschaft zur Verfügung. Diese Vorschrift gibt einen Gerichtsstand für diejenigen Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die durch den Erbfall als solchen entstehen.[66] Da es sich le...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / III. Übersicht über die Gerichtsstände

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / c) Erblasser hat keinen Wohnsitz oder keinen Wohnsitz im Inland

Rz. 54 Sofern der Erblasser nicht über einen Wohnsitz verfügte, gilt zunächst § 16 ZPO, wonach der allgemeine Gerichtsstand einer Person durch den Aufenthaltsort im Inland bestimmt wird. Besteht ein solcher ebenfalls nicht, so ist der letzte bekannte Wohnsitz ausschlaggebend. § 27 Abs. 2 ZPO schafft einen Hilfsgerichtsstand für die Fälle, bei denen ein deutscher Erblasser zur...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 2. Beispiel

Rz. 55 § 27 ZPO begründet nur für bestimmte Streitigkeiten einen nicht ausschließlichen besonderen Gerichtsstand. Die nachfolgende Übersicht soll die einzelnen Gerichtsstände für den Erbprozess verdeutlichen. Die Klage kann aber auch vor dem allgemeinen Gerichtsstand nach § 12 ZPO – dem Gericht, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist, erhoben werden.mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 1. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 109 Örtlich zuständig für die jeweilige Klage ist gem. § 27 Abs. 1 ZPO das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Gerichtsstand hatte (Gerichtsstand der Erbschaft). In der Regel ist dies gem. § 13 ZPO der letzte Wohnsitz des Erblassers. Der Gerichtsstand des § 27 ZPO gilt für die Klage auf Feststellung des Erbrechts,[208] der Erbunwürdigkeit und auc...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / a) Wohnsitz als Ausgangspunkt

Rz. 52 Der Gerichtsort des § 27 ZPO wird durch den allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes bestimmt. Gemäß § 13 ZPO wird dies in aller Regel der Wohnort des Erblassers sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich in diesem Gerichtsbezirk des Wohnortes noch die Nachlassgegenstände befinden oder dort jemals befunden haben.[67] Ausschlaggebend ist einzig...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Anwendungsbereich

a) Wohnsitz als Ausgangspunkt Rz. 52 Der Gerichtsort des § 27 ZPO wird durch den allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes bestimmt. Gemäß § 13 ZPO wird dies in aller Regel der Wohnort des Erblassers sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich in diesem Gerichtsbezirk des Wohnortes noch die Nachlassgegenstände befinden oder dort jemals befunden haben.[...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / b) Erblasser hat mehrere Wohnsitze

Rz. 53 Hatte der Erblasser mehrere Gerichtsstände – z.B. durch weitere Wohnsitze – so hat der Kläger nach § 35 ZPO die Auswahl zwischen diesen, da mehrere Erbgerichtsstände hierdurch bestehen.[69]mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 124 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet.mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 2. Prozessrecht: Zuständigkeit

Rz. 116 Für die örtliche Zuständigkeit verbleibt es bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Nacherben (§§ 12, 13 ZPO). Ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft (§§ 27, 28 ZPO) besteht nicht.mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / c) Zuständigkeit

Rz. 33 Klagen auf Feststellung des Erbrechts können sowohl am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§§ 12, 13 ZPO) als auch am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO erhoben werden.[35]mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / aa) Zuständigkeit

Rz. 85 Zuständig ist das Prozessgericht.[86] Ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft besteht nicht, maßgeblich ist der Wohnsitz des Vorerben (§§ 12, 13 ZPO).mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Zuständigkeit

Rz. 445 Dasjenige Amtsgericht ist Insolvenzgericht für einen ganzen Landgerichtsbezirk, wo der Sitz des betreffenden Landgerichts ist, § 2 InsO. Landesrechtliche Abweichungen sind möglich. Der allgemeine Gerichtsstand des Erblassers zur Zeit seines Todes, also sein letzter Wohnsitz gem. § 13 ZPO, bestimmt die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, § 315 InsO.mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / aa) Zuständigkeit

Rz. 75 Zuständig ist das Prozessgericht.[77] Ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft besteht nicht, maßgeblich ist der Wohnsitz des Vorerben (§§ 12, 13 ZPO).mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / aa) Zuständigkeit

Rz. 67 Das Hinterlegungsverlangen ist vor dem Prozessgericht durchzusetzen.[73] Ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft besteht nicht, maßgeblich ist der Wohnsitz des Vorerben (§§ 12, 13 ZPO).mehr

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§ 3 Der Miterbe / V. Weitere Einzelfragen

Rz. 422 Für die Erbteilungsklage besteht der besondere Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO, unabhängig von den allgemeinen Gerichtsständen der beklagten Erben. Ist für den eingeklagten Teilungsvertrag die familiengerichtliche Genehmigung für einen minderjährigen Miterben erforderlich, so ist diese noch vor der Urteilsverkündung einzuholen. Auch andere behördliche Geneh...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / f) Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EU-ErbVO

Rz. 139 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EU-ErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EU-ErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EU-ErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Ar...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Voraussetzung der Streitgenossenschaft

Rz. 63 Im Rahmen eines Erbprozesses ist zunächst zu prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für eine Streitgenossenschaft gegeben sind. Der BGH[95] legt die einzelnen Voraussetzungen sehr wohlwollend und weit aus, da eine Verbindung grundsätzlich der Prozessökonomie entspricht und zweckmäßig ist. Insoweit muss lediglich eine der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein, um e...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers im Aktivprozess

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker ist nicht Vertreter der Erben oder des Nachlasses. Ebenso ist er nicht Treuhänder für die Erben. Das private Amt ist dem Testamentsvollstrecker durch den Erblasser übertragen worden, so dass er es kraft eigenen Rechts fremdnützig nach dem Gesetz und unabhängig vom Willen des Erblassers ausübt.[1] Als Träger eines eigenen Amtes hat er gegenübe...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / K. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familienrechtsverfahrensgesetz – FamFG)

Rz. 11 vom 17.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2586), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl 2015 I S. 2018) – AUSZUG – Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 9 Verfahren mit Auslandsbezug Unterabschnitt 1 Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft § 97 Vorrang und Unberührtheit (1) 1Regelungen in völkerrechtlichen Verei...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / a) Herausgabeklage und Feststellungsklage

Rz. 23 Als eine seiner ersten Amtshandlungen muss der Testamentsvollstrecker den gesamten Nachlass in Besitz nehmen. Eine Herausgabeklage des Testamentsvollstreckers kommt immer in den Fällen in Betracht, wenn Dritte die Herausgabe von Gegenständen verweigern, die in den Nachlass fallen. Im Wesentlichen gelten bei der Herausgabeklage die allgemeinen Grundsätze und Voraussetz...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 8. Grenzüberschreitende Verweisung des Falles, Art. 15 Brüssel IIa-VO

Rz. 21 Absolutes Novum in einem Gemeinschaftsrechtsakt ist Art. 15 Brüssel IIa-VO.[62] Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht eines Mitgliedstaates, eine Sache betreffend die elterliche Verantwortung (oder einen bestimmten Teil davon) an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaates zu verweisen. Die Regelung entspringt dem Gedanken des forum non conveniens, also der angelsä...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / G. Anhang: Muster Prozessfinanzierungsvertrag

Rz. 81 PROZESSFINANZIERUNGSVERTRAG zwischen der LEGIAL AG Thomas-Dehler-Straße 2 81737 München – nachfolgend "LEGIAL" genannt – und [Name Anspruchsberechtigter] [Straße Anspruchsberechtigter] [PLZ, Ort Anspruchsberechtigter] – nachfolgend auch bei mehreren Personen "ANSPRUCHSINHABER" genannt –mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 8. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 23 Es gilt der besondere Gerichtsstand der Vermögensverwaltung nach § 31 ZPO . Hiernach kann die Klage an dem Ort erhoben werden, an dem die Verwaltung faktisch geführt wird, also am Büro-/Kanzleisitz des Nachlasspflegers. Dieser dürfte häufig mit dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes nach § 13 ZPO identisch sein. Auf den Ort des Gerichts, das die Einsetzung des Ve...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 16. Gerichtsverfahren

Rz. 153 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben (und nicht Partei kraft Amtes).[165] Klagt der Nachlasspfleger z.B. eine Nachlassforderung ein, lautet das Rubrum: Zitat Die unbekannten Erben des (...), verstorben am (...), gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger, (...) Rz. 154 Nur ausnahmsweise, wenn der Nachlasspfleger einen Prozess mit eine...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / VI. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", so dass diese Gerichtsstandsregelung auch für juristische Personen gilt.[20] In Rechtsprechung und Kommentie...mehr

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AGS 11/2016, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg. Sämtliche von der Antragsgegnerin zur Kostenausgleichung angemeldeten Kosten sind von der Rechtspflegerin des LG zu Recht festgesetzt worden. Es gelten folgende Maßstäbe: 1. Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Ze...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / IX. Übergangsregelungen nach Art. 1 EGVVG

Die Rechtsfolgen eines im Jahr 2009 erklärten Rücktritts des Versicherers von einem im Jahr 2007 geschlossenen Versicherungsvertrag richten sich nach dem VVG 2008. Der Kläger hatte bei Abschluss eines Krankheitskosten-Versicherungsvertrags über einen Makler mehrere Vorerkrankungen angegeben, die zur Vereinbarung von Risikozuschlägen führten. Nicht genannt hatte er bereits vo...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klage gegen Wohnungseigentümer und Handwerker

Leitsatz Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen ehemaligen Wohnungseigentümer und einen von diesem beauftragten Handwerker auf Schadensersatz, kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, als zuständig bestimmt werden. Normenkette ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; WEG § 43 Das Problem B2 erwirbt im Jahr 2010 ein Wohnungseigentum. Sein Sondereigentum bef...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 1. Verfahrensrechtliches

In Streitfällen nach § 92 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2, §§ 94, 108 VGG entscheidet das für den Sitz der Schiedsstelle zuständige OLG im ersten Rechtszug (§ 129 Abs. 1 ZPO). Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit. Handelt es sich um einen Rechtsstreit wegen Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft wegen Verletzung eines von ihr wahrgenommenen Nutzungs- oder Einwilli...mehr

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zfs 10/2016, Einzelfallgere... / III. Prozessuale Vorgehensweise

Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit ist die gerichtliche Geltendmachung von Mietwagenkosten schon treffend als "Glücksspiel" bezeichnet worden.[41] Autovermieter und Geschädigte werden durch die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung aber auch in die Lage versetzt, unter mehreren zuständigen Gerichten das günstigste auszusuchen.[42] Angesichts der Vielzahl der in Verkehrsu...mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / aa) Örtliche Zuständigkeit (§ 315)

Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist grundsätzlich bei dem Insolvenzgericht zu stellen, in dessen Bezirk der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte (§§ 315 S. 1, 4 iVm §§ 4, 12, 13, 16 ZPO). Hiervon abweichend wird für den Fall, dass der Erblasser an einem anderen Ort selbstständig wirtschaftlich tätig[10] war geregelt, da...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / a) Gemeinschaftlicher Gerichtsstand

Natürlich kommt auch die Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichtsstands gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht: Streitet nach Auszahlung einer Lebensversicherung die Klägerin als angeblich Begünstigte mit der Beklagten als nach Meinung der Versicherung Begünstigten und der Versicherung darum, wer wirklich Begünstigter ist, bestimmt das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 25.11.20...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / dd) Vereinbarter Gerichtsstand

Ausnahmsweise kann an die Stelle des allgemeinen Gerichtsstandes des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein – mit nur einem vorgesehenen Beklagten – vereinbarter Gerichtsstand treten, nämlich dann, wenn es den nicht an der Prorogation Beteiligten zugemutet werden kann, vor dem prorogierten Gericht zu verhandeln (BGH, Beschl. v. 16.4.1986 – IVb ARZ 4/86). Beispiel: Auf die Erstattung der K...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / c) Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten

Nach Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 11 Abs. 1b EuGVVO kann der Geschädigte die Direktklage gegen die in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Haftpflichtversicherung an seinem Wohnsitz erheben (vgl. EuGH Slg. 2009, I-8661 ff.; EuGH Slg. 2007 I-11321 ff). Gleiches gilt in den Vertragsstaaten des Luganer Übereinkommens (vgl. BGHZ 195, 166 ff.; Schweizerisches BG DAR 2012, 472 ff.)...mehr

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ZAP 1/2016, Gebrauchtwagenkauf: Gerichtsstand für Rückabwicklung

(OLG Hamm, Urt. v. 20.10.2015 – 28 U 91/15) • Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen liegt der Gerichtsstand des Erfüllungsortes dort, wo sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vertragsgemäß befindet, d.h. regelmäßig am Wohnsitz des Käufers (§§ 269, 434; § 29 ZPO). ZAP EN-Nr. 4/2016 ZAP 1/2016, S. 10 – 10mehr

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ZAP 3/2016, Das zuständige ... / a) Gerichtsstand

Was den – ausschließlichen – Gerichtsstand anbelangt, so knüpft § 377 Abs. 1 FamFG bei einem Einzelkaufmann an den Ort seiner Niederlassung, bei einer Gesellschaft oder Genossenschaft an deren Sitz an, sofern sich aus den entsprechenden Gesetzen nichts anderes ergibt. An Gesellschaftsformen werden in § 375 FamFG die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die ...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / b) Gerichtsstand am Ort des schädigenden Ereignisses

Nach Art. 13 Abs. 2, 12 S. 1 EuGVVO kann der Geschädigte, wenn sich der Unfall nicht im Sitzland des Klägers oder des Versicherers ereignet (vgl. dazu Staudinger in: Rauscher, Europäische Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 2010/2011, Art. 10 Brüssel I-VO Rn 2, Fricke VersR 1997, 399, 402), auch an dem Ort des schädigenden Ereignisses gegen die Haftpflichtversicherung klagen....mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / a) Gerichtsstand am (Wohn-)Sitz des Beklagten

Nach Art. 4 Abs. 1 EuGVVO können Personen mit Wohnsitz in der EU vor den Gerichten des Mitgliedstaates verklagt werden, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Nach Art. 11 Abs. 1a EuGVVO kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung an ihrem Sitz verklagt werden.mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / c) Dinglicher Gerichtsstand

Gerichtsbestimmungen gem. § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO sind zwar selten, aber bisweilen unumgänglich. Bei der Anwendung der Vorschrift kommen an sich nur unbewegliche Sachen – also Grundstücke – in Betracht, die "belegen" sind. Das betrifft besonders den Fall von Grundstücken, die über Gemeindegrenzen hinausgehen. Das kann auch Rechte an ihnen jedenfalls dann erfassen, wenn sie "be...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / bb) Fehlen eines gesetzlichen gemeinschaftlichen Gerichtsstandes

Zu Merkwürdigkeiten führt der Umstand, dass eine Gerichtsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht verlangt werden kann, wenn für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand begründet ist, nämlich wegen der "Negativformulierung" der Vorschrift "wenn nicht". Davon wird nach OLG Rostock (Beschl. v. 8.1.2008 – 1 UH 6/07) auch der erweiterte Gerichtsstand ...mehr