Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Minderjährige, Geschäftsunfähige

Rz. 79 Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige bedürfen beim Abschluss eines stillen Gesellschaftsvertrages der Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters.[97] Ist der gesetzliche Vertreter gleichzeitig auch auf der anderen Seite als Vertragspartner oder dessen Vertreter beteiligt, ist nach §§ 181, 1629 Abs. 2, 1795 BGB dann zusätzlich die Bestellung eines Ergänzungs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 434 Den Gesellschaftern steht es auch offen, die GmbH zunächst bar zu gründen und nach der Registereintragung die zu erwerbenden Wirtschaftsgüter im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen auf die GmbH zu übertragen. Diese Einbringungsabrede muss dann in die Urkunde über die Bargründung aufgenommen werden.[1439] Deshalb wird meist sogleich mit der Bargründung die K...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftung bei (Beteiligung an) existenzvernichtenden Eingriffen, vorsätzliche Verursachung der Insolvenz

Rz. 540 Pflichtverletzungen des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 1 u. 2 GmbHG führen grds. nicht zu einer Außenhaftung. Jedoch kann sich eine Außenhaftung des Geschäftsführers für mittelbare Schädigungen etwa von Gesellschaftsgläubigern wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergeben. Voraussetzung ist, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig geha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Durchsetzungssperre

Rz. 446 Die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis ist während der Liquidation nicht möglich.[727] Diese Ansprüche sollen nur einheitlich nach der Schlussabrechnung geltend gemacht werden können. Die Möglichkeit der Durchsetzung von Einzelansprüchen würde dagegen die Liquidation erheblich erschweren. Hinzu käme das Risiko, dass Beträge zunächst ausgeschü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Verpfändung

Rz. 182 § 1274 Abs. 2 BGB bestimmt, dass die Verpfändung eines Rechts dann möglich ist, wenn dieses übertragen werden kann. Da der Gesellschaftsanteil an einer GbR gem. § 711a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. übertragbar ist, kann er grds. auch verpfändet werden.[342] Die Verpfändung bedarf allerdings der Zustimmung der Mitgesellschafter, es sei denn, diese wäre im Gesellschaftsvertra...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VIII. Auflösung

Rz. 2324 Die Auflösung der KGaA richtet sich nach § 289 AktG. Es gelten die Vorschriften über die Auflösung einer KG (§ 289 Abs. 1 AktG). § 289 Abs. 2 AktG enthält spezielle Auflösungsgründe für die KGaA. § 289 Abs. 3 bis Abs. 6 AktG modifizieren wiederum die Auflösungsbestimmungen des HGB und des AktG. Die Abwicklung selbst der KGaA erfolgt nach §§ 264 ff. AktG. Rz. 2325 Auf...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Folgerungen für die Gestaltung beim Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 67 Die Finanzverwaltung verlangt im BMF-Schreiben vom 7.10.2002 ein umfassendes Einstimmigkeitsprinzip, das sowohl auf die Änderung, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages über die zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundlagengeschäfte) als auch auf die Geschäfte des täglichen Lebens des Besitzunternehmens bezogen ist. Sie folgt der ständigen Rspr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ort der Versammlung und Versammlungsleiter

Rz. 723 Als Ort, an dem die Gesellschafterversammlung stattfindet, werden meist der Sitz bzw. die Geschäftsräume der KG im Gesellschaftsvertrag genannt. Der Gesellschaftsvertrag kann es auch dem einberufungsberechtigten Komplementär überlassen, den Ort der Versammlung zu bestimmen. Möglich ist es außerdem, einen grds. Versammlungsort festzulegen, von dem im Einzelfall mit Zu...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 22 Für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten Besonderheiten (vgl. ausf. Rdn 138 ff.):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligte

Rz. 341 Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine GbR erfolgt im Wege der Vertragsänderung des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages.[563] Die Aufnahme erfolgt deshalb als Vertrag zwischen dem neuen und allen übrigen bisherigen Gesellschaftern, es sei denn, gesellschaftsvertraglich wären Vereinfachungen vereinbart. Für diesen Aufnahmevertrag gelten sämtliche Bestimmun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Fortsetzungsklausel

Rz. 575 Wie bereits kurz ausgeführt, wächst der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters im gesetzlichen Regelfall bei den übrigen Gesellschaftern an. Einhergehend hiermit steht den Erben neben der Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten nach § 135 i.V.m. 161 Abs. 2 HGB ein schuldrechtlicher Abfindungsanspruch. Die Abfindung muss angemessen sein (§ 135 Abs. 1 HGB; v...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtslage vor dem HRefG

Rz. 66 Der BGH hatte für die Firma des Einzelkaufmanns entschieden, dessen namensrechtliche Interessen gingen denjenigen der Insolvenzgläubiger vor.[143] Daher konnte der Insolvenzverwalter die zur Fortführung der Firma durch den Erwerber des Handelsgeschäfts des Gemeinschuldners erforderliche Einwilligung nicht rechtswirksam erklären. Zustimmen musste vielmehr der Gemeinsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen bei Tod eines Kommanditisten

Rz. 797 Nach dem Tod eines Kommanditisten wird die KG nach der gesetzlichen Regelung – anders als beim Tod eines Komplementärs – mit den Erben fortgesetzt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Bestimmung trifft (§ 177 HGB). Das Gesetz stellt die Kommanditbeteiligung also vererblich. Rz. 798 Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen beim Tod eines Komplementärs un...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Innere Organisation der Gesellschaft

Rz. 43 Unangefochten ausschließlicher Regelungsgegenstand des Gesellschaftsstatuts ist die interne Organisation der Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Organe die Gesellschaft hat (obligatorische und fakultative Organe), welche Aufgaben und Kompetenzen diesen Organen zukommen, wie diese besetzt werden, welche persönlichen Voraussetzungen zur Besetzung der Or...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 8 Der Testamentsvollstreckungsvermerk ist, ggf. auch im Wege des Grundbuchzwangs (§§ 82, 83 GBO) im Grundbuch einzutragen,mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Eintritt der Volljährigkeit

Rz. 38 Anteile volljähriger Kinder werden grds. nicht den Eltern zugerechnet. Besonderes Augenmerk muss daher auf den Eintritt der Volljährigkeit (bei der Zurechnung über das Vermögenssorgerecht) und etwaige Kündigungsrechte gerichtet werden. Nach dem Minderjährigenhaftungsbegrenzungsgesetz vom 25.8.1998,[71] wurde § 723 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BGB a.F. ergänzt. Hiernach kann ei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 458 Die Außen-GbR war nach bisherigem Recht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO a.F. als "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" insolvenzfähig. Nach Inkrafttreten des MoPeG ergibt sich die Insolvenzfähigkeit der Außen-GbR eindeutig aus § 705 Abs. 2 BGB n.F. und der dort normierten Definition der "rechtsfähigen Gesellschaft". Entsprechend dieser Legaldefinition in § 705 Abs 2 B...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Richtlinien

Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigungsgrundlage ger...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (e) Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Rz. 390 Nach § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG ist abweichend von Satz 3 der Teilwert anzusetzen, soweit bei Übertragungen nach Satz 3 der Anteil einer Kapitalgesellschaft/Körperschaftsteuer an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Es kommt insoweit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe der stillen Reserven im abgebenden Betriebsvermögen. M...mehr

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Entgelt / 6 Weitere Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuerrechts

Das Entgelt ist die generelle und damit wichtigste Bemessungsgrundlage des Umsatzsteuerrechts. Daneben existieren für besondere Geschäftsvorfälle aber auch noch andere Bemessungsgrundlagen. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt Folgendes: Für ab dem 1.1.2019 ausgestellte (Geschenk-)Gutscheine gelten neue EU-weite Regelungen betreffend sog. "Einzweck- und Mehrzweckgutscheine", welche i...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Sachlicher Umfang

Rz. 301 Das Informationsrecht des Unterbeteiligten analog § 166 HGB bezieht sich nach einhelliger Meinung nicht auf die Hauptgesellschaft, sondern auf die Unterbeteiligungsgesellschaft, d.h. auf Vorlage einer Bilanz betreffend die Hauptbeteiligung (also den Gesellschaftsanteil), nicht die Hauptgesellschaft.[372] Entsprechend § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB kann der Unterbeteiligte i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Schaffung des genehmigten Kapitals

Rz. 439 Die Schaffung des genehmigten Kapitals erfolgt – sofern nicht bereits in der Gründungssatzung enthalten – durch satzungsändernden Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Notwendige Bestandteile des Ermächtigungsbeschlusses sind die Dauer der Ermächtigung durch Angabe ei...mehr

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§ 13 Konzernrecht / IV. Änderung von Unternehmensverträgen

Rz. 61 Die Beteiligten des Unternehmensvertrages sind frei darin, den Inhalt des Vertrages jederzeit zu ändern. Die Änderung des Vertrages bedarf wie sein Abschluss ebenfalls der Schriftform. Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung inhaltlich auf die nach der bisherigen Vertragslage bestehenden Rechte und Pflichten der Parteien ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Abstrakte (numerus clausus) oder konkrete Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme?

Rz. 814 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden. Fraglich ist dabei, ob hierbei die abstrakte Zulässigkeit der gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, d.h. allein der Umstand ausreicht, dass sie sich innerhalb des gesellschaftsrechtlichen numerus clausus bewegt,[1644] oder ob die Maßnahme im konkreten Fall den ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Vermögensgegenstand

Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwicklungsgeschichtlich die...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 638 Der Abschluss des KG-Vertrages ist grds. formfrei. In der Praxis ist es jedoch dringend empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag schriftlich abzufassen. Dies dient v.a. der Rechtssicherheit. Rz. 639 Ausnahmsweise unterliegt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages einem Formerfordernis, wenn von einem Gesellschafter darin eine Verpflichtung übernommen wird, die einer ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Eintragungsverfahren

Rz. 2125 § 3 SEAG weist die Kompetenz für die Eintragung der Holding-SE dem Handelsregister zu. Soweit die Europäische Gesellschaft (SE) ein monistisches Leitungssystem hat, muss sie gem. § 21 Abs. 1 SEAG von allen Gründern, Mitgliedern des Verwaltungsrates und geschäftsführenden Direktoren zur Eintragung angemeldet werden.[5335] Die Vorschrift entspricht insoweit dem § 36 A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vor-GmbH, Handeln nach Bestellung vor Eintragung

Rz. 48 Die Vor-GmbH ist nicht registerfähig. Sie wird aber als teilrechtsfähige Handlungseinheit, die mit der späteren GmbH identisch ist, angesehen, sodass schon vor Eintragung für die Vor-GmbH gehandelt werden kann.[52] Der Nachweis erfolgt in der Form des § 29 GBO durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde, wobei der Bestellungsbeschluss seinerseits...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Unterbilanzhaftung

Rz. 747 Kommt es zur Eintragung der AG ins Handelsregister, obgleich der Wert des Gesellschaftsvermögens abzgl. des in der Satzung festgelegten Gründungsaufwands[2365] etwa wegen vorzeitiger Geschäftsaufnahme hinter dem in der Satzung festgesetzten Grundkapitals zurückbleibt, haften die Gründer-Gesellschafter, die den Vorstand zur Geschäftsaufnahme ermächtigt haben, anteilig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Rubrum/Gründer

Rz. 542 Zum Rubrum wird wie auch zu den weiteren Passagen des Protokolls von den Handelsregisterrichtern vertreten, dass jedwede Abweichung ("er", "sie" etc.) unzulässig ist. Diese strenge Auff. findet zumindest dort ihre Grenzen, wo der Notar beurkundungsverfahrensrechtlich Belehrungen aufnehmen soll oder muss.[1847] Dies betrifft bspw. den Ort der Beurkundung und den Umsta...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Überblick

Rz. 254 Soll eine Betriebsaufspaltung geplant beendet werden, ohne dass es zu einer Gewinnrealisierung kommt, stehen das Instrumentarium des UmwStG und des zivilrechtlichen UmwG zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über einige standardmäßige Möglichkeiten:mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Beteiligungsverhältnisse im Joint Venture

Rz. 16 Für die Beteiligung zweier Partner an einer Joint Venture-Gesellschaft gibt es zwei Alternativen: Entweder ein Joint Venture-Partner übernimmt die Mehrheit der Stimmrechte (und damit typischerweise auch der Anteile) an der Joint Venture-Gesellschaft (Mehrheits-Joint Venture) oder beide Partner beteiligen sich jeweils zu 50 % (paritätisches Joint Venture). Die Unterschi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Berechtigter

Rz. 145 Berechtigter der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit muss eine individuell bestimmte – natürliche oder juristische – Person sein. Auch jur. Personen des öff. Rechts, wie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften, insbes. Gemeinden können Träger sein.[510] Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine jur. Person setzt nicht zwingend voraus, dass das Recht, z....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Unwirksamkeitsgründe

Rz. 444 Ein Kapitalerhöhungsbeschluss kann aus den verschiedensten Gründen nichtig sein.[1472] Zunächst sind die Gründe zu beachten, die allgemein zur Nichtigkeit von Satzungsänderungen führen können, z.B. Ladungsfehler (zu Fehlern allgemein bei Gesellschafterbeschlüssen vgl. Rdn 373 f.). Darüber hinaus bestehen für Kapitalerhöhungen weitere spezielle Nichtigkeitsgründe. Gem....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Begriff und Gegenüberstellung der Gründungstheorie

Rz. 39 Ausländische Gesellschaften können als Begünstigte in das deutsche Grundbuch eingetragen werden, wenn sie nach dem anzuwendenden Gesellschaftsrecht aus der Perspektive der deutschen Rechtsordnung rechtsfähig sind.[116] Ein förmlicher Beweis der Rechtsfähigkeit gegenüber dem Grundbuchamt ist hierbei im Hinblick auf die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) nicht erforderli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Schuldrechtliches Agio, "investors agreement"

Rz. 804 Daneben gibt es ein sog. schuldrechtliche Agio ("investors agreement"). Eine derartige Leistung der Aktionäre an die Gesellschaft außerhalb der eigentlichen Kapitalaufbringungsvorschriften ist als schuldrechtliche Nebenabrede oder "investors agreement" bei einer Kapitalerhöhung zulässig.[2513] Auch i.R.d. Gründung kann ein solches schuldrechtliches Agio vereinbart we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 20 Der Nacherbenvermerk ist im Grundbuch nur einzutragen,mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorratsgesellschaft

Rz. 96 Die Vorratsgesellschaft ist eine nur zur Weiterveräußerung gegründete Gesellschaft, die niemals unternehmerisch tätig war. Sie dient nur der Abkürzung des Gründungsvorganges. Eine existente – weil eingetragene – GmbH soll sofort verfügbar sein, damit nicht erst das haftungsträchtige Stadium der Vor-GmbH durchlaufen werden muss. Wird die Vorratsgründung dadurch offengel...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (j) Rechtsformabhängige und fakultative Regelungen

Rz. 108 Dieser für alle Rechtsformen geltende Katalog wird durch Sonderregelungen für die unterschiedlichen Rechtsformen der beteiligten Rechtsträger ergänzt (vgl. z.B. für die Verschmelzung der GmbH in die GmbH § 46 UmwG: Nennbetrag des zu gewährenden Anteils für jeden Anteilsinhaber gesondert).[248] Darüber hinaus kann der Verschmelzungsvertrag noch fakultative Regelungen ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Umwandlung

Rz. 113 Nach der herrschenden Meinung darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[151] Insbesondere darf er an Abänderungen des Gesellschaftsvertrages mitwirken, Umwandlungsverträge schließen oder die Auflösung der Gesellschaft mitbeschließen.[152] Umstritten ist jedoch, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Gesel...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Umwandlungsfähigkeit

Rz. 121 Ist ein GmbH-Mantel für den Gesellschafter nicht – etwa im Wege einer Weiterveräußerung – wirtschaftlich verwertbar und soll endgültig aufgegeben werden, bietet sich zum einen das Liquidationsverfahren nach §§ 60 ff. GmbHG an, das aber den Ablauf zumindest eines Jahres zur Voraussetzung hat. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine wesentlich lautlosere Liquidation üb...mehr