Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17 Werterhöhung von Kapitalgesellschafts- und Genossenschaftsanteilen (§ 7 Abs. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Die fingierte Zuwendung als Grundlage für die Schenkungsteuer?, DB 2020, 77; Crezelius, Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen – Anmerkungen zu einem Gesetzentwurf, ZEV 2011, 393; Eisele, BeitrRLUmsG: Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften, NWB 2012, 1897; Fischer, Die Neuregelung des § 7 Abs. 8 Er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.3 Verhältnis Schenkungsteuer – Einkommensteuer

Rz. 445 Nachdem sich die FinVerw mit den Erlassen vom 20.04.2018 (BStBl I 2018, 632), die im R E 7.5 ErbStR übernommen wurden, der Auffassung des BFH angeschlossen hat, ist auch wieder eine klare Abgrenzung zwischen Schenkungsteuer und Ertragsteuer gegeben. Bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist keine Doppelbelastung mit Schenkungsteuer und Ertragsteuer mehr zu befürchten. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 202 BewG Betriebsergebnis

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele in R/T, BewG § 202 Betriebsergebnis, 2020; Eisele, Erbschaftsteuerreform, 2009; Hübner, Erbschaftsteuerreform 2009, 2008; Kowanda, Problemfelder bei der Bewertung ausländischer Beteiligungen im Ertragswertverfahren, ErbStB 2019; Kowanda, Betriebsprüfung bei Bewertungsfällen und Erbschaft- und Schenkungsteuer – eine Bestandsaufnahme, FR 201...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 12 Durch Verweis auf den Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG übernimmt § 95 Abs. 1 BewG zum einen in sachlicher Hinsicht die einkommensteuerliche Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 EStG und zum anderen in personeller Hinsicht den in § 15 Abs. 1 EStG genannten Kreis der Gewerbetreibenden (s. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 7). Daher ist bei Anw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.2 Grundstücksüberlassung i. R.d. Betriebsaufspaltung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a), 1. Alt. ErbStG)

Rz. 129 Die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassenen Grundstücke gehören nach § 13 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 Buchst. a) 1. Alt. ErbStG nicht zum Verwaltungsvermögen. Dies gilt, sofern der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenen Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundesländer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 25 Das Anfangs- und Endvermögen ist nach den zivilrechtlichen Wertmaßstäben, also dem jeweiligen Verkehrswert, zu bewerten (§ 1376 BGB; s. Rn. 5 ff.). Das Anfangsvermögen ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Güterstandes (§ 1376 Abs. 1 BGB; vgl. R E 5.1 Abs. 3 ErbStR), Hinzurechnungen im Zeitpunkt des Erwerbs, das Endvermögen im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Verweis auf § 6 UmwStG

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch die Anwendung des § 6 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags des übernehmenden Rechtsträgers bzw dessen Gesellschaftern wird klargestellt, dass ein Übernahmefolgegewinn der GewSt unterliegt. Dieser ist nicht Bestandteil des Übernahmegewinns/-verlusts iSd § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG und unterliegt mithin nicht der Befreiungsvorsch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 8 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BewG ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens bzw. des Anteils am BV sowie der Anteile an KapG i. S. d. §§ 11 Abs. 2, 95 bis 97 BewG gesondert festzustellen, soweit eine Feststellung nicht nach § 151 Abs. 3 BewG (Basiswert) entbehrlich ist. Zuständig ist für die Feststellung ist das Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 und 3 BewG). Ist d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.5 Einzelwirtschaftsgüter als Teilungsmassen

Rz. 183 Obwohl die frühere Bezugsnorm (§ 24 UmwStG) für die Einbringung steuerliche Funktionseinheiten voraussetzt, erstreckte der BFH im Urteil vom 01.12.1992, BStBl II 1994, 607 die Grundsätze der Realteilung auch auf Einzel-WG. Praxis-Beispiel Realteilung mit Einzel-WG Die Zielsetzung der Beteiligten E, F geht dahin, dem E die Einzel-WG – zusammen mit den Schulden – für des...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Inhaltsadressaten und Steuerschuldner

Rz. 2 Beteiligter i. S. d. § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und damit rechtsbehelfsbefugt ist der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids, also derjenige, dem der Gegenstand der Feststellung bei der Besteuerung zuzurechnen ist. Die Zurechnung des Feststellungsgegenstandes richtet sich im Erbschaftsteuerrecht nach zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. Halaczinsky/Volquardsen, E...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsgrundstücke

Rz. 4 Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s. R 4.2 Abs. 7 EStR). Sie sind auch dann notwendiges BV, wenn sie trotz Vorliegens der vorstehend genannten Merkmale nicht bei der Gewinnermittlung als BV ausgewiesen, z. B. nicht bilanziert,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Fingierte" Aufwandsberücksichtigung im Ausland (§ 4k Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vermeidung eines doppelten BA-Abzugs kann sowohl durch ein inländisches als auch durch ein ausländisches Abzugsverbot herbeigeführt werden. Welcher Staat im Falle einer DD-Inkongruenz vorrangig den BA-Abzug zu versagen hat regelt § 4k Abs 4 S 2 EStG iVm den Sätzen 1 und 3. Rn. 108 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In einem ersten Schritt regelt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 12 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der Wert von Betriebsgrundstücken i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die als zum Grundvermögen gehörig gelten, gesondert festzustellen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Grundstücks zum BV gehört (vgl. H B 99 Satz 1 ErbStR). Wenn das Betriebsgrundstück mehreren Personen zuzuordnen ist, erfolgt eine gesonderte und einheitliche Festst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Ertragssteuerrechtliche Grundsätze als Maßstab für den Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 1 In § 95 BewG wird der Begriff des BV definiert und dessen Umfang festgelegt. Dazu enthält das Gesetz keine eigenständige Definition, sondern knüpft an den Begriff des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 1 und 2 EStG an. Für Umfang und Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum BV gelten damit die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der Gewinnermittlung, soweit das ErbStG oder das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Stimmrechtsver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt ist. Im Fall war danach zu fra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Sonderfälle

Für die Beantwortung der Frage, ob die dem FA vorgelegte Bilanz einer Berichtigung bzw. Änderung nach § 4 Abs. 2 EStG zugänglich ist, sind folgende Bilanzen voneinander zu unterscheiden: Nicht-Bilanzen nicht genehmigte Bilanzen nichtige Bilanzen verspätet aufgestellte Bilanzen vorläufige Bilanzen. Nicht-Bilanzen: Diese entfalten deshalb keine rechtliche Wirkung, weil sie durch ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 12 Weitere Fälle der sonstigen Vermögensgegenstände

Neben den bereits genannten Beispielen, gehören regelmäßig auch folgende Fälle zu den sonstigen Vermögensgegenständen: - Emissionsberechtigungen gem. Treibhausgasemmissionshandelsgesetz (TEHG) (wenn nicht zu den Vorräten zugehörig), - geleistete Kautionen (sofern kurzfristige Laufzeiten), - Ansprüche auf Investitionszulagen, - Ansprüche auf Überbrückungshilfen oder Corona-Sofort...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 4 Antizipierte Posten sind im Anhang zu erläutern

Werden unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, so müssen nach § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Verpflichtung dieser Angabe befreit. Sollte der Ausweis einer Forderung gegenü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Konzernprüfung (§§ 13 ff. BpO 2000)

Durch landesrechtliche Rechts-VO (wie z.B. in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) können die Außenprüfungen sämtlicher Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung durchgeführt werden (vgl. hierzu Peters, Stbg 2022, 100). Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist entsprechend anzuwenden sin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird. 2. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

Zusammenfassung Die Einreichung einer neuen Gesellschafterliste nach der Einziehung seiner Geschäftsanteile kann ein GmbH-Gesellschafter im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verhindern. Mit seinem Antrag bei Gericht sollte er aber nicht zu lange warten – daran erinnerte kürzlich das OLG München. Sachverhalt In dem vom OLG München entschiedenen Fall wehrte sich ein GmbH-Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Handelsregisteranmeldung beim Ausscheiden von Kommanditisten

Zusammenfassung Die Anmeldung des Ausscheidens bedarf nicht der Mitwirkung des betroffenen Kommanditisten, wenn seine Mitwirkungspflicht gerichtlich festgestellt wurde. Sachverhalt Durch Gerichtsurteil wurde rechtskräftig über das Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft und dessen Pflicht zur Mitwirkung bei der entsprechenden Anmeldung entschieden. Die weiteren G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszusage

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Betriebliche Altersversorgung Rz 10 ff, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 43 ff, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Sonderausgaben Rz 64, > Vorsorgepauschale Rz 28f und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übertragbares Vermögen

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit dem VZ 2008 ist der Anwendungsbereich von § 10 Abs 1a Nr 2 EStG auf einen Kernbereich zurückgeführt worden; zu den Ursachen > Rz 7. Dahinter steht die Absicht des Gesetzgebers, die steuerliche Begünstigung der Unternehmensübergabe neben der traditionellen Hofübergabe an die nachfolgende Generation zielgenauer zu regeln. Diese Bestimmung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Darlehen an den Arbeitgeber

Rz. 76 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auch ArbN gewähren ihrerseits dem arbeitgebenden Unternehmen Darlehen. So zB als Vorstufe des Erwerbs von > Vermögensbeteiligungen unter Inanspruchnahme eines Steuerfreibetrags nach § 3 Nr 39 EStG (> Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Ferner bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen gemäß § 2 Abs 1 Nr 2 Buchst k 5. VermBG (vgl Abschn 4 Abs 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unentgeltliche Sachleistungen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Aufmerksamkeiten, > Bewirtung, > Dienstwohnung, > Geschenke, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7, 35 ff, > Incentives, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Rabatte, > Sachbezüge, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Sozialservice, > Telekommunikationskosten Rz 5 ff. Ergänzend > Pauscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.7 Nutzungsverbot

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, es künftig für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder mehr als eine Familienheimfahrt wöchentlich (vgl. Rn. 48) nicht zu nutzen, ist von dem Ansatz des jeweils in Betracht kommenden pauschalen Nutzungswertes abzuseh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anforderungen an die Fortführungsprognose bei Start-Ups

Zusammenfassung Bei Start-Ups darf bei der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung eine erfolgversprechende Marktentwicklung berücksichtigt werden. Hintergrund Der Beklagte war Geschäftsführer und Gesellschafter des später insolventen Start-Ups. Das Start-Up wurde im November 2013 gegründet und war sowohl durch Eigenkapital wie auch Fremdkapital finanziert. U. a. hatte die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Übergabe existenzsichernder Wirtschaftseinheiten ohne ausreichende Nettoerträge, aus denen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen geleistet werden können, sind nicht geeignet, um den SA-Abzug zu begründen (vgl BFH 202, 464 = BStBl 2004 II, 95 [GrS 1/00]; Brandenberg, DB 2005, 1812; Kempermann, DStR 2003, 1736). Rz. 53 Stand: EL 130 – E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 3 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Neuregelung & Änderung von Standards respektive korrespondierende Entwürfe Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.3.2022 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das BMJ gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Geändert werden die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Leitsatz Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen. Normenkette § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 55 Abs. ...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 1.117b sind die (sonstigen) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, im Anhang anzugeben. Bei dieser Abwägung der Relevanz der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zu berücksichtigen, ob deren Offenlegung für das Verständnis der Wiedergabe von im Abschluss dargestellten Geschäftsvorfällen, ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angabepflichten im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.1.5 Beteiligungen

Rz. 99 Hinsichtlich der Anhangangaben für Beteiligungen ist zwischen dem Konzernabschluss und dem separaten Einzelabschluss zu unterscheiden. Auch wenn IAS 27.3 nicht die Aufstellung eines separaten Einzelabschlusses fordert, so sind im Falle seiner Aufstellung dennoch eine Anteilsbesitzliste der wesentlichen Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit sind weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben:[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / d) Allgemeine Grundsätze

VGA dürfen das Einkommen nicht mindern; vE erhöhen das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 S. 1–3 KStG). Verdeckte Gewinnausschüttung und ...: Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageeinreichung beim Finanzgericht durch Steuerberater einer Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz Eine Personengesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten muss die Klage nicht unter Verwendung des besonderen Anwaltspostfachs einreichend, wenn nur ein Partner tätig wird, der ausschließlich Steuerberater ist. Sachverhalt Es ging um eine Klage gegen einen Schätzungsbescheid. Die Klage wurde in Papierform eingereicht durch die Prozessbevollmächtigte. Hierbei h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Antrag auf Bestellung eines... / 3. Antragsbefugnis

Antragsbefugt ist jeder Beteiligte, der ein Interesse an der Durchführung der Nachtragsliquidation hat. Dies können insbesondere die früheren Gesellschafter und Geschäftsführer sein oder Gesellschaftsgläubiger (vgl. zu den Anforderungen, die an den Antrag eines Gläubigers gestellt werden: KG v. 13.2.2007 – 1 W 272/06, GmbHR 2007, 542 = GmbH-StB 2007, 140 [Große-Wilde]).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / IV. Vertretungsbefugnis im Betriebsprüfungsverfahren der DRV

Wird der Streit um die Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-GF hingegen erst durch die Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung gem. § 28p SGB IV geführt, eröffnet sich für den Steuerberater – anders als im Statusfeststellungsverfahren – eine eigene Vertretungsbefugnis. 1. Überprüfung der Meldepflichten durch Träger der Rentenversicherung Die Träg...mehr