Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragszuschlag für Kinderlose

Rz. 283 Das BVerfG[272] hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos. Rz. 284 Ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz gi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) AGB

Rz. 1015 Die im Abfindungsformular enthaltenen Regelungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen daher der Inhaltskontrolle früher nach dem AGBG,[1090] seit 1.1.2002 nach §§ 305 ff. BGB.[1091] Rz. 1016 Wenn sich der Verzicht des Anspruchstellers auf weitergehende Ansprüche nur auf gegen den Versicherer, den Versicherungsnehmer und eventuelle weitere Gesamtschuld...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Inkrafttreten

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Anwaltskosten

Rz. 1243 Hinweis Siehe Rdn 1452 ff. Rz. 1244 Der Anwalt ist zwar nicht allgemein verpflichtet, seinen Mandanten auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben ergeben.[1269] Rz. 1245 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im wesentlichen Anwaltskosten) w...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Erfolgshonorar

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1571 § 61 RVG – Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzesmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Allgemeine Regeln

Rz. 203 Gesetzliche Bestimmungen über die Modalitäten einer Kapitalisierung haftpflichtrechtlicher Schadenersatzansprüche existieren nicht. Rz. 204 Zum Bewertungsgesetz § 6 Rdn 56 ff. Rz. 205 Die BarwertVO [161] ist außer Kraft getreten m.W.v. 1.9.2009;[162] siehe in der Nachfolge § 47 VersAusglG. [163] Rz. 206 Zur UVKapWertV [164] Rdn 210. 1. Drittleistungsträger Rz. 207 Gesetzlich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Bis 31.12.1998

Rz. 1226 § 3 Währungsgesetz a.F. 1Geldschulden dürfen nur mit Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle in einer anderen Währung als in Deutscher Mark eingegangen werden. 2Das gleiche gilt für Geldschulden, deren Betrag in Deutscher Mark durch den Kurs einer solchen anderen Währung oder durch den Preis oder eine Menge von Feingold oder von ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2)1. 1.1999–13.9.2007

Rz. 1230 § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG)[1258]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht

Rz. 783 Seit dem Inkrafttreten des FamFG [823] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[824]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger beim Familiengericht konzentriert sind. R...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 149 Probleme der nicht-ehelichen Gemeinschaften waren Thema des 23. VGT 1985 (Arbeitskreis II) und 45. VGT 2007 (Arbeitskreis I).[141] Die dort angesprochenen gesellschaftlichen Veränderungen treten immer deutlicher zutage: Die Ehe hat als Standardbeziehung zweier Menschen an Bedeutung eingebüßt zugunsten anderer, auch nicht mehr zwingend auf Dauer angelegter Beziehungen...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 6. Inkrafttreten

Die Neuregelung ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes (16.7.2024) in Kraft getreten und gilt damit seit dem 17.7.2024. Da § 60 Abs.1 RVG insoweit nicht anwendbar ist, gilt die Vorschrift ab sofort, unabhängig davon, wann die Rechnung erstellt und wann die zugrunde liegende Vergütung fällig geworden ist.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

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§ 5 Verjährung / b) Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht

Rz. 27 Für Haftpflichtfälle, die ihren Ursprung erst in Ereignissen nach dem 31.12.2001 finden, gilt ausschließlich das neue, durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene, Verjährungsrecht. Rz. 28 Für ältere, vor dem 1.1.2002 begründete, Haftpflichtfälle enthält Art. 229 § 6 EGBGB die verjährungsrechtlichen Übergangsbestimmungen nach dem Vorbild von Art. 169 EGBGB [...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zeichnungsberechtigung

Rz. 628 Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Minderjährigen ist der Vergleich von beiden Erziehungsberechtigten zu genehmigen (gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB, § 171 Abs. 3 ZPO), bei Halbwaisen vom überlebenden Elternteil (§§ 1680 Abs. 1, 1681 BGB). Rz. 629 Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame ...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Rentenreform 2014 ("Rente mit 63")

Rz. 196 Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung[187] wurde besonders langjährig Versicherten ein vorzeitiger Renteneinstieg ohne (nennenswerte) Rentenkürzung ermöglicht. Rz. 197 Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 1365 Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz[1428] übernahm die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage von Verträgen und damit auch von Vergleichen in § 313 BGB. In der gesetzgeberischen Begründung[1429] wird hervorgehoben, dass das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer detaillierten Regelung nicht – auch nicht in For...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Überschreiten der Haftungshöchstsumme oder Versicherungssumme, § 116 Abs. 3 SGB X

Rz. 111 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / VII. Streitwert

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Absenkung der Niedrigbesteuerungsschwelle auf 15 %. Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) v. 21.12.2023[2] wurde das Mindeststeuergesetz (MinStG) [3] eingeführt und begleitend mit Wirkung zum 1.1.2024 die Niedrigbesteuerungsschwelle nach § 8 Abs. 5 AStG von 25 % auf 15 % abgesenkt (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 42.1). Infolge...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Inkrafttreten

Diese Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 289 - 290mehr

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§ 5 Verjährung / B. Unverjährbarkeit

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§ 5 Verjährung / 3. Grundsatz

Rz. 19 Ob eine Norm, die zu einer Änderung der Verjährungsvorschriften führt, in Fällen anzuwenden ist, in denen die Verjährungsfrist noch läuft, richtet sich nach den Grundsätzen des intertemporalen Privatrechts. Hierbei entspricht es einem allgemeinen Rechtsgedanken, dass bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung das neue Gesetz auf die zuvor ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Summenbeschränkung bei verschuldensunabhängiger Haftung

Rz. 71 Etliche Gesetze sehen zwar eine verschuldensunabhängige Haftung vor, begrenzen dann aber die finanzielle Einstandspflicht des nach diesen Vorschriften Schadenersatzpflichtigen auf Maximalbeträge (Haftungshöchstsummen). Das SchadÄndG[63] vollzog für die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen die Umstellung auf den Euro (EUR) und hob gleichzeitig (für Fälle ab 1.8.2002, nic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / aa) Grundsatz

Rz. 30 Nach Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB findet das neue Verjährungsrecht des BGB – analog Art. 231 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB – grundsätzlich auch auf die am 1.1.2002 bereits bestehenden Ansprüche Anwendung. Zu diesen Ansprüchen gehören neben den sich aus dem BGB ergebenden Ansprüchen auch diejenigen, die in anderen Gesetzen geregelt sind und sich lediglich hinsichtlich der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / Zusammenfassung

Begriff Mit der im Jahr 2017 vom Gesetzgeber beschlossenen Rentenangleichung ist die Grundlage dafür geschaffen worden, dass die Renten in Ost und West zukünftig einheitlich berechnet werden können. Besondere Rentenwerte und Rechengrößen für den Rechtskreis (Ost) wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Angleichung wird aber nicht in einem Schritt vollzogen. Sie erfolgt schri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / f) Spezialrechtliche Bestimmungen

Rz. 357 Soweit spezialrechtlich der Verjährungsbeginn eigenständig definiert wird, muss diese spezielle Bestimmung Vorrang vor den Vorschriften der §§ 199–201 BGB haben. Rz. 358 Der für die Anwaltshaftung wichtige § 51b BRAO a.F. wurde neben anderen spezialrechtlichen Verjährungsvorschriften aufgehoben.[294]mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / II. Form des Kostenfestsetzungsantrags

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Kostenfestsetzungsantrag bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Nach § 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Part...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 20 [Autor/Stand] Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 9 StAbwG. Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) v. 25.6.2021[2] soll der Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und dem unfairen Steuerwettbewerb durch Staaten, die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz, den unfairen Steuerwettbewerb und Umsetzung der verbindlichen B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltp...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB

Rz. 1116 Der originäre Ausgleichsanspruch des einen Gesamtschuldners gegenüber dem anderen (z.B. mithaftender Mediziner) aus § 426 Abs. 1 BGB ist rechtlich selbstständig und vom – von dem Schadenersatzgläubiger (z.B. Direktgeschädigter) – übergegangenen (§ 426 Abs. 2 BGB) Anspruch zu trennen.[1151] Rz. 1117 Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB wird i.d.R. von Einreden und Einwen...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 301 Während der Beitragssatz für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung durch Gesetz (§ 341 Abs. 2 SGB III, § 241 SGB V, § 55 Abs. 1 SGB XI) bestimmt wird, erfolgt die Festlegung für die Rentenversicherung durch Rechtsverordnung (§ 160 SGB VI). Der Beitragssatz wurde in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen verändert.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Historie

Rz. 15 Drei europarechtliche Richtlinien (zum Kaufrecht,[19] zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[20] sowie zum elektronischen Geschäftsverkehr[21]) zwangen den deutschen Gesetzgeber, bis zum 31.12.2001 Teile des Schuldrechtes zu ändern. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden zum Anlass genommen, auch noch weitere Teile des Schuldrechts zu überarbeiten und ...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn

Rz. 241 Die Quartalsberichte der DRV Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) geben Auskunft zur Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.[246] Rz. 242 Die Anzahl der geringfügig Beschäftigten steigt zwar an, der prozentuale Anteil der "RV-Aussteiger" (Opt-out) bleibt aber im gewerblichen Bereich konstant unter 21 %, im Haushalt unter 15 %. Rz. 243 Abbildung ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 262 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 761 ff. Rz. 263 Das Justizmodernisierungsgesetz[327] änderte die Vorschriften des gerichtlichen Vergleiches zwecks Beschleunigung des Verfahrens. Rz. 264 § 278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleichmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Verjährung

Rz. 1171 Im Anschluss an einen Vorbehaltsvergleich kann die dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB (§ 852 BGB a.F.) erneut zu laufen beginnen. Rz. 1172 Das zum 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes hat zwar erhebliche Änderungen im Recht der Verjährung vorgenommen, letztlich verblieb es aber grundsätzlich bei der zu § 852 BGB a.F. e...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (5) Selbstständige

Rz. 356 Während bei abhängig Beschäftigten der Verdienstausfall i.d.R. spätestens mit dem Erreichen des hypothetischen Rentenalters (also spätestens mit dem 67. Lebensjahr) endet, ist das Lebensarbeitszeitende eines Selbstständigen nur schwer zu ermitteln. Bei Selbstständigen kann das Endalter zwar jenseits des 65. Lebensjahres angenommen werden,[274] es muss dann jedoch ein...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 4. Die Verantwortung des Rechtsanwalts

Lange diskutiert wurde, wie bei der Übermittlung per Textform sichergestellt werden könne, dass der Anwalt die Verantwortung für die Rechnung trägt. Insoweit ist die anfängliche Fassung, wonach der Rechtsanwalt "die Vergütung nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung" sollte fordern können, dahingehend ergänzt worden, dass der Rechtsanwalt die Rechnung selb...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG wurde wie folgt neu gefasst:[1] Zitat "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform."mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr