Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, Die deutsche REIT-AG – Mustersatzung mit Erläuterungen, BB 2007, 1345; Bron, Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen, Beil BB-Special 7/2007, 2; Dettmeier/Gemmel/Kaiser, Die Einführung des deutschen REIT – eine erste steuerliche Analyse des REITG, BB 2007, 1191; Kühnberger, Rechnungslegung und Bilanzpolitik der RE...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Bedeutung

Rz. 64 Mit der Einführung des § 648a BGB a.F. (jetzt § 650f BGB) durch das Bauhandwerkersicherungsgesetz vom 27.4.1993[62] sollte die nur unzulänglich durch § 648 BGB a.F. (jetzt § 650e BGB) gewährleistete Absicherung des zur Vorleistung verpflichteten Unternehmers verbessert werden. Aufgrund der oft mangelnden Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer sowie ein...mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986) sollte zunächst Besonderheiten des Grundbuchverfahrens im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 regeln. Daneben enthält es Regelungen zur Vereinfachung der Löschung von Grundpfandrechten sowie notwendiger Briefvorlage nach § 41 GBO. Nach Einführung des Euro als Wä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wechsel des Berechtigten (Abs. 1)

Rz. 2 Ein Wechsel in der Person eines am Verfahren Beteiligten kann während des Verfahrens durch Vorgänge innerhalb oder außerhalb des Grundbuchs eintreten. Erfasst werden Erwerbsvorgänge durch Rechtsgeschäft, Hoheitsakt oder Gesetz. Im Betracht kommt z.B. ein Wechsel der Person des Berechtigten durch Tod des bisherigen Berechtigten oder durch Übertragung des Rechts. Entspre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff des Nutzers (Abs. 1)

Rz. 2 Der hier gegebene und in § 4 Abs. 4 Nr. 2–4 verwendete Nutzerbegriff ist nicht der des § 9 SachenRBerG; dort kennzeichnet er alle aus dem Gesetz Berechtigten, hier kennzeichnet er – enger – alle aus dem Recht zum Besitz des Art. 233 § 2a EGBGB Berechtigten. Rz. 3 Die Definition geht zurück auf frühere Interpretationsempfehlungen der BMJ zu Art. 233 § 2b EGBGB.[1] Sie en...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Problematische Konstellationen

Rz. 70 Im Ausgangspunkt problematisch sind Anfechtungsklagen nach § 246 AktG (analog)[151] und Nichtigkeitsklagen nach § 249 AktG (analog) sowie die sog. positiven Beschlussfeststellungsklagen gerichtet auf Feststellung des "tatsächlichen" Inhaltes eines fehlerhaften Beschlusses. Die Klagen sind jeweils gegen die Gesellschaft als Klagegegner gerichtet und zielen auf eine ger...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / D. Gestaltungsempfehlung

Rz. 6 Verkaufen nichteheliche Partner eine gemeinsame Immobilie, so sollten sie den Kaufpreis so auf die Lebensgefährten verteilen, wie es ihrem Berechtigungsverhältnis an der Immobilie im Innenverhältnis entspricht. Nicht notwendig maßgeblich dürfte das grundbuchlich verlautbarte Berechtigungsverhältnis sein: zwischen den Beteiligten könnte nach den Grundsätzen der BGH-Rech...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Anmeldebefugnis und Form

Rz. 146 Die Verschmelzung muss von den Vertretungsorganen der beteiligten Rechtsträger grds. in vertretungsberechtigter Zahl, bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung bei der GmbH durch alle Geschäftsführer (§ 55 UmwG i.V.m. § 78 GmbHG) in beglaubigter Form sowohl bei den Registergerichten aller übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers zur Eintragung angemeldet ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verzinsungsfolgen bei einem späten Erst-Antrag

Rz. 289 Der weite zeitliche Rahmen einer erstmalige Antragstellung i.S.v. § 34a Abs. 1 EStG hat Auswirkungen auf die Verzinsung i.S.d. § 233a AO. Relevant ist dies, wenn sich – wie bei Antragsstellung zu erwarten – zugunsten des Steuerpflichtigen ein Unterschiedsbetrag zwischen erstmaliger Steuerfestsetzung (ohne § 34a EStG) und späterer Steuerfestsetzung (unter Berücksichti...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.6 Besonderheit bei sonstigen Bezügen

Neben der Lohnsteuer hat der Arbeitgeber auch bei sonstigen Bezügen die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag einzubehalten. Bemessungsgrundlage ist, wie beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn, die Lohnsteuer. Ein wesentlicher Unterschied bei sonstigen Bezügen ist, dass die einzubehaltende Kirchensteuer stets mit 8 bzw. 9 % der auf den sonstigen Bezug entfallenden L...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchrichter

Rz. 5 Da das RPflG die Grundbuchsachen in vollem Umfang dem Rechtspfleger überträgt (vgl. § 3 Nr. 1h RPflG) und keine Richtervorbehalte vorsieht, wird der Grundbuchrichter grundsätzlich nur noch auf Vorlage einer Sache durch den Rechtspfleger (§ 5 RPflG), aufgrund einer Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers (vgl. Rdn 7) oder im Falle von...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Verwendung alter Vordrucke, die jetzt in § 105 GBV geregelt ist. Die Bestimmungen des § 138 GBO und des § 98 GBV lassen den Medientransfer von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente und andere Dateiformate zu...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. "Angemessene" Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten

Rz. 153 Wenn das Gesetz weiter anordnet, dass arbeitsrechtliche Besonderheiten "angemessen zu berücksichtigen" sind, so ist dieses Gebot durch ein dreistufiges Vorgehen[319] umzusetzen: In einem ersten Schritt ist die zu überprüfende Klausel anhand der allgemeinen Grundsätze der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen. Besonderheiten des Arbeitsrechts sind hierbei zunächst außer Betrach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die finanzielle Hilfe für Hinterbliebene (§ 4 AntiDHG)

Rn. 2459 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Stirbt eine unter s Rn 2454 beschriebene Frau oder eine Kontaktperson iSd s Rn 2455 an den Folgen einer im Todeszeitpunkt bestandskräftig anerkannten Hepatitis-C-Virusinfektion, erhalten (Staffelung mE verfassungsrechtlich unbedenklich):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundsatz von Einigung und Eintragung im WEG

Rz. 56 Zur Einräumung von Sondereigentum und zur im Gesetz nicht geregelten Änderung des sachenrechtlichen Inhalts des WE sind Einigung durch vertragliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Auflassungsform (§ 4 Abs. 2 WEG)[224] und Grundbucheintragung erforderlich (§ 4 Abs. 1 WEG). Formmängel des Gründungsaktes werden durch den gutgläubigen Erwerb eines Dritten geheilt.[225...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Durchgriffshaftung des Treugebers

Rz. 430 Eine Durchgriffshaftung des Treugebers kommt einerseits als Außenhaftung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft und andererseits als Innenhaftung ggü. der Gesellschaft in Betracht. Rz. 431 Nach a.A. ist eine Außenhaftung (z.B. nach §§ 126 ff., 171 ff. HGB bei der Verwaltungstreuhand an einem Personengesellschaftsanteil) regelmäßig abzulehnen (vgl. a. o. Rdn 427).[537] R...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.1 Methodenwahlrecht des Arbeitgebers

Macht der Arbeitgeber in den vom Gesetz zugelassenen Fällen von der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch, ist auch die Kirchensteuer zu pauschalieren. Er ist dann – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – der Steuerschuldner. Die pauschale Kirchensteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Berechnung der pauschalen Kirchensteuer folgt anderen Grundsätzen als beim...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Das System des Mindestlohns nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz

Rz. 7 Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014 hat der Gesetzgeber das System des Mindestlohns in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Zunächst bleibt es vom Grundsatz her dabei, dass branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen – und nicht nur Mindestlöhne – weiterhin durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erreicht werden können und da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Gaul/Wisskirchen, Änderung des BundeserziehungsgeldG, BB 2000, 2466; Feddersen, Die Elternteilzeit, NWB 2009, 1427; Eilts, Änderungen beim Elterngeld, NWB F 27, 4745; Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer ste...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Befreiung von Schulden/Sicherheitsleistung

Rz. 878 Nach dem Gesetz sind die übrigen Gesellschafter verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von gemeinschaftlichen Schulden zu befreien oder hinsichtlich noch nicht fälliger Schulden Sicherheit zu leisten (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 728 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Diese Ansprüche werden i.d.R. im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Keine Rückumwandlung der GmbH in eine UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 566 Die "Umwandlung" einer GmbH in eine UG (haftungsbeschränkt) ist unzulässig.[1937] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Gesetzgeber die UG (haftungsbeschränkt) als Einstiegsvariante und nicht als Ausstiegsvariante konstruiert hat (bereits daraus folgt das Verbot des "Downgrading").[1938] Neben diesem gesetzgeberischen Motiv ist auch das Gesetz an anderer Stelle v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 43 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1/3 steuerfrei, sondern idR mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr 1 EStG zu versteuern. S dazu ausführlich BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Tz 190ff.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsentscheidungen

Rz. 258 Die Frage nach besonderen Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen tritt folgerichtig v.a. in den Fällen auf, in denen unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Beschluss einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Mehrheitsbeschlüsse sind es, die besonderer vertraglicher Rege...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / (2) Pfandrecht

Rz. 147 Sämtliche Ansprüche des Kommissionärs sind durch ein gesetzliches Pfandrecht am Kommissionsgut gesichert (§ 397 HGB).[315] Dieses Pfandrecht sichert auch Forderungen aus früheren Kommissionsgeschäften.[316] Gem. § 366 Abs. 3 HGB kann das Pfandrecht gutgläubig an schuldnerfremden Sachen erworben werden. Sofern sich allerdings das Kommissionsgut noch im Eigentum des Ko...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 35 GBO als lex specialis zu § 29 GBO [1] schränkt die Nachweismöglichkeiten, soweit es um den Nachweis der Erbfolge und damit in Zusammenhang stehende Tatsachen geht, nochmals ein, indem ausschließlich ("kann nur") drei Dokumente – Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis sowie öffentliche Verfügung von Todes wegen – für zulässig erklärt werden. Damit wird die Eintragu...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Prognose

Rz. 288 Vgl. Die Ausführungen unter Rdn 180 ff. Der Ausgleich ist für den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages zu berechnen. Deshalb ist eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen Hersteller und den vom VH geworbenen Kunden nach Vertragsbeendigung anzustellen, um zu ermitteln, ob die Beendigung zu erheblichen Vorteilen für den Hers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übertragung des Sondernutzungsrechts

Rz. 117 Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2637 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wird durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und in Ausnahmefällen der externen Teilung (§ 14 VersAusglG) ersetzt. Das neue Recht teilt die bestehenden Versorgun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nicht wesentlicher Inhalt (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angabe des Ranges der Hypothek und insbesondere...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Verzicht auf die Einhaltung der Bindungswirkung bei Krankenkassenwechsel innerhalb der gleichen Kassenart

Eine weitere Sonderregelung lässt das Gesetz für den Fall zu, dass ein freiwilliges Mitglied zu einer anderen Krankenkasse innerhalb der gleichen Kassenart wechseln möchte (z. B. von BKK X zu BKK Y). Für diesen Fall können die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen, dass die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten nicht angewendet werden soll.[1] Ob die einzelne Krankenkasse e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemein

Rz. 3 § 93b GBV knüpft an das Gesetz v. 17.3.1998 (BGBl I S. 502) an. Dort ist eine Wertausgleichspflicht des Grundstückseigentümers für die Durchführung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel vorgesehen. Der Wertausgleich wird durch die zuständige Behörde festgesetzt; er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, § 25 Abs. 6 BBodSchG.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1516 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG hängt zusammen mit der Einfügung des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG (ebenfalls durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital). Hintergrund ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften ("Venture Capital-Fonds" oder "Private Equity-Fonds") zu verbessern, und zwar für den erhöhten Anteil am ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 10 [Ermächtigung an Landesrecht]

Gesetzestext (1) Die Befugnis der zuständigen Landesbehörden, zur Anpassung an landesrechtliche Besonderheiten ergänzende Vorschriften zu treffen, wird durch diese Verfügung nicht berührt. (2) Soweit auf die Vorschriften der Grundbuchverfügung verwiesen wird und deren Bestimmungen nach den für die Überleitung der Grundbuchverfügung bestimmten Maßgaben nicht anzuwenden sind, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 2.1 Abbau des Solidaritätszuschlags seit 2021

Zum Abbau des Solidaritätszuschlags wurden im Solidaritätszuschlagsgesetz die folgenden Maßnahmen beschlossen: Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 wurde seit dem Kalenderjahr 2021 die bestehende Freigrenze (= Nullzone) zur vollständigen Entlastung von ca. 90 % der Zahler des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer angeho...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organschaftliche Vertretung der Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den Fall der nachträglichen Mitbelastung eines anderen Grundstücks desselben Grundbuchamtsbezirks,[1] nicht jedoch der Teilung des ursprünglich belasteten Grundstücks. Nach § 63 GBO kann entweder formlos unter Vorlegung des bisherigen Briefes die Erteilung eines neuen Briefes über die Gesamthypothek beantragt werden (§§ 59, 67, 68 GBO), oder es wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Erlasszei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Stille Beteiligung

Rz. 1815 Statthaft ist es, sich im Wege einer stillen Beteiligung nach §§ 230 ff. HGB an einer AG zu beteiligen. Bei der Einlage des stillen Gesellschafters handelt es sich um Fremdkapital. Rz. 1816 Die stille Beteiligung an einer AG [4639] stellt einen Teilgewinnabführungsvertrag i.S.d. § 292 Abs. 2 Nr. 2 AktG dar, der zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.[4640] Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 36 GBO erleichtert für das Grundbuchamt die Auseinandersetzung von Erben- und Gütergemeinschaften, indem es bei Vorlage eines Zeugnisses weder die Rechtsnachfolge noch die zur Auseinandersetzung nötigen Erklärungen der Beteiligten zu prüfen hat. Den Beteiligten selbst bringt das Zeugnis aber selten einen Mehrwert: Die zugrundeliegenden (und zu beschaffenden) Nachweisd...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Rz. 270 Ist im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, steht das Einberufungsrecht grds. jedem Gesellschafter zu.[472] Es empfiehlt sich allerdings, auch dazu Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, wobei insb. die Konzentration auf die geschäftsführenden Gesellschafter kombiniert mit einem Einberufungsanspruch einer qualifizierten Minderheit oftmals sinnvoll ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Jahresabschluss und Verlustübernahmeverpflichtung

Rz. 27 Ein weiterer Querbezug zwischen Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht besteht im Bereich des Konzernrechts. Bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages ist nach § 302 Abs. 1 AktG das herrschende Unternehmen verpflichtet, jeden während der Dauer der Vertragsdauer "sonst" bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem DaBaGG[1] eingeführt und regelt den Fall eines Zuständigkeitswechsels durch Verweisung auf § 92a GBV und das Verfahren wie bei den Grundbüchern selbst. Zu den Sonderregelungen gegenüber §§ 25–27a vgl. § 92a GBV Rdn 1 ff., zu den Mitteilungspflichten siehe § 40 GBV Rdn 1 f.).mehr