Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Sachlicher Geltungsbereich

Tz. 152a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist eine Kap-Ges verpflichtet, ihren AE eine Besch über Leistungen auszustellen, die sie auf eigene Rechnung erbracht hat und die nach § 27 Abs 1 S 3 KStG als Abgang auf ihrem stlichen Einlagekto zu berücksichtigen sind. Die Erteilung einer St-Besch vor dem Abfließen der Leistung bei der Kap-Ges ist unzulässig (glA s A...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Verpflichtungen des Nießbrauchberechtigten

Rz. 97 Der Nießbraucher unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regularien. Er darf die Sache nicht umgestalten bzw. wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Wertsteigerungen und Verbesserungen.[217] Was unter die Verpflichtung des § 1037 Abs. 1 BGB fällt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Nießbraucher muss die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand erhalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / A. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 1 Aus der Schuldnerstellung gegenüber den Nachlassgläubigern kommt der Erbe nur durch Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft wieder heraus (siehe oben § 2 Rdn 19). Diese Möglichkeit steht nur dem Erben selbst bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zu; der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Freigebigkeit

Rz. 82 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen

Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, 3 S 1 bis 3 und 8 bis 11 sowie der Abs 4 und 5 des § 37 EStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022) wird gewährleistet, dass auch bei Kö zu den ges Fälligkeitsterminen 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Vorauszahlungen festgesetzt werden können. Zur Entstehung der St-Schuld bei Vorauszahlungen s § 30 KStG Tz 24 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 § 8b Abs 5 KStG idF des StSenkG/UntStFG

Tz. 306 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) änderte die frühere Abs-Bezeichnung von Abs 7 in Abs 5. Durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) wurde in § 8b Abs 5 KStG die frühere Bezugsgröße für die Pauschalierung von "Dividenden" in "Bezüge iSd Abs 1" geändert. Nach Verw-Auff sind im Jahr 2001 (Anrechnungsverfahren) BA in unmittel...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Ersatztatbestand (nur) für Personengesellschaften, § 1 Abs. 2a GrEStG

Rz. 759 § 1 Abs. 2a GrEStG [1164] beschäftigt sich mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die – jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers – mit der sachenrechtlichen Verfügung über Grundbesitz wirtschaftlich vergleichbar sind. Konkret geht es hier um Änderungen im Gesellschafterbestand einer inländischen Grundbesitz haltenden Personengesellschaft. Ein (Ersatz-) Erwerb...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Änderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Rz. 142 Plant der Unternehmer sein minderjähriges Kind zum Erben einzusetzen,[215] ist danach zu differenzieren, in welcher Rechtsform das Unternehmen[216] geführt wird. Zudem können dann weitere Probleme dadurch entstehen, wenn z.B. der gesetzliche Vertreter Mitunternehmer ist. Durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sind ab dem 1.1.2023 zahlreiche Änderung...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Erbengemeinschaft; Nießbrauch zugunsten der Ehegatten; Testamentsvollstreckung; Hausratsvermächtnis; Auseinandersetzungsausschluss; Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 189 Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _______________________...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / A. Einleitung

Rz. 1 Grundbesitz macht oft einen erheblichen Anteil am Nachlass aus, so dass in der erbrechtlichen Beratungspraxis regelmäßig Fragen auch zu dessen betragsmäßigem Wert aufkommen. Wenngleich dringend anzuraten ist, mit der eigentlichen Wertermittlung einen Sachverständigen mit einschlägiger Expertise im räumlichen und sachlichen Immobilienteilmarkt zu betrauen, so ist bei ein...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Gestaltung von Poolverträgen

Rz. 68 Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt die Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 25 % oder weniger gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften. Es besteht allerdings gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit in den Genuss der steuerlichen Verschonungsregeln zu gelangen, wenn der Gesellschafter unter Hinzurechnung w...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist im Rahmen der sehr zweckmäßig. Eine Testamentsvollstreckungsanordnung kann z.B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Grundstück im Nachlass – Grundbucheintrag

Rz. 217 Im Grundbuch ist auf Antrag des Nachlassverwalters die Nachlassverwaltung als Verfügungsbeschränkung in Abteilung II einzutragen. Es empfiehlt sich, diese Eintragung so schnell wie möglich herbeizuführen, damit keine Grundstücksverfügungen am Nachlassverwalter vorbei getroffen werden. Für die Eintragung reicht ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchamt (§ 13 GBO). ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebend...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Enterbung durch den Erblasser

Rz. 21 Ein Pflichtteilsanspruch kann nur bestehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder gem. § 2303 Abs. 1 BGB durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist oder der Pflichtteilsberechtigte zwar mit einem Vermächtnis bedacht worden ist, er aber das Vermächtnis gem. § 2307 BGB ausschlägt; schlägt er das Vermächtnis nicht aus, so steht ihm ein...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 155 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) An den Ehegatten

Rz. 78 Zunächst ist auf eine vergleichsweise einfache und effektive Möglichkeit zur Reduzierung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei Übertragungen zwischen Ehegatten hinzuweisen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die lebzeitige Zuwendung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses oder der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, sog. Familienheim[127] schenkun...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / ee) Satzungsänderungen

Rz. 69 Die Satzung kann ein Verfahren zur Satzungsänderung auf Beschluss der Stiftungsorgane vorsehen. Dabei ist grundsätzlich zwischen der Änderung des Stiftungszwecks und der Änderung übriger Satzungsbestimmungen zu unterscheiden. Änderungen des Stiftungszwecks sind bislang nach einigen Landesstiftungsgesetzen auch bei entsprechender Ermächtigung in der Satzung nur zulässi...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Entscheidung des BGH vom 11.2.2004

Rz. 173 Mit der Entscheidung des BGH[269] zur Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist die Ausarbeitung von Unternehmer-Eheverträgen nicht gerade einfacher geworden. Zunächst sollen der Inhalt der Entscheidung und die Auswirkungen kurz dargestellt werden, wobei auf die Ausführungen von Wachter [270] Bezug genommen wird. Rz. 174 Den Kernbereich des Scheidungs...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Vorbemerkungen

Rz. 41 Bei der Marktwertermittlung ist der Sachverständige (oder im gerichtlichen Verfahren der Tatrichter) in der Wahl seines Schätzverfahrens grundsätzlich frei, wohingegen bei der Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Grundbesitzwertes das anzuwendende Verfahren in Abhängigkeit von der Immobilienart genau vorgeschrieben ist (§ 182 BewG). Rz. 42 Letzteres mag zur Vereinfachu...mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Zugriff des Sozialversicherungsträgers nach § 93 SGB XII

Rz. 131 Ein Sozialhilfeträger kann grundsätzlich weder vom Erben Geltendmachung dieses Anspruchs auf Leistung verlangen noch den Testamentsvollstrecker auf Zahlung in Anspruch nehmen, wenn im Testament gegenteilige Verwaltungsanordnungen enthalten sind. Dieser von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Bereich des Sozialhilferechts herausgearbeitete Grundsatz steht i...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen, 80. Aufl. 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 4 §§ 1018–1921, 4. Aufl. 2019 und Bd. 5 §§ 1922–2385, 4. Aufl. 2020 Beck'scher Online-Kommentar BGB, 66. Edition 2023 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstr...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV

Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV im Revisionsverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln.[48] Für das Revisionsverfahren ist insbesondere von Bedeutung, dass auch durch eine ggf. im Revisionsverfahren noch erfolgende Einstellung das Verfahren insgesamt erledigt sein muss. Daher führt die Teileinstellung wegen einer einzelnen von mehreren Taten...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Pflichten

Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedürfnis des Nac...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / ff) Auflösung und Vermögensanfall

Rz. 71 Die Satzung kann Vorschriften über die Auflösung der Stiftung enthalten. Die Auflösung der Stiftung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn ihr Zweck erfüllt ist oder (von ihr) nicht mehr sinnvoll verfolgt werden kann, das Vermögen vollständig entwertet wurde oder die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Zu den Fällen der Zweckerfüllung gehört auch die Stiftung auf Zeit,...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 388 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 389 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die GewSt-Anrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge ab...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Verfügungsbeschränkung

Rz. 459 Zum einen fordert § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Vereinbarung von Verfügungsbeschränkung, zum anderen die Verpflichtung, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen". Rz. 460 In diesem Zusammenhang ist der Begriff der "Verfügung" etwas anders zu verstehen als in der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre.[648]...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge

Rz. 28 Zum Bereich der Erfassung des aktuellen Vermögens bzw. Nachlasses gehört in jedem Fall auch die Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an die beteiligten Personen bzw. dritte Personen. Auch hier gilt dies grundsätzlich sowohl für die gestaltende Beratung vor dem Erbfall als auch für die Beratung bzw. Vertretung eines Mandanten nach dem Erbfall. Lebzeitig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Abs 1–6 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können. Die Worte "unbeschr stpfl" sind durch das ÄndG zum SEStEG v 24.01.2007 (BStBl I 2007, 68) eingefügt worden. Tz. 251 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Ansatz der Anteile mit den für die Anwendung des § 21 KStG maßgeblichen Werten (§ 8b Abs 8 S 4 KStG)

Tz. 393 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 4 KStG sind die Anteile für die Ermittlung des Einkommens mit den nach hr-lichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 KStG abzb Beträge zu Grunde gelegt werden. Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen haben nach den §§ 81c und 81d VAG Rückstellungen für BRE an die Versicheru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Keine Anwendung der Abs 7 und 8 des § 8b KStG für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden ist (§ 8b Abs 9 KStG)

Tz. 399 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das EURLUmsG eingefügten § 8b Abs 9 KStG gelten dessen Abs 7 und 8 nicht für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die MT-RiLi anzuwenden ist. § 8b Abs 7 KStG regelt die Nichtanwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG auf Anteile, die insbes bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand zuzurechnen sin...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / III. "Unbeschränkte Haftung" erst ab Verschmelzung der Haftungsobjekte

Rz. 9 Doch ab wann haften die Erben unbeschränkt? Wenngleich die Universalsukzession ipso iure mit dem Tod des Erblassers im Wege des Von-Selbst-Erwerbs eintritt, so tritt mit diesem Zeitpunkt nicht schon die unbeschränkte Haftung ein. Diese "Nichtbeschränkung" der Haftung auf den Nachlass hat ihren Grund darin, dass nach deutschem Erbrecht, Nachlass und Eigenvermögen mitein...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Allgemeines

Rz. 102 Diese Bestimmung regelt einen Sonderfall des Motivirrtums und ergänzt diesen. "Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten" liegt vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter (siehe §§ 2303 ff. BGB) weder als Erbe eingesetzt noch mit einem Vermächtnis bedacht ist. Ganz geringfügige Zuwendungen müssen dabei außer Betracht bleiben.[132] Der Pflichtteilsberechtigte kann aber da...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätzliches

Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung der Erben.[830] Nach § 2318 Abs. 1 BGB hat der Erbe gegenüber dem Ve...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Allgemeines

Rz. 390 Vor dem Hintergrund der (angestrebten) realitätsgerechten Bewertung sämtlichen der Erbschaft- und der Schenkungsteuer unterliegenden Vermögens kann dies nur durch entsprechend umfassende Freistellungen bzw. – bei nicht vollständiger Steuerfreiheit – Steuerersatzreduzierungen erreicht werden. Rz. 391 Insoweit zielen die §§ 13a bis 13c sowie 19a und 28a ErbStG darauf ab...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.2 Haftung der Körperschaft (§ 27 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 217 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei zu hohem Ausweis der Einlagenrückgewähr in der St-Besch (der Gesetzeswortlaut spricht von "anderen Fällen") ist die auf den überhöht ausgewiesenen Betrag der Einlagenrückgewähr entfallende KapSt durch Haftungsbescheid geltend zu machen (dazu auch s Hess. FG, rkr Urt v 20.11.2014, EFG 2015, 676; weiter s Ott, StuB 2015, 363, 367). § 27 A...mehr

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zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der in formeller Hinsicht unbedenkliche Zulassungsantrag führt in der Sache mit der ordnungsgemäß erhobenen Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 As. 1 Ziff. 2 OWiG) zum Erfolg. 1. a) Ihr liegt das folgende Verfahrensgeschehen zu Grunde: [… s.o. …] b) Die Ausführungen der Rechtsbeschwerde genügen den Darlegungsanforderungen der §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 344 Abs....mehr