Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 64 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[133] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 73 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[151] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Gewinnermittlung für den stillen Gesellschafter

Rz. 75 Hier sind eingehende Regelungen dringend anzuraten, da das Gesetz keine Vorgaben vorzieht, insbesondere:mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 302 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 §§ 105 ff. HGB; §§ 705 ff. BGB ergänzend, soweit die handelsrechtlichen Vorschriften keine abweichende Regelung enthalten. Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grunds...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Gem. § 543 BGB steht dem Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde zu, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendi...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Kündigungsgründe des Unternehmers

Rz. 52 Einen wichtigen Grund [178] stellen insbesondere die vorsätzliche, grob fahrlässige oder eigennützige Missachtung der Interessen des Unternehmers dar sowie die endgültige unberechtigte Dienstverweigerung,[179] die Pflichtvernachlässigung mit der Folge des Umsatzrückgangs,[180] das Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Umsatzzahlen,[181] das Unvermögen zur dauerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Veräußerung, Entnahme, Kapitalherabsetzung oder Liquidation bei Beteiligungen im Betriebsvermögen (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 11 Die Vorschrift erfasst nur Erlöse, die mit dem Kapitalstamm der Beteiligung zusammenhängen. Hierzu gehört auch das durch eine Kapitalerhöhung entstandene Bezugsrecht.[1] Eine andere Einkunftserzielung ist nicht erfasst. Aktienderivate (Aktienoptionen, -termingeschäfte etc.) sind nur dann in das Teileinkünfteverfahren einbezogen, wenn sie in die Anschaffungskosten bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 36 EStG [1] sind unter den dort genannten Voraussetzungen Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerfreiheit im Rahmen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (S. 1 Buchst. b)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn die Beteiligung nicht als solche veräußert wurde, sondern Teil einer Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils ist. Entsprechendes gilt bei der Betriebsaufgabe. Der Veräußerungserlös oder Aufgabewert muss daher nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Beteiligung und die übrigen Wirtschaftsgü...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Person des Verpächters

Rz. 29 Der Verpächter muss eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft [49] oder ein Körperschaftsteuersubjekt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG sein. Dagegen können Kapitalgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften das Verpächterwahlrecht nicht in Anspruch nehmen, weil diese wegen § 8 Abs. 2 KStG bzw. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ohnehin nur Einkünfte...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Steuerpflichtiges Inlandsvermögen

Rz. 75 Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 BewG genannten Art, das auf das Inland entfällt.[168] Für die Beurteilung gilt die isolierende Betrachtungsweise i.S.v. § 49 Abs. 2 EStG.[169] Danach bleiben Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte nicht angenommen werden könnten. § 49 Abs. 1...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Gewerbesteuer

Rz. 90 Ausschließlich die Tätigkeiten des Hauptgesellschafters bzw. der Hauptgesellschaft können einen Gewerbebetrieb bilden. Nur sie können Schuldner der Gewerbesteuer sein. Die Unterbeteiligten unterhalten nach h.M. keinen Gewerbebetrieb.[159] Es ist daher lediglich der Gewerbeertrag des Hauptgesellschafters zu ermitteln. Eine andere Ansicht knüpft das Vorliegen eines Gewe...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 2. Branchengleiche Fortführung durch Pächter

Rz. 24 Werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Dritten verpachtet, so ist weitere Voraussetzung für die Betriebsfortführung, dass der Pächter den Betrieb branchengleich fortführt, so dass für den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger die Möglichkeit besteht, den Betrieb nach Ende der Verpachtung wieder aufzunehmen. Daraus folgt, dass die Möglichkeit der Betrie...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Will ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb nicht mehr persönlich fortführen, kommen für ihn verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst ist an eine Betriebsveräußerung im Ganzen zu denken, wobei der Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Die Vergünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG un...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / E. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 74 Von einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft ist. In diesem Fall hat die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einkünfte der Gesellschafter der Besitzgesellschaft Vorrang vor der Qualifikation des Ver...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Insbesondere Mitunternehmereigenschaft bei Nießbrauch an gewerblich tätiger oder gewerblich geprägter Personengesellschaft

Rz. 47 Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG erzielt derjenige, der Mitunternehmer des Betriebs der Personengesellschaft ist.[82] Dabei ist nach herrschender Meinung derjenige Mitunternehmer, der zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, oder – in Ausnahmefällen – wer aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses eine einem Gesellsc...mehr

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§ 17 Familienholding / C. Erbschaftsteuerliche Aspekte der Rechtsformwahl

Rz. 31 Im Hinblick darauf, dass seit dem Erbschafsteuergesetz 2009 sämtliches zu vererbendes Vermögen grundsätzlich mit seinem Verkehrswert angesetzt wird, kommt der Möglichkeit, die Verschonungen für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) in Anspruch nehmen zu können, erhebliche Bedeutung zu. Die Anwendbarkeit der Verschonungsregelung setzt – auch bei Familiengesellschaften ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 99 Bei Personengesellschaftsanteilen hängt die ertragsteuerliche Beurteilung maßgeblich davon ab, ob der Nießbraucher als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[124] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung Mitwirkungs- und Verwaltungsrech...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 2. Prüfungsschema für begünstigtes Betriebsvermögen

Rz. 86 Für die Gewährung der Begünstigungen sind grundsätzlich drei Bedingungen zu beachten: Die Begünstigungen werden für jede wirtschaftliche Einheit des begünstigten Vermögens gewährt. Deshalb sind die vorgenannten Bedingungen gr...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 2. Gewerbesteuerrecht

Rz. 57 Gewerbesteuerlich bestehen keine Unterschiede zur Betriebsfortführung. Entgegen den Regeln der Einkommensteuer wird der Gewerbebetrieb nämlich bereits mit seiner Verpachtung (= Einstellung einer werbenden Tätigkeit) beendet, so dass die Ausübung des Verpächterwahlrechts hierauf keinen Einfluss hat. Mit der Verpachtung erlischt also die Gewerbesteuerpflicht. Die Verpac...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Ermittlung Übernahmeergebnis 2. Stufe

Rz. 100 Zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses der 2. Stufe sind vom Übernahmeergebnis der 1. Stufe die als ausgeschüttet geltenden offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Abzug zu bringen. Das sich dann ergebende Übernahmeergebnis ist im Anschluss von den jeweiligen Gesellschaftern der Besteuerung zu unterwerfen. Das Übernahmeergebnis wird bei der übernehmenden Perso...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Anteil an Kapitalgesellschaften

Rz. 204 Ungeachtet der grundsätzlich unterschiedlichen Besteuerung von Asset bzw. Share Deal zählen die Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft[297] als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aus diesem Grunde gilt hinsichtlich der Wahlrechtsausübung im Falle der Verrentung des Kaufpreises dasselbe wie bei der Veräußerung eines Einzel...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Vorbehaltsnießbrauch an Einzelunternehmen

Rz. 96 Soweit die Übertragung eines Einzelunternehmens in Rede steht und in diesem Zusammenhang – trotz der oben dargestellten ertragsteuerlichen Probleme anlässlich der Übertragung – zugunsten des Schenkers ein Nießbrauchsrecht vorbehalten wird, ist auch wegen der steuerrechtlichen Beurteilung zwischen dem reinen Ertragsnießbrauch und dem Vollrechtsnießbrauch zu unterscheid...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 34 Soweit für die Familiengesellschaft die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt wird, stellt grundsätzlich deren sämtliches Vermögen Betriebsvermögen dar.[48] Auch bei Personengesellschaften wird regelmäßig angestrebt, diese gewerblich auszugestalten bzw. gewerblich zu prägen, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelung d...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundsätzliches

Rz. 65 Selbstständige Stiftungen sind als juristische Personen (Körperschaften) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 KStG grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie ihren Sitz im Inland haben.[89] Der Körperschaftsteuersatz beträgt aktuell 15 %. Zusätzlich fällt nach § 2 Nr. 3, § 3 Nr. 1 SolZG Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer an (zusammen al...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Stille Gesellschaft

Rz. 11 Die stille Gesellschaft, geregelt in §§ 230 ff. HGB, lässt sich von der Unterbeteiligung durch den Gegenstand der Beteiligung abgrenzen. Durch die Unterbeteiligung wird dem Unterbeteiligten eine Mitberechtigung am Gesellschafts- bzw. Geschäftsanteil eines anderen eingeräumt. Anders bei der stillen Gesellschaft. Hier beteiligt sich der stille Gesellschafter am Handelsg...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Besitzunternehmen als Holding

Rz. 65 Bei einer Einheitsbetriebsaufspaltung (vgl. Rdn 46) besteht ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis, da das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen übergeordnet ist. Damit stellt sich die Frage, ob das Besitzunternehmen als Holding angesehen werden kann. Rz. 66 Die Tätigkeit einer Holding besteht im Halten von Beteiligungen, insbesondere an Kapitalgesellschaften. Hinz...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Rz. 121 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen gelten – soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebes eines Kreditinstituts, eines Finanzdienstleistungsinstituts oder eines Versicherungsunternehmens dienen – ebenfalls als Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG. Rz. 122 Was hiermit konkret gemeint ist, hat die Finanzverwaltung in H E 13b.22 ErbStH 2019 aus ih...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen

Rz. 90 Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen oder EU-/EWR-Betriebsvermögens,[76] das vom Erblasser bzw. Schenker auf den Erwerber übergeht und beim Erwerber inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen bleibt.[77] Dazu gehören auch Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften.[78] Grundstücke und Grundstücksteile gehören zum begünstigungsfähigen Betrieb...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Einzelunternehmen bzw. Mitunternehmeranteil

Rz. 201 Im Falle der Veräußerung eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils gegen wiederkehrende Bezüge, also z.B. eine Kaufpreisrente, hat der Veräußerer nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis unter bestimmten Bedingungen ein Wahlrecht, entweder den Veräußerungsgewinn – ggf. unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG – im Zeitpunkt der Ve...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Einkommensteuerrecht

Rz. 49 Bei Abgabe der Aufgabeerklärung liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor. Die Vorschrift behandelt die Betriebsaufgabe als fiktiven Veräußerungstatbestand und ermöglicht, die stillen Reserven als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG) zu erfassen. Es kommt also zur Aufdeckung der stillen Reserven. Im Folgenden sind die Einkünfte des Verpächte...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Ertragsteuern, insbesondere Einkommensteuer

Rz. 13 Bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer ist es aus steuerlicher Sicht unabdingbar, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und entsprechend zu behandeln. Wird Betriebsvermögen nicht als solches erkannt und entsprechend behandelt, kann dies zu unerwünschten Gewinnrealisierungen und Steuerlasten führen. Rz. 14 Vor diesem Hintergrund i...mehr