Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüf...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / I. Einführung

Während der größere Anteil der Stiftungen in Deutschland den steuerbegünstigen gemeinnützigen Stiftungen zuzuordnen (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsdatenbank) ist, steigt die Zahl der nicht steuerbegünstigen privatnützigen Stiftungen. Bei dieser Gruppe etabliert sich vermehrt in den letzten Jahren die Familienstiftung als Gestaltungsmodell in der Nachfolgeberat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte – keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 – Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004

Leitsatz 1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter. 2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG –), ist auch dann vorzu...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 9 Gewerbesteuer

Der für die Körperschaft ermittelte Gesamtbetrag der Einkünfte ist zugleich auch die Ausgangsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer. Dazu werden die körperschaftsteuerlichen Einkünfte um spezifische gewerbesteuerliche Hinzurechnungen[1] erhöht bzw. um Kürzungen[2] gemindert. Danach ergibt sich der sog. Gewerbeertrag – die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer.mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.6 Beendigungsorientierte Steuerbilanzpolitik

Ist die Grundentscheidung, das Unternehmen zu veräußern oder aufzugeben, bereits gefallen oder abzusehen, z. B. wegen hohen Alters des Unternehmers und Fehlens eines Nachfolgers, könnte für die Restzeit der betrieblich-werbenden Tätigkeit eine beendigungsorientierte Steuerbilanzpolitik sinnvoll sein. Während dieser "Restzeit" sollten unter Ausnutzung sämtlicher steuerbilanzpo...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.1 Anlass und Voraussetzung für eine Bilanzberichtigung

Existieren Bilanzen sowohl eines Berichtigungsjahrs als auch für das Vorjahr, ist ein unrichtiger Bilanzansatz grundsätzlich in derjenigen Schlussbilanz zu berichtigen, in der er erstmals aufgetreten ist.[1] Ist das nicht möglich, ist die Richtigstellung in der ersten verfahrensrechtlich noch offenen Schlussbilanz vorzunehmen.[2] [3] Handelt es sich um einen Land- und Forstwir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Gewerbesteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Gewerbesteuer

Tz. 123 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Zu einer tabellarischen Übersicht der gewstlichen Behandlung der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile s Patt, SteuerStud 2006, 395. 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.6 Gewerbesteuer

Tz. 248 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die in das BV eingelegten einbringungsgeborenen Anteile behalten ihre St-Verstrickung gem § 21 Abs 1 UmwStG weiterhin bei (s Tz 243). Daher richtet sich die GewStPflicht eines späteren VG nach den gleichen Grundsätzen, als wenn die einbringungsgeborenen Anteile vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an zum BV des Einbringenden gehört hätten (hierzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Gewerbesteuer

Tz. 86f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Fraglich ist, ob im Fall der Zugehörigkeit der einbringungsgeborenen Anteile zu einem gew BV des AE (natürliche Pers) eine bei der ESt von der Sofortbesteuerung des VG abw Wahlrechtsausübung iS einer Zuflussbesteuerung auch für Zwecke der GewSt gilt (zur GewSt-Pflicht des VG s Tz 123ff). Das Wahlrecht gilt uE nicht für die GewSt. Denn der G...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tätigkeitsbereich der Zweckbetriebe

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei einem Zweckbetrieb handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), der steuerbefreit ist. Ein Zweckbetrieb kann nur von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung betrieben werden kann. Während die Einzelsteuergesetze schließen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zunächst die Steuerbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewerbliche Personengesellschaft als Anteilseigner

8.4.3.1 Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung Tz. 132a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung gehört nicht zum Gewerbeertrag der (gew tätigen oder gew geprägten) Pers-Ges, wenn die Einbringung vor 2002 erfolgt ist. Unabhängig davon, wer für Zwecke der ESt/KSt als Einbringe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 132b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Anteile durch Einbringung eines MU-Anteils erworben worden sind und die Sacheinlage vor dem 01.01.2002 erfolgt ist. In diesem Fall hätte nämlich ein unterstellter Einbringungsgewinn nicht der GewSt unterlegen, weil der Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.4 Einbringungsgeborene Anteile des Privatvermögens nach Einlage in eine Personengesellschaft

Tz. 132d Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Hat eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV erworben und werden diese einbringungsgeborenen Anteile sodann in das BV einer (gew) Pers-Ges mit den AK gem § 21 Abs 4 UmwStG eingelegt, ist die Veräußerung der Anteile durch die Pers-Ges nicht schon deswegen gewstlich unbeachtlich, weil die Veräußerung der einbringungsgeborenen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.1 Ausnahmen von der Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

Tz. 126 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Ein gewstpfl VG aus einbringungsgeborenen Anteilen des BV ist allerdings dann gegeben, wenn bei dem zugrunde liegenden Einbringungsvorgang, der zu dem Erwerb der Anteile geführt hat, ein Einbringungsgewinn der GewSt unterlegen hätte. Dies ist der Fall, wenn die (im laufenden Betrieb) veräußerten Anteilemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Kapitalanteile

Tz. 132c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, die aus einer Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG stammen, ist gem § 7 S 1 GewStG gewstpfl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 unter Rn 21.13). Wäre nämlich ein Einbringungsgewinn entstanden, hätte dieser (lfd) Gewinn zum Gewerbeertrag der einbringenden Pers-Ges gehört. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.3 Gewerbesteuerfreiheit auch für die nach der Einbringung entstandenen stillen Reserven

Tz. 128 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die einbringungsgeborenen Anteile repräsentieren die stillen Reserven des (Teil-)Betriebs, oder MU-Anteils, die unter Anwendung der Begünstigungsvorschriften des § 20 UmwStG bei der Einbringung nicht aufgedeckt worden sind. Es ist systematisch zutr, wenn der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung, die als Besteuerungsäquivalent an die St...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Körperschaft als Anteilseigner

Tz. 130 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bleibt der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile oder der Gewinn iSd § 21 Abs 2 S 1 UmwStG bei der Ermittlung des kstlichen Einkommens gem § 8b Abs 2 S 1 KStG außer Ansatz (s Tz 121), gilt diese (sachliche) St-Befreiung auch für Zwecke der GewSt (s § 20 UmwStG [SEStEG] Tz 286). Von der St-Befreiung bei der KSt ausg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.4 Teilwertabschreibung

Tz. 129 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile im BV eines Gew, gelten grds die allgemeinen (lfd) Gewinnermittlungsvorschriften. Sinkt zu einem Bil-Stichtag der Tw der einbringungsgeborenen Anteile unter die AK iSd §§ 21 Abs 1 S 1 und 20 Abs 4 UmwStG, kann eine Tw-Abschr gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG vorgenommen werden (s Tz 88). Wenn diese B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.1 Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung

Tz. 132a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung gehört nicht zum Gewerbeertrag der (gew tätigen oder gew geprägten) Pers-Ges, wenn die Einbringung vor 2002 erfolgt ist. Unabhängig davon, wer für Zwecke der ESt/KSt als Einbringender iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG anzusehen ist, muss a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Gewerbesteuerliche Behandlung beim Empfänger einer vGA

Tz. 667 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Befinden sich die Anteile an der Kö, die eine vGA tätigt, in einem gew BV, führt auch eine vGA zu einer BE. Die gewstliche Behandlung im Betrieb des Empfängers richtet sich nach dessen Rechtsform; es gelten dafür die allgemeinen Grundsätze zur Behandlung erhaltener GA: Ist AE eine natürliche Person, ist die erhaltene vGA im Gewinn aus Gew iSv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.2 Einbringungsgeborene Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmer-Teil-Anteils

Tz. 127 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für die gewstliche Behandlung der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus der Einbringung des Teils eines MU-Anteils gelten grds die Aussagen unter Tz 125. Danach gehört der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Einbringung des Teilanteils vor dem 01.01.2002 erfolgt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltungen

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dem Bereich der Vermögensverwaltung sind die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG zuzuordnen; § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG, Anhang 10). Die Einkünfte (der Überschuss) werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen (§ 8 EStG, Anhang 10) und der Werbungskosten (§§ 9, 9a EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Niedrigbesteuerungsschwelle von 25 % bis 31.12.2023. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definierte § 8 Abs. 5 AStG i.d.F. ATADUmsG[2] die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wurde bis 31.12.2023 (§ 21 Abs. 6) angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts

1 Leitsatz Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist für Zwecke des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes dem Grundbesitz des entsprechenden Wohnungs- oder Teileigentümers zuzuordnen, dessen Inhalt es bestimmt. 2 Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 3 Das Problem Ein Teileigentümer streitet mit dem Finanzamt, ob für ein Sondernutzungsrecht bei der Festsetzung des...mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 2 Normenkette

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 6 Entscheidung

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 3 Das Problem

Ein Teileigentümer streitet mit dem Finanzamt, ob für ein Sondernutzungsrecht bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ein Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu berücksichtigen ist.mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 1 Leitsatz

Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist für Zwecke des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes dem Grundbesitz des entsprechenden Wohnungs- oder Teileigentümers zuzuordnen, dessen Inhalt es bestimmt.mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 4 Die Entscheidung

Der BFH bejaht die Frage! Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht stelle zwar kein Grundvermögen dar. Es sei jedoch für Zwecke des § 9 Nr. 1 GewStG dem Grundbesitz des entsprechenden Wohnungs- oder Teileigentums zuzuordnen, dessen Inhalt es bestimme. Ein Sondernutzungsrecht sei das durch Vereinbarung begründete Recht eines oder mehrerer Wohnungs- oder Teileigentüme...mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich ein Teileigentümer bei der Errechnung seines Gewinns auf ein "Kürzungsrecht" berufen kann. Hintergrund ist § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG. Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird danach derzeit um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grund...mehr

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ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 2 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Die rentabelste Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Damit ist diese Finanzierungsart besonders günstig – vorausgesetzt, die Gm...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.2 Zwangsentnahme beim Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, fällt also in das ungeteilte Nachlassvermögen. Das gilt auch, wenn bei einer zeitnahen Auseinandersetzung das Sonderbetriebsvermögen auf den qualifizierten Nachfolger-Erben übergeht.[1] Folge davon ist, dass der qualifizierte Gesellschafter-Nachfolger den seiner Erbquote entsp...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 3 Nicht als Betriebsausgabe abzugsfähige Steuerarten

Steuern lassen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben in Ansatz bringen: Sie müssen rein betrieblich veranlasst, dürfen also keine Personensteuern sein bzw. ihre gewinn- und damit steuermindernde Berücksichtigung ist gesetzlich entweder ausdrücklich zugelassen oder der Betriebsausgabenabzug nicht ausgeschlossen. Gesetzlich ist klargestellt, dass "persö...mehr