Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung

Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-/Überschussrechnung). Ferner sind nicht abzugsfähige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 3 Gewinnermittlung bei Einkunftsarten aus selbstständiger Tätigkeit

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. EStG sind Einkunftsarten aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hinweis Unterschiedliche Begriffe mit gleichem Inhalt Während das Steuerrecht bei diesen Einkunftsarten von Gewinn spricht, verwendet § 15 Abs. 1 SGB IV bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit den Begriff "Arbeitseinkommen". ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verfahrensweise

Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Gew...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnermittlung von Personenhandelsgesellsc...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (4) Ansatz der Wirtschaftsgüter bei nachträglicher erkannter Betriebsaufspaltung

Rz. 184 Wird erst in einem späteren Veranlagungszeitraum erkannt, dass zu einem früheren Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung eingetreten sind, ist grds. auf den Zeitpunkt des Beginns eine Anfangsbilanz aufzustellen.[350] Sind für diesen Veranlagungszeitraum der entsprechende Einkommensteuerbescheid des Besitzeinzelunternehmers oder ein Gewinnfeststellungs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Sonstiges

Rz. 289 Soweit die Gewinnermittlung etwa i.R.d. Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG auf der Basis einer "Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen" erfolgt, ist diese Ermittlung als Grundlage für eine unterhaltsrechtliche Bewertung nicht geeignet. Stattdessen muss die tatsächliche Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelt werden.[705] Rz. 290 Wenig aussa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rau/Heubeck/Höhne, Kommentar zum BetriebsrentenG, Bd II, Heidelberg 1978; Höfer/Kempkes, Rückstellungen für Altersteilzeit, DB 1999, 2537; Naumann, VGA u verdeckte Einlagen, Köln 2001; Gosch, Die Finanzierbarkeit der Pensionszusage im Widerstreit von BMF und BFH, DStR 2001, 882; Buciek, Pensionsrückstellungen in der neueren BFH-Rspr, Stbg 2002, 1; Reuter, Die Übertragung einer Rü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Bilanzierungspflicht und Einkünfteermittlung

Rz. 182 Die Bilanzierungspflicht beim Besitzunternehmen richtet sich zunächst nach der zivilrechtlichen Vorfrage, ob der als Besitzunternehmen fungierende Rechtsträger als Einzelkaufmann oder Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) im Handelsregister eingetragen ist. Ist dies der Fall, so bleiben seit der Handelsrechtsreform zum 1.7.1998 nach § 105 Abs. 2 HGB auch rein ver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Einnahme-/Überschussrechnung

Rz. 286 Bei der Einnahme-/Überschussrechnung, die nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist, soweit keine Buchführungspflicht besteht, handelt es sich dagegen um eine reine Istrechnung nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, soweit nicht etwa § 4 Abs. 3 EStG hiervon Ausnahmen anordnet, wie z.B. für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) GoB und umgekehrte Maßgeblichkeit

Rz. 130 Die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit, wonach steuerrechtlich zulässige, aber nicht zwingend vorgeschriebene Wertansätze, namentlich Sonderabschreibungen, bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung nur dann anerkannt wurden, soweit sie sich aus der Handelsbilanz ergaben (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F.), hat der Gesetzgeber durch das BilMoG (näher o. Rdn 53) abgeschaff...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrechtliche und steuerliche Ausgangslage

Rz. 105 Regelmäßig liegen die Voraussetzungen der "Eisernen Verpachtung" vor.[235] Das vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung (§ 582a Abs. 3 Satz 1, § 1048 BGB) zur Nutzung übernommene Inventar, d.h. die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, bleibt im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Jahresabschluss einer "gewerblichen" KG

Rz. 742 Der Jahresabschluss einer gewerblich tätigen KG ist innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die 6-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) gilt aber grds. entsprechend auch für Personengesellschaften und darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.[1052] D...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besonderheiten der Gewinnermittlungsstufen

(1) Erste Gewinnermittlungsstufe Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Entnahmen

Rz. 314 Im Regelfall kommt es nicht auf tatsächlich aus dem Betrieb entnommene Gelder an – also weder auf verschwenderische noch auf vorsichtige Entnahmen –, sondern auf das verteilungsfähige und damit für den Konsum zur Verfügung stehende Einkommen.[746] Entnahmen können nur als Indiz für die Höhe des effektiv zur Verfügung stehenden Einkommens angesehen werden.[747] Dennoc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Sinngemäße Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung ab BgA

Rz. 212 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Trägerkörperschaft) an einen Eigen- oder Regiebetrieb zur Nutzung überlassen werden, der als rechtlich unselbstständiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG besteuert wird.[420] Problematisch ist in dieser Konstellation jedoch, dass nur e...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ergänzungs- und Sonderbilanzen

(1) Ergänzungsbilanzen Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Sonderbilanzen

(a) Grundlagen Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Vermögensverwaltende und freiberufliche Personengesellschaften

(1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 N...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Zweite Gewinnermittlungsstufe

Rz. 356 Zu dem in Ermittlungsstufe eins ermittelten Steuerbilanzergebnis der Personengesellschaft werden in Ermittlungsstufe zwei die Ergebnisse (Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben) des Sonderbereichs hinzuaddiert. Diese werden in Form der Sonderbilanz und -GuV für jeden Gesellschafter gesondert ermittelt. In § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Der Teilerlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken ist nach § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die vollständige Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre, was eine hohe Hürde für den Erlass in dieser Konstellation bedeutet. Unbilligkeit stellt auf die ob...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Ergänzungsbilanzen

Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individuellen steuerlichen Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Grundlagen

Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zum Handelsrecht...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ermittlungszeitraum

Rz. 293 Im Gegensatz etwa zum Arbeitnehmereinkommen sind die Gewinneinkünfte regelmäßig stark schwankend, so dass ein Geschäftsjahr allein nicht als Grundlage für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit herangezogen werden kann. Vielmehr ist regelmäßig auf die letzten drei dem Unterhaltszeitraum vorangehenden Kalenderjahre abzustellen.[711] Dies ordnen auch die meisten u...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 83 Bei Einzelunternehmungen erfolgt eine Eigenkapitalerhöhung durch Nichtentnahme erzielter Gewinne (Selbstfinanzierung), durch Einbringen von weiterem Privatvermögen des Einzelunternehmers oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Rz. 84 Eine Eigenkapitalerhöhung kann bei Personengesellschaften durch weitere Einlagen der bisherigen Gesellschafter (Beteiligungsfi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 1 Einkunftsarten

Einkünfte sind die in § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Einkunftsarten. Die Einkünfte werden durch 2 unterschiedliche Verfahren ermittelt.[1] Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (Überschuss-Einkünfte) bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (vorrangig das Arbeitsentgelt), Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Bestandteile des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 353 Es wird unterschieden zwischen Sonderbetriebsvermögen I, welches objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb der Personengesellschaft unmittelbar zu dienen und Sonderbetriebsvermögen II, welches unmittelbar zur Stärkung oder Begründung der Beteiligung eingesetzt werden soll.[614] Rz. 354 Ferner wird eine Unterteilung in notwendiges und gewillkürtes ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Gewinnfreibetrag

Weiters können natürliche Personen im Rahmen der Gewinnermittlung eines Betriebs nach § 10 ÖstEStG den sog. Gewinnfreibetrag (GFB) geltend machen. Die Ermittlung des GFB erfolgt im Rahmen eines degressiven Stufentarifs. Im Rahmen des GFB kann auf der ersten Stufe ein Betrag i.H.v. max 4.500 EUR p.a. (15 % von 30.000 EUR) vom Gewinn abgezogen werden. Darüber hinaus können die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zinsschranke

Rz. 279 Die Zinsschranke [504] gilt gem. § 4h EStG grds. für alle Formen von Unternehmen. Zinsaufwendungen, die die Zinserträge des Wirtschaftsjahres um mind. 3 Mio. EUR übersteigen, sind nur gestaffelt abzugsfähig, (primär) i.H.d. Zinsertrags des Wirtschaftsjahres, darüber hinaus (sekundär) nur i.H.v. 30 % des sog. EBITDA. Nicht abzugsfähige Zinsen sind vortragbar und der vo...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Erhaltungsaufwendungen und Ersatzbeschaffungen des Pächters

Rz. 108 Der Pächter hat die Verpflichtung, das zur Nutzung übernommene bewegliche Anlagevermögen zu erhalten und laufend zu ersetzen (§§ 582a Abs. 2 Satz 1, 1048 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BGB). Die Erhaltungsaufwendungen im ertragsteuerlichen Sinn sind bei ihm als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die vom Pächter ersetzten Wirtschaftsgüter werden Eigentum des Verpächters auc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 501 Ein Ansatz mit den bisherigen steuerlichen Buchwerten ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG unzulässig, wenn die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens die Aktivposten übersteigen und ein negatives steuerliches Eigenkapital vorliegt. Das eingebrachte Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall mind. mit 0 EUR anzusetzen. Durch die partielle Aufdeckung der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Betriebsvermögensvergleich

Rz. 284 Für diejenigen Steuerpflichtigen, die nach Handelsrecht (§§ 242 ff. HGB) oder Steuerrecht (§ 141 AO) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG ermittelt. In gleicher Weise kann der Gewinn ermittelt werden, wenn freiwillig solche Bücher geführt und Abschlüs...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Systematik

Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buchgewinne aus de...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Gewinneinkünfte im Unterhaltsrecht

Rz. 283 Bei der Erzielung von Gewinneinkünften nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 EStG und §§ 4–7i EStG (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) ist die Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit – oder der Bedürftigkeit im Fall von Einkünften des Berechtigten – mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Die steue...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Übertragungen zum Buchwert

Rz. 304 Stille Reserven in Wirtschaftsgütern sind grds. betriebs- und subjektverhaftet, d.h. ein Inhaberwechsel des Wirtschaftsguts führt ohne einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand zur Aufdeckung stiller Reserven, selbst wenn das Wirtschaftsgut in ein anderes Betriebsvermögen übergeht. Eine solche Ausnahmeregelung stellt § 6 Abs. 3 EStG für betriebliche Sachgesamtheiten (Bet...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Getrennte Betriebe

Rz. 181 Einkommensteuerlich und gewerbesteuerlich sind Besitz- und Betriebsunternehmen als zwei selbstständige Gewerbebetriebe anzusehen, die eigenständig bilanzieren und im Grundsatz keine korrespondierenden Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz haben müssen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).[344] Die Trennungstheorie hat durch die Rspr.-Änderung zur M...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Bedeutung der BFH-Rspr.

Rz. 57 Im Handelsbilanzrecht spielt die Rspr. des BFH eine zentrale Rolle. Dies hängt damit zusammen, dass im Verhältnis zwischen Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung das Steuerrecht über §§ 5 Abs. 1 EStG, 8 Abs. 1 KStG für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften eine prinzipielle Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbila...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 278 Nach § 4 Abs. 5 EStG dürfen die dort genannten Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Ferner gilt für bestimmte Betriebsausgaben eine gesonderte Dokumentationspflicht gem. § 4 Abs. 7 EStG, deren Verletzung die Nichtabziehbarkeit entsprechender Ausgaben zur Folge haben kann. Nichtabziehbar sind z.B.:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Außerbilanzielle Einkommenskorrekturen

Rz. 431 Für den Bereich der Gewinnermittlung gelten die unter Rdn 278 f. erläuterten Regelungen zu nicht abzugsfähigen bzw. eingeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben und entsprechenden Einkommenskorrekturen. Außerbilanzielle Korrekturen ergeben sich bei in der Praxis häufig anzutreffenden verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Entgelte aus Geschäftsbe...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Pensionsverpflichteten

Rn. 51 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Pensionsrückstellung ist von dem Pensionsverpflichteten (vgl § 6a Abs 5 EStG) zu bilden. Pensionsverpflichteter idS ist jede natürliche oder juristische Person, die aus einer Pensionszusage verpflichtet ist. Rn. 52 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Begriff des Pensionsverpflichteten ist allerdings insoweit einzuschränken, als dass Pensionsrü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nichtbilanzierende Gewerbetreibende und nichtbilanzierende Freiberufler

Rz. 263 [Autor/Stand] Anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen galt für nicht bilanzierende Gewerbetreibende und nicht bilanzierende Freiberufler, also solche Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten oder deren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt wurde, nach wie vor das Teilwertprinzip, wenngleich der bis zum 31.12.2008 geltende § 109 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Brandt, Steuerbarkeit eines Kommunalen Erziehungsgelds, NWB F 3, 10 589; Kempermann, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2006, 755, FR 2006, 1032; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkindern iSd § 34 SGB VIII, DStR...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 183 Aufgrund der Trennungstheorie sind Besitz- und Betriebsgesellschaft eigenständige Unternehmen, die wechselseitig Forderungen und Verbindlichkeiten haben können. Einen Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung gibt es nicht.[348] Diese Regel erfährt wichtige Ausnahmen bei den bereits angesprochenen Substanzerhaltungsansprüchen und -rückstellungen sowie bei Warenrü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils (Abs. 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] § 168 Abs. 4 BewG regelt die Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils. Dabei hat die Aufteilung grundsätzlich nach den beim Mindestwert (§ 164 BewG) zu Grunde gelegten Verhältnissen zu erfolgen. Allerdings differiert die Vorschrift im Folgenden nach Grund und Boden einschließlich der Wirtschaftsgebäude (§ 168 Abs. 4 Nr. 1 BewG) und den übrigen Wirtscha...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr