Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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Singapur / II. Gesellschafter

Rz. 18 Zur Gründung einer Private Limited Company ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Die maximale Anzahl an Gesellschaftern liegt bei 50. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Hat eine Pte. Ltd. nicht mehr als 20 natürliche Personen als Anteilseigner, gilt sie als so genannte Exempt Private Company, die von verschiedenen adm...mehr

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Argentinien / II. Gesellschafter

Rz. 10 Ein-Personen-Gesellschaften sind in Argentinien gesetzlich nicht zulässig. Zur Errichtung einer argentinischen SRL sind somit mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die Höchstzahl der Gesellschafter beschränkt sich auf 50.[13] Hierbei können die Gesellschafter natürliche und juristische Personen sein. Eine Beschränkung der Staatsangehörigkeit bzw. des Gründungss...mehr

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Russland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Es sind u.a. die Gründung, die Sitzverlegung, die Reorganisation (Fusion, Umwandlung usw.), die Liquidation der juristischen Person, die Änderungen der Satzung, die Angaben über die Gründer (Gesellschafter) sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers, die Informationen über die der Gesellschaft erteilten Lizenzen/Zulassungen usw., anzumelden. Registrierpflichtig...mehr

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Österreich / II. Gesellschafter

Rz. 24 Gesellschafter einer GmbH können inländische und ausländische, natürliche und juristische Personen sein. In Betracht kommen z.B. auch Privatstiftungen, Vereine und Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften oder stille Gesellschaften (mangels Rechtsfähigkeit). Auch Minderjährige können, vertreten durch ihre...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 16 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. muss mindestens Folgendes enthalten:mehr

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Mexiko / II. Gesellschafter

1. Mindestzahl an Gesellschaftern Rz. 10 Im mexikanischen Gesellschaftsrecht sind für fast alle gängigen Gesellschaftsformen, so auch für die S. de R.L., mindestens zwei Gesellschafter erforderlich,[3] wie sich direkt aus Art. 58 LGSM ergibt. Soll nur ein Gesellschafter wirtschaftlich als Mehrheitsgesellschafter Bedeutung haben, bietet sich die Beteiligung des zweiten Gesells...mehr

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Rumänien / a) Falsche Angaben

Rz. 65 Für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Gründungsakt der Gesellschaft nicht die gesetzlich vorgesehenen Angaben oder gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßende Klauseln beinhaltet, oder gesetzliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft nicht erfüllt sind, oder die Gesellschafter die Eintragung der Gesellschaft nicht innerhalb der geset...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 2. Anwesenheit der Gesellschafter

Rz. 39 Grundsätzlich ist die Anwesenheit der Gesellschafter vor Ort für die Gründung einer LLC nicht notwendig, da sich diese vor Ort durch eine in den VAE beglaubigte oder entsprechend legalisierte Vollmacht vertreten lassen können. Allerdings verlangt das Emirat Dubai bei natürlichen Personen als Gesellschafter neben einer Passkopie die Kopie eines zeitnahen Einreisestempe...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Rechtsbeziehungen bei der Anteilsausgabe

Rz. 140 Anteile an einer Gesellschaft können grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erworben werden: Zum einen können sie derivativ erworben werden, d.h. im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge von einem Gesellschafter auf den Erwerber übertragen werden (siehe ausf. Rdn 338 ff.). Nicht betrachtet werden soll der Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Wege eines Mitarb...mehr

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Ukraine / 1. Notargebühren

Rz. 26 Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet (siehe Rdn 12). Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift des Gründers bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von ca. 400 UAH (ca...mehr

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Belgien / I. Gesellschaftsvermögen durch Einlage

Rz. 47 Nach dem alten Gesellschaftsrecht betrug das Mindeststammkapital einer GmbH 18.550 EUR. Dieses musste bei der Gründung vollständig gezeichnet und in Höhe von 6.200 EUR voll einbezahlt sein. Nach der Gesetzesänderung kann eine GmbH nun auch kapitallos gegründet werden. Allerdings muss die GmbH stets noch ein gewisses Mindestgesellschaftsvermögen aufweisen. Es ist daher ...mehr

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Mexiko / 4. Ehegatten als Gesellschafter

Rz. 14 Nach Art. 9 Abs. 2 CC darf ein in Gütergemeinschaft lebender Kaufmann nicht ohne Zustimmung die Güter und die Früchte der Güter der Gütergemeinschaft mit Rechten belasten. In analoger Anwendung dieser Bestimmung ist anzunehmen, dass die Belastung oder der Verkauf eines Geschäftsanteils, sofern er während einer Ehe in Gütergemeinschaft erfolgt, der Zustimmung des Ehepa...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Zuständigkeit des Companies House

Rz. 80 Zuständig für die Gründung einer Ltd. ist staatlicherseits der registrar of companies beim Companies House, im Vereinigten Königreich entweder in Cardiff (für England), Edinburgh (für Schottland) oder Belfast (für Nordirland).mehr

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Deutschland / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Unternehmensrechtsform. Zum Ende des Jahres 2019 wurde die Anzahl der in deutschen Handelsregistern eingetragenen GmbHs auf weit über 1 Mio. geschätzt. Darin enthalten sind knapp 40.000 Gesellschaften in der Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die der Gesetz...mehr

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Bulgarien / 1. Rechtsstatus und Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 6 Die Gründung einer OOD wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und bei einer EOOD mit Unterfertigung des Errichtungsakts eingeleitet (zum Inhalt siehe Rdn 17 und Rdn 22; zur Form siehe Rdn 24). Die Handlungen der Gründungsgesellschafter, die im Namen der zu gründenden OOD bis zur Handelsregistereintragung vorgenommen werden, berechtigen und verpflichten die Person...mehr

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Schweiz / 4. Verrechnung

Rz. 56 Bei der Verrechnungsliberierung leistet ein Gründer seine Einlage nicht in bar, sondern verrechnet Forderungen, welche er gegenüber der Gesellschaft besitzt, mit der Forderung der Gesellschaft auf Liberierung. Bei einer Gründung ist die Liberierung durch Verrechnung im Gegensatz zu allfälligen Stammkapitalerhöhungen selten. Denkbar ist sie immerhin bei der Umwandlung ...mehr

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Pakistan / c) Einreichung der erforderlichen Dokumente

Rz. 13 Bei dem registrar of companies sind jeweils das Original-Exemplar des Memorandums und der Articles of Association sowie je drei Kopien einzureichen. Bei der online Anmeldung ist hingegen eine Kopie ausreichend. Rz. 14 Des Weiteren sind gem. sec. 16 (a) eine Compliance-Bestätigung[12] sowie das Formular 21 einzureichen. Die Compliance Bestätigung beinhaltet die Erklärung...mehr

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China / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 14 Das Gründungsverfahren für ein FIE lässt sich typischerweise in fünf Schritte einteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Gründung eines FIEs jeweils auch eine Registrierung oder, soweit noch nach den Negativlisten erforderlich, eine Genehmigung des zugrunde liegenden Investitionsvorhabens durch die zuständigen chinesischen Behörden umfasst. 1. Letter of Intent Rz. 15 Be...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Gesellschafter

Rz. 14 Gem. Art. 386 ZTD kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist weder bei der Gründung noch später gesetzlich beschränkt. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische natürliche oder juristische Personen sein. Die natürli...mehr

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Norwegen / I. Kapitalaufbringung

Rz. 17 Das Mindeststammkapital der AS beträgt 30.000 NOK.[48] Die Einlagen auf die Geschäftsanteile können als Bareinlagen oder als Sacheinlagen geleistet werden. Rz. 18 Im Falle der Gründung sind die Bareinlagen nach Unterzeichnung des Gründungsdokuments auf ein im Namen der AS zu eröffnendes Konto einzuzahlen. Im Falle einer Stammkapitalerhöhung sollen die Bareinlagen aller...mehr

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Ungarn / II. Gesellschafter

Rz. 22 Für die Gründung der Gesellschaft ist mindestens ein Gesellschafter notwendig. Eine Höchstzahl ist nicht bestimmt. Gesellschafter können in- und ausländische,[2] natürliche und juristische Personen sowie Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (ebenfalls In- und Ausländer) sein. Bei Einhaltung der Jugendschutzvorschriften können auch Minderjährige Gesellsc...mehr

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Bulgarien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungsakt muss zumindest folgende Angaben enthalten (Art. 115 TZ):mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Zuständigkeit von Behörden und Gerichten

Rz. 36 Niederländische Gerichte sind an der Gründung nicht beteiligt. Erwähnt sei hier, dass bis zum 1.7.2011 das niederländische Justizministerium die Personen prüfte, welche die Geschäftspolitik der B.V. vollständig oder teilweise bestimmen würden. Aufgrund dieser Prüfung wurde entschieden, ob eine sog. Unbedenklichkeitserklärung erteilt wurde. Fehlte diese Erklärung, konn...mehr

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China / II. Ausländische Investoren

Rz. 5 Ausländern ist es möglich, eine GmbH oder Aktiengesellschaft nach dem Gesellschaftsgesetz zu gründen, wenn die besonderen Vorgaben zum ausländischen Investitionsrecht eingehalten werden, die 2020 in einem besonderen Gesetz vor die Klammer gezogen wurden. Zuvor war die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für ausländische Investoren nur nach den Sonderbe...mehr

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Italien / VI. Die Ein-Mann-GmbH

Rz. 143 Die Ein-Mann-GmbH (s.r.l. unipersonale) wurde in Italien erst im Jahr 1993 durch die Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 89/667 eingeführt. Seitdem ist es zulässig, eine Gesellschaft durch eine einseitige Erklärung zu gründen und gleichzeitig den Vorteil der Haftungsbeschränkung zu beanspruchen. Gleiches gilt für den Fall, dass nach der Gründung Gesellschafter ausscheide...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Firmennamenrecherche

Rz. 48 Rechtsgrundlagen sind Sec. 53 ff. CA 2006 und zwei Rechtsverordnungen (The Company and Business Names Regulation 2009/The Company and Business Names (Sensitive Words and Expressions Regulation 2009). Zunächst sollte der vom registrar of companies geführte und in der Rechtsverordnung wiedergegebene Firmennamenindex auf die Unbedenklichkeit des geplanten Firmennamens hi...mehr

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Österreich / 5. Kosten der Gewerbeausübung

Rz. 34 Durch die Ausübung eines Gewerbes entsteht eine gesetzliche Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Dafür ist eine jährliche Grundumlage zu bezahlen, deren Höhe sich je nach Branche, Umfang und Bundesland richtet. Auskunft hierüber erhält man bei der zuständigen Wirtschaftskammer (z.B. Wiener Wirtschaftskammer, Tel. 0043–1–51450, www.wko.at/Steuern).mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Barkapitalerhöhung

Rz. 66 Eine Barkapitalerhöhung kann nach Art. L 223–7 Abs. 1 Satz 4 C.com. nur beschlossen werden, wenn keine Einlagen auf die bestehenden Stammeinlagen ausstehen, anderenfalls ist die Kapitalerhöhung unwirksam. Anders als bei der Gründung müssen Einlagen im Rahmen einer Barkapitalerhöhung nach Art. L 223–32 Abs. 1 Satz 2 C.com. mindestens zu einem Viertel (nicht zu 1/5) erb...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Bei Gründung einer GmbH sind grundsätzlich die folgenden Behörden beteiligt: RNPC und Handelsregister. Die Einschaltung eines Notars ist nicht obligatorisch; die Unterschriftsbeglaubigung im Fall eines privatschriftlichen Dokuments kann auch durch einen Rechtsbesorger oder Rechtsanwalt erfolgen. Anmeldungen der Gesellschaft erfolgen bei dem Finanzamt und der Sozialver...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Haftung des Gründers

Rz. 84 Rechtsgeschäfte, die ein Gründer oder ein Dritter im Namen der noch zu gründenden B.V. (B.V. i.o.) eingegangen sind, sollten nach der Gründung entweder ausdrücklich oder stillschweigend bestätigt werden (siehe Rdn 27). Bis die B.V. nach der Gründung die Rechtsgeschäfte bestätigt, haften die natürlichen Personen, die die Rechtsgeschäfte eingegangen sind, es sei denn, f...mehr

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Estland / 1. Gründungsdokumente

Rz. 6 Regelungen über die Gründung einer Gesellschaft finden sich im HGB. Um eine OÜ zu gründen, sind der Abschluss eines Gründungsvertrags oder – bei nur einem Gründer – ein Gründungsbeschluss, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich.mehr

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Griechenland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 37 Erst wenn eine Abschrift des Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister eingetragen worden ist, erlangt die EPE Rechtspersönlichkeit (Art. 6 Abs. 4 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 38 Manche Geschäftstätigkeiten setzen eine bestimmte Gesellschaftsform voraus. So können z.B. Bank- oder Versicherungsgesellschaften sowie börsennotierte Unternehmen nur die Rechtsf...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Grundaussagen der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 29 Die EuGH-Entscheidungen in Sachen Centros,[57] Überseering [58] und Inspire Art [59] betrafen Sachverhalte, bei denen eine Gesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat wirksam gegründet worden war, ihre Hauptverwaltung in einem anderen Staat ansiedeln wollte und daran von den betreffenden Aufnahmestaaten gehindert wurde (vgl. auch § 1 Rdn 17 ff.).[60] Die Rechts- und Par...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Begriffsabgrenzungen und Mindestkapital

Rz. 135 Das englische System der Kapitalaufbringung und der Kapitalerhaltung ist grundsätzlich vom deutschen Konzept zu unterscheiden. In vielen Fällen beträgt das Nominalkapital nur ein oder zwei britische Pfund pro Anteil.[22] Die folgenden Begriffe sind zu unterscheiden: Rz. 136 Stammkapital im herkömmlichen Sinne ist das Nominalkapital (share capital). Hierbei handelt es ...mehr

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Österreich / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 27 Die GmbH entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Diese Eintragung erfolgt durch das zuständige Firmenbuchgericht (siehe Rdn 101). Die diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Firmenbuchgesetz (FBG). Für die Errichtung der GmbH gilt grundsätzlich das Normativsystem, d.h., dass die Gründung der GmbH keiner behördlichen Bewilligung be...mehr

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Deutschland / 2. Bareinlage

Rz. 58 Wollen die Gesellschafter ihre Einlage bei der Gründung einer GmbH in bar erbringen, so muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt werden; insgesamt müssen der Gesellschaft dabei mindestens 12.500 EUR zugeführt werden (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss das Stammkapital hingegen in vol...mehr

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Estland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Die Kapitalaufbringung zum Schutz der Gläubiger ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer OÜ. Das Stammkapital ist von den Gesellschaftern aufzubringen. Die Pflicht zur Deckung des Stammkapitals wird von den Gründern in Form der Stammeinlage bei der Gründung übernommen. Bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von 2.500 EUR muss der Betrag eine...mehr

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Belgien / II. Gründerhaftung

Rz. 49 Grundsätzlich haften die Gesellschafter einer GmbH lediglich bis zur Höhe ihrer Einlage. Rz. 50 Die Abschaffung der Mindestkapitalanforderung wird durch eine strengere Regelung mit Blick auf den Finanzplan sowie die zugehörige Gründerhaftung kompensiert. Nach Art. 5:15 und 5:16 GGV unterliegen die Gründer einer besonderen Haftung, wenn die GmbH innerhalb von drei Jahre...mehr

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Belgien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

1. Zuständiges Gericht Rz. 14 Die im Hinblick auf die Erlangung der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft erforderliche Hinterlegung der Gründungsurkunde hat bei der zuständigen Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts am Sitz der Gesellschaft zu erfolgen (siehe Rdn 5). Zuvor muss die Gründungsurkunde bei der zuständigen Registrierungsbehörde registriert werden. 2. Genehmigung...mehr

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China / J. Mitbestimmung

Rz. 165 Das geänderte "Labour Union Law" vom 27.10.2001 schuf die Unterschiede zwischen innerchinesischen GmbHs und den FIEs ab, so dass nun auch die Arbeitnehmer der FIEs das Recht haben, Betriebsgewerkschaften nach dem Gewerkschaftsgesetz zu gründen. Die übergeordnete Gewerkschaftsorganisation in China ist die "All-China Federation of Trade Unions" (ACFTU). Sind 25 oder me...mehr

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China / 1. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 90 Grundsätzlich sind im Zuge der Gründung beim Handelsregister die Rechtsform, die Firma, die Adresse bzw. der Sitz, das Gründungsdatum, die Art des Betriebs (FIE im Unterschied zu inländischen chinesischen Unternehmen), die Person des gesetzlichen Vertreters, der Business Scope, das Grundkapital, der Stand der Einlagen, das Gründungsdatum der Gesellschaft sowie das Bes...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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Deutschland / a) Hin- und Herzahlen

Rz. 70 Bei der Bargründung einer Gesellschaft treten immer wieder die Fälle des sog. Hin- und Herzahlens auf. Diese Sachverhalte zeichnen sich dadurch aus, dass der zur Bareinlage verpflichtete Gesellschafter seine Leistung erbringt und diese kurze Zeit später – regelmäßig in Form eines Darlehens – von der Gesellschaft zurückerhält. Besonders häufig anzutreffen sind derartig...mehr

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Mexiko / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

1. Zuständigkeit von Behörden und Gerichten Rz. 15 Sofern eine S. de R.L. sich mit ausländischen Gesellschaftern gründet oder zu einem späteren Zeitpunkt ausländische Gesellschafter aufnimmt, hat nach Art. 32 LIE eine Meldung an das nichtöffentliche RNIE zu erfolgen, welches unter Aufsicht des mexikanischen Wirtschaftsministeriums (Secretaria de Economía) steht und alle Ausla...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Bekanntmachung

Rz. 146 Der Inhalt des Handelsregisters ist Veröffentlichungsgegenstand des Boletín Oficial del Registro Mercantil (BORME), welcher aus zwei Teilen (secciones) besteht. Die Veröffentlichung im BORME wird nach Leistung eines Kosten- und Auslagenvorschusses (Art. 426 RRM) vom zuständigen Handelsregister veranlasst. Die Veröffentlichung der Gründung einer S.L. mit Stammkapital ...mehr

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Griechenland / 2. Die EPE im Gründungsverfahren (Vorgesellschaft)

Rz. 28 Die Vorgesellschaft als Bezeichnung des zwischen den Gründern schon vor der Vollendung der Publizitätsformalitäten bestehenden Gesellschaftsverhältnisses ist dem griechischen EPE-Recht bekannt. Nach h.M. hat die "ypo idrysi EPE", die den Zweck verfolgt, die in Frage stehende EPE zu gründen, die Rechtsnatur einer Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder -fäh...mehr

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Norwegen / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 8 Die AS ist innerhalb von drei Monaten nach Erstellung des Gründungsdokuments zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen auf alle Geschäftsanteile bewirkt worden sind.[30] Die AS entsteht als juristische Person[31] allerdings bereits mit der Erstellung des Gründungsdokuments zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Gründungsgesellsc...mehr

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Schweiz / 3. Sacheinlage und Sachübernahme

Rz. 53 Sacheinlagen und Sachübernahmen bergen die Gefahr, dass das den Gläubigern als Haftungssubstrat dienende Stammkapital nicht von Anfang an wertmäßig voll gedeckt ist. Aus diesem Grund haben die Gründer in einem Bericht Rechenschaft über Sacheinlagen, Sachübernahmen, Liberierungen durch Verrechnung und eingeräumte Vorteile zu geben (Art. 777c OR i.V.m. Art. 635 OR). Die...mehr

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Japan / 4. Abschaffung des Mindestgrundkapitalsystems

Rz. 48 Bereits als 1950 das System des authorized capital eingeführt wurde, hatten Aktiengesellschaften nicht die Pflicht, das dem Kapitalbetrag entsprechende Vermögen auch tatsächlich zu erhalten (Kapitalerhaltungsregel). Verlorengegangenes Vermögen musste nicht wieder aufgefüllt werden. Daran änderte auch das seit 1990 existierende System des Mindestgrundkapitals nichts. E...mehr

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Brasilien / II. Gründerhaftung

Rz. 45 Zum Ablauf der Gründung siehe zunächst Rdn 8 ff. Gemäß Art. 985 CC erwirbt die Limitada Rechtspersönlichkeit durch Eintragung beim zuständigen Handelsregister. Für in der Phase zwischen Gründung und Eintragung eingegangene Verpflichtungen haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, Art. 990 CC. Werden Geschäftsanteile abgetreten, so haftet der abtr...mehr