Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / 2 Erwerber oder Bauherr

Der BFH hat erstmals 1989 entschieden, die Beteiligten seien bei einem Bauherrenmodell in aller Regel als Erwerber des (meist noch fertigzustellenden) Gebäudes anzusehen, nicht – wie es Rechtsprechung und Verwaltung bis dahin gesehen hatten – als Bauherren.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Dieser Rechtsprechung ist zuzustimmen. Im Rahmen de...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 155 Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ausnahmsweise bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage nach den Grundbesitzwerten bemessen. Eine Einbringung liegt nur vor, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück zur Erfüllung seiner Sachbeitragspflichten auf die Personengesellschaft überträgt. Erwerbsv...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.7 Ausschlagung und Grunderwerbsteuer

Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, dann führt dies zu keiner grunderwerbsteuerlichen Belastung.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Grunderwerbsteuer

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wird aufgrund des Stiftungsgeschäfts ein Grundstück auf die Stiftung übertragen, stellt dies einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar. Bei der Übertragung handelt es sich wie ausgeführt um eine unentgeltliche Übertragung, welche gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.3 Schenkung unter Nutzungs- und Duldungsauflage

Die Nutzungs- oder Duldungsauflage konnte zur Berechnung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage schon bisher abgezogen werden.[1] Daran ändert sich auch nichts durch die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und auch nichts durch die geänderte BFH-Rspr. v. 5.7.2018.[2] Hinweis Auswirkung bei der Grundstücksbewertung Dies gilt aber nur, soweit § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG d...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 6 Steuerrechtliche Folgen

Die obigen Änderungen sollen ausdrücklich zu keinen Folgeänderungen bei den ertragsteuerlichen Grundsätzen für die Besteuerung von Personengesellschaften führen. Insbesondere soll die transparente Besteuerung von Personengesellschaften erhalten bleiben. Auch die Abschaffung der gesamthänderischen Bindung zugunsten von Eigentum einer GbR führt zu keinen steuerlichen Folgewirku...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 8 Ermittlung der Einkünfte

Das Steuerrecht sieht für die Art der Einkünfte bzw. deren Ermittlung keine rechtsformspezifischen Besonderheiten vor. Damit gelten für eine GbR die Besteuerungsgrundsätze, die auch für alle anderen Personengesellschaften maßgebend sind. Auf die dort dargestellten Besteuerungsregeln wird verwiesen. Nachfolgend werden deshalb nur die Punkte aufgeführt, die explizit bei einer ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 2. Grunderwerbsteuer (insbesondere § 1 Abs. 3 GrEStG)

Vergleichbare Probleme können sich auch im Bereich der Grunderwerbsteuer ergeben. Beispiel Wie vor. Die betroffene GmbH hielt durchgehend Eigentum an inländischem Grundbesitz. Auch hier ist bislang ungeklärt, ob durch die Einreichung der (materiell fehlerhaften) Gesellschafterliste im Jahr 2018 bereits eine Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG gegeben ist bzw. der T...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / III. Was umfasst die Mitteilungspflicht?

Die nationale Mitteilungspflicht ist an die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen angelehnt und übernimmt die wesentlichen Begriffe. Mitteilungspflichtig ist in erster Linie der sog. Intermediär, der eine innerstaatliche Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitgestellt oder ihre Umsetzung durch Dritte ve...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 53 Im Kontext der Unternehmensnachfolge sind auch grunderwerbsteuerliche Erwägungen anzustellen. Die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz haltenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) oder Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) insb. im Rahmen vorbereitender Gestaltungen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge kann ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 3. Grunderwerbsteuer

Rz. 128 Werden in die Joint Venture-Gesellschaft Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte) oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden eingebracht, löst der Einbringungsvorgang Grunderwerbsteuer aus. Die Grunderwerbsteuer beträgt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % (z.B. in Bayern) und 6,5 % (z.B. in Schleswig-Holstein). Bei gesellschaftsrechtlichen Einbringu...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Grunderwerbsteuer

Rz. 50 Die Übertragung eines Grundstücks im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung oder Spaltung [131] löst mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister die Grunderwerbsteuer aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG),[132] da bei diesen Vorgängen ein Rechtsträgerwechsel stattfindet. Daher ergibt sich diesbezüglich auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt nach § 18 GrES...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Vermögensverschiebungen

Rz. 123 Abhängig vom mit der Gesellschaft verfolgten Ziel kann es für den Gesellschafter eine erhebliche Rolle spielen, in welchem Umfang Steuern dann anfallen, wenn er Vermögensgegenstände aus seinem sonstigen Vermögen auf die Gesellschaft und umgekehrt transferiert. Die Frage hat dabei sowohl eine ertrags- wie auch verkehrsteuerliche Dimension. Das Trennungsprinzip bei Kap...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / V. Zweck der Gesellschaft

Rz. 39 Sofern ein Gesellschaftszweck angegeben wird – was wegen § 729 Abs. 2 BGB idF durch das MoPeG[57] (bis 1.1.2024 § 726 BGB) sinnvoll ist –, ist klarzustellen, ob dieser allgemein im Erwerb und Halten von Grundbesitz bestehen soll oder ob er auf das Halten des zu erwerbenden bzw. schon erworbenen Grundstücks beschränkt sein soll. Die Führung der nichtehelichen Lebensgem...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 271 Der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks durch das Besitzunternehmen unterliegen als Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 GrEStG ohne Besonderheiten der Grunderwerbsteuer. In der Betriebsaufspaltung sind allerdings spezifische Fragen aufgeworfen, wenn die Beendigung im Wege einer Umstrukturierungsmaßnahme erfolgt. Hier ist die Frage aufgeworfen, ob für den jeweil...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Steuerliche Besonderheiten

Rz. 335 Aus erb- und schenkungssteuerrechtlichen Gründen ist v.a. wegen der unterschiedlichen Bewertung der Wechsel in eine Personenhandelsgesellschaft auch steuerlich weiterhin attraktiv. Der schenkungssteuerliche Freibetrag und der Bewertungsabschlag für im Betriebsvermögen übertragene Geschäftsanteile nach den alten, vor der Erbschaftsteuerreform mit Wirkung zum 1.1.2009 ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 153 Nach herrschender Meinung setzt die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften[262] voraus, dass sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Gesellschafter zustimmen. Rz. 154 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.9: Testamentsvollstreckung am Gesellschaftsanteil Die Anordnung der Testamentsvollstreckung am Gesells...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Stand] § 165 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 170 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 167 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 168 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / g) Rechtswirksamkeit und Vollzugsfähigkeit des Vertrags

Rz. 14 Als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit sieht § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MaBV vor, dass der Vertrag rechtswirksam sein muss und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen. Betroffen sind alle erforderlichen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungen für vollmachtlose Vertreter (§§...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Steuerliche Folgen der Gründung

Rz. 646 Die KG als Personengesellschaft ist als solche nicht einkommensteuerpflichtig, ihr Gewinn wird vielmehr bei den Gesellschaftern erfasst. Für andere Subjekt- und Objektsteuern, z.B. Umsatzsteuer (§ 1 Abs. Nr. 3 UStG), Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG), ist die KG hingegen selbst Steuersubjekt. Die KG unterliegt nach § 137 AO bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragung ins Grundbuch

Rz. 10 Hat das Grundbuchamt entweder selbst den Eigentümer ermittelt oder nach Satz 2 ermitteln lassen, so wird dieser von Amts wegen in das Grundbuch eingetragen. Dabei ist in Spalte 4 der ersten Abteilung des Grundbuchblatts als Grundlage der Eintragung die Berichtigung von Amts wegen aufgrund des § 82a GBO anzugeben. Das Grundbuchamt darf im Fall des § 82a GBO den neuen E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt und Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 169 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BverfG[3] durch Art. 8 de...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 9. Immobilienertragsteuer

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie wird ab 2012 im Rahmen der Immobilienertragsteuer in §§ 30 ff. ÖstEStG geregelt. Grundsätzlich ist als Erlös der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös anzusetzen und mit 30 % zu besteuern. Es bestehen jedoch diverse Befreiungen bzw. Übergangsbestimmungen, die im jeweiligen Einzelfall zu beachten si...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfähigkeit der GbR

Rz. 13 Kaum eine Frage im Gesellschaftsrecht war derart umstritten wie die nach der Rechtsfähigkeit der GbR. Die dogmatische Herausforderung dieser Frage beruhte auf dem Umstand, dass der historische Gesetzgeber des BGB dem Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Innengesellschaft folgte. Ihre praktische Relevanz resultierte aus Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens, ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.36: Ausgliederungsplan (Ausgliederung von einer AG zur Neugründung einer GmbH) Urkundseingang _________________________ A. Sodann baten die Erschienenen, handelnd wie angegeben, um die Beurkundung des Nachstehenden: Ausgliederungsplan Vorbemerkung (1) Die A-AG betreibt an dem Standort in _________________________ ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Grundbesitzgesellschaften

Rz. 72 Selbstverständlich ist es ausreichender Zweck für die Begründung einer GbR, gemeinsamen Grundbesitz zu halten. Solche Gesellschaften treten aus den verschiedensten Gründen auf. Die GbR eignete sich in der Vergangenheit schon aus grunderwerbsteuerlichen Gründen besonders als Träger von Grundvermögen, weil sie als Gesamthandsgemeinschaft besonderen Privilegierungen unte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Sachverhalt

Rz. 24 Im dem Urteil XII ZR 39/06 [70] zugrundeliegenden Sachverhalt erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Sie trugen den Kaufpreis für das Grundstück und die Grunderwerbsteuer zu gleichen Teilen. Die Partner bebauten das Grundstück anschließend mit einem Familienwohnhaus, das sie gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken nutzte...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftungsvoraussetzungen – Gesellschaftsschuld

Rz. 157 Voraussetzung der Haftung der Gesellschafter einer GbR ist zunächst, dass eine wirksame Verbindlichkeit der Gesellschaft selbst besteht. Spätestens seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu unterscheiden. Der durch das MoPeG eingeführte § 713 BGB n.F. weist nunmehr die für die...mehr