Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.1 Begriff

Rz. 287 Bei dem von der Rechtsprechung[355] entwickelten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches entweder einem Verwandten – in der Regel dem einen Elternteil –, der ein gemeinsames Kind alleine unterhält (durch Betreuung und Barunterhalt), obwohl auch der andere Elternteil unterhaltspflichtig wäre, einen Ausgleichsanspruch für d...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung/Unmöglichkeit

Rz. 134 Um einen Bevollmächtigten bei fehlerhaftem Verhalten haftbar zu machen, muss der Vollmachtgeber gem. § 280 Abs. 1 BGB folgende Voraussetzungen beweisen: Rz. 135 In der Praxis wird meist die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Rz. 151 Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der längeren Verjährung, sondern auch als Drohkulisse zur Verbesserung der Vergleichsbereitschaft kann es tunlich sein, bei einer besonders dreisten Selbstbedienung den Bevollmächtigten wegen deliktischer Haftung in Anspruch zu nehmen. Horn/Schabel [83] weisen zutreffend darauf hin, dass eine unbefugte Abhebung vom Konto des Vollmachtg...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Herausgabeanspruch nach Auftragsrecht

Rz. 124 Der Vollmachtgeber hat als Auftraggeber zunächst das Bestehen eines Auftragsverhältnisses zu beweisen. Hier wird ihm die regelmäßig von der Rechtsprechung angenommene Vermutung helfen, dass jede Bevollmächtigung auf einem Auftragsverhältnis beruht (wegen der Einzelheiten vgl. § 3 Rdn 6 ff.). Wurden dem Bevollmächtigten Gegenstände zur Ausführung des Auftrags überlasse...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Erfüllung durch Herausgabe an den Vollmachtgeber

Rz. 158 Ein gewissenhafter und ehrlicher Bevollmächtigter wird alles, was er aus dem Auftrag erlangt hat, dem Vollmachtgeber herausgeben. Ein vorausschauender Bevollmächtigter wird sich dies auch quittieren lassen, wenn er damit rechnen muss, dass die Erben des Vollmachtgebers eines Tages sein Handeln einer kritischen Überprüfung unterziehen werden. Dann ist dem Einwand der ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Kapitalanlage/Wertpapiergeschäfte

Rz. 63 Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht problematisch sind die Fälle, in denen der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber dessen Vermögen aktiv verwaltet. Zum einen sind die gesetzlichen Regelungen des Auftragsrechts völlig unzureichend, zum anderen werden zwischen den Parteien so gut wie nie Anlagerichtlinien vereinbart. Daraus folgt, dass de...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Erben

Rz. 30 Mit dem Tod des Vollmachtgebers treten die Erben in seine Rechtsposition ein und sind daher grundsätzlich zum Widerruf der Vollmacht berechtigt. Neben dem mangelnden Wissen, wer Bevollmächtigter war, haben die Erben regelmäßig ein Zeitproblem, weil eine Legitimation z.B. in Form eines Erbscheins manchmal erst nach Monaten vorliegt und in dieser Zeit zum Schaden des Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaft (SE). Hinweis Ausländische Kapitalgesellschaften Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellscha...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 6. Entreicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB

Rz. 204 Der Bevollmächtigte, der vom Konto des Vollmachtgebers eigenmächtig Geld abhebt, wird sich in den wenigsten Fällen seiner Verpflichtung zur Herausgabe bzw. zum Wertersatz durch die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB entziehen können. Rz. 205 Eine Entreicherung liegt schon tatbestandlich nicht vor, wenn der Bevollmächtigte das Geld zur Tilg...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Verzinsung gem. §§ 812, 818 f. BGB

Rz. 69 Bei eigenmächtiger Geldabhebung des Bevollmächtigten, die von Anfang an nicht durch den Auftrag gedeckt ist, besteht ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Gemäß § 818 Abs. 1 BGB kann der Vollmachtgeber zunächst die gezogenen Nutzungen herausverlangen. Dabei sind die tatsächlich erlangten Zinsen[39] genauso herauszugeben wie die Zinszahlunge...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Kontenverfügungen

Rz. 61 Hat der Bevollmächtigte über das Konto des Vollmachtgebers verfügt, kann man sich am einfachsten anhand der Kontoauszüge ein Bild vom Vertreterhandeln machen. Auch hier gilt, dass eine Überweisung noch keinen Beleg ersetzt. Diesen muss notfalls der Bevollmächtigte vom Zahlungsempfänger anfordern. In folgenden Fällen kommt eine Haftung des Vertreters in Frage:mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine einmal erteilte Vollmacht ist gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich frei widerruflich, und zwar unabhängig vom Bestand des Rechtsverhältnisses, aufgrund dessen sie erteilt worden ist. Nur soweit in diesem Rechtsverhältnis besondere Widerrufsvoraussetzungen oder -fristen vorgesehen sind, müssen diese beachtet werden.[1] Rz. 2 Der Widerruf der Vollmacht kann nur ausnahms...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. (Mit-)Bevollmächtigter/Kontrollbevollmächtigter

Rz. 22 Wenn der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte mit umfassenden Vorsorgevollmachten ausgestattet hat, könnte man daraus theoretisch ableiten, dass diese sich gegenseitig "abschießen" können. Ein Wettlauf der Widerrufe böte dann dem schnellsten Bevollmächtigten die alleinige Verfügungsmacht. Ob das dem Willen des Vollmachtgebers entspricht, erscheint fraglich. Beispiel...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis können sehr unterschiedliche Formen des unberechtigten Vertreterhandelns vorkommen: vom einmaligen "Sündenfall" durch eine eigenmächtige Barabhebung bis hin zum jahrelangen Vollmachtsmissbrauch, mit dem der Vollmachtgeber systematisch enteignet wird, reichen die Fälle, in denen der Rechtsanwalt meist für die Erben retten soll, was zu retten ist. Neben die...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.2.1 Mietvertrag mit beiden Partnern

Bei einem von den Partnern gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag haften beide dem Vermieter als Gesamtschuldner für die Miete[1] und müssen sich daher intern auch über eine Kündigung verständigen. Eine Kündigungserklärung muss von beiden Partnern gegenüber dem Vermieter erfolgen, damit sie Wirksamkeit entfaltet. Haben die Mieter einen Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, find...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.2 Schlechtleistung

Gegen die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die schuldhafte Schlechtleistung, z. B. Ausschussproduktion, als Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer bestehen in der Regel rechtliche und praktische Bedenken. Zum einen lassen sich Schlechtleistungen kaum vorhersehbar transparent definieren.[1] Zum anderen würde eine solche Vertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 2.1 Zwingende Informationspflichten

Der Dienstleistungserbringer muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder – sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird – vor Erbringung der Dienstleistung folgende 11 Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:[1] Familien- und Vornamen; bei rechtsfähigen Personengesellschaften (OHG und KG) und juristischen Personen (z. B. GmbH) die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Mehrere Auftraggeber

Rz. 1 Die Vorschrift ähnelt § 7 RVG und besagt in Abs. 1, dass mehrere Auftraggeber grundsätzlich zu keiner Vermehrung der Gebühren führen (eine Berücksichtigung im Zehntelsatz ist möglich, s. u. Rz. 7). Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr ist aber in den Fällen möglich, in denen für StB das RVG und insofern Nr. 1008 VV RVG (Erhöhung um 0,3 für jede weitere Person) anwendbar i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / d) Sicherung des Honorars in der Krise und bei Insolvenz des Mandanten

Rz. 70 Bekanntermaßen sind Zahlungen des Insolvenzschuldners aus dem Zeitraum der Krise vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar; insbesondere die in den letzten Wochen vor Insolvenzeröffnung erfolgten Zahlungen – auch an den StB – werden regelmäßig gemäß §§ 129 ff. InsO zur Insolvenzmasse zurückverlangt. Um dem Mandanten auch weiterhin in der Krise beratend und helf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Gebühren für Tätigkeiten von Mitarbeitern

Rz. 21 Nicht völlig zweifelsfrei ist die Frage zu beantworten, ob die Höhe der Vergütung beeinflusst wird, wenn die in der StBVV genannte Tätigkeiten nicht vom StB persönlich, sondern – wie es z. T. berufsüblich ist – von Angestellten des StB ausgeführt werden (vgl. auch E I – Rz. 39). Die StBVV sagt zu diesem Problem nichts. Nach der amtlichen Begründung zu § 13 soll es jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Niedrigere Vergütung als nach StBVV

Rz. 15 Die zu niedrige Vergütung ist durch Rechtsvorschrift nicht verboten. Zivilrechtlich ist der StB regelmäßig an die Absprache einer "zu niedrigen" Gebühr gebunden (so ausdrücklich: BGH v. 21. 09. 2000 – IX ZR 437/99, DStR 2000, 2196). Rz. 16 Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung als nach der StBVV – die die Grundlage angemessener Gebühren darstellt – war in der Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 25 Mediator

Rz. 21 Die Tätigkeit als Mediator ist für StB und Steuerbevollmächtigte als vereinbare Tätigkeit zulässig. Nicht zulässig ist jedoch, die Berufsbezeichnung "Mediator" neben der Berufsbezeichnung als StB zu führen. Die Mediation kann jedoch als Tätigkeitsschwerpunkt auf Briefbogen, Praxisbroschüren oder im Internet angeboten werden. Die Tätigkeit als Mediator erfordert eine Al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Stiftungsrechtsreform k... / 4 Die Stiftungsorgane nach dem neuen Stiftungsrecht

Wie schon im aktuellen Stiftungsrecht wird auch in Zukunft der Vorstand das einzig zwingende Organ jeder Stiftung sein und zwar unabhängig davon, ob er auch als solcher bezeichnet wird oder anders, z.B. als "Stiftungsrat" oder "Geschäftsführer" bezeichnet wird. Der Vorstand ist das Vertretungs- und häufig auch das entscheidende Geschäftsführungsorgan einer Stiftung – er ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Stiftungsrechtsreform k... / 2 Gestaltungspotential und Gestaltungsbedarf nach dem neuen Stiftungsrecht in allen Bereichen

Die Neuregelungen regeln Fragen des Stiftungszivilrechts umfassend. Sie enthalten deswegen Vorgaben zu allen Aspekten eines "Stiftungslebens", d.h. von ihrer Errichtung bis zu ihrer Auflösung: Inhalte der Stiftungssatzung Zusammensetzung und Verwaltung des Stiftungsvermögens Besetzung, Rechte, Pflichten und Haftung von Stiftungsorganen Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Zulegun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein? – Zugleich ein Beitrag zur Reichweite von § 188 Abs. 4 SGB V, SGb 2015 S. 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998 S. 97. Elsner, Tricksereien mit den Saisonarbeitern?, Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 47 Das AdV-Verfahren ist ein auf eine vorläufige Entscheidung (s. Rz. 18) gerichtetes Nebenverfahren, zu dem auf eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gerichteten Einspruchs- bzw. Klageverfahren.[1] Von diesem Hauptverfahren ergibt sich aber nicht nur eine inhaltliche (s. Rz. 80), sondern auch eine verfahrensmäßige Abhängigkeit. Der rechtskräftige Abschluss des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Haftung vermeiden

Rz. 426 [Autor/Stand] Auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen kann ein solches System das Risiko von Haftungsfällen mindern oder gar verhindern[2]. Durch das Tax CMS können unrichtige und unvollständige Sachverhalte frühzeitig und vor Abgabe der jeweiligen Erklärung erkannt, die Fehler behoben und die Lücken geschlossen werden. Haftung des Vertreters (§ 69 AO), die Haftung d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Haftung für den Pflichtteilsanspruch im Innenverhältnis

a) Pflichtteilslast zwischen den Miterben Rz. 186 Die Ausgangsnorm ist zunächst § 426 Abs. 1 BGB. Danach sind die Erben als Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Für die Erbengemeinschaft greifen jedoch die Sonderregelungen der §§ 2032 ff. BGB ein. Rz. 187 Nach §§ 2047, 2038 Abs. 2, 748 BGB hat jeder ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Haftung der Erben im Außenverhältnis

Rz. 182 Vor der Teilung des Nachlasses haftet jeder Erbe für den Pflichtteilsanspruch. Jeder einzelne Miterbe kann jedoch erreichen, dass er dem Pflichtteilsgläubiger nur mit seinem Anteil an dem Nachlass, nicht aber mit seinem sonstigen Vermögen haftet, indem er die Einrede des ungeteilten Nachlasses nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB erhebt. Das Gesetz geht vor der Erbauseinander...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VI. Haftung des Erbschaftserwerbers

Rz. 201 Die Stellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf die Veräußerung der Erbschaft keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. Durch den Käufer findet eine gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Damit haftet der Erbschaftserwerber neben dem Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten ab...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Ausnahmen von der gesamtschuldnerischen Haftung

Rz. 456 Aber für solche Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt der Teilung unbekannt waren, kann diese strenge Sanktion nicht gelten: Für die Forderungen derjenigen Gläubiger, die nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens entweder ausgeschlossen sind oder die sich nicht gemeldet haben, haftet der Miterbe gem. § 2060 Nr. 1, 2 BGB nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur mi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / d) Haftung für Sachmängel beim Vermächtnis

Rz. 44 Das Vermächtnisrecht unterscheidet eine Haftung für Rechtsmängel (§ 2182 BGB) und eine solche für Sachmängel (§ 2183 BGB). Die Sachmängelhaftung des Vermächtnisrechts differenziert nach Bei einem Stückvermächtnis haftet der Beschwerte nicht für etwaige Sachmängel. Die Sache wird in dem Zustand geschuldet wie sie ist. Dies gilt a...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung

Rz. 454 Nach der Teilung haftet ein Miterbe gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner.[367] Diese strenge Sanktion ist vor dem Hintergrund der §§ 2046, 756 BGB zu sehen. Nach diesen Vorschriften soll weder der Nachlass noch ein Nachlassgegenstand unter den Erben aufgeteilt werden, solange nicht die Nachlassverbindlichkeiten erfüllt sind. Wurde diese Pflicht verletzt, so haben alle...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Unterschied zwischen Schuld und Haftung

Rz. 7 Die vom Gesetz sehr kompliziert geregelte Erbenhaftung wird verständlicher, wenn von vornherein die Begriffe der Schuldnerschaft und der Haftung streng differenziert werden.[1] Die Universalsukzession des § 1922 BGB führt dazu, dass der Erbe Schuldner aller Verbindlichkeiten des Erblassers wird, weil er die Rechtsträgerschaft aller Aktiva und aller Passiva des Nachlass...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Haftung des Rechtsanwalts

Rz. 105 Pflichtverletzungen des Rechtsanwalts kommen in dreierlei Hinsicht in Betracht: a) Mitwirkung zur Feststellung des ausländischen Rechts Rz. 106 Soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist, bedarf es nach § 293 ZPO des Beweises. Dabei ist fraglich, ob der Prozessbevollmächtigte zur Beibringung des ausländischen Rechts verpflichtet ist.[138] Nach der Rechtspr...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / a) Haftung desjenigen, der den Verstorbenen getötet hat, § 844 Abs. 1 BGB

Rz. 67 Wurde der Tod durch eine unerlaubte Handlung verursacht, so hat der Verursacher die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, der die Kosten zu tragen hätte.[188] Die Ersatzverpflichtung aus § 844 Abs. 1 BGB stimmt im Umfang mit der des Erben gem. § 1968 BGB überein.[189]mehr