Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. [5] I. Das Berufungsgericht hat einen Zahlungsanspruch aus §§ 675, 667 BGB angenommen, der zunächst der Versicherungsnehmerin der Klägerin zugestanden habe und gemäß § 86 VVG auf die Klägerin übergegangen sei. Der Anspruch sei nicht verjährt. Zur einer Verjährung gelange man nur, wenn man annehme, dass der Lauf der dreijährigen V...mehr

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ZErb 05/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Jacoby/Schwab FamFG Kommentar 4., neu bearbeitete Auflage 202...mehr

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AGS 05/2022, Gerichtliche V... / II. Anfall der gerichtlichen Verfahrensgebühr und Kostenschuldner

Die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 GKG fällt gem. § 6 Abs. 1 S. 1 GKG mit Einreichung der Klageschrift an und wird gleichzeitig fällig. Nach der etwas missverständlichen Streitwertfestsetzung des LG Landshut ist mit Eingang der Klageschrift vom 23.12.2014 die 3,0-Verfahrensgebühr nach einem Streitwert von 690.226,72 EUR angefallen. Kostenschuldner ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insbesondere die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insbesondere zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerhehlerei durch Unterlassen

Rz. 76 [Autor/Stand] Eine Rechtspflicht zur Verhinderung des Sich-Verschaffens oder Absetzens von Schmuggelware ist insbesondere bejaht worden im Verhältnis der Eltern zu ihren minderjährigen Kindern [2]. Zollbeamte und Strafverfolgungsbeamte sind jedenfalls insoweit, als sie amtlich von einem Schmuggel erfahren, von Amts wegen zum Einschreiten verpflichtet[3]. Rz. 77 [Autor/S...mehr

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FoVo 05/2022, Wirksamkeitsv... / 2 II. Die Entscheidung

Ausländisches Insolvenzverfahren hindert die Überweisung nicht Das Verfahren ist nicht, soweit es hierauf ankommen sollte, nach § 352 Abs. 1 S. 1 InsO aufgrund der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin in Liechtenstein unterbrochen, wobei in diesem Zusammenhang die Anerkennungsfähigkeit des liechtensteinischen Konkursverfahrens im Inland (vgl. § 34...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 1

Die Klägerin, ein Rechtsschutzversicherer, verlangt aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Rückzahlung eines nicht verbrauchten Gebührenvorschusses für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in einem finanzgerichtlichen Verfahren. Der Vorschuss betrug 1.994,40 EUR und errechnete sich aus einer 1,2 Terminsgebühr n...mehr

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zfs 05/2022, Zum Anscheinsb... / 1 Aus den Gründen:

[1] Die zulässige Berufung hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. [2] Die vom Landgericht nach § 17 Abs. 1 u. 2 StVG vorgenommene Haftungsverteilung ist nicht zu beanstanden. [3] 1. Die Beklagten belastet neben der von dem Traktor ausgehenden Betriebsgefahr das schuldhafte und unfallursächliche Verhalten des Beklagten zu 1. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

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zfs 05/2022, Zum Subsidiari... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Die Klägerin kam am 1.10.2015 mit dem von ihr gefahrenen Pkw Audi A 8 vor einem Kreisverkehr zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Lkw fuhr auf das Heck des Audi A 8 auf. [3] Auf die von der Klägerin geforderten Schadensersatz- und Schmerz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Tatobjekt

Rz. 15 [Autor/Stand] Gegenstand einer Steuerhehlerei gem. § 374 Abs. 1 AO können – enger als bei § 259 StGB ("Sachen") – nur Erzeugnisse oder Waren sein, die verbrauchsteuer- oder einfuhrabgabenpflichtig i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK (s. Rz. 19 ff.) sind oder die einem Bann unterliegen[2]. Diese Begriffe berücksichtigen ausschließlich den unterschiedlichen Sprachgebrauch i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis der Steuerhehlerei zur Täterschaft und Teilnahme an der Vortat

Rz. 70 [Autor/Stand] Bei der Sachhehlerei ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 259 StGB, dass Täter oder Mittäter der Vortat nicht der Hehler sein kann. Danach muss es sich um eine Sache handeln, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine Straftat erlangt hat[2]. Bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO) ist dies nicht tatbestandlich bestimmt. Gleichwohl kann auch hier – t...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 124 [Autor/Stand] Tateinheitliche Begehung kann zu bejahen sein im Verhältnis zwischen Sachhehlerei (§ 259 StGB) und Steuerhehlerei (z.B. Erwerb gestohlener Schmuggelware). Gemäß § 52 StGB bestimmt sich die Strafe bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln nach § 260 StGB, bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Verbrechen) nach § 260a StGB (Freiheitsstrafe bis zu zehn Jah...mehr

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ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu §§ 370, 373 AO

Rz. 121 [Autor/Stand] Der 1. Strafsenat des BGH hat seine Rspr. zum Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und tatmehrheitlich oder tateinheitlich begangener Tabaksteuerhinterziehung in jüngster Zeit grundlegend geändert (zur früheren Rspr. s. noch die Voraufl. m.w.N.)[2]. Die Entwicklung wird nachstehend dargestellt. Rz. 122 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen den Ta...mehr

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AGS 05/2022, Keine inhaltli... / VI. Bedeutung für die Praxis:

1. Zwingende Vorschalt-Station Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt nach wie vor eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. 2. Wirtschaftlicher Faktor Dieser außergerichtliche Einigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Haftungsträchtige Punkte: Beispiele aus der Praxis

Rz. 73 Betrachten wir einige Beispiele für die Gefahr einer Haftung von Testamentsvollstreckern:mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 6. Bonität

Rz. 53 Einen Kontrapunkt zur starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. In den Berufshaftpflichtversicherungen der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare ist das Risiko der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker – jedenfalls derzeit – mit eingeschlos...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 3. Haftungsbegrenzungsvereinbarungen

Rz. 85 Um die missliebigen Folgen nahezu "endloser" Haftung zu vermeiden, sollten Testamentsvollstrecker nach Möglichkeit sog. Haftungsbegrenzungsvereinbarungen herbeiführen. Gem. § 2220 BGB kann der Erblasser den (künftigen) Testamentsvollstrecker nicht von seiner Haftung befreien. Die Vorschrift ist zwingend; sie erfasst nach h.M. auch Umgehungsgeschäfte. Wie die Haftungsv...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Berufsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 61 Die treuhänderische Tätigkeit, und als eine solche stellt sich die Testamentsvollstreckung dar, gehört gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 39 Abs. 1 Nr. 6 BOStB zum Berufsbild des Steuerberaters. Eine Ausnahme besteht allerdings bei gewerblicher Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die Führung eines Einzelunternehmens oder die Übernahme der vollen persönlichen Haftung b...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Finanzverwaltung

Rz. 71 Für den regelmäßig vorkommenden Fall der Erbschaftsteuer haftet der Testamentsvollstrecker zwar grundsätzlich nicht persönlich. Anderes gilt jedoch, wenn er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die ihm nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG obliegende Pflicht verletzt, für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen und die Steuer deshalb nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Haftungsproblem

Rz. 65 Nach § 2219 BGB haftet der Testamentsvollstrecker, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen in seinem Amt schuldhaft verletzt, den Erben, den Vermächtnisnehmern und ggf. auch dritten Personen für den daraus entstandenen Schaden.[60] Mehrere Testamentsvollstrecker haften ggf. als Gesamtschuldner. Dies ist zwingendes Recht, so dass der Erblasser den Testamentsvollstr...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / c) Modell Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung

Rz. 75 Einen positivrechtlichen Anhaltspunkt liefert die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der InsVV wie auch bei den übrigen Tabellen – anders als bei den DNotV-Empfehlungen und der Groll´schen Tabelle – die Vergütung nicht einfach ablesbar ist, sondern gestaffelt berechnet werd...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Bankkaufleute und Finanzdienstleister

Rz. 34 In der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder ist die Kreditwirtschaft den freien Berufen oftmals um Jahre voraus. Dies zeigt bereits die lange und teilweise unerfreuliche Diskussion um die Einführung des Fachberaters bei den Steuerberatern oder die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht im Bereich der Anwaltschaft. So hat die Kreditwirtschaft die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 86 Jedem Testamentsvollstrecker, insbesondere solchen Personen, die nicht bereits als Berufsträger ausreichend versichert sind, ist die Absicherung des Haftpflichtrisikos durch den Abschluss einer zusätzlichen Vermögensschadenhaftplichtversicherung dringend anzuraten. Solche Versicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für kleine und mit...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgelehnt.[7] Tatsächlich hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage eines Zeithonorars als Kriterium für die Angemessenheitsbestimmung im Rahmen des § 2221 BGB beschäftigt. Für...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Geringe Aussagekraft der Tabellen

Rz. 69 Die substanzielle Vergrößerung der Vermögen in Deutschland, aber auch die – eher nominelle – Wertsteigerung bei Immobilien haben dazu geführt, dass die Nachlässe, die Testamentsvollstrecker zu verwalten haben, immer größer werden. Auch insoweit sind die vorliegenden Tabellen nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die letzte Degressionsstufe beginntmehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Erben und die Vermächtnisnehmer

Rz. 67 Die weitaus überwiegende Anzahl von Haftpflichtprozessen gegen Testamentsvollstrecker wird von den Erben initiiert. Dieser Umstand lässt sich bereits aus der besonderen psychologischen Konfliktsituation heraus erklären:mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Zurückhaltung der Banken und Sparkassen

Rz. 5 Obwohl Banken grundsätzlich einen leichteren Zugang zu potenziellen Abnehmern der Dienstleistung haben als Rechts- und Steuerberater, kann von der befürchteten Dominanz der Kreditinstitute auf dem Testamentsvollstreckungsmarkt auch Jahre nach der BGH-Entscheidung keine Rede sein.[4] Dies dürfte mehrere Gründe haben. Rz. 6 An erster Stelle steht eine strategische Überleg...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.10 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Rz. 56 Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde ebenfalls durch das BilMoG im Jahre 2009 in das HGB eingefügt.[1] Entsprechend des damaligen § 289a HGB, heute § 289f HGB, sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung als einen gesonderten Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen. Alternativ kann diese auch auf d...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 8. Übertragung von Nutzungsrechten

Rz. 119 Die Übertragung von Nutzungsrechten ist im Gegensatz zur Übertragung des Urheberrechts selbst möglich und kann sich sowohl auf einfache als auch auf ausschließliche Nutzungsrechte beziehen ( § 34 UrhG). Grundsätzlich bedarf die Übertragung des Nutzungsrechts allerdings der Zustimmung des Urhebers, der seine Zustimmung auch von Bedingungen abhängig machen kann, wobei a...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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§ 4 Medienrecht / a) Abgrenzung eigener von fremden Inhalten

Rz. 333 Aus den obigen Ausführungen folgt ohne Weiteres, dass die Abgrenzung eigener von fremden Inhalten für den Anbieter von Telemedien von entscheidender Bedeutung ist. Eigene Inhalte sind nicht nur solche, die der Anbieter selbst erstellt, sondern die zwar von Dritten hergestellt wurden, gleichwohl vom Diensteanbieter zu eigen gemacht wurden. Zu den eigenen Inhalten gehö...mehr

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§ 5 Muster / L. Muster: Online-Lizenzvertrag

Rz. 12 Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Online-Lizenzvertrag zwischen _________________________ – im Folgenden "Produzent" genannt – und _________________________ – im Folgenden "Datenbankbetreiber" genannt – über das Recht zur Nutzung des Werkes _________________________– im Folgenden "Werk" genannt – im Rahmen der Datenfernübertragung (Download) § ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / III. Pflichten des Verfassers

Rz. 266 Der Verfasser ist zunächst verpflichtet, dem Verleger das Werk in einem für die Vervielfältigung geeigneten, also druckreifen Zustand abzuliefern, wobei sich dies lediglich auf die äußere Beschaffenheit des Manuskripts, nicht dagegen auf die inhaltliche Qualität des Werkes bezieht.[376] Das Nähere ergibt sich aus der Verkehrssitte, die sich etwa in der Weise konkreti...mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 16 Während im gewerblichen Bereich die Handelsgesellschaftsformen (oHG und KG) und die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und KGaA) zur Verfügung stehen, haben die Künstler als Angehörige der freien Berufe neben der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) auch die Möglichkeit der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft. Schließen sich mehrere Künstler zu ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Datenverarbeitungsverträge

Rz. 245 Aus dem bisher Dargelegten können folgende Typen von Datenverarbeitungsverträgen (DV-Verträgen) hergeleitet werden:[348]mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 17 Demgegenüber ist die Partnerschaft eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe (dazu gehören alle künstlerischen Berufe) zusammenschließen können (§ 1 PartGG). Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners, die Berufsbezeichnungen und den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten (§ 2 PartGG). Die Rechte und Pflichten der Pa...mehr