Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 3 Recht der Werknutzung / 9. Einräumung weiterer Nutzungsrechte

Rz. 122 Nach § 35 UrhG gilt die Zustimmungspflicht des Urhebers auch für die Einräumung "weiterer"[178] Nutzungsrechte, die durch den Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts erfolgen soll. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist (Abs. 1). Die Bestimmungen in § 34 Abs. 1 S. 2, Abs...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Weitere Beteiligung des Urhebers

Rz. 172 Neben dem Anspruch auf angemessene Vergütung steht noch die Regelung über die weitere Beteiligung des Urhebers ( § 32a UrhG), die zunächst den bis zum 30.6.2002 geltenden "Bestsellerparagrafen" (§ 36 UrhG a.F.) ersetzt.[230] Im Unterschied zur entsprechenden früheren Regelung wurde kein grobes Missverhältnis, sondern lediglich zunächst ein auffälliges Missverhältnis z...mehr

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§ 4 Medienrecht / 4. Verhältnis zum geplanten Digital Services Act (DAS)

Rz. 417 Der geplante DSA stimmt nach dem derzeitigen Entwurfstext der EU-Kommission als "Grundgesetz für Online-Dienste" in weiten Teilen mit dem NetzDG überein.[383] Als Verordnung, die die bisherigen Haftungsregeln der Art. 12–15 ECRL (§§ 7 ff. TMG) ersetzt (Art. 71 Abs. 1 DSA-E), werden die Bestimmungen von der Richtlinien-Ebene auf die Verordnungs-Ebene angehoben, gelten...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Konzertbesuchervertrag

Rz. 438 Die Rechte der Konzertbesucher gegenüber dem Konzertveranstalter sollen die besondere Stellung der Veranstalter abrunden. Der Konzertbesuchervertrag ist nach ganz überwiegender Auffassung als Werkvertrag zu sehen.[586] Für den Fall der Absage eines Konzertes kommt es gem. § 633 BGB darauf an, ob der Veranstaltung eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Wenn dies so ist,...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Durchleitung von Informationen

Rz. 341 Die Durchleitung von Informationen ist in § 8 TMG geregelt. Dort werden zwei technische Vorgänge der Durchleitung, und zwar die Übermittlung fremder Informationen (Routing) und die Zugangsvermittlung genannt. Damit entspricht diese Bestimmung grundsätzlich § 5 Abs. 3 TDG a.F.[333] Im Gegensatz zur alten Regelung enthält § 8 Abs. 1 TMG nunmehr eine Beschreibung einzel...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / g) Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

Rz. 183 Da der Zweite Korb nunmehr Verträge über unbekannte Nutzungsarten gemäß § 31a Abs. 1 UrhG zulässt, wurde als finanzielle Kompensation für "die Wiederherstellung der Vertragsfreiheit für die Urheber"[246] ein neuer Vergütungsanspruch in § 32c UrhG geschaffen. Daneben bleiben die Regelungen der §§ 32 und 32a UrhG unberührt. Dieser zusätzliche gesetzliche Vergütungsansp...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Binnenstruktur

Rz. 362 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist als rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung (§ 22 BGB; ebenso wie VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition; dagegen die übrigen Verwertungsgesellschaften als Gesellschaften mit beschränkter Haftung) organisiert. Gem. § 6 der GEMA-Satzung[505] wird unterschieden zwis...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Unbekannte Nutzungsarten

Rz. 89 Bis zum 31.12.2007 galt Folgendes: Neue, bisher unbekannte Nutzungsrechte fielen automatisch dem Urheberrecht, namentlich dem Verwertungsrecht des Urhebers, zu und konnten nicht Gegenstand der Einräumung von Nutzungsrechten sein. § 31 Abs. 4 UrhG erklärte vielmehr die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu für...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Haftung: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht die Haftungsquote nicht

Grundsatz der anteiligen Tilgung: Welche Anforderungen an eine haftungsbegründende grobe Fahrlässigkeit eines Geschäftsführers (GF) zu stellen sind, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Besonderheiten des einzelnen Falles. Wenn die GmbH zum Zeitpunkt der Steuerfälligkeit oder danach nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um sämtliche ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / II. Beschränkung auf den Betrag bei alleiniger Haftung

Rz. 90 In seinem Beschl. v. 15.2.2017 – XII ZB 201/16 [121] hat der BGH erneut betont, dass die Unterhaltspflicht bei anteiliger Haftung auf den Betrag begrenzt ist, den der Unterhaltspflichtige bei alleiniger Unterhaltshaftung auf der Grundlage seines Einkommens zu zahlen hätte. Rz. 91 Praxistipp:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / IV. Haftung für den notwendigen und angemessenen zusätzlichen Bedarf

1. Zumutbarkeitsfragen Rz. 88 Der besondere Bedarf wird über den normalen Unterhalt hinausgehend geltend gemacht, belastet den Unterhaltspflichtigen also zusätzlich. Deshalb muss auch die Zumutbarkeit der zusätzlichen Unterhaltspflicht für den Unterhaltspflichtigen selbst, aber auch für seine Familie (Ehegatten und Kinder) geprüft werden. Daher besteht auch eine Abhängigkeit ...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / C. Einschränkung der Haftung nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB

Rz. 40 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Grundsätzlich ist der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen minderjährigen unverheirateten oder diesen gleichgestellten volljährigen Kindern gesteigert leistungsverpflichtet. § 1603 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Er muss demnac...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 175 Verlangt der Unterhaltsschuldner die Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt aus der Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährigen Kindes, so muss der Berechtigte darlegen und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dazu gehört auch im Abänderungsverfahren eines Elternteils insbesondere der schlüssige Vortrag, welcher Haftungsanteil auf den an...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / F. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 81 Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet (sog. beiderseitige Barunterhaltspflicht), sofern beide Elternteile über Einkommen verfügen.[111] Rz. 82 Praxistipp: Zum schlüssigen Antrag gehört auch die Darlegung, welcher Haftungsanteil auf den in Anspruch genommenen Elternteil entfällt.[112] Rz. 83 Bei anteiliger...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 3. Verteilung der Haftung auf die Eltern

Rz. 52 Für den so ermittelten Bedarf (Regelbedarf und etwaiger Mehrbedarf) müssen die Eltern anteilig aufkommen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die Anteile der Eltern sind dabei unter Vorwegabzug des sogenannten angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln.[71] Weil zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Eltern beim Wechselmodell einen Teil des Unterhalts in Natur decken,[72] find...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Rz. 172 Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete. Dies gilt nicht nur dann, wenn sie während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, sondern auch nach einem Auszug eines Partners. Kann der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Anteil an der Miete nicht mehr...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / III. Leistungsfähigkeit beim Volljährigenunterhalt

Rz. 93 Bei der Berechnung der anteiligen Haftung ergeben sich im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Elternteils einige Spezialfragen. 1. Höherer Selbstbehalt Rz. 94 Gegenüber dem volljährigen Kind kann der in Anspruch genommene Elternteil einen höheren Selbstbehalt beanspruchen (derzeit 1.300 EUR). 2. Berücksichtigung von Ehegattenunterhalt Rz. 95 Wir...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Berechnungsbeispiele

1. Student mit eigenem Haushalt (Werte 2021) Rz. 87 Rechenbeispiel:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Haftungsverteilung zwischen den Eltern beim besonderen Kindesbedarf

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Taktische Überlegungen des Unterhaltspflichtigen

Rz. 176 Wird das unterhaltsberechtigte Kind volljährig, so erhöht sich der ihm nach der Düsseldorfer Tabelle zustehende Betrag. Insgesamt kann es also voraussichtlich einen höheren Gesamtunterhalt beanspruchen. Daher hat der Unterhaltspflichtige – auf den ersten Blick – gar kein Interesse, einen bestehenden Titel abzuändern. Rz. 177 Es lohnt sich aber eine genauere Betrachtun...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Höherer Selbstbehalt

Rz. 94 Gegenüber dem volljährigen Kind kann der in Anspruch genommene Elternteil einen höheren Selbstbehalt beanspruchen (derzeit 1.300 EUR).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Passiva im Verhältnis von Unterhalt und Gesamtschuld

Rz. 75 In der Beratungspraxis ist auch das Verhältnis zum Gesamtschuldnerausgleich zu beachten.[78] Rz. 76 Gem. § 421 BGB haftet jeder Gesamtschuldner nach außen für die gesamte Verbindlichkeit, also für die Rückzahlung des Kapitalbetrages, aber auch für Tilgung und Zinsen. Maßgebend ist jedoch das interne Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn haftet ein Ehega...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 4. Obliegenheit zur Nebentätigkeit beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 34 Die Obliegenheit zur Nebentätigkeit ist bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB relevant (siehe § 18 Rdn 25).mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Hohe wirtschaftliche Bedeutung des Verzugs

Rz. 4 Beim Unterhalt geht es um Forderungen von nicht unbeträchtlicher Höhe, die jeden Monat neu fällig werden. Rückstände können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich durchgesetzt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, führt dies also dazu, dass die komplette monatliche Forderung – u.U. für einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten – nicht mehr g...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Volljähriges Kind im Haushalt eines Elternteils (Werte 2021)

Rz. 88 Rechenbeispiel: Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Einseitige Kündigung bei gemeinsamem Mietvertrag

Rz. 188 Solange eine gemeinschaftliche Haftung für die Miete besteht, kann der Mietvertrag auch nur zusammen gekündigt werden; das Gesetz sieht für den Fall der Trennung jedenfalls keinen außerordentlichen Kündigungsgrund für den Einzelnen vor. Bei einem gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag stellt sich die Frage, unter welchen Umständen ein Ehegatte verpflichtet ist, einer K...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Wohnwert beim Volljährigenunterhalt

Rz. 99 Beim Minderjährigenunterhalt wird der Wohnvorteil (Wohnwert) grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete bemessen (siehe § 18 Rdn 38).[127] Rz. 100 Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob Ausnahmen bei volljährigen Kindern gemacht werden oder die objektive Marktmiete auch beim Unterhalt des volljährigen Kindes anzusetzen ist. Die Ents...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 5. Fiktive Einkünfte eines Elternteils

Rz. 103 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein Elternteil lediglich teilschichtig arbeitet, obwohl er im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten volljährigen Kind zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet wäre. Die Behandlung dieser Fälle ist bislang unbefriedigend gelöst.[132] Rz. 104 OLG Hamm, Beschl. v. 12.3.2012 – 4 UF 232/11 [133] Zitat … bb) Die Mutter...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Student mit eigenem Haushalt (Werte 2021)

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Volljähriges Kind mit Ausbildungsvergütung (Werte 2021)

Rz. 89 Rechenbeispiel: Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Zumutbarkeitsfragen

Rz. 88 Der besondere Bedarf wird über den normalen Unterhalt hinausgehend geltend gemacht, belastet den Unterhaltspflichtigen also zusätzlich. Deshalb muss auch die Zumutbarkeit der zusätzlichen Unterhaltspflicht für den Unterhaltspflichtigen selbst, aber auch für seine Familie (Ehegatten und Kinder) geprüft werden. Daher besteht auch eine Abhängigkeit von der Leistungsfähig...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Doppelverwertungsverbot beachten!

Rz. 107 Sind bestimmte Kosten wie z.B. Tilgungs- und Zinsleistungen bereits im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden, so scheidet eine Berücksichtigung in anderen Rechtsbeziehungen wie z.B. beim Gesamtschuldnerausgleich aus. Umgekehrt kann einer Berücksichtigung beim Unterhalt entgegenstehen, dass die gleiche Position bereits im Rahmen der gesamtschuldnerisch...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Berücksichtigung von Ehegattenunterhalt

Rz. 95 Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile[124] Rz. 96 Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhalt...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Neuer Ehegatte/neuer Partner des unterhaltspflichtigen Elternteils

Rz. 101 Bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils ist zwar der vorrangige Familienunterhaltsanspruch der jetzigen Ehefrau zu berücksichtigen, jedoch werden die jetzigen Lebensverhältnisse in der "neuen" Ehe durch den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes geprägt. Daher ist bei der Bemessung ihres Ehegattenunterhaltes dieser Unterhaltsanspruch des ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Herabsetzungsverlangen gegen einen gerichtlichen Titel

Rz. 279 Solang der Titel nicht abgeändert worden ist, kann weiter vollstreckt werden. Zwar besteht ggf. ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung, der jedoch wirtschaftlich wertlos sein kann. In der anwaltlichen Realität besteht aber das Risiko, dass spätere – begründete – Rückzahlungsansprüche letztlich an der faktischen Mittellosigkeit des Rückzahlungspflichtigen scheitern....mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / J. Auswirkungen der Trennung auf Bürgschaften für den Ehegatten

Rz. 168 Hat ein Ehegatte für den anderen Ehegatten eine Bürgschaft oder ein Schuldanerkenntnis abgegeben, ist ebenfalls die Frage der Wirksamkeit zu stellen und die konkrete Verpflichtung im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten, Lebensgefährten und nahe Angehörige zu überprüfen.[191] Bei der Bürgschaft eines Ehegatten für den anderen Ehepar...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Auswirkungen

Rz. 110 Die sog. privilegierten volljährigen Kinder werden den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Dies bedeutet auch, dass ihnen gegenüber eine verschärfte unterhaltsrechtliche Haftung gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB besteht. Jedoch sind auch gegenüber diesen privilegierten volljährigen Kindern beide Eltern anteilig barunterhaltspflichtig.[143] Dazu siehe oben Rdn 81. Bei ges...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Berufsrechtliche Risiken für den bisher tätigen Anwalt

Rz. 153 Wer bisher die Mutter mit dem minderjährigen Kind anwaltlich vertreten hat, ist gut beraten, das Mandat nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht weiter auszuüben. Denn aus anwaltlicher Sicht stellt sich die Frage der Interessenkollision [204] bei gleichzeitiger Vertretung des Kindes, das Unterhalt gegen den unterhaltspflichtigen Vater geltend macht und der Mu...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / I. Familienunterhalt der Ehegatten

Rz. 2 Der mit seiner Familie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte schuldet den übrigen Familienmitgliedern Familienunterhalt (§§ 1360, 1360 a BGB). Praktische Bedeutung hat der Anspruch auf Familienunterhalt nicht in der Form eines Zahlungsanspruches gegen den anderen Ehegatten. Relevant wird dieser Anspruch aber als "Rechenposition" im Rahmen sog. unterhaltsrechtlich...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Obliegenheit zur Nebentätigkeit

Rz. 25 Die Nebentätigkeitsobliegenheit wird bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB bejaht, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann.[26] Rz. 26 Wird keine Nebentätigkeit ausgeübt, sind im Einzelfall folgende Fragen zu beantworten:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Rz. 105 Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rspr. jedoch auf § 242 BGB stützt. Denn zwischen den Eltern besteht kein Unterhaltsanspruch, der aber Grundlage des Auskunftsanspruc...mehr

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Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Leitsatz 1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. 2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über ...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / I. Sachverständiger

Rz. 7 Regelmäßig wird der Verkehrswert durch einen öffentlich bestellten Gutachter geschätzt, möglich ist jedoch auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses.[5] Rz. 8 Für die Richtigkeit des Wertgutachtens, das der Verkehrswertfestsetzung zugrunde gelegt wird, kann der Ersteher jedoch nicht gegen den Gutachterausschuss aus Amtspflichtverletzung vorgehen.[6] Die Festsetzu...mehr