Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.1 Begrenzung der übergegangenen Schadenersatzansprüche

Rz. 9 Mit Wirkung zum 23.7.2015 hat der Gesetzgeber anstelle einer erneuten Zuschlagsregelung einen anderen Weg eingeschlagen und mit der Einfügung des Abs. 5 die nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadenersatzansprüche der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen/freiberuflichen Entbindungspflegern auf solche Schädenfälle begrenzt, in denen die frei...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.2 Weitere Rechtsänderungen

Rz. 3a Die Änderung des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf zum Teil geäußerte Unsicherheiten, ob sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen nur auf die von Hebammen geleiteten Einrichtungen oder generell auf die Hebammenhilfe beziehen, und stellt endgültig klar, dass die Vertragspartner nach Abs. 1 sowohl die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen als auch di...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4.2 Ergänzungsvertrag für von Hebammen geleitete Einrichtungen

Rz. 10 Mit der Formulierung in Abs. 1 ist die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen für ambulante Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser/Hebammenpraxen) Betriebskostenpauschalen zahlen dürfen. Einzelne Krankenkassen hatten schon vorher aus Wirtschaftlichkeitsgründen Pauschbeträge mit einzelnen Geburtshäusern vereinbart, was ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermessensausübung bei Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers bei Lohnsteuer

Leitsatz Grundlage für eine ordnungsgemäße Ermessensausübung ist, dass die Finanzbehörde die ermessensrelevanten Umstände zutreffend ermittelt hat. Geht sie von falschen Tatsachen aus oder hat sie ermessensrelevante Gesichtspunkte, obwohl das möglich war, nicht festgestellt, liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor. Sachverhalt Aufgrund einer Fahndungsprüfung bei der Klägerin – ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Qualitätsmanagement bedeutet, mittels eines Managementsystems sicherzustellen, dass die erwarteten und definierten bzw. vereinbarten Merkmale (Anforderungen) an die Beschaffenheit der Leistungen des Unternehmens (Produkte und Dienstleistungen) effektiv und effizient erfüllt werden. Ein Managementsystem wird in den Normen definiert als "Satz zusammenhängender oder sic...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesamtschuldnerische Haftung?

1 Leitsatz Sieht die Gebührensatzung einer Gemeinde für Gebührenschulden eine gesamtschuldnerische Haftung von Miteigentümern vor, besteht keine Verpflichtung des Satzungsgebers, Wohnungseigentümer von dieser Regelung auszunehmen und für sie eine lediglich persönliche Haftung zu begründen. 2 Normenkette § 27 Abs. 1, 2 ESA; § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K ...mehr

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zfs 12/2021, Haftung für Schäden durch einen hochgeschleuderten Stein bei Mäharbeiten

StVG § 7 Abs. 1, BGB § 823 Abs. 1, ZPO § 286 Abs. 1 Leitsatz 1. Bei Mäharbeiten sind grundsätzlich die notwendigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden durch hochgeschleuderte Steine zu vermeiden.2. Der Führer eines Aufsitzrasenmähers, der im Abstand von nur 2 bis 3 Metern an einem auf einem Warteplatz stehenden Bus vorbeifahren will, muss daher den dort anwesenden Bu...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 5. Haftung nach Tod eines Elternteils

Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB erfüllt der Elternteil eines minderjährigen unverheirateten Kindes, bei dem dieses lebt, seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Die Vorschrift stellt klar, dass diese Betreuungsleistungen und die Barleistungen des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 7 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen. Allerdings hat das FA auch die Möglichkeit, einen Nachforderungsbescheid zu erlassen; FG Sa v 01.12.2010, 1 V 1321/10,...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 1 Leitsatz

Sieht die Gebührensatzung einer Gemeinde für Gebührenschulden eine gesamtschuldnerische Haftung von Miteigentümern vor, besteht keine Verpflichtung des Satzungsgebers, Wohnungseigentümer von dieser Regelung auszunehmen und für sie eine lediglich persönliche Haftung zu begründen.mehr

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zfs 12/2021, Haftung für Sc... / 2 Anmerkung:

Beschädigungen durch aufgewirbelte Steine sind bei Mäharbeiten so selten nicht. Der erste Blick in diesen Fällen geht zu § 7 Abs. 1 StVG und der Frage, ob sich der Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ereignet hat. Aufsitzrasenmäher gelten als Kraftfahrzeuge, da sie durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (Rolfs/Binz, MüKo-StVR, § 1 PfVer...mehr

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zfs 12/2021, Haftung für Sc... / Leitsatz

1. Bei Mäharbeiten sind grundsätzlich die notwendigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden durch hochgeschleuderte Steine zu vermeiden.2. Der Führer eines Aufsitzrasenmähers, der im Abstand von nur 2 bis 3 Metern an einem auf einem Warteplatz stehenden Bus vorbeifahren will, muss daher den dort anwesenden Busfahrer kurz darauf hinzuweisen, dass er beabsichtigt, in e...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 4 Die Entscheidung

Der Normenkontrollantrag hat keinen Erfolg! Die Gemeinde sei nicht gehalten, Wohnungseigentümer von der in § 27 ESA vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung auszunehmen und für sie – lediglich – eine Haftung für die auf das jeweilige Wohnungseigentum entfallende Gebührenschuld zu begründen. Das Kommunalabgabengesetz – KAG – enthalte für diesen Fragenkreis keine spezielle V...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 6 Entscheidung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 2.8.2021, 6 C 11564/20mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 2 Normenkette

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich im Wege eines Normenkontrollantrags gegen § 27 einer Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (ESA). Danach haftet für die Abwasserbeseitigung jeder Miteigentümer des Grundstücks als Gesamtschuldner. K meint, die Wohnungseigentümer seien keine normalen Miteigentümer und wendet sich daher gegen die Anordn...mehr

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zfs 12/2021, Haftung für Sc... / 1 Aus den Gründen:

II. [3] 1. Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 5.829,18 gemäß den §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB zu. [4] Der Bus der Klägerin ist im Streitfall durch einen vom Mäher der Beklagten heraufgeschleuderten Stein beschädigt worden. Dies steht aufgrund der erstinstanzlichen Beweisaufnahme zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters (§§ 525 ...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Überprüfung der Satzung einer Gemeinde. Dies ist auf 3 Wegen möglich. Ein Weg ist ein Antrag zur Entscheidung über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt (abstraktes Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). Den Antrag kann jede natürliche oder jur...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes geregelt werden. 2Ist der Sch...mehr

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zfs 12/2021, Rechtskrafters... / 2 Aus den Gründen:

[7] Die Klage ist wegen der Bindungswirkung des rechtskräftigen klageabweisenden Urteils des AG F/O gemäß § 124 Abs. 1 VVG zugunsten der Beklagten unzulässig. [8] 1. Die Bekl. ist in persönlicher Hinsicht von der Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 VVG erfasst. Nach dieser Vorschrift wirkt ein rechtskräftiges Urteil, durch das festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspr...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / V. Praktische Erfahrungen mit der Feststellungsklage

Der Verfasser ist seit mehr als 30 Jahren anwaltlich tätig. Die Vorgehensweise in der forensischen Haftpflichtschadenregulierung war zunächst dadurch bestimmt, dass im Rahmen einer Leistungsklage die üblichen Schadenpositionen, Entgeltschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, sowie ein Schmerzensgeld kumulativ geltend gemacht wurden. Diese vormalige Vorgehens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / IV. Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Stirbt der behinderte Hilfeempfänger, kann der Sozialleistungsträger nach § 102 SGB XII von dessen Erben Kostenersatz für die erbrachten Leistungen verlangen. Die Erbenhaftung umfasst grds. alle Sozialleistungen mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 102 Abs. 5 SGB XII i.V.m. §§ 41 ff. SGB XII. Nicht mehr Bestandteil des SGB XII und damit auch n...mehr

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zfs 12/2021, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens sind die Erfolgsaussichten anhand des vorgetragenen Sachverhaltes und der angebotenen Beweise lediglich im Wege einer summarischen Prüfung zu beurteilen, die sich sowohl auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Seite, d.h. die Frage der Beweisbarkeit, erstreckt. Dabei ist – was die tatsächliche Ebene betrifft – auch eine Bew...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Juristische Person als Schuldner

Rn 5 Für eine insolvente juristische Person (Kapitalgesellschaften) enthält die InsO keine Regelung, ob es einer Fortführungserklärung der Gesellschafter bedarf. Die Frage ist streitig.[8] Sie ist mit der Begründung zu verneinen, dass die Gesellschafter – von Ausnahmen der sog. Durchgriffshaftung[9] abgesehen – keiner eigenen Haftung unterliegen. Der von der Gegenmeinung ang...mehr

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Verkehrssicherungspflicht: ... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das Gericht anders! K könne seinen Anspruch nicht auf § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB stützen. Denn diese Regelung sei im Verhältnis unter Mietern schon nicht anwendbar. In Ermangelung einer vertraglichen Beziehung des V zum B komme für eine Haftung auf Schadensersatz daher allein ein verschuldensabhängiger Anspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB in Betracht. Ein solcher sei aber a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Erklärung der Bereitschaft zur Fortführung des Unternehmens (§ 230 Abs. 1)

Rn 2 Bei einer planmäßig vorgesehenen Fortführung des Unternehmens muss vorher geklärt werden, ob überhaupt die Bereitschaft der geschäftsführenden Personen besteht, die persönliche Haftung für die Fortführung zu übernehmen.[1] § 230 Abs. 1 ordnet daher an, dass in einem solchen Fall eine entsprechende Erklärung beizufügen ist. Sie hat sich auf die Unternehmensfortführung "a...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / A. Einführung

Rechtsanwälte[1] in der Personenschadenregulierung sehen sich regelmäßig der Situation ausgesetzt, dass sie für ihre geschädigten Mandanten Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen haben, deren Höhe sich zunächst nicht bestimmen lässt. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass der Versicherer auf Anforderung Vorschussleistungen erbringt, die mitunter sogar den geforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reihenfolge der Verlustverrechungsvolumina (§ 3a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 In einem zweiten Schritt sind zur Vermeidung einer Doppelbegünstigung, die in § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–13 EStG aufgeführten Verlustverrechnungsmöglichkeiten bis zur Höhe des geminderten Sanierungsertrags sequenziell zu verrechnen, wobei der Untergang auf den geminderten Sanierungsertrag begrenzt ist. Die Reihenfolge ergibt sich unmittelbar aus de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Durch die Vorschrift des § 45a EStG werden in Ergänzung der §§ 44, 44a EStG die Anmeldung und die Bescheinigung der KapSt verfahrenstechnisch geregelt (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357/1361). Abs 1 trifft Bestimmungen zur Anmeldung der KapSt. Abs 2 sieht vor, dass dem Gläubiger der KapErtr auf Verlangen eine Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt ...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben Problemen des Nachbargesetzes in Baden-Württemberg, die hier nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Frage, welchen Einfluss das Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 auf bereits laufende Störungsbeseitigungsprozesse hatte. Bis Ende November 2020 war es nämlich kein Problem, dass ein Wohnungseigentümer gegen Dritte (auch) wegen einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Änderungsmöglichkeiten (die änderbaren Ziele)

Rn 8 Der Plan kann im Ergebnis dazu führen, dass die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger (§ 223), die Befriedigung der Insolvenzgläubiger ohne gruppeninterne Drittsicherheiten (§§ 224, 225), die Rechte der Anteilsinhaber (§§ 217 Satz 2, 225a), die Art und Weise der Verwertung der Insolvenzmasse, die Verteilung der Insolvenzmasse an die Beteiligten, die Verfahrensab...mehr

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zfs 12/2021, Allgemeine Kos... / 1 Aus den Gründen:

[23] Eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 EUR ist im OLG-Bezirk Celle üblich und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. bereits Senat, Urt. v. 9.9.2004 – 14 U 32/04). Der Senat sieht keine Veranlassung, die allgemeine Kostenpauschale abzuändern; weder ist eine Erhöhung noch eine Herabsetzung angemessen. [24] Es trifft zwar zu, worauf die Beklagten in erste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsrec...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Definition der Fondsetablierungskosten (§ 6e Abs 2 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die gesetzliche Definition der Fondsetablierungskosten enthält § 6e Abs 2 EStG. Dabei erfolgt diese in enger Anlehnung an den sog Bauherren- und Fondserlass v 20.10.2003 (BStBl I 2003, 546). Nach dieser Regelung gehören zu diesen neben den AK iSv § 255 HGB alle auf Grund des vorformulierten Vertragswerts an den Anbieter geleisteten Aufwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufbau und Inhalt der Regelung

Rn. 13 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des § 6e EStG umfasst 5 Absätze. Rn. 14 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 6e Abs 1 EStG legt fest, dass die Fondsetablierungskosten zu den AK der WG gehören, welche ein StPfl gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk (also über einen "Fonds") anschafft. Rechtsfolge ist, da...mehr

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Verwaltungsakt / 2. Form des Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.[1] Grundsätzlich ergehen Verwaltungsakte schriftlich oder elektronisch. Eine Stundung beispielsweise kann auch mündlich ausgesprochen oder abgelehnt werden. In der Praxis werden Stundungsbescheide oder Ablehnungen von Stundungsanträgen jedoch aus Beweisgründen grundsätzlich sch...mehr

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Verwaltungsakt / 3. Inhalt des Verwaltungsakts

Grundsätzlich muss ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein.[1] Das bedeutet, dass der Adressat des Verwaltungsaktes erkennen muss, was durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll bzw. gefordert wird. Konkretere Angaben zum Inhalt eines Verwaltungsaktes in der Steuerverwaltung sind den spezielleren Vorschriften zum Inhalt von Steuerbescheiden zu entnehmen.[2] Nach § 15...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / IV. Haftung des Vorstands

Rz. 23 Die Haftung des Vorstands[19] im Bereich der Vermögensverwaltung richtet sich nach dem Sorgfaltsmaßstab des § 84a Abs. 2 S. 1 BGB n.F. Es gilt also auch hier, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers anzuwenden. Die Entscheidungsorgane haben "bei der Anlage von Stiftungsvermögens einen weiten Ermessensspielraum", wie der Gesetzgeber zu Recht betont. Dieser wir...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / IV. Verweisungen auf das Vereinsrecht

Rz. 16 Ganz ohne Verweisungen auf das Vereinsrecht kommt schließlich auch das neue Stiftungsrecht nicht aus, vermutlich um den ohnehin schon umfangreichen Gesetzestext nicht zusätzlich zu überlasten. Nach § 84 Abs. 5 BGB n.F. finden die § 30 BGB (Besondere Vertreter), § 31 BGB (Haftung für Organe), und § 42 Abs. 2 BGB (Insolvenzantragspflicht) weiterhin entsprechende Anwendu...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 4 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84a BGB-neu (Rechte und Pflichten der Organmitglieder) § 84a BGB-neu regelt das Innenverhältnis zwischen der Stiftung und dem Mitglied eines Stiftungsorgans. Die Vorschrift ersetzt hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands den bisherigen § 86 Satz 1 BGB, der die vereinsrechtliche Vorschrift des § 27 Absatz 3 BGB für anwendbar erklär...mehr

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Teilrechtswidrigkeit, Teilbegünstigung, Teilrücknahme

Rz. 22 Es ist möglich, dass ein Teil eines Verwaltungsakts belastend und ein anderer Teil begünstigend oder dass ein Teil rechtswidrig und ein anderer Teil rechtmäßig ist. Sofern es sich jeweils um selbstständige, voneinander abgegrenzte Entscheidungen handelt, ist jeder Teil so zu behandeln, als sei er ein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Ob es sich um mehrere selbstständ...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

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