Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / b) Berufsrecht

Rz. 394 Berufsrechtlich begrenzt § 59a Abs. 1 und 2 BRAO die Zulässigkeit einer Sozietät auf die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der dort genannten Berufsgruppen (zur internationalen Sozietät vgl. Rdn 419 ff.). Allerdings bestehen – wie bei der Partnerschaft (vgl. Rdn 430) – verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen.[874] Die angespro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Gefälligkeit

Rz. 28 In engem Zusammenhang mit den Voraussetzungen für einen stillschweigenden Abschluss eines Anwaltsvertrages steht die Abgrenzung einer vertraglichen Vereinbarung von einer sog. Gefälligkeit, bei der ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille fehlt.[71] Allgemein wird eine außerrechtliche Gefälligkeit eines Rechtsberaters in rechtlich relevanten Angelegenheiten die Ausnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunftsvertrag als Rechtsgrundlage

Rz. 5 Die Rechtsprechung stützt die Auskunftshaftung – in Ausfüllung des Vorbehalts des § 675 Abs. 2 BGB – i.d.R. auf ein "Vertragsverhältnis" zwischen Geber und Empfänger der Auskunft. Rz. 6 Das RG hatte zuletzt für die Auskunftshaftung nicht mehr darauf abgestellt, ob Geber und Empfänger der Auskunft Vertragsbeziehungen herstellen wollten, sondern hatte es genügen lassen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Anwaltliche Vertragspflichten überzogen?

Rz. 139 Es ist verständlich, dass v.a. Rechtsanwälte, ihre Haftpflichtversicherer und ihnen nahestehende Autoren zuweilen insb. die Anforderungen der Rechtsprechung an die anwaltlichen Vertragspflichten als überzogen bewerten. Rechtsanwälte nutzen ihr weitgehendes Beratungsmonopol auf vielfältigen Rechtsgebieten; die damit verbundene Arbeitslast und der ständige Zeit-, Konku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung

Rz. 150 Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung ergeben sich aus deren Zweck, den regelmäßig rechtsunkundigen Auftraggeber in die Lage zu versetzen, in Kenntnis und nach Abwägung aller wesentlichen Umstände eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er unter Wahrung seiner Interessen zu einer angemessenen Risikoverteilung beitragen soll, indem er einen etwaigen künftigen Scha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Treuhandvertrag / V. Treuhand eines Anwaltsnotars

Rz. 42 Ein Anwaltsnotar kann eine Treuhandtätigkeit übernehmen und ausführen entweder als Rechtsanwalt im Rahmen eines privatrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 Abs. 1 BGB) oder als Notar, der eine selbstständige, öffentlichrechtliche "Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender Rechtspflege" ausübt (§§ 23, 24 Abs. 1, 2 BNotO). Die Berechnung und Beitr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / g) Zustimmungserklärung des Auftraggebers

Rz. 532 § 52 Abs. 2 Satz 3 BRAO enthält für die Zustimmungserklärung des Auftraggebers zu einer Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder der Sozietät eine besondere Formvorschrift. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die Zustimmungserklärung des A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Treuhandvertrag / 1. Inhalt und Umfang der Pflicht

Rz. 44 Inhalt und Umfang der hauptsächlichen Pflicht des Treuhänders, das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen (§§ 662, 675 Abs. 1 BGB), richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Treuhandvereinbarung; ein typischer Treuhandvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Im Allgemeinen hat der Treuhänder Vermögensinteressen des Treugebers und/oder eines n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / f) Mitverschulden

Rz. 47 Die Voraussetzungen des – von Amts wegen zu prüfenden[182] – Einwands des schadensursächlichen Mitverschuldens (§ 254 BGB) sind vom Schädiger zu beweisen [183] (vgl. § 6 Rdn 34). Da der Dritte aus dem fremden Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. kein weiter gehendes Recht hat als der Vertragspartner des Gutachters,[184] muss sich der Dritte – neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 358 Die Verschwiegenheitspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag.[1339] Berufsrechtlich enthält § 43a Abs. 2 BRAO ( § 2 BORA ; § 57 Abs. 1 StBerG ; § 62 StBerG ; § 43 Abs. 1 WPO) eine gesetzliche Regelung.[1340] Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit bezieht sich danach auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Eine Ausnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeine Verjährung

Rz. 4 Sofern keine besondere Verjährungsregelung anzuwenden ist (vgl. Rdn 65), unterliegt jeder Schadensersatzanspruch (§§ 280 ff. BGB; vgl. § 3 Rdn 4 ff.) der Verjährung gem. § 199 BGB, gleichgültig, ob er auf einem Vertrag (§ 311 Abs. 1 BGB), einem rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2, 3 BGB) oder einem gesetzlichen – auch delik...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Berufsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 423 Nach § 59a Abs. 2 Nr. 1 BRAO dürfen sich Rechtsanwälte mit ausländischen Anwälten [982] zu einer Sozietät zusammenschließen.[983] Vorausgesetzt wird, dass die ausländischen Anwälte "Angehörige von Rechtsanwaltsberufen aus Staaten, die nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder gem. § 206 BRAO [984] berechtigt sind, sich im Geltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Zuständiges Gericht

Rz. 212 Grds. muss eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.[866] Der Beklagte braucht sich grds. auf eine Klage vor einem unzuständigen Gericht nicht einzulassen, sondern kann dessen Unzuständigkeit rügen (§ 39 ZPO, Art. 28 EuGVVO n.F.), und zwar rechtzeitig (§ 282 Abs. 3 ZPO). Dem Prozessbevollmächtigten eines Beklagten kann vorgeworfen werden, dass er die feh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Auskunftsvertrag / 1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden

Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde (§ 249 BGB).[140] Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / II. Objektiver Sorgfaltsmaßstab

Rz. 5 Nach einer in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung ist bei der rechtlichen Wertung, ob ein Pflichtenverstoß vorliegt, von einem Höchstmaß an objektiv möglicher Sorgfalt auszugehen.[1] Diese Anforderungen seien dann i.R.d. Verschuldensprüfung auf die von einem gewissenhaften Durchschnittsanwalt zu fordernde Sorgfalt herabzusetzen. Nur so gelange man zu einer n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (a) Abrede mit dem Schuldner

Rz. 165 Bevor der Rechtsanwalt Maßnahmen einleitet, um die Verjährung durch Klageerhebung oder eine gleichgestellte Maßnahme zu hemmen, kann er versuchen, mit der Gegenseite eine Vereinbarung zu treffen, wonach diese vor dem Ablauf der Verjährungsfrist darauf verzichtet, sich für einen bestimmten Zeitraum auf die Einrede der Verjährung zu berufen (sog. pactum de non petendo;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Aufgrund Vertrages oder Zusage

Rz. 60 § 4 Nr. 2 AVB dient nur der Klarstellung, denn andere als gesetzliche Haftpflichtansprüche sind von vornherein nicht gedeckt, § 1 Abs. 1 Nr. 1 AVB. Fraglich ist, ob der Ausschluss auch auf die vertraglich vereinbarte Verlängerung von Verjährungsfristen zutrifft.[143] Die Frage ist für Anwälte dann von Bedeutung, wenn sie mit einem Mandanten über den Ersatz etwaiger Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Rechtsgestaltende Tätigkeit

Rz. 323 Vielfach werden Rechtsanwälte beauftragt, einen Vertrag, Allgemeine (Vertrags-) Geschäftsbedingungen, ein Testament o.Ä. zu entwerfen. Haftungsrechtlich gleich zu behandeln ist der Entwurf einer rechtsgeschäftsähnlichen Erklärung, z.B. einer Fristsetzung, einer Mahnung, einer Kündigung oder eines Rücktritts. Daneben kann ein Rechtsanwalt beauftragt sein, einen vorgele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / (a) Richterliche Prüfung

Rz. 130 Die richterliche Prüfung gem. § 307 BGB hat grds. auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen[364] und den gesamten Vertragsinhalt einschließlich der Individualvereinbarungen zu berücksichtigen.[365] Rz. 131 Prüfungsmaßstab ist eine generalisierende, überindividuelle, typisierende Betrachtung, bei der die Interessen des Verwenders (z.B. eines R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VI. Inhalt des Schadensersatzanspruchs

Rz. 141 Der Mandant hat Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als hätte der Anwalt sich pflichtgemäß verhalten (§ 249 Abs. 1 BGB).[320] Zu fragen ist, wie sich das Vermögen des Geschädigten im Vergleich zum tatsächlichen Ablauf entwickelt hätte. Die tatsächliche Vermögenslage muss also derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beraters er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 456 Die Zulässigkeit einer GmbH als Rechtsform für die berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten war im Schrifttum lange umstritten.[1044] Die überwiegende Anzahl der Autoren bejahte deren Zulässigkeit.[1045] Höchstrichterlich wurde die Zulässigkeit einer Zahnarzt-GmbH anerkannt,[1046] vom BayObLG auch die Zulässigkeit einer Anwalts-GmbH.[1047] Nach wie vor erfreut si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / h) EG-Verbraucherschutz-Richtlinie

Rz. 516 Die Richtlinie des Rates 93/13/EWG v. 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen[1160] ist auf Rechtsberatungsverträge mit Verbrauchern[1161] anwendbar.[1162] Damit muss sich auch § 52 BRAO am Maßstab der Richtlinie messen lassen, aber nur, wenn die Norm in deren Anwendungsbereich fällt. Art. 1 Abs. 2 unterwirft jedoch Vertragsklauseln, die auf bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / E. Leitfaden zur Feststellung von Kausalität, Zurechenbarkeit und Schaden

Rz. 150 Eine Pflichtverletzung des Anwalts begründet nur dann einen Ersatzanspruch, wenn – kumulativ –mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 9. Sonderfall: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Rz. 407 Für diese Spezialmaterie ist am BGH der X. Zivilsenat zuständig, der hierzu eine von den allgemeinen Grundsätzen der Anwaltshaftung fundamental abweichende wettbewerbsrechtliche Sonderrechtsprechung entwickelt hat, die auf andere Gebiete der Anwaltshaftung keinesfalls übertragbar ist. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der bei einer Schutzrechtsverwarnung von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / IV. Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 81 Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens erfordert nicht die Prüfung, wie die Vermögenslage des Betroffenen wäre, wenn der Anwalt die Pflichtverletzung nicht begangen hätte.[157] Vielmehr umschreibt der Begriff Fälle, in denen der Schuldner geltend macht, der durch sein rechtswidriges Verhalten tatsächlich verursachte Schaden wäre auch dann eingetreten, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Rechtsfolgen wirksamer Unterbevollmächtigung

Rz. 294 Wenn die Voraussetzungen einer Unterbevollmächtigung vorliegen, kommt auch ein Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt (Unterbevollmächtigten), der von dem anwaltlichen Hauptbevollmächtigten im Namen des Mandanten eingeschaltet worden ist, zustande. Der Hauptbevollmächtigte und der Unterbevollmächtigte haben in diesem Fall miteinander keinen Vertrag gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grenzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 66 Eine Gesamtbetrachtung vermittelt den Eindruck, dass die Rechtsprechung in ihrem Bestreben, mit einem Schutz Dritter aus fremdem Vertrag den unzureichenden deliktsrechtlichen Vermögensschutz zu verbessern, an ihre Grenzen stößt (vgl. § 8 Rdn 6, 10 ff.). Das ursprüngliche Ausnahmeinstitut ist zu einer selbstständigen Vertragsart und zum Schwerpunkt der vertraglichen Dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Vorwärtsversicherung

Rz. 96 Vom Beginn und Ende des zeitlichen Geltungsbereichs hängt die Frage der Leistungspflicht des Versicherers ab. Da der Verstoß (Kausalereignis) der Versicherungsfall ist (§ 5 I AVB), ist der Versicherer leistungspflichtig, wenn der Anwalt während der versicherten Zeit gegen seine Rechtspflichten verstößt.[242] Sein Versicherungsschutz liegt kongruent zu seiner Berufsaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / b) Eigenhaftung des Vertreters

Rz. 321 Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des beauftragten Rechtanwalts scheidet eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig aus.[752] Rz. 322 Der bestellte Vertreter haftet hingegen nach allgemeinen Grundsätzen, wenn er einen eigenen Anwaltsvertrag mit dem Auftraggeber des Vertretenen abgeschlossen hat oder wenn er in den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kausalität und Zurechnung

Rz. 341 Werden für den Auftraggeber mehrere Rechtsanwälte in derselben Sache tätig, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts für einen entstandenen Schaden ursächlich und dem Rechtsanwalt zurechenbar ist, wenn der Mandant oder ein anderer vom Mandanten eingeschalteter Rechtsanwalt in den Geschehensablauf eingreift (vgl. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anspruchsgrundlagen / C. Werkverträge

Rz. 37 Ein Anwalts- oder Steuerberatungsvertrag ist ausnahmsweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB), wenn er einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg betrifft (§ 631 Abs. 2 BGB), etwa auf die Erstellung eines Gutachtens[38] oder eines Vertragsentwurfs[39] gerichtet ist. Verpflichtet sich der Steuerberater...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / bb) Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des geschützten Dritten

Rz. 44 Leitet ein Dritter aus einem Gutachtenvertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten einen Schadensersatzanspruch gegen den Gutachter ab (§ 634 Nr. 4 i.V.m. §§ 280, 281, 283, 636 BGB), setzt ein solcher Anspruch voraus, dass der Gutachter die Verletzung seiner Vertragspflicht zur Herstellung eines mangelfreien Gutachtens (§§ 631, 633 BGB) zu vertreten (§§ 276 bis 278 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Vertragsparteien

Rz. 66 Herkömmlich wird ein Rechtsanwalt für "seinen" Mandanten tätig. Der Anwaltsdienstvertrag kommt dabei mit dem Kanzleiinhaber zustande, wenn für ihn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Assessor das Mandat übernimmt.[198] An der Bearbeitung eines Mandats können aber auch mehrere Rechtsanwälte auf der Grundlage eines einzigen oder mehrerer Anwaltsverträge beteiligt se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht / I. Umfang der Haftung

Rz. 52 Grundsätzlich gilt, dass die Haftung des Erben unbeschränkt , d.h. nicht allein auf den Umfang der Erbschaft bezogen ist. Der Erbe haftet also nicht nur mit der Erbschaft, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Handels- und Gesellsch... / VI. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 42 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die wohl bekannteste Kapitalgesellschaft. Ihr bestimmendes Merkmal ist das Stammkapital , durch das eine Haftung der Gesellschaft für von ihr eingegangene Verbindlichkeiten gewährleistet werden soll. Eine GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Hat eine GmbH nur einen Gesellschafter, spric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / III. Haftung für eigenes Verschulden

Rz. 48 Der Schuldner haftet bei Erfüllung seiner Schuld für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt ist noch der Schuldner eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, § 276 Abs. 1 BGB. Unter Vorsatz versteht man dabei, dass der Schuldner die von ihm zu erbringende Leistung absichtlich unmöglich macht. Fahrlässigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / IV. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 127 Die Erben haften gem. § 2058 BGB für Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Jeder Miterbe haftet also für die gesamte Forderung und nicht nur für denjenigen Teil, der seiner Erbquote entspricht. Auch nach der Teilung des Nachlasses bleibt es grundsätzlich bei der gesamtschuldnerischen Haftung der Miterben.[103] Rz. 128 Im Übrigen unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Haftung der Erben

Rz. 89 Nach dem Anfallprinzip fällt die Erbschaft mit dem Tode des Erblassers dem Erben und Vermächtnisnehmer kraft Gesetzes zu (Art. 599 Abs. 1 und 3 ZGB). Die Haftung der Erben für die gesamten Erbschaftsschulden und Vermächtnisse ist grundsätzlich solidarisch, persönlich und unbeschränkt. Ist ein bestimmter Erbe mit einem Vermächtnis beschwert, haftet nur dieser dafür. Ge...mehr