Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Besonderheiten des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Rz. 32 Demgegenüber geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S....mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 85 Der Frage der Möglichkeit einer sogenannten Fremdverwaltung (Dauervollstreckung) von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch einen Testamentsvollstrecker kommt in der Praxis große Bedeutung zu. So kann damit beispielsweise erreicht werden, dass der Betrieb oder das Unternehmen des Erblassers für den späteren Nachfolger erhalten bleibt, falls dieser zum Zeitpunkt des...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Die Regelungen des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes

Rz. 376 Die Minderjährigenhaftung regelt das Gesetz mit zwei Möglichkeiten für den volljährig gewordenen Minderjährigen: a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB Rz. 377 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkei...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Die Verschweigungseinrede

Rz. 229 Nachlassgläubiger, die ihre Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend machen, stehen einem im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Gläubiger gleich (§ 1974 Abs. 1 S. 1 BGB). Auch ihnen gegenüber kann der Erbe seine Haftung auf den noch vorhandenen Nachlassüberschuss beschränken (sog. "Verschweigungseinrede"). Allerdings werden dingli...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 13. Insolvenzplan

Rz. 184 Der Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) soll die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung sowie die Haftung des Schuldners nach Verfahrensbeendigung (§ 217 InsO) regeln. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Insolvenzplan der Bestätigung durch das Insolvenzgericht (§ 248 InsO). Mit Rech...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 19. Haftungsumfang

Rz. 178 Der Erbschaftsbesitzer hat auch die aus den Nachlassgegenständen gezogenen Nutzungen herauszugeben, kann aber seinerseits Ersatz seiner Verwendungen verlangen (§§ 2020, 2022 BGB). Ist die Herausgabe nicht möglich, so haftet er auf Wertersatz (§§ 2021, 818 Abs. 2 BGB), soweit er bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Ist der Erbschaftsbesitzer bösgläubig oder ist Rechtshä...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 380 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 383 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[284] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen si...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Wohngeldschulden

Rz. 44 Soweit Wohngeld, das die Wohnungseigentümer gem. § 16 Abs. 2 WEG zu entrichten haben, vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld und reine Nachlassverbindlichkeit. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind demgegenüber jedenfalls auch Eigenverbindlichkeiten des Erben, ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Überblick

Rz. 125 Zwei förmliche Verfahren stellt das Gesetz zur Verfügung: (siehe hierzu Rdn 132 ff., Rdn 162 ff.). Rz. 126 Darüber hinaus ist in zwei Fällen eine Haftungsbeschränkung auch ohne die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zulässig, indem das Gesetz ausnahmsweise ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 145 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 393 Nachlassinsolvenz ist nach der Teilung noch möglich (§ 316 Abs. 2 InsO). Im Prozess muss sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Urteil gemäß § 780 ZPO vorbehalten lassen, wenn er die Haftungsbeschränkung noch geltend machen will. Wichtiger Hinweis: Eine Nachlassverwaltung kann nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 2062 Hs. 2 BGB nach Durchführung...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 13. Betreuungskosten

Rz. 58 Nach dem Tod des Betreuten bestimmt das Betreuungsgericht nach § 168 FamFG, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt Zahlungen aus dem Nachlass zu leisten sind, wenn zu Lebzeiten des Betreuten Vergütungsbeträge aus der Staatskasse beglichen wurden. Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen gem. § 1836e Abs. 1 S. 1, § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB dessen...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / A. Allgemeines

Rz. 1 Selten, aber von erheblicher Bedeutung ist das Mandat, bei dem sich vor Eintritt des Nacherbfalls der Vor- bzw. Nacherbe Rat einholt. Oftmals weiß der Nacherbe gar nicht, welche Rechte ihm zustehen und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, dass er einmal unbeschränkter Erbe werden wird. Die Probleme zwischen Vor- und Nacherben sind in der Praxis mannigfaltig. Das begin...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Nachlasserbenschulden bis zur Abschichtung

Rz. 510 Nachlasserbenschulden werden durch Rechtshandlungen der Miterben, insbesondere durch Rechtsgeschäfte im Rahmen von Verwaltungsmaßnahmen (§ 2038 BGB), begründet. Weil sie sich auf den Nachlass beziehen, sind es Nachlassverbindlichkeiten. Aber sie sind gleichzeitig auch Eigenverbindlichkeiten jedes Miterben, denn sie wurden in aller Regel rechtsgeschäftlich begründet; ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Benachrichtigungspflicht

Rz. 195 Zunächst hat der Testamentsvollstrecker unaufgefordert den Erben über die den verwalteten Nachlass betreffenden Geschäfte zu informieren, bevor er diese abschließt.[220] Der konkrete Inhalt der Auskunft richtet sich nach dem Einzelfall.[221] Je riskanter eine Verwaltungsmaßnahme für den Nachlass ist, umso umfangreicher ist die Informationspflicht. Der Erbe soll gerad...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VI. Der Gesamtschuldnerausgleich unter den Miterben

Rz. 401 Wurde ein Miterbe als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so hat er einen Anspruch gegen die übrigen Miterben auf Ausgleich gem. § 426 BGB, sofern die Verbindlichkeit nicht noch bei der Erbauseinandersetzung gem. § 2046 BGB berücksichtigt werden kann. Der Ausgleich erfolgt im Verhältnis der Erbteile der Miterben.[292] Ob sich der Gesamtschuldnerausgleich bei besteh...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 203 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, scheidet der verstorbene Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus (§ 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB). Die Erben rücken nicht in die Gesellschafterstellung ein. Für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft haften sie unbeschränkt (§ 1967 BGB, § 128 HGB), aber erbrechtlich beschränkbar (§§ 1975 ff. BGB).[...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Verbot der Aufrechnung

Rz. 404 Der Eigengläubiger eines Miterben kann nicht durch Aufrechnung auf den Nachlass zugreifen, § 387 BGB. § 2040 Abs. 2 BGB stellt klar, dass er nicht einmal mit seiner Forderung gegen den Anteil des Miterben an der Nachlassforderung aufrechnen kann. Hat der Eigengläubiger allerdings eine gesamtschuldnerische Forderung gegen alle Miterben, so kann er aufrechnen. Die Miter...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mac...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot

Rz. 111 Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des (...)gerichts (...) vom (...) – Az. (...) – wird, soweit sie über reine Sicherungsmaßnahmen hinausgeht, für die Zeit bis zum Abschluss des beim Amtsgericht (...) unter Az. (...) betriebenen Verfahrens zum ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VI. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 139 HGB

Rz. 547 Der Erbe eines an einer OHG oder KG beteiligten voll haftenden Gesellschafters kann nach § 139 Abs. 1 HGB sein Verbleiben in der Gesellschaft davon abhängig machen, dass seine Beteiligung in die eines Kommanditisten umgewandelt wird. Dieses Wahlrecht steht neben der Möglichkeit des jetzt Volljährigen, die Haftung nach § 1629a BGB zu beschränken. Die Beteiligungsumwand...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 82 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[172] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Umfang des Nachlasses und Gegenstand der Testamentsvollstreckung (Konstituierung des Nachlasses)

Rz. 26 Nachdem der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat, sollte in einem nächsten Schritt die Feststellung des Bestands des Nachlasses und des Umfangs des der Testamentsvollstreckung unterliegenden Teils erfolgen. Gemäß § 2205 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz zu nehmen und dem Erben ein Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB) über die seiner Verwal...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Bestattungspflichtiger

Rz. 42 Der öffentlich-rechtliche Bestattungspflichtige kann von der Verwaltung zur Vornahme der Bestattung angehalten werden. Bleibt er untätig, gibt die Verwaltung in der Form einer Ersatzvornahme die Bestattung in Auftrag. Die Kostenerstattung wird dann vom Bestattungspflichtigen verlangt. Eine in rechtsdogamtischer, rechtspolitischer und praktischer Hinsicht problematische...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Entbehrlichkeit des Vorbehalts

Rz. 252 § 780 Abs. 2 ZPO nennt Fälle, in denen ein Vorbehalt entbehrlich ist und im Falle seiner Aufnahme gegenstandslos wäre: Der Vorbehalt ist auch dann entbehrlich, wenn das Gericht selbst über die Ha...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Konkretisierung des Bemessungsmaßstabs

Rz. 117 Die Vergütung erfolgt nunmehr nach Stundensätzen und nicht mehr – wie gemäß altem Recht – nach Prozentsätzen des Nachlasses. Die Höhe der Stundensätze ist in § 3 VBVG geregelt: Im Grundsatz 19,50 EUR, § 3 Abs. 1 S. 1 VBVG. Verfügt der Nachlasspfleger über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Nachlasspflegschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz au...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Die Gesamthandsklage

Rz. 351 Da der Nachlassgläubiger letztlich eine Vollstreckung in das Gesamthandsvermögen "Nachlass" beabsichtigt, ist die Klage gegen alle Gesamthänder, also alle Miterben, zu richten (Gesamthandsklage, § 747 ZPO). Haben einzelne Miterben ihre Zustimmung dazu erteilt, dass die Forderung des Nachlassgläubigers aus dem Nachlass erfüllt wird, so würde einer Klage auch gegen die...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 117 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils – im Gegensatz zur Erbeinsetzung – in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung des Vermächtnisgegenstandes erhält, § 2174 BGB. Rz. 118 Vermächtnisnehmer kan...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Die Gesamtschuldklage

Rz. 360 Mit der Gesamtschuldklage beabsichtigt der Gläubiger die Vollstreckung in das Eigenvermögen des jeweiligen Miterben, wobei zu beachten ist, dass auch der dem Miterben zustehende Erbteil Teil des Eigenvermögens des Miterben ist. Rz. 361 Hat der Gläubiger gegen alle Miterben einen Titel oder einzelne Vollstreckungstitel erwirkt, so liegen die formalen Voraussetzungen de...mehr

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§ 32 Mediation / C. Die Prinzipien der Mediation

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Die einfache Nachfolgeklausel

Rz. 365 Die Nachfolgeklausel sieht die Fortführung der Gesellschaft mit dem oder den Erben des verstorbenen Gesellschafters vor. Hierbei handelt es sich um einen rein erbrechtlichen Übergang. Der Gesellschafter kann so seinen Nachfolger selbst bestimmen. Die Erben treten automatisch an die Stelle des Erblassers, was auch für den Ersatzerben wie den Vor- und Nacherben gilt.[4...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / V. Besonderheiten bei Minderjährigen, die als Miterben in eine Personengesellschaft eintreten

Rz. 543 Der volljährig Gewordene kann sich nach § 1629a BGB auf die Beschränkung seiner Haftung berufen. Es treten dann die Rechtsfolgen der §§ 1990, 1991 BGB ein (nach dem Modell der beschränkten Erbenhaftung in der Form der Dürftigkeitseinrede bzw. der Erschöpfungseinrede, im Einzelnen siehe § 20 Rdn 195 ff.). Rz. 544 Durch die Verweisung auf § 1990 BGB wird dem jetzt Vollj...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass

Rz. 132 Hat der Erblasser als Einzelkaufmann ein Handelsgeschäft betrieben, so fällt es als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass. Nach § 22 Abs. 1 HGB können die Erben dieses Geschäft fortführen, ohne dass mit dessen Fortführung durch mehrere Erben notwendig ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Miterben verbunden wäre.[166] Selbst eine Erbengemeinschaft, die n...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 62 Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigte...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 4. Die Pflichtteilsergänzung bei Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften

Rz. 70 Umstritten ist die Frage, ob in gesellschaftsvertraglichen Abfindungsverzichten eine Schenkung zugunsten der anderen Mitgesellschafter zu sehen ist. Rz. 71 Ausgehend von dem Schenkungsbegriff der §§ 516, 517 BGB muss es sich hierbei um eine objektive Bereicherung der übrigen Gesellschafter handeln und es muss Einigkeit darüber bestehen, dass die Zuwendung unentgeltlich...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 8 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. Namensrechte, die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft, Dienst- und Arbeitsverpflichtungen). Rz. 9 Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / IV. Die Überschwerungseinrede

Rz. 125 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, §§ 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, 317 InsO. Rz. 126 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt d...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Beerdigungskosten im Einzelnen

Rz. 75 Zum Schutz des Erben und der Nachlassgläubiger soll nur der begrenzte Aufwand einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben zu tragen sein, insbesondere dann, wenn Erbe und Totenfürsorgeberechtigter nicht identisch sind. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung bei der Anerkennung von Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten relativ restriktiv. Kosten nur einer übl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Sonderproblem Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft

Rz. 172 Zunächst ein Zitat aus dem Beschl. des BGH v. 10.1.1996 – IV ZB 21/94:[193] Zitat "An dem vererbten Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren." Rz. 173 Dieser Beschluss sorgt für weitere Kla...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5a Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)[1] wurde mit m. W. v. 14.12.2010 in § 43a Abs. 3 S. 7 EStG geregelt, dass die auszahlende Stelle im Falle der Kenntnisnahme nach Ablauf des Kj. von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden KapESt die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen hat. Die Neuregel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 bedeutete die Ablösung der zivilrechtlichen Haftungsansprüche der Arbeitgeber und der im Betrieb Beschäftigten durch einen gesetzlich abgesicherten Leistungsanspruch unabhängig vom Verschulden des Arbeitgebers. Der Unternehmer musste Beiträge zur Unfallversicherung allein zahlen; dafür wurde seine zivilrechtliche Haftung gegenü...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterhaftung: Beschlussfassung

Leitsatz Wenn der Verwalter verkennt, dass eine Beschlussfassung vom angekündigten Tagesordnungspunkt (TOP) nicht mehr gedeckt ist, so muss dies nicht auf grobem Verschulden beruhen. Wird ein Beschlussantrag aus den Reihen der Wohnungseigentümer im Anschluss an eine Diskussion formuliert, der entweder gerade noch oder nicht mehr hinreichend bestimmt gefasst ist, so handelt de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.4 Gesamtschuldnerische Haftung

Obwohl der neue Betriebsinhaber ohnehin alle zur Zeit des Betriebsübergangs bestehende Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis übernimmt, ordnet § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB die zusätzliche Haftung des alten Betriebsinhabers für solche Verpflichtungen an, die vor Betriebsübergang entstanden und bereits fällig sind. Soweit eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz vorliegt, z. B. ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.1 Einführung

Anlässlich von Auslagerungen und Privatisierungen treten nicht nur Probleme im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung auf, häufig sind sie auch deren Hauptmotiv, zugleich aber auch deren Haupthindernis. Erst die aufgrund Outsourcing eintretende Loslösung von der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes eröffnet nämlich die Möglichkeit, das (Zusatz-)Versorgungssy...mehr