Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4 Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft

Rz. 87 Der Bedarf für die Unterkunft umfasst zunächst denjenigen für die Unterkunft selbst, also den Mietzins oder vergleichbare Aufwendungen aus einem oder für ein Mietverhältnis oder die Aufwendungen für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, sowie die sog. kalten Betriebskosten. Zu grundlegenden Überlegungen vgl. auch Rz. 170 ff. Ratenzahlungsverpflichtungen aufgrund e...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Notmaßnahmen (§ 536a Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 38 Mit § 536a Abs. 2 Nr. 2 ist ein weiterer Tatbestand für den Aufwendungsersatz geschaffen worden, nämlich wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist. Der bisher verwendete Begriff der ‹notwendigen Verwendung› wird durch ‹Klartext› ersetzt. Der Unterschied zwischen beiden Alternativen des § 53...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.3.2.1 Unterkunft

Rz. 25 Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird gemäß Abs. 3 Satz 3 gesondert erbracht. Die Leistungen werden erbracht, soweit sie notwendig und angemessen sind. Sie sind nicht in den Bedarfssätzen nach § 3a Abs. 2 enthalten. Sie können als Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Insoweit besteht kein Rangve...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2 Sachleistungen

Rz. 17 Der notwendig Bedarf wird durch Sachleistungen gedeckt (Abs. 2 Satz 1). Dazu gehört der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter des Haushalts. Bei der Ernährung ist der besondere Bedarf für Babys und Kleinkinder sowie religiös bedingtes Ernährungsverhalten oder Krankenkost zu berücksich...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 61 In Abs. 4 wird klargestellt, dass die Agentur für Arbeit in Konfliktfällen letztverantwortlich nicht nur über Bestehen und Umfang der Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, sondern auch über deren Leistungsberechtigung (§ 7) entscheidet. Der Lebensunterhalt Leistungsberechtigter kann nur gesichert werden, wenn sich die Leistungen der Träger der G...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.3.2.4 Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie

Rz. 31 Auch die Leistungen für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie werden nach Abs. 3 Satz 3 gesondert erbracht und als Geld- oder Sachleistungen gewährt. Dazu gehören die Ausgaben für Strom, für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen sowie für kleinere Instandhaltung und Reparaturen. Maßgeblich ist der notwendige und angemessene Aufwand. Dieser folgt i. d. R. aus ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.1.1 Notwendiger Bedarf

Rz. 14 Die Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden in Abs. 1 Satz 1 definiert. Dazu gehören die Bedarfe an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Sie gewährleisten das physische Existenzminimum. Maßgeblich ist der aktuelle Bedarf, nicht der bereits in der Vergangenheit anderweitig gedeckte ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.2 Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Bedarfsstufen für den monatlichen notwendigen Bedarf, soweit dieser vollständig durch Geldleistungen gedeckt wird. Der Begriff des notwendigen Bedarfs wird in § 3 Abs. 1 Satz 1 legaldefiniert (vgl. Komm. zu § 3 Rz. 14). Es handelt sich um die Bedarfe zur Deckung des physischen Existenzminimums, nämlich die Bedarfe an Ernährung, Kleidung und Gesundhei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Konkurrenzen

Rz. 39 § 536a ist neben § 536 anwendbar, bei Rechtsmängeln sogar schon vor Übergabe. Weder der Anwendungsbereich des § 536a Abs. 1 noch derjenige des § 536a Abs. 2 wird durch eine Kündigung des Mieters ausgeschlossen. Während der Räumungsfrist wird § 536a auf die Maßnahmen zur Sicherstellung von Strom, Wasser und Heizung zu beschränken sein. Der Anspruch auf Ersatz der Mängelbe...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.3.2.3 Hausrat

Rz. 30 Zum Hausrat gehört die in § 2 Abs. 2 Nr. 4 Regelsatzverordnung (RSV) sowie in § 5 Abs. 1 Abteilung 5 RBEG aufgeführte Innenausstattung der Wohnräume sowie Haushaltsgeräte und -gegenstände. Abs. 3 Satz 4 verweist auf Abs. 2 Satz 3. Danach können Gebrauchsgüter des Haushalts auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.4 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 116 Abs. 3 regelt – wie § 22 Abs. 1 Satz 2 ff. – mit Wirkung zum 1.1.2023, also der Einführung des Bürgergeldes, eine Karenzzeit von einem Jahr. Während der Karenzzeit gelten für die leistungsberechtigten Personen günstigere Vorschriften zur Berücksichtigung von Vermögen. Von einer Karenzzeit können die Leistungsberechtigten grundsätzlich nur zu Beginn des erstmaligen Le...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51b Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.1 Umsetzung von Rechtsprechung

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den Sachverhalt nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, bei dem das Recht unrichtig angewandt worden ist und dadurch im Einzelfall Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht in der richtigen Höhe erbracht worden sind. Das SGB X sieht in diesen Fällen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor, auch nachdem der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2023 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. des 12. SGB II-ÄndG v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU)

Zusammenfassung Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Bürgergeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des Bürgergeldes und der Sozialhilfe. 1.1 Karenzzeit Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Kar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3 Angemessenheit der Bedarfe für Heizung

Die Aufwendungen für die Heizung werden wie die Aufwendungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Sie werden in der Regel getrennt von den Aufwendungen für die Unterkunft geprüft. Eine Karenzzeit gilt für die Aufwendungen für die Heizung nicht.[1] Die Aufwendungen für die Heizung ergeben sich überwiegend aus den zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung

Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3 Leistungen für Unterkunft/Heizung

3.1 Karenzzeit Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezuges. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbrochen w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.1 Gesamtangemessenheitsgrenze

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist es auch zulässig, eine Gesamtangemessenheitsgrenze für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu bilden. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung auch der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung ohne weitere Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.1 Karenzzeit

Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Karenzzeit gilt nicht für die Aufwendungen für die Heizung, diese werden wie die Unterkunftskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.2 Nach Ablauf der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt und in die Leistungshöhe einbezogen, soweit sie angemessen sind. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für die Gewährung des Bürgergeldes zuständig, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird. Zunächs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.2 Besonderheiten in der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung

Insbesondere in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Fälle, in denen eine leistungsberechtigte Person in einer Wohnung gemeinsam mit mindestens einem nicht hilfebedürftigen Elternteil, volljährigen Geschwisterkind oder einem eigenen volljährigen Kind lebt, die jeweils andere Person Mieter oder Eigentümer der gesamten Wohnung ist und die leistungsberec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Bürgergeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 5 Besonderheit bei Tod eines Mitglieds der Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft

Sofern ein Mitglied der Bedarfs- oder der Haushaltsgemeinschaft verstirbt und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vorher angemessen waren, ist eine Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von 12 Monaten nicht zumutbar. Das gilt auch in Fällen, in denen bereits durch das Jobcenter eine Absenkung auf das angemessene Maß erfolgte.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2 Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft

2.1 Mietwohnungen Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Beurteilung der Angemessenheit die sog. Produkttheorie anzuwenden. Angemessen sind demnach Aufwendungen, wenn diese insgesamt nicht höher sind als das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Mietpreis. Damit ist es beispielsweise möglich, eine nach dem Quadratmeterpreis teurere W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 4 Besonderheiten bei unter 25-jährigen Leistungsberechtigten

Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gelten beim Bürgergeld Besonderheiten. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nach einem Umzug – z. B. aus der elterlichen Wohnung heraus – nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrags über die Unterkunft zugesichert hat. Eine Verpflichtung zur Zusicherung besteht, wenn die unter 25-jährige Person aus sch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.2 Kostenvergleich von selbst genutztem Wohneigentum/Mietwohnungen

Die Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum werden mit den angemessenen Kosten bei Mietwohnungen verglichen. Sie sind in vergleichbarer Höhe zu berücksichtigen. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Aufwendungen für das Eigenheim mit der für ein Jahr höchstens als angemessenen anzuerkennenden Miete verglichen. Die tatsächliche Berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 6 Unangemessenheit

Sind die Aufwendungen für die Unterkunft unangemessen hoch, werden sie zunächst trotzdem als Bedarf anerkannt. In diesem Fall fordert das Jobcenter auf, die Kosten innerhalb einer Regelhöchstfrist von 6 Monaten auf das angemessene Maß zu senken. Zur befristeten Anerkennung der unangemessenen Kosten ist der Nachweis der Kostensenkungsbemühungen erforderlich. Als Mittel der Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.3 Instandhaltung/Reparatur

Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur können ebenfalls berücksichtigt werden. Dabei werden die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt anfallenden Kosten mit den bei Mietwohnungen angemessenen Kosten verglichen und bis zu dieser Grenze als Zuschuss übernommen. Sind darüber hinaus Aufwendungen unabdingbar erforderlich, können sie darlehensweise übernommen werden. Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 9 Direktzahlung an den Vermieter/andere Empfangsberechtigte

Bürgergeld und Sozialhilfe werden in der Regel an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Eine (teilweise) Auszahlung der Leistungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte ist aber möglich, wenn Leistungsberechtigte dies beantragen. Auch wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würden, oder wenn die zwec...mehr