Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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§ 19 Das Ehegattentestament / b) Anordnung von Vermächtnissen zur Ausnutzung der Freibeträge der Kinder nach dem ersten Todesfall

Rz. 25 Um den überlebenden Ehegatten nicht mit der Vermächtniserfüllung zu belasten, hat es die Praxis in der Vergangenheit so gehandhabt, das Vermächtnis bereits beim ersten Todesfall anfallen zu lassen (vgl. die Auslegungsregel des § 2269 Abs. 2 BGB), die Fälligkeit des Vermächtnisses aber bis zum Tod des überlebenden Ehegatten hinauszuschieben. Zwischenzeitlich werden all...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Sachliche Abgrenzung des Begünstigungsgegenstandes

Rz. 302 Familienheim in diesem Sinne sind im Inland bzw. im EU- bzw. EWR-Raum belegene Grundstücke, in denen eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In Betracht kommen Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftshäusern oder auch gemischt genutzten Grundstücken. Rz. 303 Von der Begünstigung...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / I. "Sicher-liquide-versorgt"

Rz. 12 Im Mittelpunkt jeder Beratung sollte der Grundsatz stehen, dass jede Gestaltung für den Mandanten "sicher" ist, dass der Mandant "liquide" bleibt und dass er oder aber auch sein Ehepartner "versorgt" ist. Auf diesen Grundsatz "sicher-liquide-versorgt" ist die jeweilige konkrete Gestaltung zu stützen, sei es zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen. So ist z.B....mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 110 Streit darum, welchem Nachlass Nachlassschulden zuzuordnen sind, lässt sich dadurch umgehen, dass diese Frage testamentarisch geregelt wird. Angemessen ist wohl regelmäßig eine Aufteilung nach dem Verhältnis, in dem die Aktivwerte der einzelnen Nachlassteile zueinander stehen. Die Erben müssen sich dann aber über die Bewertung des Nachlasses einigen, was streitträcht...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Vermächtnisweise Zuwendung der Haushaltsgegenstände und des Inventars

Rz. 112 Häufig vergessen wird die Zuwendung von Haushaltsgegenständen und Inventar einer von Ehepartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam bewohnten Immobilie. Im Gesetz ist diese Frage in § 1932 BGB für Ehegatten geregelt, allerdings nur bei gesetzlicher Erbfolge.[151] Wird der Ehegatte zum gewillkürten Erben berufen, gilt die Vorschrift nach h.M. nich...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 6 Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Staat, so ist gem. Art. 34 EuErbVO das Internationale Privatrecht dieses Staates anzuwenden. Ist dieser Staat ein anderer Mitgliedstaat der EU (außer Dänemark, das Vereinigte Königreich oder Irland), so gilt auch aus dessen Sicht das nach der Erbrechtsverordnung bestimmte Recht. Es kommt dann also...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 55 Art. 25 Abs. 2 EGBGB enthielt eine sehr beschränkte Möglichkeit der Rechtswahl:mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen für Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[53]mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 4. Die Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 134 Die den Pflichtteilsberechtigten am meisten beeinträchtigende Klausel ist die so genannte Jastrow'sche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel). Bei dieser erhalten diejenigen Abkömmlinge, die keinen Pflichtteil geltend machen, einen zusätzlichen Vermächtnisanspruch am Nachlass des Erstversterbenden, der jedoch erst mit dem zweiten Todesfall fällig wird. Die "Bestrafung" t...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Joint tenancy

Rz. 187 Bei der joint tenancy wird ein Vermögensgegenstand von mehreren Personen in der Weise erworben, dass er den Beteiligten – wie in einer Gesamthandsgemeinschaft – insgesamt gemeinsam zusteht. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung der Miteigentümer in vierfacher Hinsicht einheitlich ist (four unities):[90]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Ehegattenschenkung auf den Todesfall (institution contractuelle)

Rz. 218 Eine Ausnahme vom Verbot des Erbvertrags enthält Art. 1093 c.c. Eine institution contractuelle ist ein Vertrag, mit dem sich Eheleute in Form eines Ehevertrages Vermögensvorteile auf den Todesfall unter Überlebensbedingung zuwenden (Schenkung von Todes wegen). Die institution contractuelle kann sowohl gegenwärtiges als auch künftiges Vermögen umfassen. Unwiderruflich...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 3. Zuwendung des Vermögens als Ganzes oder zu Bruchteilen

Rz. 10 Die Zuwendung des Vermögens an den oder die Erben kann grundsätzlich als Ganzes oder in Bruchteilen erfolgen. § 2087 Abs. 1 BGB enthält die allgemeine Auslegungsregel, dass eine solche Zuwendung immer eine Erbeinsetzung darstellt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmefälle von dieser Auslegungsregel. Bei einem Universalvermächtnis wird der gesamte Nachlass vermächtnisweise ...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Differenzen aus der Umrechnung von nicht monetären Posten

Tz. 70 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Fremdwährungsdifferenzen bei nicht monetären Posten können bei der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert entstehen (vgl. Tz. 66). Wird der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung des monetären Postens direkt im Eigenkapital erfasst, ist auch die Umrechnungsdifferenz erfolgsneutral zu erfassen und umgekehrt (IAS 21.31). Tz. 71 Stand: EL 40 – E...mehr

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AGS 12/2019, Wiedereinsetzu... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 S. 4, 238 Abs. 2 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist nicht zulässig, da die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind. Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rspr. keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts. Der angefochtene Beschlu...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Beteiligten streiten um die Zahlung von Trennungsunterhalt seit Dezember 2018. [2] Sie schlossen am 23.8.2017 die Ehe miteinander. Die Antragstellerin ist deutsche Staatangehörige, der Antragsgegner hat die britische Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt der Eheschließung lebte die Antragstellerin unter der im Rubrum angegebenen Anschrift im Haushalt ihrer Eltern...mehr

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Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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Gebührenerhebung bei mehreren Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Leitsatz 1. Für jeden Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden. 2. Eine Antragsschrift kann mehrere Anträge enthalten. 3. Soll die verbindliche Auskunft Bindungswirkung für mehrere existente oder noch nicht existente Steuerpflichtige entfalten, sind jedenfalls so viele Antr...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / E. Schäden im Inland unter Beteiligung eines NATO-Dienstfahrzeugs

Rz. 79 Auch Angehörige der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte müssen sowohl für ihre Privatfahrzeuge als auch für ihre Dienstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Bei der Stationierung von Streitkräften aus NATO-Staaten und ihren Angehörigen sowie des zivilen Gefolges in Deutschland gelten für diese Personen besondere Rechte und Pflich...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 16c Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 51 Hat ein Treuhandkommanditist seine vorvertragliche Aufklärungspflicht schuldhaft verletzt, ist für einen Schadensersatzanspruch des Anlageinteressenten als künftigem Treugeber zu prüfen, wie dieser sich verhalten hätte, wenn er pflichtgemäß unterrichtet worden wäre.[160] Wurden wesentliche, für einen Anleger bedeutsame Umstände falsch oder unvollständig dargestellt, b...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / III. Amtliche und amtsähnliche Tätigkeit

Rz. 17 Eine Eigenhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluss kann einen Rechtsanwalt treffen, wenn er in Ausübung amtlicher oder amtsähnlicher Tätigkeit Vertragsverhandlungen in Vertretung fremder Interessen führt. Rz. 18 Ist ein Rechtsanwalt als – vorläufiger oder endgültiger – Insolvenzverwalter tätig, so haftet er i.d.R. "Beteiligten" aus gesetzlichem Schuldverhältnis (§ 2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Offenlegung der Vermögenswerte

Rn 22 Beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erhalten die Gläubiger umfassende Informationen über die Vermögenswerte des Schuldners, da ihnen nach § 306 Abs. 2 Satz 2 eine Vermögensübersicht übersandt werden muss. Demgegenüber besteht außergerichtlich keine Verpflichtung zur Offenlegung der vorhandenen Vermögenswerte. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Nachlass mit Immobilien

Rz. 276 Befinden sich im Nachlass Immobilien oder diritti immobiliari, sind neben der eventuellen Testamentseröffnung folgende Erklärungen abzugeben und Verfahren zu durchlaufen:mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Sonderregime für Immobilien und Unternehmen

Rz. 175 Gemäß Art. 30 EuErbVO finden "Besondere Regelungen" im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten befinden, vorrangig vor dem nach den Regeln der EuErbVO bestimmten Erbstatut Anwendung, wenn diese die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf jene Vermögenswerte aus wirtschaftlichen, ...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 75 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert ("valutazione automatica").[437] Der Katast...mehr

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Katalonien / VII. Bewertung des Nachlasses

Rz. 115 Schließlich hat die Frage des Wertes der im Wege der Erbfolge (mortis causa) übertragenen Gegenstände die größten Auswirkungen. Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz muss die Erklärung sich nach dem tatsächlichen Wert der geerbten Gegenstände richten. In der Praxis reicht die Mehrheit der Steuerzahler eine Selbstveranlagung ein, d.h., sie selbst geben einen W...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 328 Nach italienischem Recht fallen im Erbfall bei Immobilien im Privatbesitz oder im Eigentum von Einzelunternehmen zusätzlich Registersteuern (Hypothekensteuer – "imposta ipotecaria" – i.H.v. 2 %, mindestens 200 EUR, falls "prima casa" nur 168 EUR; und Katastersteuer – "imposta catastale" – i.H.v. 1 %, mindestens 200 EUR, falls "prima casa" nur 200 EUR) i.H.v. zusammen...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / e) Herausgabeklage gegen Dritterwerber

Rz. 158 Wurde der schenkungsweise oder testamentarisch[238] zugewandte Gegenstand bereits veräußert oder verbraucht, muss der ursprüngliche Schenkungsempfänger dem Noterben den Wert ersetzen. Ist der zahlungsunfähig, kann der Noterbe die Restitutionsklage gegenüber dem Dritten geltend machen, der die Sache erworben hat (Art. 563 c.c.) bzw. zu dessen Gunsten ein dingliches Re...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen

Rz. 205 Eine besonders komplexe Regelung enthält der Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28.5.1929:[139] Zitat Art. 20 In Ansehung der in dem Gebiete des einen vertragsschließenden Staates befindlichen Nachlässe von Angehörigen des anderen Staates haben die Konsuln die aus der Anlage dieses Vertrages ersichtlichen Befugnisse. Rz. 206 Die ...mehr

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Malta / F. Erbschaftsteuer

Rz. 20 Die Erbschaftsteuer ist auf Malta am 25.11.1992 abgeschafft worden. Rz. 21 Im Rahmen der Erbfolge wird daher allenfalls für bestimmte Gegenstände eine Stempelsteuer (Duty on Documents and Transfer)[6] erhoben. Dies betrifft insbesondere in Malta belegenen Grundbesitz sowie Geschäftsanteile an einer in Malta gegründeten Limited Liability Company. Rz. 22 Der Steuersatz be...mehr

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§ 8 Sachenrecht / II. Unbewegliche Sachen

Rz. 22 Wie in der Einführung dargelegt, gelten für Immobilien teilweise unterschiedliche Vorschriften gegenüber beweglichen Sachen, was zumeist damit zusammenhängt, dass das Eigentum und die sonstigen dinglichen Rechtsverhältnisse an Immobilien in Grundbüchern verzeichnet werden. 1. Eigentumserwerb vom Berechtigten Rz. 23 Gemäß § 873 Abs. 1 BGB ist zu dem Eigentumserwerb an ei...mehr

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Bulgarien / 2. Teilung der Vermögenswerte

Rz. 84 Die Erben sind Miteigentümer zu Bruchteilen der beweglichen und unbeweglichen Sachen, gemeinsame Inhaber zu Bruchteilen der restlichen Vermögensrechte des Nachlasses und anteilige nichtsolidarische Schuldner (Teilschuldner) für die Verbindlichkeiten der Erbschaft. Eine Teilung der Vermögenswerte ist nicht zwingend. Ob sie eingeleitet wird und wie sie verläuft, hängt s...mehr

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Großbritannien: England und... / d) Erbfolge bei deutsch-englischen Erbfällen

Rz. 13 Im Ergebnis kommt man daher bezüglich des Erbfolgerechts (Nachlassverteilung) bei deutsch-englischen Erbfällen, bei denen nicht ohnehin alle Anknüpfungsregeln unmittelbar zu einem einheitlichen Recht führen, zur Anwendung folgender Rechtsordnungen:mehr

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§ 8 Sachenrecht / C. Eigentum

Rz. 9 Das Eigentum als die umfassendste Rechtsposition an einer Sache ist im BGB nicht näher definiert, da man davon ausgeht, dass jedermann weiß, was Eigentum ist. Der Gesetzgeber hat sich vielmehr darauf beschränkt, in § 903 BGB die Befugnisse des Eigentümers allgemein zu erläutern. Danach darf der Eigentümer mit seiner Sache nach seinem Belieben verfahren und andere von j...mehr

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Griechenland / 2. Bestimmung je nach Objekt

Rz. 120 Der Wert der Immobilien wird nach dem geltenden "objektiven" Wert berechnet, soweit es einen solchen für die entsprechende Region gibt. Für Regionen, in denen es keine solchen Werte gibt, wird der Wert von Immobilien grundsätzlich nach dem Wert von ähnlichen benachbarten Immobilien berechnet, wie er aus anderen Übereignungen hervorgeht. Sollte der Steuerpflichtige gl...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / I. Vorbemerkung

Rz. 208 Die EuErbVO hat keinen Einfluss auf die Besteuerung der Erbfolge. Entscheidend für die Prüfung der steuerlichen Pflichten ist vielmehr die Frage, ob Erblasser bzw. Erben nach steuerrechtlichen Kriterien in Portugal und/oder Deutschland ansässig sind oder über einen Wohnsitz verfügen. Die Definition der steuerlichen Ansässigkeit und des Wohnsitzes ist nicht gleichbede...mehr

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Bulgarien / 4. Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 57 Jeder pflichtteilsberechtigte Erbe, der seinen Pflichtteil nicht in voller Höhe erhalten kann, weil er durch Vermächtnisse oder gar Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers beeinträchtigt worden ist, kann eine Kürzung der Vermächtnisse und Schenkungen verlangen, die genügen würde, um den Pflichtteil zu ergänzen. Dabei hat sich der Erbe die Vermächtnisse und Schenkungen...mehr

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Belgien / 3. Abgabefrist und Abgabeort

Rz. 165 Die Abgabefrist ist je nach Ort, an dem der Tod des Erblassers eingetreten ist, unterschiedlich:mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / b) Grundsatz der Einheitlichkeit

Rz. 69 Das Güterstatut knüpft an personenbezogene Umstände an (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, engste Verbindung der Eheleute). Daher gilt dieses Recht für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen (Grundsatz der Einheitlichkeit des Güterstatuts). Dennoch können sich Durchbrechungen der Einheitlichkeit ergeben:mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 2. Nachlassabkommen mit der Türkei

Rz. 44 Leicht werden in der Praxis die Bestimmungen zum Erbstatut übersehen, die in einige bilaterale Abkommen eingestreut sind. Praktisch am wichtigsten ist das zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte Nachlassabkommen, das die Anlage zu Art. 20 des Deutsch-Türkischen Konsularvertrages vom 28.5.1929 bildet.[35] Dieses Abkommen gilt laut Bekanntma...mehr

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Belgien / 8. Teilung, Auseinandersetzung (Art. 815 ff. ZGB und Art. 1205 ff. GGB) und Zurückführung (Art. 843 ff. ZGB)

Rz. 128 Gemäß Art. 815 ZGB kann niemand gezwungen werden, in ungeteilter Rechtsgemeinschaft zu bleiben, und die Teilung kann jederzeit gefordert werden, ungeachtet jeglicher anderslautender Verbote und Verträge. Man kann jedoch vereinbaren, dass die Teilung während einer begrenzten Frist ausgesetzt bleiben soll; diese Übereinkunft kann nicht über fünf Jahre verbindlich sein;...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Nachlassspaltung

Rz. 3 Das englische IPR, das gesetzlich nicht normiert ist, folgt im Erbrecht (succession) dem in fast allen Common-Law-Staaten verbreiteten Prinzip der territorialen Nachlassspaltung: Während für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succession to immovables) das jeweilige Belegenheitsrecht (lex rei sitae) Anwendung findet, gilt für die Erbfolge in den beweglichen Nac...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 4. Vermögensumschichtung

Rz. 37 Unter dem EGBGB ergab sich die Möglichkeit, durch Erwerb von Immobilien in einer "pflichtteilslosen" Rechtsordnung, die für die Vererbung von Immobilien die Geltung der lex rei sitae vorsah (z.B. Thailand und einzelne US-Staaten), das heimatliche Erbrecht auszuschalten. Der BGH hatte gegen eine solche Maßnahme nicht einmal Bedenken in Richtung auf die Rechtsumgehung.[...mehr

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Russische Föderation / I. Objektive Anknüpfung des Erbstatuts

Rz. 2 Gemäß Art. 1224 ZGB knüpft das Erbstatut grundsätzlich an den letzten Wohnsitz des Erblassers an. Hiervon wird bei Immobilien jedoch eine Ausnahmen gemacht, die u.U. zu einer Nachlassspaltung führen kann: Für Immobilien gilt grundsätzlich das Recht des Belegenheitsstaates, also bei Immobilien, die in der Russischen Föderation registriert sind, zwingend russisches Recht...mehr

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Litauen / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Durch die Vereinheitlichung des Internationalen Erbrechts mit der seit dem 17.8.2015 geltenden Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[1] (nachfolgend EuErbVO) entfa...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr