Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Insolvenz des Aktionärs

a) Beteiligung als Teil der Insolvenzmasse Rz. 2014 Nach § 35 InsO umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Insolvenzschuldners, welches ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört. Beteiligungen an Gesellschaften stellen grds. pfändbares Vermögen dar und fallen daher in die Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fäl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Insolvenz der AG

a) Allgemeines Rz. 1985 Die AG ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO insolvenzfähig. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gleiches gilt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Insolvenzfähig ist auch die Vor-AG.[5012] Die Vorgründungsgesellschaft ist nur r...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Insolvenz

a) Insolvenzfähigkeit Rz. 458 Die Außen-GbR war nach bisherigem Recht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO a.F. als "Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" insolvenzfähig. Nach Inkrafttreten des MoPeG ergibt sich die Insolvenzfähigkeit der Außen-GbR eindeutig aus § 705 Abs. 2 BGB n.F. und der dort normierten Definition der "rechtsfähigen Gesellschaft". Entsprechend dieser Legaldefini...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Kapitalerhöhung in Insolvenz oder Liquidation

aa) Kapitalerhöhung während eines laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens Rz. 435 Die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung sowohl im Insolvenz- als auch im Liquidationsverfahren ist allgemein anerkannt.[1441] Gem. § 35 InsO wird auch während des laufenden Insolvenzverfahrens erlangtes Vermögen des Gemeinschuldners Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass die mit der Durch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Insolvenz der Partnerschaftsgesellschaft

a) Insolvenzfähigkeit Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partne...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ertragsteuerliche Organschaft

Rz. 454 Häufig werden Unternehmensverträge nach § 291 AktG zum Zweck der Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft geschlossen. Für deren Anerkennung ist die Durchführung über volle fünf Jahre erforderlich. Die Beendigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren kann zur rückwirkenden Nichtanerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft führen. Dies gilt auch für ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Definition

Rz. 50 In § 17 Abs. 2 InsO ist Zahlungsunfähigkeit gesetzlich definiert: Zitat Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit erfordert also eine Gegenüberstellung der liquiden Zahlungsm...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Sozialversicherung

1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses 1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicheru...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Sonstige typische Haftungsgefahren in der Krise der Gesellschaft

1. Rückständige Steuern a) Allgemeines Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen ode...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Prozessuales

Rz. 503 Im Haftpflichtprozess gegen den Geschäftsführer ist die D&O-Versicherung zum Beitritt als Streithelfer berechtigt, da sie ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 66 Abs. 1 ZPO am Ausgang des Haftpflichtprozesses hat.[990]mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit

3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zuflus...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Verlust des Gesellschafterdarlehens

aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verjährung

Rz. 702 Die Verjährung der Schadensersatzansprüche richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, und nicht nach § 43 Abs. 4 GmbHG.[1387]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Verschleppungshaftung für Arbeitnehmerlohn

Rz. 684 Hier werden zwei Rechtsfragen bislang unterschiedlich beurteilt: welcher Rechtsweg ist eröffnet (ordentliche oder Arbeitsgerichtsbarkeit?) und sind Arbeitnehmer wegen der Lohnansprüche nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger? (1) Rechtsweg Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung

Rz. 477 Angesichts der nicht selten ruinösen Haftungsvolumina ist unbedingt anzuraten, rechtzeitig Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung für den Geschäftsführer zu treffen.[933] a) Geschäfts- und Ressortaufteilungen Rz. 478 Selbstverständlich ist es möglich, den Pflichtenkatalog bzw. Aufgabenbereich des Geschäftsführers statuarisch oder individualvertraglich zu definieren. Solch...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4 Weiterbeschäftigte/neu eingestellte Arbeitnehmer

2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Rechtsfolgen, Umfang der Ersatzpflicht

(aa) Grundsatz Rz. 619 Nach § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO hat der Geschäftsführer die entgegen dem Zahlungsverbot aus § 15b Abs. 1 InsO geleisteten Zahlungen der Gesellschaft zu erstatten. Aus dem Schutzzweck der Norm ergibt sich, dass die Erstattungspflicht des Geschäftsführers in Höhe des objektiven Wertes des von ihm verbotswidriger Weise veranlassten Vermögensabflusses besteht...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verhältnis zur Insolvenzanfechtung

aa) Anspruchsgrundlagenkonkurrenz Rz. 627 Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. besteht neben einem evtl. Rückerstattungsanspruch aus Insolvenzanfechtung gegen den Empfänger der nämlichen Zahlung nach §§ 129 ff., § 143 InsO.[1255] Rz. 628 Ob zwischen beiden Anspruchsgegnern Gesamtschuldnerschaft besteht, ist fraglich. Vereinzelt wird vertreten...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Insolvenzverschleppung – Schutzgesetzverletzung

a) Insolvenzantragspflicht Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Sa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Einzelfragen zum Debt-Equity-Swap (DES)

a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Sozialversicherungsbeitragsvorenthaltung

a) Tatbestand Rz. 730 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. Der Geschäftsleiter der Gesellschaft ist als deren gesetzlicher Vertreter Normadressat nach § 14 StGB.[1459] Daraus folgt eine persönliche Schadensersatzhaftung des Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Beiträgen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung nach §...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / hh) Eigenkapitalähnliche Einzahlungen von Gesellschaftern

Rz. 700 Ebenfalls besteht keine Verschleppungshaftung für eigenkapitalähnliche Einzahlungen von Gesellschaftern.[1385]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Eigenverwaltung

Rz. 775 Eine Sonderstellung des Geschäftsführers ergibt sich selbstverständlich bei Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO, wenn der Geschäftsführer unter Aufsicht des Sachwalters (§§ 270 Abs. 3, 274, 275 InsO) gewissermaßen als geschäftsführender Insolvenzverwalter die Insolvenz der Gesellschaft selbst abwickelt.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / k) Geltendmachung, Verjährung, Prozessuales, Übergangsregelung

aa) Geltendmachung Rz. 641 Im Unterschied zur Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO ist Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs nach den vorgenannten Normen nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern lediglich die Insolvenzreife.[1286] Durchsetzbar ist der Anspruch jedoch erst nach Insolvenzeröffnung[1287] durch den Insolvenzverwalter oder den Sachwalter b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestände der Innenhaftung

aa) Allgemeine Haftungstatbestände Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Einzelfragen bei Gesellschaftersicherheiten (Bonitätsleihe)

a) Nachrang Rz. 399 Durch die Formulierungen "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen (Gesellschafter-)Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und "gleichgestellte Forderung" bzw. "einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen" in § 135 InsO wurde der frühere sachliche Anwendungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts jedenfalls für vom Gesellschaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen an Gläubiger der Gesellschaft (§ 15b InsO)

a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldu...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3 Beitragsrechtliche Auswirkungen

3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit 3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 11. Steuerrechtliche Anmerkungen

a) Verlust des Gesellschafterdarlehens aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarl...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.3 Freigestellte Arbeitnehmer

In Fällen, in denen der Arbeitnehmer bereits vor dem Insolvenztag von der Arbeit freigestellt wird, besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis – längstens bis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber – fort.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Rückständige Steuern

a) Allgemeines Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

(1) Grundsätze Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Persönlicher Anwendungsbereich, Erstreckung auf einem Gesellschafter gleichgestellte Dritte

a) Gesellschafter Rz. 357 Grds. finden die §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO Anwendung, wenn der Darlehensgeber unmittelbarer Gesellschafter der darlehensnehmenden Gesellschaft ist, also eine Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft hält. Dies erfasst auch den Gesellschafter, der die Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft treuhänderisch hält; die nur im Innen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Ausweitung einer Kreditinanspruchnahme

Rz. 697 Eine Schadensersatzhaftung kann auch für die Ausweitung der Inanspruchnahme einer Kontokorrent-Kreditlinie im Stadium der Insolvenzverschleppung in Betracht kommen.[1382]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Zweifelsfragen bei Gesellschafterdarlehen

a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherhe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Gewährleistungsansprüche

Rz. 699 Keine Verschleppungshaftung besteht für Gewährleistungsansprüche (Mängelbeseitigungskosten), da diese außerhalb des Schutzbereichs des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. liegen.[1384]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Qualifikation einer Gesellschafterforderung als Gesellschafterdarlehen

aa) Laufende Zinsen Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, we...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ii) Geschlossene Vergleichsvereinbarung

Rz. 701 Der Abschluss eines nach Insolvenzreife geschlossenen Vergleichs begründet nur dann eigene und neue Ansprüche des Gläubigers, wenn hierin eine eigene Leistung oder Leistungsverpflichtung begründet wird; das bloße Hinausschieben der Fälligkeit reicht dazu nicht aus.[1386]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Maßgeblicher Zeitpunkt: Insolvenzreife

Rz. 578 Das Zahlungsverbot gilt ab Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft, nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.[1120] Materielle Insolvenzreife ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zu ihrer Feststellung, die dem Geschäftsleiter obliegt, und insbesondere zu den im Interesse des Gläubigerschutzes strengen Anforderungen der Rspr. sei auf di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Reorganisationsdurchführungshaftung

Rz. 549 Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der Eingriffszeitpunkt für die (freiwillige) Inanspruchnahme der gerichtlichen Instrumente Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach §§ 29 ff. StaRUG,[1071] was in der Lit. teilweise und m.E. zu Unrecht als zu später Zeitpunkt kritisiert wurde.[1072] Da auch in diesem Stadium noch das unternehmerische Handlungsermessen de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Nicht gebotene Insolvenzantragstellung

Rz. 856 Zu beachten ist zunächst, dass für Geschäftsführer von Gesellschaften – auch nach Einführung der "Incentivierung" durch die Möglichkeit des Schutzschirmverfahrens (heute § 270d InsO) – die eigenmächtige Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit regelmäßig eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers sein dürfte,[1721] weil die Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ruhen der Insolvenzantragspflicht

Rz. 558 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruhen während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache die Insolvenzantragspflichten nach §§ 15a Abs. 1–3 InsO, 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Zahlungseinstellung

Rz. 68 Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gesetzlich widerleglich vermutet. aa) Definition Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sich den betroffenen Verk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VII. Haftung des Gesellschafters bei Führungslosigkeit der Gesellschaft in Krise und Insolvenz

Rz. 459 Nach § 15a Abs. 3 InsO ist im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrages verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Doppelstöckige Kommanditgesellschaften, Dachfonds

Rz. 312 Die vorstehenden Grundsätze für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern hat der BGH auch auf doppelstöckige Kommanditgesellschaften angewendet. Der Kommanditist einer KG, die als Obergesellschaft/Dachfonds wiederum als Kommanditist an der Untergesellschaft (der späteren Insolvenzschuldnerin) beteiligt ist, haftet auch gegenüber den Gläubi...mehr