Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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England und Wales1 England ... / 5. Berufsverbote

Rz. 523 Von enormer praktischer Bedeutung sind auch die regelmäßig anlässlich von Insolvenzverfahren ausgesprochenen gerichtlichen Berufsverbote für Geschäftsführer. Rechtsgrundlage hierfür ist ein eigenständiges Gesetz, der Company Directors Disqualification Act. Rz. 524 Nach der gesetzlichen Systematik können aufgrund von im Gesetz niedergelegten Gründen durch die Gerichte ...mehr

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Italien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 137 In den Art. 2498 f. c.c. sind die verschiedenen Formen der Umwandlung getrennt geregelt: Formwechsel (Art. 2498 f. c.c.), Verschmelzung der Gesellschaften (Art. 2501 f. c.c.) und Ausgliederung der Gesellschaften (Art. 2506 f. c.c.). Rz. 138 Bisher war ein Formwechsel nur von einem Gesellschaftstyp in einen anderen zulässig. Seit der Reform sind gem. Art. 2500-septies ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 105 Art. 73 LSC bestimmt die Haftung der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter, die diese Eigenschaft zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung besitzen, für den Bestand und die Bewertung der Sacheinlagen. Der Geschäftsführer haftet gem. Art. 73.3 LSC gesamtschuldnerisch neben den Gesellschaftern, wenn bei einer Kapitalerhöhung aus Sacheinlagen der erklärte Wert höher i...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Bindung des Aufnahmestaates an die Niederlassungsfreiheit

Rz. 34 Diejenigen Staaten, in denen sich die Hauptverwaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft ansiedelt, unterliegen nach den Entscheidungen Centros, Überseering und Inspire Art engen Grenzen bei der Anwendung ihres eigenen Rechts. Die deutsche Rechtsprechung zog daraus die Konsequenz, im Anwendungsbereich der europäischen Niederlassungsfreiheit von der Sitztheori...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Anwendbarkeit in Drittstaatenfällen

Rz. 110 Lange Zeit umstritten war die Frage, ob die EuInsVO nur bei einem Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten oder schon dann anwendbar ist, wenn nur ein Mitgliedstaat und ein Drittstaat betroffen sind (sog. einfacher oder qualifizierter Drittstaatenbezug).[277] Erwägungsgrund (14) der EuInsVO a.F. enthielt sich mit der apodiktischen Aussage, dass die Verordnung nur für...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Auflösung durch Beschluss der Hauptversammlung, Liquidation

Rz. 273 Wird die Gesellschaft infolge einer Entscheidung der Hauptversammlung aufgelöst, ist in dem Beschluss auch ein Liquidator (vereffenaar) bzw. sind mehrere Liquidatoren zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag wird meistens bestimmen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung als Liquidator auftreten wird. Es ist aber auch möglich, dass eine andere Person bestellt wird. Die...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VI. Eröffnungsgründe

Rz. 138 Gem. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO ist die lex fori concursus auch maßgeblich für die Voraussetzungen, unter welchen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, mithin die Eröffnungsgründe.[400] Die Eröffnungsgründe sind im deutschen Recht in §§ 17–19 InsO geregelt. Gem. § 17 Abs. 1 InsO ist der allgemeine Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; nach § 18 Ab...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / III. Korrekturbedarf durch Anwendung inländischer Schutzvorschriften

Rz. 37 Teilweise wird in der Öffnung des nationalen Rechtsverkehrs für ausländische Rechtsformen eine besondere Chance durch mehr Wettbewerb der Rechtsordnungen erblickt und dafür plädiert, den Rechtsverkehr auf – die im Urteil des EuGH in Sachen Inspire Art in Bezug genommenen[110] – Selbstschutzmechanismen oder aber auf die nach dem Gründungsstatut verfügbaren Schutzinstru...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VI. Maßnahmen im präventiven Restrukturierungsrahmen

Rz. 192 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vom 22.12.2020 verfolgte der Gesetzgeber einen Dreiklang: zum einen setzte er die RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20.6.2019 über präventive Restrukturierungsrahmen um; zum zweiten erforderten die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vorübergehend...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 5. Internationale Kompetenzkonflikte

Rz. 126 Internationale Kompetenzkonflikte sind Gegenstand der Regelungen des Art. 102 § 3 EGInsO, während die EuInsVO eine ausdrückliche Regelung nicht vorhält. Für positive Kompetenzkonflikte bestimmt Art. 102 § 3 Abs. 1 EGInsO, dass der bei einem inländischen Gericht gestellte Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens, wenn ein Gericht eines anderen Mitgliedstaates ein Ha...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Inanspruchnahme für frühere Pflichtverstöße

Rz. 521 Das Gesetz sieht es darüber hinaus vor (Sec. 212 Insolvency Act 1986 – sog. misfeasance procedure), dass auch während des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter Pflichtverstöße gegen die Loyalitäts- und Treuepflichten (fiduciary duties) sowie gegen die Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung (duty of care and skill) eingeklagt werden können.mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Gesetzliche Insolvenzgründe

Rz. 505 Im Rahmen einer zwangsweisen Abwicklung kennt das englische Recht für die Ltd. in Sec. 122 Insolvency Act 1986 mehrere Insolvenzgründe. In der Praxis sind am häufigsten anzutreffen die folgenden Insolvenzgründe:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Allgemeines

Rz. 329 Die Auflösung (disolución)[173] der S.L. ist Voraussetzung für die Beendigung der Gesellschaft, ist also noch nicht gleichzusetzen mit dem Erlöschen der Gesellschaft, da die Rechtspersönlichkeit der S.L. während der Liquidationsphase aufrechterhalten bleibt (Art. 371.2 LSC). Die Auflösung eröffnet gem. Art. 371 Abs. 1 LSC die Liquidation, die auf das Erlöschen der re...mehr

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Deutschland / II. Insolvenzgründe

Rz. 233 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines Insolvenzgrundes voraus. Insolvenzgründe sind bei der GmbH: 1. Insolvenzantrag Rz. 234 Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vor, so besteht für die Geschäftsführer und die Liquidatoren der GmbH eine ...mehr

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Russland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 129 Am 26.10.2002 wurde in Russland das Gesetz "Über die Insolvenz (den Bankrott) von Unternehmen" (InsolvenzG der RF) verabschiedet, das u.a. die Fragen der Insolvenzfähigkeit und des Insolvenzverfahrens in der Russischen Föderation regelt. Fragen der Insolvenz werden außerdem im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (Art. 65 ff.) sowie in den Entscheidungen des Obe...mehr

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Österreich / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 231 Die Geschäftsführer und Liquidatoren der GmbH sind verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt (§ 69 IO). Insolvenzgründe sind Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zu den Insolvenzgründen siehe Rdn 233 f. Wenn allerdings Sanierungsmaßnahmen sorgfältig betrieben werden und aussichtsreich sowie ...mehr

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Österreich / 2. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 236 Bei abschlussprüfungspflichtigen Gesellschaften haften die Geschäftsführer nach § 22 URG (siehe Rdn 232). Weiters haften die Geschäftsführer persönlich für die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens. Diese Haftung ist mit 4.000 EUR begrenzt (§ 72a IO). Die genannten Haftungen bestehen nur gegenüber der GmbH. Eine unmittelbare Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubige...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / a) Insolvenzantrag

Rz. 318 Art. 3 Abs. 1 TRLC bestimmt, dass bei einer juristischen Person das zuständige Verwaltungsorgan dafür zuständig ist, über die Stellung des Insolvenzantrags zu entscheiden. Art. 3 Abs. 1 S. 2 TRLC legt dem Wortlaut nach die Annahme nahe, dass die Geschäftsführung auch berechtigt sein könnte, über die Beantragung der Insolvenz (allein) zu entscheiden (será competente p...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Ermittlung des Insolvenzgrundes

Rz. 263 Der Insolvenzgrund wird vom Gericht nur marginal überprüft; die Hauptschuld muss bewiesen werden, die Nebenschuld muss nur glaubhaft gemacht werden. Der Betrag der unerfüllt gebliebenen Verbindlichkeiten ist irrelevant. Auch wenn feststeht, dass eine Gesellschaft zwei eher geringe Verbindlichkeiten nicht beglichen hat, wird das Gericht grundsätzlich Insolvenz festste...mehr

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Bulgarien / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 58 Die Agentur für Eintragungen sowie Notare stellen Bestätigungen (Auszüge aus dem elektronischen Handelsregister) aus, die zum Nachweis des aufrechten Bestehens der Gesellschaft dienen und die eingetragenen Gesellschaftsdaten (z.B. Kapital, vertretungsbefugte Personen) enthalten. Handelsregisterauszüge werden von der Agentur für Eintragungen sofort vor Ort oder von Not...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Insolvenzantragspflicht

Rz. 320 Die Gesellschaft ist bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht zu beantragen. Die Geschäftsführer haben zur Beantragung der Insolvenz die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen und diese demgemäß innerhalb von zwei Monaten einzuberufen (Art. 365.1 LSC). Wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweige...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 174 Die ausladensten Diskussionen drehten sich nach dem vermehrten Zuzug europäischer Auslandsgesellschaften als Folge der Judikatur des EuGH zur gesellschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit um die Qualifikation der Pflicht des Geschäftsführers, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu beantragen,...mehr

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Kanada / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 88 Die Rechtsgrundlagen, die im Insolvenzfall zu berücksichtigen sind, sind teilweise als allgemeine Regelungen im Bankruptcy and Insolvency Act, teilweise im Gesellschaftsgesetz selbst enthalten. Nach Sect. 192 (1) CBCA ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn der realisierbare Wer...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Antragsrecht für Nebeninsolvenzverfahren

Rz. 145 Das Antragsrecht für ein Sekundärinsolvenzverfahren spricht Art. 37 EuInsVO dem Verwalter des Hauptverfahrens sowie jeder anderen Person oder Stelle zu, der das Recht nach dem Mitgliedstaat zusteht, in dessen Gebiet das Sekundärverfahren eröffnet werden soll. Nach § 354 Abs. 1 InsO sind nur die Gesellschaftsgläubiger befugt, ein Nebenverfahren zu beantragen, und § 35...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Haftung nach dem ZTD

Rz. 124 Die Vorschrift des Art. 469 ZTD dient dem Gläubigerschutz. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den sie in ihrem Namen nach Entstehen des Grundes für die Eröffnung des Konkursverfahrens an Dritte ausbezahlt haben, es sei denn, sie haben dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt. Gem. Art. 626 ZTD werden d...mehr

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Dänemark / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 136 Der Antrag auf Insolvenz bzw. auf Rekonstruktionsbehandlung für die Gesellschaft ist nach § 233 Abs. 1 SEL vom zentralen Leitungsorgan bzw., wenn sich die Gesellschaft in Auflösung befindet, vom Liquidator zu stellen. Sofern die Liquidation nach Ansicht der Liquidatoren die Gläubiger nicht voll befriedigen wird, müssen sie gem. § 233 Abs. 2 SEL die Eröffnung des Inso...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Substitution im Rahmen von § 15a Abs. 3 InsO

Rz. 178 Nach § 15a Abs. 1 InsO sind die Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person bzw. deren Abwickler verpflichtet, nach Eintritt der Insolvenzreife ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Gemäß § 15a Abs. 3 I...mehr

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England und Wales1 England ... / III. Freiwilliges Löschungsverfahren

Rz. 547 Das Gesetz sieht darüber hinaus ein freiwilliges Löschungsverfahren vor (Sec. 1003 CA 2006). Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft in einem Zeitraum von drei Monaten vor der beantragten Löschung inaktiv gewesen sein muss. Ob eine Gesellschaft inaktiv im Sinne des Gesetzes ist, richtet sich danach, ob sie einen gesetzlich festgelegten Katalog von Tätigkeiten innerh...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Insolvenzgrund

Rz. 298 Nach Art. 1 Abs. 1 TRLC ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegenüber jedem Schuldner, "sei er eine natürliche oder juristische Person",[124] zulässig. Insolvenzgrund ist gem. Art. 2 Abs. 1 TRLC die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Zahlungsunfähigkeit liegt nach Art. 2 Abs. 3 TRLC vor, wenn der Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann...mehr

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Deutschland / 5. Wirkungen der Insolvenzeröffnung

Rz. 240 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Sie besteht nach Auflösung bis zur Vollbeendigung fort. Die Insolvenzmasse, d.h. das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen der Gesellschaft, dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO). Die gesamten Verwaltungs- und Verfüg...mehr

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Lettland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 69 Es gibt diverse Gründe für die Beendigung der Geschäftshandlungen einer Kapitalgesellschaft. Neben einer Entscheidung der Anteilseigner kann ein Gerichtsbeschluss oder der Beginn des Insolvenzverfahrens ebenso die Geschäftstätigkeit der SIA zum Erliegen bringen wie die in der Gesellschaftssatzung festgelegte Zweckerreichung der SIA oder das Ablaufen der dort vorgesehe...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Sicherungsverfahren

Rz. 502 Das englische Recht (Sec. 8 Insolvency Act 1986 und Schedule B1) kennt auch ein Sicherungsverfahren (sog. administration), das in der Krise einer Gesellschaft begonnen werden kann, um die Gesellschaft vor der Zerschlagung zu schützen. Das Verfahren kann von der Gesellschaft, den Geschäftsführern und solchen Gläubigern, die Inhaber einer speziellen dinglichen Sicherhe...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Anforderungen an die Person des Geschäftsführers

Rz. 400 Die gesetzlichen Regeln über die Geschäftsführer (directors) enthalten sowohl Bestimmungen zu deren Voraussetzungen als auch Regelungen, die diesen haftungsbewährte Pflichten auferlegen. Folglich fallen unter den Begriff des Geschäftsführers nicht nur ordentlich bestellte, sondern auch de facto-Geschäftsführer. Rz. 401 Grundsätzlich werden für die Bestellung als Gesch...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Grundlagen

Rz. 129 Ende 2016 wurde das neue Insolvenzgesetz im VAE-Bundesanzeiger veröffentlicht. Es trat drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Rechtslage bei Insolvenz bis Ende 2016: Vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes gab es keine einheitlichen Regelungen für akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eines Unternehmens (Insolvenz). Gesetzliche B...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 260 Das niederländische Insolvenzrecht ist im Insolvenzgesetz geregelt. Außerdem beziehen sich einige Artikel aus dem Zweiten Buch des NL-BGB auf die Haftung und Position der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats im Fall einer Insolvenz. Ferner bestimmt Art. 2:246 NL-BGB, dass die Geschäftsführung, ohne Auftrag der Hauptversammlung, nicht die Befugnis hat, über das Verm...mehr

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Österreich / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 177 Die Geschäftsführer haben das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen in kaufmännischer und organisatorischer Hinsicht zu führen (Unternehmensleitung).[82] Sie haben dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden (§ 25 Abs. 1 GmbHG). Der Sorgfaltsmaßstab ergibt sich aus § 25 Abs. 1a GmbHG. Demnach wird die notwendige Sorgfalt gewahrt, wenn sich der G...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / V. Gang des Verfahrens nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 316 Die Aktivmasse besteht aus allen gegenwärtigen oder künftigen Rechten und Gütern des Schuldners und dient der Befriedigung seiner Gläubiger (Art. 192 Abs. 1 TRLC). Hiervon sind gem. Art. 192 Abs. 2 TRLC die ihrer Natur nach nicht der Zwangsvollstreckung unterworfenen Güter und Rechte des Schuldners ausgenommen. Die Inhaber/Eigentümer von Rechten/Gütern können verlang...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Vermutungswirkung; Amtsermittlung der Zuständigkeitstatsachen

Rz. 124 Nach Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 EuInsVO wird im Falle von Gesellschaften bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes ist.[332] Entgegen den Implikationen des Wortlautes wird die Feststellung des für die Eröffnungszuständigkeit maßgeblichen Interessenmittelpunktes aus deutscher Perspektive...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Kapitalerhaltungsregeln

Rz. 165 Von Interesse sind hier aber die Regelungen über die Kapitalerhaltung, die im Interesse der Gläubiger abstrakt präventiv den Abzug solcher Gesellschaftsmittel, die zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich sind, durch die Gesellschafter verhindern sollen und damit bereits im Vorfeld der Insolvenz der Absicherung der Gläubigerbefriedigung dienen.[456] Die Regelunge...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Kapitalersatzrecht

Rz. 94 Mit der Errichtung und anderen konstitutiven Elementen unterliegt auch die Kapitalverfassung dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt für das gesetzliche Mindestkapital und die Kapitalaufbringung einschließlich der Zulässigkeit und besonderen Anforderungen an Sacheinlagen ebenso wie für seine Änderungen, also die Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.[125] Nach weit überw...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Insolvenzrechtliche Qualifikation von Schutzinstituten

Rz. 44 Im Hinblick auf verschiedene, prima facie gesellschaftsrechtliche Rechtsinstitute (siehe im Einzelnen Rdn 162 ff.), die eine inhaltliche Nähe zum Insolvenzrecht aufweisen, wird eine insolvenzrechtliche Qualifikation vorgeschlagen, um die betroffenen Rechtsfragen dadurch dem Insolvenzstatut anstelle des Gründungs- bzw. Herkunftsrechts zu überantworten. Betroffen sind n...mehr

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Österreich / 3. Haftung der Gesellschafter

Rz. 125 Wenn die Gesellschafter ihre Pflichten (siehe Rdn 123 f.) vollständig erfüllt und insbesondere die Stammeinlagen voll einbezahlt haben, unterliegen sie keiner weiteren Haftung für Schulden der Gesellschaft. Ein Gesellschafter, der seine Stammeinlage voll eingezahlt hat, kann somit nur in Ausnahmefällen zur Haftung herangezogen werden:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 196 Ausgangspunkt zum Verständnis der Existenzvernichtungshaftung ist der Umstand, dass das als Korrelat zur Haftungsbeschränkung zu verstehende Schutzsystem der §§ 30, 31 GmbHG lückenhaft bleibt; so bspw. im Hinblick auf stille Reserven.[569] Aus Gläubigerschutzgründen bedarf es daher anderer Rechtsgrundlagen für einen etwaigen Zugriff auf das Vermögen abziehende Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.3 Anzeigeerstatter

Rz. 447 Aus dem Wortlaut des § 371 Abs. 4 AO folgt zunächst, dass der Anzeigeerstatter Anzeigepflichtiger i. S. v. § 153 AO sein muss[1], da anderenfalls zwar eine Anzeige fehlerhaften steuerlichen Verhaltens vorliegt, diese aber nur als Hinweis eines nicht von dem Steuerpflichtverhältnis berührten Fremden, nicht aber als Anzeige nach § 153 AO gewertet werden kann. Rz. 448 An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.4 Fristsetzungspflicht

Rz. 353 Die Fristsetzung nach § 371 Abs. 3 AO durch das zuständige Strafverfolgungsorgan ist – sofern der Anspruch auf die verkürzte Steuer noch nicht vollständig getilgt ist – zwingend erforderlich, um die Anwartschaft auf Straffreiheit zum Erlöschen zu bringen.[1] Solange bei einer objektiv vorliegenden Selbstanzeige die Nachentrichtungsfrist noch nicht gesetzt und noch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Insolvenzverfahren, Zwangsverwaltung

Rz. 121 Adressat der Verwaltungsakte, die während des Insolvenz-(Konkurs-)verfahrens erlassen werden (z. B. Steuerbescheide über Ansprüche gegen die Masse), ist der Insolvenzverwalter.[1] Es ist klarzustellen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter für einen bestimmten Schuldner bekannt gegeben wird. Die Bezeichnung "zu Händen" oh...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / I. Sachverhalt

Das Insolvenzgericht eröffnete im September 2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin. Der im Verfahren bestellte Insolvenzverwalter veräußerte eine mit Absonderungsrechten belastete Betriebsimmobilie der Schuldnerin freihändig. Ein entsprechender Kostenbeitrag wurde vereinbart und floss an die Masse. Der Verwalter hat für seine Tätigkeit als Insolvenzver...mehr