Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 41 Geiger, Wann müssen Arbeitsagenturen oder Jobcenter die Wohnkosten Auszubildender übernehmen?, info also 2017 S. 154.mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.1 Anzeige- und Nachweispflicht bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 7 Bereits nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I besteht die allgemeine Mitteilungspflicht für alle, die Sozialleistungen beantragen oder erhalten, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. § 56 konkretisiert diese Mitwirkungspflicht für die Antragsteller und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Antragste...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit bzw. des kommunalen Trägers. Die örtliche Zuständigkeit einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b richtet sich ebenfalls nach § 36 (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36 Rz. 1). Für den Hilfebedürftigen ist die örtliche Zuständigkeit verbindlich und kann nicht abbedungen werden. Danach gilt...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.3 Anzeige- und Nachweispflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 9 Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Leistungsberechtigten (allg. Meinung, vgl. Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 10 m. w. N.). Voraussetzung für die Verpflichtung der leistungsberechtigten Person zur Anzeige und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist, dass diese Anzeige- und Bescheinigungspflicht in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt ist. Nach der ...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.3 EU-Staatsangehörige (Neue EU-Länder ab 1.5.2004)

Rz. 16g Die Bürger aus den Beitrittsstaaten durften innerhalb einer Übergangsfrist von längstens 7 Jahren nach dem Beitritt eine Beschäftigung nur mit Genehmigung ausüben. Diese Frist ist am 30.4.2011 ausgelaufen. Für Bulgaren und Rumänen ist die Frist am 31.12.2013 abgelaufen. Aktuell besteht auch keine Übergangsfrist für Kroaten mehr, weil sich die Bundesregierung auf die ...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.4 Hilfebedürftigkeit trotz verwertbaren Vermögens

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil vorhandenes Vermögen aktuell nicht zur Bestreitung des Lebensunt...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.9.2 Zugelassene kommunale Träger

Rz. 27 Hat ein kommunaler Träger die Option nach § 6a wirksam ausgeübt, so ist er nach § 6b Abs. 1 an Stelle der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit Träger der Aufgaben des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Er nimmt nach § 6b Abs. 1 Satz 2 die Rechte und Pflichten der Bundesagentur für Arbeit wahr. Die Anzeige- und Bescheinigungspflicht nach § 56 ist dan...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.7 50 EUR-Grenze (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 14a Der zum 1.1.2023 eingefügte Satz 3 regelt, dass abweichend von Abs. 1 Satz 1 die §§ 45, 47 und 48 des SGB X mit der Maßgabe gelten, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufzuheben ist, wenn sich ausschließlich Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 1 SGB X von insgesamt weniger als 50,00 EUR für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeins...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.13 Sonstiges

Rz. 65 Die Integrationsverantwortung obliegt für die gesamte Förderdauer, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, dem Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b) bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers (§ 6a). Durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters werden regelmäßige Kundenkontakte zusätzlich zur ganzheitlichen Betreuung wahrgenommen, um auch während der Förderun...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.11 Übergangsmöglichkeiten

Rz. 58 Abs. 10 erlaubt den Übergang zu einem anderen Arbeitsverhältnis nach § 16i durch Abberufung und erneute Zuweisung. Ebenso sind Übergänge aus Arbeitsverhältnissen nach § 16e a. F. und aus dem Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" möglich, dafür müssen die speziellen Voraussetzungen aus Abs. 3 Nr. 2 und 3 nicht erneut vorliegen. Für alle Fallgestaltungen gil...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.1 Berechtigte

Rz. 8 § 61 berechtigt den jeweils zuständigen Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Heitmann/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 61 Rz. 5; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 8; Steinmeyer, in: Gagel, SGB II, § 61 Rz. 3). Ausdrücklich erwähnt ist nur die Agentur für Arbeit. Die Berechtigung der gemeinsamen Einrichtung ergibt sich aus § 44b Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld (Abs. 2)

Rz. 28a Abs. 2 ist zum 1.1.2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz in § 56 eingefügt worden. Er bestimmt in Satz 1, dass Abs. 1 Satz 1 nicht gilt für erwerbsfähige Leistungsbezieher, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. Dieser Personenkreis ist demnach nicht verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen bzw. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

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Sauer, SGB II § 44k Stellen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die gemeinsamen Einrichtungen sind bei der Erstellung des Stellenplans und bei der Stellenbewirtschaftung an die Weisungen der Träger gebunden. Bei den Weisungen kann es sich wie bei dem zugrunde liegenden Recht durchaus um unterschiedliche Regelungen handeln. Rz. 6 Die Träger stellen nicht nur Stellen für Plankräfte, sondern auch Ermächtigungen zur Verfügung, mit denen...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 2.1 Zuweisung von Beamten und Arbeitnehmern

Rz. 11 Abs. 1 enthält als zentrale Elemente die dauerhafte individuelle Zuweisung von Tätigkeiten an einen Beschäftigten zu einer gemeinsamen Einrichtung, die grundsätzliche Geltung von tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen sowie eine Ausnahmeregelung für Fälle eines dringenden dienstlichen Interesses. Rz. 12 In der Begründung zur Neufassung der Abs. 1 und 2 verdeutlichte ...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.4 Drittstaatsangehörige

Rz. 21 Eine Prüfung des Arbeitsmarktzugangs bei Drittstaatsangehörigen ist nicht erforderlich, sofern diese schon als Angehörige eines berechtigten Unionsbürgers Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Rz. 22 Ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht, wenn aus dem Aufenthaltstitel die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hervorgeht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist dem Drittstaatsan...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 1 Abs. 1 und 2 geht die staatliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Stärkung des Leitungsberechtigten zur Führung eines Lebens frei von steuerfinanzierten staatlichen Leistungen ebenso wie die individuelle Pflicht hervor, mangels der Grundsicherungsleistungen als bedingungsloses Grundeinkommen als Gegenleistung alle Möglichkeiten zur Been...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verfolgt das Ziel, eine nahtlose Leistungszahlung in Fällen zu gewährleisten, in denen ein Bezieher von Bürgergeld Ansprüche auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Sozusagen als Rechtsfolge erbringt das Jobcenter in diesem Fall die bisherigen Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.2 Gründe für einen Ausschluss der Entleiherhaftung

Rz. 108 Ein Entleiher haftet nach § 42d Abs. 6 S. 1 EStG ausnahmsweise nicht in den Fällen einer Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG . Hierunter fallen u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs überlassen untereinander Arbeitnehmer, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG). Konzernunternehmen i. S. v. § 18 AktG hel...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.4 Unverzügliche Auskunft oder Mitteilung

Rz. 15 Sowohl Auskünfte als auch Mitteilungen sind der Agentur für Arbeit unverzüglich zu erstatten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Auskunft oder Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern zu erteilen. Eine Pauschalierung auf 7 Tage ab Kenntnis der Tatsachen ist nicht sinnvoll. Vielmehr sind nach allgemeinen Grundsätzen alle Umstände des Einzelfalls zu...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.1 Aufhebung des Verwaltungsaktes

Rz. 31 Dem Streit, ob die Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I für die Zukunft versagen kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt wird (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 56 Rz. 22; Birk, in: Münder/Geiger, SGB II, § 56 Rz. 7), oder ob analog zu § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht der...mehr

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Sauer, SGB II § 44g Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem 8. SGB II-ÄndG (Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen) hat der Gesetzgeber die bislang befristete Regelung zur Zuweisung von Tätigkeiten bei den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b mit Wirkung zum 1.1.2015 durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Zuweisungen ersetzt. Zuweisungen waren zuvor auf 5 Jahre bis Ende 2015 befristet. Mit den gesetzlichen Neureg...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.8 Befristung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 8)

Rz. 51 Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 5 Jahre oder insgesamt bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zum Ende dieser Frist bringt die längerfristig angelegte Förderung des Arbeitsverhältnisses als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Umstand zum Ausdruck, dass die Förderung nicht an eine Minde...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.8 Berücksichtigungsverbot (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 14c Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 (Bagatellgrenze von 50,00 EUR) sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Auch diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung. Ziel ist die sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern. Deshalb findet keine Aufsummierung mit Beträgen von...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 26 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Ockenga, Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten – Korrekturen im Rechtsverhältnis sind notwendig, SozSich 2015 S. 26. Schweigler/Niedermeier, Leistungserbringerrechtliche Fragen kommunaler Eingliederungs...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 3 Literatur

Rz. 69 Armborst, Die leistungsrechtlichen Regelungen der Coronagesetze im SGB II und ihre Auswirkungen – ein Überblick, info also 2021 S. 195. Conradis/Klerks, Probleme der vorläufigen Entscheidungen bei existenzsichernden Leistungen, info also 2018 S. 147. Formann, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem 9. SGB II-ÄndG, SGb 2016 S. 615. Geiger, Der vorläufige Verwal...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.5 Nachrang der Darlehen, Rückzahlung

Rz. 35 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1 sind gegenüber den Zuschussleistungen nach den Abs. 2 nachrangig (Abs. 3 Satz 4 ). Hierüber steht den Jobcentern der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger auch kein Ermessen zu. Auf die Leistungen nach den Abs. 2 besteht ein Rechtsanspruch der Auszubildenden. Allerdings gibt es zwischen Leistungen nach Abs. 2 und ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.6 Abberufung und Kündigungsrecht (Abs. 6)

Rz. 47 Eine Abberufung ist auch wegen der Verbesserung der Übergangschancen möglich, um in ein anderes, gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16i oder in ein marktnäheres Arbeitsverhältnis nach §16e einzumünden: Eine Förderung nach § 16i kann bei einem Arbeitgeber beendet werden, um in ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mit Fortführung der Förde...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.10 Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)

Rz. 56 Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die durch Maßnahmen nach § 16i eingesparten Ausgabemittel für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i genutzt werden können (PAT). Der PAT wurde für das Haushaltsjahr 2019 mit 700 Mio. EUR Ausgabemittel ausgestattet. Die Mittel werden nicht au...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.2 Vorläufige Zahlungseinstellung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 19 Nach Nr. 4 ist die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Grundsicherungsträger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten haben, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen. Nach § 331 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit die Zahlung einer la...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.4 Leistungen an Minderjährige

Rz. 14 Der zum 1.1.2011 eingefügte Satz 3 bestimmt, dass für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, der jeweilige Träger an dem Ort zuständig ist, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Satz 3 setzt nach der Gesetzesbegr...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.3 Übermittlung durch gemeinsame Einrichtungen

Rz. 9a Wurden die Aufgaben nach § 44b Abs. 3 Satz 1 zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Einrichtung übertragen, so erhebt die gemeinsame Einrichtung sowohl für die Bundesagentur für Arbeit als auch für die Kommune (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) die Daten und übermittelt diese an die Bundesagentur. Die Ermächtigung für die Kommunen liegt auch insoweit in Abs. 1 Satz 1 und 2.mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.1 Vorläufige Entscheidung nach Nr. 1

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen längere Zeit erforderlich ist, das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aber hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung ist demnach eine bestehende Ungewissheit über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. über die konkrete Höhe des Leistungsanspruchs...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.1 Datenerhebung durch die zuständigen Träger der Grundsicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 und 2 werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch weiterhin von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die für verschiedene in Abs. 3 genannte Zwecke erforderlichen Daten erhoben und von den kommunalen und den zugelassenen kommunalen Trägern an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die zuständigen Träger der Grundsiche...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.4 Inhalt der Bescheinigungspflicht (Nachweispflicht)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist der Antragsteller oder Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit spätestens am 3. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2023). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat einen doppelten Zweck: einerseits die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, andererseits die Agentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Maßnahmen der Eingliederung aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen, um den Maßnahmeerfolg zu sichern (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 61). Zur Erreichung des angestrebten...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.2.1 Auskunftspflichten der Maßnahmeteilnehmer

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind die Teilnehmenden auf Verlangen des Grundsicherungsträgers verpflichtet, Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung benötigt werden. Eine bestimmte Form der Auskunft ist nicht vorgesehen. Der Teilnehmer hat Auskunft über den Eingliederungserfolg zu erteilen. Dies...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1 Trägerpflichten (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Träger, bei denen eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit durchgeführt wird. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind in den §§ 14 bis 18e, insbesondere § 16 Abs. 1 durch Bezugnahme auf die anwendbaren Vorschriften des SGB III aufgezählt. Wer im Einzelnen Maßnahmeträger sein kann, ist in der Vorschrift nicht explizit geregelt, ergibt...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (Abs. 1)

Rz. 4 In der Gesetzesformulierung wird nur auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" Bezug genommen, ohne aber den im sonstigen Sozialrecht für die örtliche Zuständigkeit genannten Anknüpfungspunkt des "Wohnsitzes" zu nennen. Erst in der Gesetzesbegründung wird der "Wohnsitz" gleichberechtigt neben dem "gewöhnlichen Aufenthalt" genannt. Dort heißt es: "Zuständig für das Erbringen vo...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 24 Die Auskunftspflicht des Maßnahmeträgers nach Abs. 1 ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (allg. Meinung vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 3 m. w. N.). Unterlässt der Maßnahmeträger die Erteilung von Auskünften kann die Agentur für Arbeit bzw. der zugelassene kommunale Träger die Auskunftspflicht im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen ...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.3 Inhalt der Anzeigepflicht

Rz. 17 Die Anzeigepflicht betrifft nur die Arbeitsunfähigkeit des Leistungsbeziehers, nicht aber Erkrankungen des Kindes (Thommes, in: Gagel, SGB II, § 56 Rz. 11). Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Auch eine eintägige Erkrankung löst die Anzeigepflicht aus. Anzuzeigen ist auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Weitere Angabe...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.1.3 Änderungen mit Leistungserheblichkeit

Rz. 14 Mitwirkungspflichten des § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I werden auf den Maßnahmeträger erstreckt. Alle leistungsrelevanten Änderungen sind der Agentur für Arbeit initiativ mitzuteilen. In der Praxis ist insbesondere das Zuspätkommen oder Fernbleiben des Teilnehmers oder auch eklatant mangelndes Interesse von Bedeutung, auch der Unterrichtsausfall des Maßnahmeträgers selbst (v...mehr