Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang der Beistandschaft.

Rn 7 Wird die Beistandschaft ohne jede Konkretisierung beantragt, betrifft sie die Bereiche der Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Hiervon erfasst wird auch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den Pflichtigen, wenn das Kind sich in entgeltlicher Pflege bei einem Dritten befindet, da die Pflegeperson selbst nicht berech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1714 BGB – Eintritt der Beistandschaft.

Gesetzestext 1Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. 2Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird. Rn 1 Die Beistandschaft tritt nicht erst mit der Bestimmung des Jugendamtsmitarbeiters nach § 55 SGB VIII ein, sondern schon mit Eingang des schriftlichen Antrages beim Jugendamt. Einer zusätzlichen behördlichen oder ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Antragserfordernis.

Rn 6 Ein schriftlicher Antrag eines Elternteils ist Voraussetzung für ein Tätigwerden des Beistands ggü Dritten. Auch bei getrennt lebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH NJW 15, 232 [BGH 29.10.2014 - XII ZB 250/14]). Für e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1787 BGB – Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt.

Gesetzestext Wird ein Kind vertraulich geboren (§ 25 Absatz 1 Satz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund. Rn 1 Normzweck. Da in Fällen der vertraulichen Geburt gem § 1674a das elterliche Sorgerecht beider Eltern ruht, besteht für das Kind ein vergleichbares Schutzbedürfnis wie in den Fällen des § 1786. Damit das Kind be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Endgültiger Vormund.

Rn 4 Das Amt des vorläufigen Vormunds endet erst mit Bestellung des endgültigen Vormunds (V) oder gem § 1806. Ist ein Vormundschaftsverein oder das Jugendamt bereits zum vorläufigen Vormund bestellt worden, ist für den Fall, dass ein Mitarbeiter des Vormundschaftsvereins oder das Jugendamt auch zum endgültigen Vormund bestellt werden sollen, ein weiterer Beschluss des FamG e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsausübung.

Rn 2 Die möglichen vorläufigen Vormünder sind in § 1774 II aufgeführt. Die Bestellung eines Vormundschaftsvereins zum vorläufigen Vormund bedarf gem § 1785 III dessen Zustimmung. Sind im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch Ermittlungen erforderlich, wer im konkreten Einzelfall am besten als Vormund für den Mündel geeignet ist (§ 1778 I), bestellt das FamG gem § 17...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1801 BGB – Befreite Vormundschaft.

Gesetzestext (1) Für das Jugendamt, den Vereinsvormund und den Vormundschaftsverein als Vormund gilt § 1859 Absatz 1 entsprechend. (2) Das Familiengericht kann auf Antrag Vormünder von den Beschränkungen bei der Vermögenssorge befreien, wenn eine Gefährdung des Mündelvermögens nicht zu besorgen ist. § 1860 Absatz 1 bis 3 gilt entsprechend. (3) Eltern können unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 1875–1881 enthalten die Vorschriften zu Vergütung und Aufwendungsersatz (§§ 1835–1836, 1836, 1836c-1836e aF), die mit der Reform vom Vormundschafts- in das Betreuungsrecht verschoben worden sind. Sie gelten auch für ehrenamtliche Vormünder (§ 1808) und Pfleger (§§ 1813 I, 1888 I). Die Vorschriften sind außerdem auch inhaltlich überarbeitet und in ein neues System...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund ist unabhängig und hat die Vormundschaft im Interesse des Mündels zu dessen Wohl zu führen. (2) Der Vormund hat die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Mündels zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen und zu fördern. Der Vormund hat Angelegenheiten der Personen- und der Vermögenssorge mit dem Mündel zu besprech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind die erforderlichen Ermittlungen zur Auswahl des geeigneten Vormunds insbesondere im persönlichen Umfeld des Mündels im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch nicht abgeschlossen oder besteht ein vorübergehendes Hindernis für die Bestellung des Vormunds, bestellt das Familiengericht einen vorläufigen Vormund. (2) Der Vormundschaftsverein überträgt die Aufgabe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ersetzt § 1836 aF in modifizierter Form und regelt die Frage der Vergütung des ehrenamtlichen Vormunds und Betreuers (BTDrs 19/24445, 311f). Bestimmend ist zunächst der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit (1), der aus der Konzeption von Vormundschaft und Betreuung als staatsbürgerliches Ehrenamt resultiert. Nach 2 soll der ehrenamtliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in Teilen § 1779 aF. Ist die Vormundschaft nicht einem von den Eltern Benannten (§ 1782) zu übertragen, hat das FamG den Vormund auszuwählen. Abweichend von § 1779 aF soll künftig auch das Jugendamt von den Regelungen zur Auswahl des Vormunds erfasst werden. § 1778 enthält den Grundsatz, dass das FamG unter den vorhandenen möglichen natürlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung der Hinterlegung.

Rn 2 Eine Herausgabe darf nur mit Genehmigung des BtG erfolgen (§ 1845 II 2). Für den Vormund gilt entsprechendes über § 1798 II. § 1844 gilt für das Jugendamt als Amtsvormund nicht (§ 56 II 1 SGB VIII).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz außerhalb der Ehe geborener Kinder, die bei Geburt keinen sorgeberechtigten Elternteil haben. Damit sie nicht über einen längeren Zeitraum ohne gesetzlichen Vertreter sind, wird das Jugendamt kraft Gesetzes von Geburt an sein gesetzlicher Vertreter.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele.

Rn 36 III zählt mögliche familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des persönlichen Kindeswohls beispielhaft – nicht abschließend (BGH FamRZ 17, 212, 214; 23, 57) – auf und will die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten verdeutlichen, die unterhalb der Schwelle des Sorgerechtsentzugs bestehen (BTDrs 16/6815, 15; Meysen NJW 08, 2673 f; zum Bestimmtheitserfordernis Nürnb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vorrang der Gefahrabwehr durch die Eltern.

Rn 10 Neben der Gefährdung des Kindeswohls ist weitere Voraussetzung für ein staatliches Eingreifen gem § 1666 I, dass die Eltern entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die Gefahr abzuwenden (vgl Brandbg FamRZ 14, 1790; BVerfG FamRZ 15, 2120; 17, 1577, 1580; 21, 749). Dieses Gefahrabwendungsprimat folgt unmittelbar aus dem in Art 6 II 1 GG verfassungsrechtlich v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1744 BGB – Probezeit.

Gesetzestext Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Rn 1 Um die Voraussetzungen einer Adoption zu prüfen, insb die Eignung zur Adoption und das Entstehen einer Eltern-Kind-Bindung, soll das Kind zunächst eine angemessene Zeit zur Pflege desjenigen gegeben werden, der die Adoption anstr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entlassungsgründe I.

Rn 2 Nr 1 entspricht im Wesentlichen der Entlassung aus wichtigem Grund gem § 1886 aF, soweit diese wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vormunds zu erfolgen hat, dass die Interessen des Mündels gefährdet (BTDrs 19/24445, 221 ff). Entspr den Grundsätzen der Amtsführung des Vormunds in § 1790 I wird dieser Entlassungsgrund um die Gefährdung des Mündelwohls erweitert. Dieser E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 6 Für das Verfahren gelten die §§ 167, 312 ff FamFG; das Jugendamt ist gem § 162 I FamFG anzuhören.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die §§ 1848–1854 fassen die Genehmigungserfordernisse an einem Standort im Betreuungsrecht zusammen und dienen dem Schutz des Vermögens des Betreuten (BTDrs 19/24445, 281f). Zu diesem Zweck beschränken sie die Vertretungsmacht des Betreuers insoweit, dass die Wirksamkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts von der gerichtlichen Genehmigung abhängt. Die als Mussvorschriften g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm beschreibt den der elterlichen Sorge nachgebildeten Inhalt der Vormundschaft. Dem Vormund obliegt die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (I 1). Lediglich in den Aufgabenbereichen, für die ein Pfleger bestellt ist (§§ 1776, 1777, 1809 I 1), ist der Vormund idR nicht zur Vertretung berechtigt, es sei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmebestimmungen (Abs 3).

Rn 7 Bei nichtehelicher Geburt kann die Mutter nach § 1626a auch den Vater als Sorgeberechtigten bestimmen. Ist dies nicht erfolgt, bestimmt Nr 1, dass die Einwilligung in eine Adoption durch den Vater schon vor der Geburt des Kindes erteilt werden kann. Da noch kein Vater feststeht, gelten insoweit die Regelungen des I für die Vermutung der Vaterschaft entspr. Rn 8 Hat der n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck

Rn 1 Die Norm entspricht § 1835a aF und soll die Stellung des ehrenamtlichen Betreuers stärken, indem sie ihm ein Wahlrecht einräumt, sich entweder die ihm entstehenden einzelnen Aufwendungen erstatten zu lassen oder deren Ersatz über eine pauschale Aufwandsentschädigung abzurechnen und sich so die Verzeichnung und die Sammlung von Belegen zu ersparen (I 1). Eine Kumulierung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1774 stellt klar, welche Typen von Vormündern bestellt werden können. Die bisherigen Regelungen zur Einzelvormundschaft (§ 1779 II 1 aF) sowie der Vereins- und Amtsvormundschaft (§§ 1791a, 1791b aF) werden dabei in einer Norm systematisch zusammengeführt. Die bisherigen Regelungen der Vereinsvormundschaft werden dahingehend modifizirt, dass künftig mit Ausnahme der Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 3 II Nr 1 u Nr 2 stellt den Abschluss von Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverträgen, wenn sie den Mündel über längere Zeit als ein Jahr binden oder bei unbestimmter Dauer nicht vor Ablauf eines Jahres aufgelöst werden können, unter Genehmigungspflicht. Dies gilt auch, wenn das Jahr erst nach Volljährigkeit des Mündels vollendet wird. Kündigung und Aufhebung unterliegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Antragserfordernis.

Rn 1 Eingeleitet wird das Verfahren auf Annahme eines Kindes durch einen förmlichen Antrag des Annehmenden. Rn 1a Die Hinzufügung jeglicher Bedingung oder Zeitbestimmung ist unzulässig. Die Vorschrift selbst enthält keine Bestimmung darüber, welcher konkrete Inhalt erforderlich ist. Der Antrag muss auf ein bestimmtes Kind bezogen sein, da dieses am Verfahren gem § 188 I Nr 1a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 6 Für die Ermittlung der für die Anordnung der Vormundschaft wesentlichen Tatsachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG). Ergänzend werden in verschiedenen Spezialregelungen Standesbeamte (§ 68 I PStG, § 168a I FamFG), das Jugendamt (§§ 42 II 3 Nr 2, III 4, 70 III SGB VIII), Gerichte (§ 22a I FamFG) und die Staatsanwaltschaft (§ 70 JGG) verpflichtet, dem FamG Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Mit der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme ruht die elterliche Sorge dieses Elternteils; die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf nicht ausgeübt werden. 2Das Jugendamt wird Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn bereits ein Vormund bestellt ist. 3Eine bestehende Pflegschaft bleibt unber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form.

Rn 3 Benennung und Ausschluss erfolgen nach § 1782 I durch letztwillige Verfügung, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag (§§ 1937, 1941). Sie können auch unter einer Bedingung oder Zweckbestimmung erfolgen (BayObLG OLGZ 28, 270), jedoch nicht auf Dritte übertragen werden. Der Widerruf der Benennung ist zulässig. Bei Benennung oder Ausschluss verschiedener Personen e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1).

Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das FamG iR seiner Amtsermittlung nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entsprechender Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch gegenüber Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrechtliche Hinweise.

Rn 10 Es handelt sich um eine Kindschaftssache (§ 151 Nr 1 FamFG). Örtlich zuständig ist das FamG, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 152 II FamFG). Für eine ergänzende öffentlich-rechtliche Namensänderung besteht kein Bedarf (VGH Bayern, Beschl v 11.3.19 – 5 ZB 18.408, juris). Funktionell ist nicht der Familienrichter, sondern der Rechtspfleger z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren.

Rn 4 Vor der Auswahl des Vormunds hat das FamG nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Kindes anzuhören (§ 168 I FamFG). Dabei hat das FamG bei der Auswahl der anzuhörenden Personen nicht nur auf die Verwandschaftsverhältnisse des Kindes und den Grad der Verwandtschaft abzustellen, sondern soll insb berücksichtigen, ob eine Person aufgru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unabhängige Amtsführung (I).

Rn 2 Der Vormund hat sein Amt im Interesse des Mündels zu führen und ist allein dessen Wohl verpflichtet (s § 1788 Rn 1). Er handelt dabei iRd allgemeinen gesetzlichen Beschränkungen (s § 1789 Rn 1 ff, 1802 II) grds selbstständig und eigenverantwortlich. Er wird bei der Führung der Vormundschaft durch das Jugendamt (§ 53a SGB VIII) und das FamG beraten und unterstützt (§ 180...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erziehungsverantwortung.

Rn 2 In I wird unter Bezugnahme auf die Rechte des Mündels gem § 1788 Gegenstand und Umfang der Personensorge des Vormunds konkretisiert. Besonders hervorgehoben wird hierbei in I 1 die Pflicht und das Recht des Vormunds der Aufenthaltsbestimmung des Mündels. Diese Entscheidung darf er nicht Dritten überlassen (etwa dem Pflegekinderdienst im Jugendamt), sondern er muss sie n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abs 2 S 1: Antrag.

Rn 5 Das gerichtliche Verfahren setzt einen Antrag voraus (vgl Celle FamRZ 20, 424), den auch die Mutter stellen kann, um den ›vordergründig sorgeunwilligen‹ Vater in die gemeinsame Sorge einzubinden, was freilich eher selten vorkommen dürfte (BTDrs 17/11048, 16; Staud/Coester § 1626a Rz 83). Antragsberechtigt sind ohne Einschränkungen auch solche nicht miteinander verheirat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrechtliche Hinweise.

Rn 8 Das Verfahren richtet sich nach §§ 23 ff, 186 ff FamFG. Grds soll das Gericht, wenn ein Aufhebungsgrund geltend gemacht wird, in einem Termin die Sache erörtern, zu dem der Antragsteller ebenso zu laden ist wie der Annehmende, das Kind und bei Minderjährigkeit desselben auch das Jugendamt. Eine Beistandsbestellung wegen widerstreitender Interessen ist nach § 191 FamFG i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III.

Rn 3 Weitere Voraussetzung für den Herausgabeanspruch ist, dass das Kind dem Berechtigten widerrechtlich vorenthalten wird. Widerrechtlichkeit ist ausgeschlossen, wenn das Herausgabeverlangen einen Missbrauch der elterlichen Sorge darstellt, der unter § 1666 fällt (BayObLG FamRZ 90, 1379, 1381). Stets ist das Wohl des Kindes zu beachten, § 1697a (vgl BayObLG FamRZ 90, 1379, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4.

Rn 5 Schließlich muss ein Elternteil beantragen, dass ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird. Das Antragsrecht steht ausschl den Eltern, nicht dem Kind und auch nicht dem Jugendamt zu. Diese haben nur die Möglichkeit über eine Anregung gem § 1666 oder § 1696 eine andere Sorgerechtsregelung zu erreichen. Der beantragende Elternteil muss die Allein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB J

Jagd Verkehrspflichten 823 164 Jagdrecht 249 45 Jastrowche Klausel 2177 1 Jobcenter Erfüllungsgehilfe 278 17 Job-Sharing 611 106 Jubiläumszuwendungen 611 42, 73 Jugendamt Bestellung zum Vormund 1774 3 Führung der Vormundschaft 1774 5 Juristische Person 166 22; 626 14 Abgrenzung vor 21 ff 4 als Nacherbe 2101 8; 2108 9; 2109 9 Arten vor 21 ff 3 Begriff vor 21 ff 1 Durchgriffshaftung vor 21 ff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Schutznormen.

Rn 7 Soweit die Adoption auch zu Eintragungen nach dem PStG führt, wird das Ausforschungsverbot durch die Einschränkung der Auskunftsmöglichkeiten des § 62 PStG in § 63 I PStG flankiert. Rn 8 Das Verbot der Ausforschung und Bekanntgabe an Nichtberechtigte ist ein Schutzgesetz iSd zivilrechtlichen Deliktsrechts (§ 823 II). Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des allg Pers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck des neuen Instituts der vorläufigen Vormundschaft ist es, dem FamG die Möglichkeit zu geben, durch die Bestellung eines Vormundschaftsvereins oder des Jugendamts als vorläufigen Vormund gem § 1781 Zeit zu gewinnen, um die Suche nach einem geeigneten Vormund zu veranlassen und fortzusetzen, wenn im Umfeld des Mündels entweder noch keine Möglichkeit zur Suche nach e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt des Vermögensverzeichnisses.

Rn 2 In das Verzeichnis sind grds alle zum Zeitpunkt der Bestellung (abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses gem § 287 FamFG) vorhandenen Vermögensgegenstände aufzunehmen, die zum Vermögen des Betreuten gehören und der Verwaltung des Betreuers unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wie sie erworben worden sind....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (Abs 1).

Rn 4 Eine Ersetzung ist nur dann zulässig, wenn der Elternteil seine ggü dem Kind bestehenden Pflichten gröblich und anhaltend verletzt. Liegen die Voraussetzungen nach § 1666 vor, werden diese grds auch für die Ersetzung anzunehmen sein. Gröblich ist eine Pflichtverletzung stets dann, wenn Grundbedürfnisse des Kindes gefährdet werden. Neben der objektiven Pflichtverletzung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1865 BGB – Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht über die Vermögensverwaltung Rechnung zu legen, soweit sein Aufgabenkreis die Vermögensverwaltung umfasst. (2) Die Rechnung ist jährlich zu legen. Das Rechnungsjahr wird vom Betreuungsgericht bestimmt. (3) Die Rechnung soll eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten und über den Ab- und Zugang d...mehr