Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / b) Außergerichtliche Vertretung/Vereinfachtes Unterhaltsverfahren/Hauptsacheverfahren

Vereinfachtes Unterhaltsverfahren Ein weiterer Fall kann in Familiensachen bei einem vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und anschließendem Unterhaltsverfahren vorkommen. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Vertretung zum vereinfachten Verfahren) und andererseits der Anrechnungsvorgang nach Anm....mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes hat in der Sache keinen Erfolg. Nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in einer Kindschaftssache, die das Umgangsrecht betrifft 3.000,00 EUR. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert gem. § 41 FamGKG unter Berücksichtigung der geringeren ...mehr

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FF 05/2020, Kindschaftssach... / II. Folgerungen für die Familiengerichtsbarkeit: weder ein "weiter so wie gehabt" noch ein Aussetzen der Verfahrensregeln oder gar ein Stillstand der Rechtspflege

Die Familiengerichtsbarkeit ist jedenfalls in den Verfahren, die elementare Grundrechte der Betroffenen berühren, zur "kritischen Infrastruktur" zu zählen. Daher scheiden folgende vier Vorgehensweisen während der gegenwärtigen Corona-Krise in der Regel aus: 1. Die Verfahren unverändert so zu führen wie vor der Pandemie, also persönliche Anhörungen der Kinder und Anhörungs- un...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist a...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

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FF 04/2020, Sekundäre Kindeswohlgefährdung

Ein Editorial zur Klärung von Begriffen? Klaus Schnitzler Warum nicht, wenn es nicht nur dem Autor, sondern im besten Fall auch dem Leser neue Informationen vermitteln kann. Kindeswohlgefährdung ist spätestens seit dem Staufener Missbrauchsfall und den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (Stichworte Lügte und Bergisch-Gladbach) in aller Munde....mehr

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FF 04/2020, Vorschau

Folgende Themen erwarten Sie in den nächsten Heften der FFmehr

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FF 04/2020, Erstattung von ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Verpflichtung zur Erstattung von Beerdigungskosten. Die Klägerin ist die Schwester von J., die Beklagte dessen Tochter. Die Klägerin wohnte im selben Gebäude wie ihr Bruder, hatte ein persönliches Verhältnis zu ihm und kannte dessen Willen zur Totenfürsorge. Die Beklagte hatte keinen Kontakt zu ihrem Vater und kannte ihn nicht. Ihre Mut...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.5 Jugendamt und Landesjugendamt

Rz. 6 Absatz 3 verpflichtet den örtlichen Träger zur Einrichtung eines Jugendamtes, den überörtlichen Träger zur Einrichtung eines Landesjugendamtes und regelt mithin die Einrichtung der Behörden. Der jeweilige Träger ist mithin verpflichtet, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt als selbständige Organisationseinheit zu errichten und ihm die Aufgaben nach dem SGB VIII zur Ausüb...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt die Systematik der § 12 und § 19 JWG. Absatz 3 wurde durch Art. 1 Nr. 36 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) neu gefasst. Absatz 5 wurde durch Art. 1 Nr. 4a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügt und der bisherige Abs. 5 wurde zu Abs. 6. Mit Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur We...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege. Die Vorschrift enthält damit kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffs- und Überwachungskompetenzen, um das Kindeswohl in der Vollzeitpflege zu gewährleisten. Mit Vollzeitpflege ist gemeint, dass...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Stellt sich nach Erteilung der Pflegeerlaubnis heraus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist es also hinreichend wahrscheinlich, dass das Kindeswohl bei der Pflegeperson in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat das Jugendamt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass prognostisch abzuschätzen ist, ob die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.1 Überwachung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat das Jugendamt nach Abs. 3 Satz 1 den Auftrag ("soll"), an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung weiter bestehen, das Kindeswohl in der Pflegefamilie also nach wie vor gewährleistet ist. Diese Überwachungspflicht bedeutet aber keine permanente Kontrolle aller Pflegestellen. Häufigkeit und Ausm...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 25 Bay VGH, Beschluss v. 18.10.2010, 12 B 12.1048: Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, eine spätere evidente Wiederherstellung der Zuverlässigkeit ist aber zu berücksichtigen; Bay VGH, Beschluss v. 2.7.2003, 12 CS 03.1017: Zur Her...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 23 Die Frage des Rechtsschutzes ist danach zu beurteilen, ob sich die Pflegeperson gegen die Versagung oder die Rücknahme und den Widerruf der Pflegeerlaubnis zur Wehr setzen will. Versagt das Jugendamt der Pflegeperson die Erteilung der Pflegeerlaubnis, so kann diese nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine Verpflichtungsklage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Demg...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.3 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt voraus, dass das Wohl des Minderjährigen in der Pflegestelle gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung hat der zuständige Jugendhilfeträger prognostisch (vor Aufnahme der Pflege) zu würdigen, ob die Pflegeperson im konkreten Einzelfall nach der Art der Pflegestelle und den individuellen Bedürfnissen sowie dem Entwicklungsstand des au...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.1 Fortbildungsveranstaltungen

Rz. 12 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt-, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, …, nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durchführung...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.4 Beteiligung der anerkannten Träger

Rz. 8 Nach Abs. 3 Satz 1 sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Damit wird dem Zusammenarbeitsgebot zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe nach § 4 Rechnung getragen. Ohne eine Beteiligung der freien Träger wäre es für den planungsverantwortlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ohnehin nicht möglich...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 4.2 Externe Fortbildung

Rz. 13 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, …, vertreten durch den Oberbürgermeister, … (Ort), nachstehend "Auftraggeber" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Auftragnehmer" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit im Auftrage des Auftraggebers die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. Durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.3 Unterrichtungspflicht (Abs. 4)

Rz. 22 Die Pflegeperson steht nach Abs. 4 gegenüber dem Jugendamt in der Pflicht, dieses über für die Erziehung in der Vollzeitpflege besonders wichtige Umstände zu unterrichten. Hierzu zählen insbesondere folgende Umstände: tatsächlicher Beginn der Vollzeitpflege, tatsächliches Ende der Vollzeitpflege, Wohnungswechsel, schwere Krankheit (BT-Drs. 11/5948 S. 83), Tod des Ehegatten...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine detaillierte Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, mit denjenigen Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Lediglich § 17 JWG enthielt ein ausdrückliches Gebot, dass das Jugendamt und das Gesundheitsamt ihre Maßnahmen aufeinander abzust...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht kannte keine detaillierte Regelung zur Aufstellung einer Jugendhilfeplanung. Gesetzliche Normen zum Planungsprozess sowie zu Zielen und Inhalten der Planung fehlten weitgehend. Aus § 7 JWG, der das Jugendamt verpflichtete, die freiwillige Tätigkeit zur Förderung der Jugendwohlfahrt zu unterstützen, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen, um mit ihr...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.4 Heilung

Rz. 67 Mängel der örtlichen Zuständigkeit bleiben nach näherer Maßgabe des § 42 grundsätzlich folgenlos. Wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, ist dies der Fall. Die Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für die funktionelle Zuständigkeit, um die es bei der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugendamt und Jugendhilfeaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.4 Leitende Funktionen

Rz. 7 Absatz 2 dehnt den Fachkräftevorbehalt, der sich in § 16 Abs. 2 JWG allein auf den Leiter des Jugendamtes bezog, auf alle leitenden Funktionen des Jugendamtes und des Landesjugendamtes aus. Erfreulicherweise wird dabei auf die Qualifikation als Fachkraft abgestellt, statt "Verwaltungsmanager" als prädestiniert für leitende Funktionen anzusehen.mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.4 Aufgaben des Jugendhilfeausschusses

Rz. 7 Absatz 2 stellt zu Beginn klar, dass der Jugendhilfeausschuss eine umfassende Zuständigkeit und die Befugnis hat, sich mit allen Themen der Jugendhilfe zu befassen (auch Befassungsrecht genannt) hat. Nummern 1 bis 3 engen diese Befugnisse nicht ein; sie stellen eine nicht abschließende Aufzählung von Themenfeldern dar. Die Themen sollten jedoch einen örtlichen Bezug ha...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996 S. 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus anderen Sachgebieten in die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Diensts eines Jugendamts, JAmt 2018 S. 506; dass., Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 8a Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.5 Fortbildung und Praxisberatung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996 S. 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.3 Landesrechtliche Regelungen

Rz. 16 Absatz 5 Satz 1 erlaubt pauschal ergänzende landesrechtliche Regelungen. Insbesondere kann das Landesrecht die Zugehörigkeit weiterer beratender, d. h. nicht stimmberechtigter Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestimmen (Abs. 5 Satz 2). Ferner kann das Landesrecht vorsehen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft (Oberbürgermeister, Landrat) und/ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 3 Literatur

Rz. 12 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; Bernzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Köln 1993; Braun/Kappenmann, Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII, KommJur 2006 S. 149; DIJuF-Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Grundsätzlich steht nach Abs. 1 Satz 1 jede (Vollzeit-)Pflegestelle unter einem sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies besagt, dass vor Aufnahme der Vollzeitpflege eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes einzuholen ist. In der Folge zieht das eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Personensorgeberechtigten nach sich, da diese in ihrem Aufenthaltsbestim...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.3 Gesamtzahl der Mitglieder

Rz. 6 Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist zwar in Abs. 1 nicht genannt. Aus den in Nr. 1 und 2 genannten Quoten sowie aus der Bestimmung, dass Frauen und Männer berücksichtigt werden sollen, folgt, dass der Jugendhilfeausschuss mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder haben muss. Das Landesrecht kann eine höhere Zahl von Mitgliedern vorsehen. Um der Quotenre...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79 regelt den Verantwortungsbereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Norm ist eine Fundamentalnorm, dient der Qualitätssicherung und begründet eine jugendhilferechtliche Garantenstellung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (so Kunkel, LPK-SGB VIII, § 79 Rz. 3 und Wiesner, SGB VIII § 79, Rz. 1). Sie soll den Vollzug des Gesetzes sicherstellen und ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die funktionale Gliederung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Wie im Bereich der Sozialhilfe nehmen örtliche und überörtliche Träger die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Dies gibt auch § 27 Abs. 2 SGB I vor. Ebenfalls der Rechtstradition entsprechend wird die Einrichtung von Jugendämtern und Landesjugendämtern ausdrücklich vorgesehen. Dies w...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Jugendhilfe gewährleisten. Angesichts der besonderen Anforderungen, welche die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an die Mitarbeiter der Jugendämter stellen, hat der Gesetzgeber es für geboten erachtet, im Rahmen einer Soll-Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 11 Absatz 3 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darau...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Für die Aufnahme eines Pflegekindes bedurfte die Pflegeperson bereits nach § 28 JWG der Erlaubnis des Jugendamtes. Dieser Erlaubnisvorbehalt wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts v. 26.6.1990 (BGBl I S. 1163) zum 3.10.1990 bzw. 1.1.1991 in § 44 übernommen. Dieser Erlaubnisvorbehalt galt zunächst grundsätzlich für alle Formen der Famili...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.1 Bundesjugendberichte

Rz. 3 In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt: 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515; 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe und über die Jugend und...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 81 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Bei der Frage, ob eine Zusammenarbeit aufgenommen oder fortgesetzt werden soll, besteht kein Ermessen. Die Zusammenarbeit ergibt sich aus der konkrete...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.3 Ermessenskriterien

Rz. 51 Maßgebend für die Ermessensausübung ist der Jugendhilfezweck. Maßstäbe und Wertungen ergeben sich zunächst aus den Grundsätzen von § 1 und §§ 3 bis 5. Welche Kriterien heranzuziehen zulässig ist und zweckmäßig erscheint, ist eine Frage des Einzelfalls. Rz. 52 Als zulässige Ermessenskriterien hat die Rechtsprechung beispielsweise anerkannt: Bindung vorhandener Mittel an ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.3 Ausstattungsverpflichtung

Rz. 10 Abs. 3 schließlich konkretisiert die Gesamtverantwortung nach Abs. 1 in verwaltungsorganisatorischer Hinsicht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind demnach verpflichtet, für eine der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gerecht werdende finanzielle, sachliche und personelle Ausstattung der Jugendämter bzw. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Beschlussrecht

Rz. 9 Unter dem Begriff des Beschlussrechts regelt Abs. 3 Satz 1 den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses. Das Beschlussrecht reicht nicht so weit wie das Befassungsrecht nach Abs. 2. Der Rahmen wird vorgegeben durch das in Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die im Kommunalverfassungsrecht der Länder vorgegebene Haush...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.1.2020 – 13 UF 207/19 1. Unterlässt das Familiengericht in einem Endbeschluss zu einer Umgangssache unter Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot eine vollstreckungsfähige Regelung zu Tag, Ort und Zeit des Umgangs (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 Rn 18 m.w.N.), so trifft es eine unzulässige Teilentscheidung (§ 69 Abs. 1 S. 2 FamFG), die antragsunabhäng...mehr