Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.1 Hilfeplanentwicklung vor Ort unter Beteiligung des Kindes nach Satz 1

Rz. 42 Zunächst stellt das Gesetz klar, dass auch bei einer Auslandserbringung die Grundregel zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 2 gilt (auf die Komm. zu § 36 wird insoweit Bezug genommen). Satz 1 ergänzt bzw. konkretisiert daher die Regelungen zur Hilfeplanung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen, die im Ausland erbracht werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.3 Verhältnis zu § 67c SGB X

Rz. 12 § 67c Abs. 2 bis 4 SGB X enthält Regelungen, die in der Vorschrift keine Entsprechung finden. Sie gelten wegen des in § 61 Abs. 1 SGB VIII normierten Grundsatzes im Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vorschrift ist also insofern nicht als lex specialis anzusehen; § 67c Abs. 2 bis 4 sind ergänzend heranzuziehen. Rz. 13 Vorrang hat § 63 allerdings i...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gesetzgeber Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit langem hat die soziale Gruppenarbeit besondere Bedeutung im Rahmen des Jugendstrafrechts erlangt. Formen sozialer Gruppenarbeit sind insbesondere als Auflagen und Weisungen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, also für straffällig gewordene Jugendliche, bekannt. Jugendrichter können die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 3 Literatur

Rz. 20 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.1 Bedarfe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 20 § 80 Abs. 1 Nr. 2 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Diese Ergebnisse hat der Jugendhilfeträger bei den zu schließenden Vereinbarungen mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 31 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreu...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1 Notwendiger Unterhalt nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 5 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH B...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem JWG ist mit dieser Vorschrift eine konkret ausgestaltete und mit fachlichen Vorgaben versehene Erziehungsberatung normiert worden. § 5 JWG sah diese nur im allgemeinen Aufgabenkatalog vor und zwar in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 J...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.3 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 17 Schwierigkeiten können sich aus der besonderen Vermengung von Strafrecht und Jugendhilfe ergeben. Der Jugendrichter kann die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG; dem geht regelmäßig die Anhörung des Jugendamtes voran. Eine angeordnete soziale Gruppenarbeit unterfällt der eigenständigen Norm des § 28. Dadurch ist sie immer Hil...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.2 Prüfzeitpunkt

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Prüfpflicht ist festgelegt. Der Jugendhilfeträger hat bereits ein Jahr vor dem im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung in das Prüfverfahren einzusteigen. Der Hilfeplan, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zwingend aufzustellen ist, beinhaltet nicht nur die ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen über die Feststellungen über den Bedarf, die zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift ist § 37 Abs. 2 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37a (BR-Drs. 5/21 S. 86 = BT-Drs. 19/26107 S. 89); lediglich § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 wurde in einen eigenständigen Satz 2 des § 37a überführt. Rz. 3 Die Struktur der Vorschrift: Satz 1 erfasst ganz allgemein den Anspruch...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.6 Anwendbarkeit von § 36b

Rz. 60 Der thematisch eng verwandte § 36b ist entsprechend anzuwenden; damit stellt das Gesetz gleichzeitig klar, dass für diese Fälle die in § 36b Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang gelten (BR-Drs. 5/21 S. 92 = BT-Drs. 19/26107 S. 95). Rz. 61 § 36b enthält die allgemeinen Regeln und Anforderungen an die Hilfeplanung bei einem m...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.2 Weitere Prüfpflichten nach Satz 2

Rz. 47 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft neben und unabhängig von seiner Pflicht zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans auch eine besondere Prüfpflicht eines abschließenden Katalogs von Voraussetzungen nach den Erfordernissen im Einzelfall an Ort und Stelle. Rz. 48 Erfasst von dieser besonderen Prüfpflicht sind folgende Kataloggegenstände des Abs. 2 (v...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.5 Zusammenschlüsse von Pflegepersonen nach § 24 Abs. 4 Satz 3 nach Satz 5

Rz. 19 Nach Satz 5 gilt § 23 Abs. 4 Satz 3 entsprechend; § 32 Abs. 4 Satz 3 bezieht sich auf die Beratung, Unterstützung und Förderung von Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Die Verweisung in Satz 4 auf § 23 Abs. 4 erstreckt die Verpflichtung nach Satz 1 des Trägers der Jugendhilfe auch auf diese Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Eine entsprechende Regelung bestand im Jugendwohlfahrtsgesetz nicht. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 31 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021 S. 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.4 Beteiligung des örtlich zuständigen Trägers nach Satz 4

Rz. 46 Satz 4 schließlich räumt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Recht auf Beteiligung bei der Auswahl dieser Pflegeperson ein. Rz. 47 Die Regelung ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, sodass das Beteiligungsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann. Rz. 48 Sinn der Regelung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2022, SN_2022_0058 Af – Rechtsfragen im Kontext des Umzugs einer Pflegefamilie ins (europäische) Ausland, JAmt 2022 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 3 Literatur

Rz. 34 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Faltermeier/Stork/Wiesner, Eltern und Ombudsstellen – Allianzen für Kinder, ZKJ 2022 S. 392; Ivanits, Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus der...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 66 Bay VGH, Beschluss v. 18.11.2020, 12 ZB 20.152: Zum gesetzlich vorgeschriebenen Gebot der Zusammenarbeit; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.2.2018, 3 LB 19/15: Zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne von § 37 Abs. 2 SGB VIII; BGH, Urteil v. 21.10.2004, III ZR 254/03: Zum pflichtwidrig unterbliebenen "Antrittsbesu...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 8 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt die Rahmenbedingungen der Beratungsdienste und Einrichtungen, welche meistens "Erziehungsberatung" genannt werden. Die Vorschrift hat damit insbesondere die Funktion der Aufgabenumschreibung der Beratungsdienste und Einrichtungen, die herkömmlich als "Erziehungsberatung", inzwischen aber meist als Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und E...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 35 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wurde gegenüber der früheren Rechtslage als eigenständiger neuer Hilfstypus ausgestaltet. Die Hilfe war jedoch auch bereits nach § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 JWG möglich. Sie hat sich aus speziellen Diensten entwickelt, welche H...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 41 ist eine von der Hilfe zur Erziehung nach § 27 losgelöste eigenständige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung i. S. d. Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige. In der Literatur hat sich der teilweise der griffige Begriff der Fortsetzungshilfe etabliert (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 23). Hat die Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.7 Pauschalbeträge nach Abs. 5 Satz 1 und Satz 2

Rz. 34 § 39 Abs. 5 Satz 1 sieht vor, dass die Festsetzung der Pauschalbeträge für die laufenden Leistungen zum Unterhalt – die pauschalierten Pflegegelder – durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden erfolgen soll (i. d. R. das Landesjugendamt oder die Landesjugendbehörde). Soweit diese Pauschalbeträge einen Kostenaufwand des notwendigen Unterhalts nicht abdecken, sind ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.1 Ungeschriebene Voraussetzung – geboten, geeignet und erforderlich

Rz. 26 Im Hinblick darauf, dass der Hilfesuchende bei einer Selbstbeschaffung der Maßnahme nicht besser gestellt sein kann, als bei der regulären Beschaffung im Hilfeplanverfahren, ist auch im Rahmen des § 36a Abs. 3 Satz 1 erforderlich, dass die Hilfe gerade in der gewählten Einrichtung ohne eine Vereinbarung nach § 78 b geboten ist (VG München, Urteil v. 25.2.2008, M 18 K ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe wurde zunächst...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist insoweit § 37 Abs. 3 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37b Abs. 3 (BR-Drs. 5/21 S. 88 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Im Übrigen bestehen keine Vorgängervorschriften. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.5 Umfang der Leistungserbringung

Rz. 10 Die Vorschrift stellt klar, dass Hilfe nicht nur präventiv und rein informatorisch erfolgen darf, denn es ist auf eine Klärung und Bewältigung hinzuarbeiten. Ausdrücklich sind die zugrunde liegenden Ursachen einzubeziehen. Hieraus ist zu folgern, dass nach Festlegung und Eingrenzung des Problems und damit des Hilfebedarfs ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln und u...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Monate vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel vorgesehen (BR-Drs. 5/21 S. 9 = BT-Drs. 19/26107 S. 20) und ist auf Beschlussempfehlung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 10 Satz 1 verpflichtet den Jugendhilfeträger bei der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie prozesshaft auch die Perspektive der Hilfe zu klären. Rz. 11 Bei den Hilfen außerhalb der Familie handelt es sich um solche nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Volljährigen i. V. m...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.3 Sicherstellung der ortsnahen Beratung und Unterstützung nach Satz 3

Rz. 14 Lebt das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson außerhalb des Bereichs des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so sind ortsnahe Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Durch Satz 3 soll das Jugendamt die erforderliche Beratung und Unterstützung auch dann ortsnah sicherstellen, wenn sich das Kind weit entfernt vom Wohnort der Eltern bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvorschrift gewandelt u...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Vorgängervorschriften finden sich verstreut und vereinzelt im SGB VIII, so ist § 27 Abs. 2 Satz 3 a. F. (bis zum 9.6.2021) einschlägige Vorgängervorschrift zu Abs. 1 und greift insoweit allgemein die bislang schon dort geregelte Einschränkung der Hilfeerbringung im Ausland auf (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). § 36 Abs. 4 a. F. (bis zum 9.6.2021) ist einsc...mehr