Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1.1 Anwendung eines individualisierten Gewaltschutzkonzepts nach Satz 1

Rz. 9 Satz 1 nimmt dabei Bezug auf die Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Qualitätsmerkmalen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt nach § 79a Satz 2 (BR-Drs. 5/21 S. 87 = BT-Drs. 19/26107 S. 90). Rz. 10 § 79a Satz 2 sieht die Sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 63 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Sie ist mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügt worden. Mit dem 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) war u. a. der Begriff der "person...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.5 Datenspeicherung und -nutzung zu Planungszwecken nach Abs. 3

Rz. 30 Nach Abs. 3 dürfen Sozialdaten, die allerdings unverzüglich zu anonymisieren sind, beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Planung i. S. d. § 80 gespeichert oder genutzt werden. Für den Zweck der Jugendhilfeplanung stellt Abs. 3 im Verhältnis zu Abs. 1 damit eine Erweiterung dar. Im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 ist eine Prüfung der Erforderlichkeit bezoge...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1 Meldepflichten des Jugendhilfeträgers nach Satz 1

Rz. 53 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diverse Mitteilungspflichten nach Abs. 5 Satz 1. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschlusses 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://jfmk.de/wp-content/uploa...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.2.3 Kontaktgebot nach Satz 2

Rz. 28 Um die Dokumentationspflichten zu gewährleisten und um insbesondere auch der Überprüfungspflicht nachzukommen, wird der Jugendhilfeträger auch verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Kontakt zu dem jungen Volljährigen aufnehmen. Rz. 28a Die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 41a Abs. 2 Satz 2, in regelmäßigen Abständen Kontakt zu einem jungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2 Weitere kumulative Voraussetzungen der Auslandserbringung nach Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 regelt die Voraussetzungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Regel kumulativ zu erfüllen hat, bevor er über die Gewährung einer Hilfe entscheidet, die im Ausland erbracht wird (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Rz. 24 Nach Abs. 3 ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet: eine Stellungnahme i. S. v. § 35a Abs. 1a Satz ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 29 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Erziehungskurse wurden bereits früher im Rahmen der Jugendhilfe angeboten, auch zur modellhaften Erprobung einer spezifischen gruppenorientierten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ausdrücklich geregelt war diese jedoch im JWG nicht. Es musste auf allgemeine Regelungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3 Beendigung und Zuständigkeitswechsel – Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3

Rz. 43 Sofern die Hilfe nicht fortgesetzt oder beendet werden soll, trifft den Jugendhilfeträger die Prüfpflicht, ob ein Zuständigkeitsübergang auf einen anderen Sozialleistungsträger in Betracht kommt. Rz. 44 Damit delegiert das Gesetz zumindest teilweise die Verantwortung auch für eine rechtzeitige Antragstellung – insbesondere im Hinblick auf die durch das Bedarfsdeckungsp...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.4 Kostenerstattungsregelung bei Amtshilfe nach Satz 4

Rz. 18 Satz 4 stellt klar, dass der zuständige öffentliche Träger der Jugendhilfe auch dann die Kosten des ortsnahen Trägers zu übernehmen hat, wenn letzterer im Wege der Amtshilfe tätig geworden ist (zur Kostenerstattung bei Beratung und Unterstützung von Pflegeeltern nach § 37 Abs. 2 vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.5.2009, J 8.220 DE, JAmt 2009 S. 305). Die Vorschrift dec...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.2 Begriff der Erforderlichkeit

Rz. 6 Insofern gilt auch für die Datenspeicherung, ebenso wie für die Datenerhebung nach § 62, das Erfordernis der Erforderlichkeit bezogen auf die jeweilige Aufgabe (vgl. Komm. zu § 62). Der Begriff der Erforderlichkeit ist ein Schlüsselbegriff des Datenschutzrechts mit Universalgültigkeit in allen Datenschutzregimen. Der Begriff ist überall dort, wo er Verwendung findet, i...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 72 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.2 Barbetrag nach Satz 2 und Höhe des Barbetrags nach Satz 3

Rz. 11 Zum notwendigen Unterhalt zählt der Gesetzgeber mit § 39 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich auch einen angemessenen Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung (vgl. dazu 76. Arbeitstagung v. 4.5. bis 6.5.1994 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter BAGLJÄ – Mai 1994 (BAGLJÄ 1994) "Empfehlung für die Gewährung und Verwendung des Barbetrag(Taschengeld) gemäß...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.3 Ausnahme rechtzeitige Kenntnisgabe nach Satz 2

Rz. 40 § 36a Abs. 3 Satz 2 sieht eine Ausnahme von der Kenntnisgabe vor der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vor. Der Leistungsempfänger behält ausnahmsweise seinen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl er den Träger nicht rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat. Dies wird abhän...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Sozialdaten dürfen nach dem Grundsatz des Abs. 1 nur zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Hinsichtlich der Begriffe der Datenübermittlung und -nutzung ist auf die Begriffsbestimmungen des SGB X, § 67 Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 7, zurückzugreifen. Abs. 2 normiert zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.3 Antrag

Rz. 29 Für eine weitere Hilfe i. S. d. § 41 ist eine eigene Antragstellung nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den jungen Volljährigen selbst notwendig. Der Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 hat eine andere Zielrichtung und einen anderen Rechtscharakter als der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 11.5...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 29.8.2013 (BGBl. I 3464) seit 1.1.2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Die erste Änderung erfolgte durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993. Hier fasste der Gesetzgeber Abs. 1, 2, 3 und 6 redaktionell neu. An der Grundkonzeption mit den Regeln über den notwendigen Unterhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 43 OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.1.2021, 7 A 10771/20: Zur Beschränkung auf dem Mehraufwand, der gerade durch die Selbstbeschaffung entstanden ist, bei einer zulässigen Selbstbeschaffung ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.2 Äquivalenzprüfung nach Satz 2

Rz. 13 Nach Satz 2 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die andere öffentliche Stelle i.S.v. Satz 1 – also insbesondere Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger – verpflichtet, auch zu prüfen, welche Leistung nach dem Zuständigkeitsübergang dem Bedarf des jungen Menschen entspricht. Dabei ist sowohl der Bedarf des jungen Menschen zu prüfen, als auch festzustell...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.8 Landesrechtliche Regelungen nach Abs. 5 Satz 3

Rz. 38 § 39 Abs. 5 Satz 3 bestimmt, dass das Nähere durch Landesrecht zu regeln ist. Hierzu liegt z. B. für Nordrhein-Westfalen vor der Erlass über die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – IV B 2 – 6122.1 – v. 10.10.2000 (ab 29.7.2010 MFKJKS) – Stan...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.4 Schutz von Kindern und Jugendlichen und JGG-Verfahren nach Buchst. c

Rz. 22 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c dürfen auch Sozialdaten erhoben werden, sofern diese vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen (§§ 42 bis 42f – vgl. Erster Abschnitt im Dritten Kapitel – Andere Aufgaben der Jugendhilfe) bzw. sofern dies dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen dient ((§§ 43 bis 48a – vgl. Zweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 40 stellt den Grundsatz "Krankenhilfe folgt Erziehungshilfe" auf. Wird Hilfe zur Erziehung nach §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Damit stellt § 40 aus Gründen der Verfahrensvereinfachung den Grundsatz der Hilfe aus einer Hand auf; dies ist der zentrale Normzweck (zum Begriff vgl. Münder, § 40 SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 1 ist § 41 Abs. 3. Zu Abs. 2 existiert keine unmittelbare Vorgängervorschrift; der Gesetzgeber hat diese Regelungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügt. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 regelt die Nachbetreuungshilfe (wie sie sich dem Grunde nach ursprün...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.1 Bedarfe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 20 § 80 Abs. 1 Nr. 2 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Diese Ergebnisse hat der Jugendhilfeträger bei den zu schließenden Vereinbarungen mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 59 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Cirullies, Neue Gesetzesregelungen zum Kinderschutz und in Gewaltschutzsachen – Teil 1, FamRB 2021 S. 346, Teil 2, S. 389; DIJuF-Rechtsgutachten v....mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 31 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreu...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.2 Prüfzeitpunkt

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Prüfpflicht ist festgelegt. Der Jugendhilfeträger hat bereits ein Jahr vor dem im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung in das Prüfverfahren einzusteigen. Der Hilfeplan, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zwingend aufzustellen ist, beinhaltet nicht nur die ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen über die Feststellungen über den Bedarf, die zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift ist § 37 Abs. 2 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37a (BR-Drs. 5/21 S. 86 = BT-Drs. 19/26107 S. 89); lediglich § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 wurde in einen eigenständigen Satz 2 des § 37a überführt. Rz. 3 Die Struktur der Vorschrift: Satz 1 erfasst ganz allgemein den Anspruch...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.6 Anwendbarkeit von § 36b

Rz. 60 Der thematisch eng verwandte § 36b ist entsprechend anzuwenden; damit stellt das Gesetz gleichzeitig klar, dass für diese Fälle die in § 36b Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang gelten (BR-Drs. 5/21 S. 92 = BT-Drs. 19/26107 S. 95). Rz. 61 § 36b enthält die allgemeinen Regeln und Anforderungen an die Hilfeplanung bei einem m...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.2 Weitere Prüfpflichten nach Satz 2

Rz. 47 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft neben und unabhängig von seiner Pflicht zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans auch eine besondere Prüfpflicht eines abschließenden Katalogs von Voraussetzungen nach den Erfordernissen im Einzelfall an Ort und Stelle. Rz. 48 Erfasst von dieser besonderen Prüfpflicht sind folgende Kataloggegenstände des Abs. 2 (v...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.5 Zusammenschlüsse von Pflegepersonen nach § 24 Abs. 4 Satz 3 nach Satz 5

Rz. 19 Nach Satz 5 gilt § 23 Abs. 4 Satz 3 entsprechend; § 32 Abs. 4 Satz 3 bezieht sich auf die Beratung, Unterstützung und Förderung von Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Die Verweisung in Satz 4 auf § 23 Abs. 4 erstreckt die Verpflichtung nach Satz 1 des Trägers der Jugendhilfe auch auf diese Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 31 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021 S. 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem JWG ist mit dieser Vorschrift eine konkret ausgestaltete und mit fachlichen Vorgaben versehene Erziehungsberatung normiert worden. § 5 JWG sah diese nur im allgemeinen Aufgabenkatalog vor und zwar in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 J...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.3 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 17 Schwierigkeiten können sich aus der besonderen Vermengung von Strafrecht und Jugendhilfe ergeben. Der Jugendrichter kann die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG; dem geht regelmäßig die Anhörung des Jugendamtes voran. Eine angeordnete soziale Gruppenarbeit unterfällt der eigenständigen Norm des § 28. Dadurch ist sie immer Hil...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Rz. 1 § 64 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gesetzgeber Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.1 Laufende Leistungen nach Satz 1

Rz. 10 Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 durch laufende Leistungen gedeckt werden. Bezüglich der Sachaufwendungen gelten die einzelnen Bedarfsbestandteile des notwendigen Lebensunterhalts nach dem SGB XII, insbesondere die in § 27 SGB XII genannt sind (Münder, § 39 SGB VIII, Rz. 7). Zum regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und damit zu d...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2022, SN_2022_0058 Af – Rechtsfragen im Kontext des Umzugs einer Pflegefamilie ins (europäische) Ausland, JAmt 2022 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Eine entsprechende Regelung bestand im Jugendwohlfahrtsgesetz nicht. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3 Beachtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 nach Satz 3

Rz. 15 Durch den durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) neu eingefügten Satz 3 wird der Jugendhilfeträger nunmehr mit Wirkung zum 10.6.2021 auch zur Beachtung diverser Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 verpflichtet. Rz. 16 Der Gesetzgeber trägt damit der Empfehlung Nr. 4 der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch und suchterkrankte...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2 Anforderungen an den Leistungserbringer nach Nr. 2

Rz. 30 Der Jugendhilfeträger ist nach Nr. 2 weiter verpflichtet, diverse Anforderungen an den Leistungserbringer sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschluss 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://...mehr