Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.5 Ziele

Rz. 14 Der Gesetzgeber geht aufgrund der besonderen milieubedingte Gefährdungslagen davon aus, dass den betroffenen Jugendlichen häufig nur noch durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) geholfen werden kann, wenn die Gesellschaft diese jungen Menschen nicht völlig aufgeben will (BT-Drs. 11/5948 S. 72). Als ausdrückliche Ziele benennt die Vorschrift daher...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage)

Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit allein das Kindeswohl ist. Die Vorschrift stellt damit das G...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.9 Vorrang der Jugendhilfe – § 10 Abs. 4 Satz 2

Rz. 46 Bei der Vorrangsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 sind die vom Jugendhilfeträger als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Leistungen in Form der Heimerziehung bzw. in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 keine Leistung, die nach dem SGB XII als Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich behinderte Menschen hätten erbracht werden können (LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 3 Literatur

Rz. 52 Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349; Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 36 ArbG Halberstadt, Urteil v. 3.3.2004, 5 Ca 1037/03: Zum Kündigungsrecht bei Personalanpassung an gesetzliche Personalschlüssel; BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 15/10: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Tageseinrichtungen gilt nur für Kinder i. S. d. § 7 Abs. 1, nicht hingegen für solche nach Abs. 2 der Vorschrift; BVerwG, Beschluss v. 4.8.2006, 5 B 52/06: Es läss...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.3 Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 10 Nach Abs. 2 i. d. F. des BKiSchG, der Abs. 1 Satz 3 der vorherigen Fassung entspricht, soll durch freiwillige Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit Vormundschaftsvereinen i. S. v. § 54 i. d. F. des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erreicht werden, dass auch sie keine Mitarbeiter beschäftigen, die wegen eines der in...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 4 Literatur

Rz. 48 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.3.2021, SN_2021_0334 Gö – Unterbringung eines fünfjährigen Jungen, den eine Einrichtung nicht weiter betreuen will, JAmt 2021 S. 268; DIJuF-Rechts...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 3 Literatur

Rz. 15 Bullmann, Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf das familiengerichtliche Verfahren, jM 2022 S. 184; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 3.7.2014, J1.320/J 5.220 Bm – Rechtliche Vorgaben bei Praktika in einer Kindertagespflegestelle, JAmt 2014 S. 382; dass., Rechtsgutachten v. 10.8.200...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 20 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 3 Literatur

Rz. 24 Bouhatta, Einwilligung in ärztliche Eingriffe während der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, JAmt 2017 S. 16; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Rechtsgutachten v. 20.6.2022, SN_2022_0447 Ho – sorgerechtliche Befugnisse nach einer Inobhutnahme und Erforderlichkeit des Anordnens einer Vormundschaft für einen unbegleiteten mind...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.1 Beschäftigungs- und Vermittlungsverbot

Rz. 3 Satz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zwingend, keine Personen zu beschäftigen oder zu vermitteln, die wegen einem der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden sind: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB), Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Hilfebedarf nicht mehr durch familienunterstützende Maßnahmen gedeckt werden kann, etwa den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder andere ambulante H...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 völlig neu gefasst. Dabei werden die bisher in den §§ 42 und 43 geregelten vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen neu geordnet und in einer Norm kon...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 5 Literatur

Rz. 41 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 2.12.2019, SN_2019_0906 Du – Verhältnis von Elternassistenz/begleiteter Elternschaft nach § 78 SGB IX und Sozialpädagogischer Familienhilfe, JAmt 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.7 Maßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges

Rz. 42 Hilfe zur Erziehung ist an mehreren Stellen mit dem Jugendstrafrecht verschränkt, welches ebenfalls grundsätzlich dem Erziehungsgedanken und der sozialen Förderung des Jugendlichen verpflichtet ist (vgl. auch die Komm. zu § 30). Es handelt sich hierbei noch um die Fortwirkung der früheren Fürsorgeerziehung. So kann ein Richter einem straffällig gewordenen Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.8.2005 eingefügt. Sie konkretisiert den in § 72 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten unbestimmten Rechtsbegriff der persönlichen Eignung, indem sie es verbietet, wegen besti...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.1 Inobhutnahme nach der Einreise (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die vorläufige Inobhutnahme unmittelbar nach der Einreise und vor der Entscheidung über die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen und betont das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufenthaltsstatus des Betreffenden ist daher ohne Bedeutung. Zu den Begriffsdefinitionen und Altersgrenzen vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Kinder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 33 Gegen die Versagung der Betriebserlaubnis kann der Einrichtungsträger gemäß § 68 VwGO Widerspruch und bei Erfolglosigkeit gemäß § 42 Abs. 1 VwGO Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erheben. Gemäß Abs. 7 Satz 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung. Der Ausschluss der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege als eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe war im JWG nicht gesondert ausgestaltet (hierauf verweist zutreffend auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 01/2019, Werkstand 2023, § 33 SGB VIII Rz. 4). Eingefügt wurde § 33 SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 3 Musterantrag

Rz. 35 Landesjugendamt … Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII 1. Einrichtungsträger 2. Einrichtungmehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.2 Rechtliche Qualifizierung der Inobhutnahme

Rz. 22 Die Inobhutnahme stellt aufgrund ihres Regelungsgehaltes nicht bloß einen Realakt, sondern einen Verwaltungsakt dar (BVerwG, Urteil v. 11.7.2013, 5 C 24/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.1.2013, 12 E 1259/12). Sie erfüllt alle Merkmale des Verwaltungsaktbegriffes nach § 31 SGB X. Sie entfaltet Rechtswirkung nicht nur gegenüber dem direkt betroffenen Kind od...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 2 sind einige Einrichtungen vom Erlaubnisvorbehalt freigestellt. Die dort genannten Einrichtungen können also ohne Erlaubnis betrieben werden. Satz 2 Nr. 1 befreit Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen und Schullandheime von der Erlaubnispflicht. Jugendfreizeiteinrichtungen und Schullandheime werden dabei erlaubnisfre...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 3 Praxishinweise

Rz. 47 Zwischen dem von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Ausbildungsgeld gemäß §§ 112 ff. SGB III und der Jugendhilfe – hier in Form der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 a.F. i.V.m. § 34 in Form der Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform – besteht Zweckgleichheit i. S. d. § 93 Abs. 1 Satz 3; der angemessene Barbetrag zur persönlichen Verfügung i. S...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 45 ist die zentrale Schutzvorschrift für den Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen, z. B. in Kindertagesstätten oder Heimen. Sie stellt sicher, dass das Kindeswohl in der Einrichtung gewährleistet ist, an erster Stelle, indem nach Abs. 1 Satz 1 der Betrieb einer solchen Einrichtung grundsätzlich (Ausnahmen enthält Abs. 1 Satz 2) unter einem sog. Verbot mit Erlau...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.4 Besondere Formen der Familienpflege nach Satz 2

Rz. 45 Satz 2 ordnet weiter an, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. In der Praxis bilden sich zunehmend besondere Formen der Familienpflege als Mischformen zwischen "normaler" Vollzeitpflege und Heimerziehung heraus, die sog. Sonderpflegestellen, heilpädagogischen Pflegeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.5 Leistungserbringer – Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Rz. 12 Die konkrete Hilfeart wird durch einen Erziehungsbeistand oder einen Betreuungshelfer erbracht. Ein Erziehungsbeistand ist i. d. R. ein Sozialpädagoge – also eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft (vgl. weitergehend zur Qualifikation des Erziehungsbeistands unter Rz. 20 Personelle Ausstattung und Organisition) –, der Kinder und Jugendliche in sozialen und famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.5 Begleitung und Unterstützung des Minderjährigen im Verteilverfahren (Abs. 5)

Rz. 20 Abs. 5 normiert die Pflichten des Jugendamtes am Ort des "Aufgriffs" gegenüber dem Kind oder dem Jugendlichen, der im Verteilungsverfahren nach § 42b in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes gebracht wird. Nach Satz 1 Nr. 1 muss sichergestellt werden, dass der Minderjährige bei der Überführung von einer geeigneten Person auf dem Weg zum Ort des Jugendamt...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.10 Kostentragungspflicht

Rz. 23 Der Richter im Jugendstrafrecht kann nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG dem Jugendlichen auferlegen, sich zwecks Betreuung und Aufsicht einem Betreuungshelfer zu unterstellen. Des Weiteren kann der Richter nach § 12 Nr. 1 JGG dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, Erziehungsbeistandschaft i. S. d. § 30 in Anspruch zu nehmen. Ob die Kosten einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Historisch hat sich die Heimerziehung im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Ansätzen entwickelt. Einerseits hat sie karitativen und armenrechtlichen Charakter, z. B. im Fall der früheren, häufig kirchlichen "Waisenhäuser", andererseits hat sie strafrechtliche Wurzeln, namentlich die sog. "Arbeitshäuser". Die Zweiteilung fand bereits ihren Niederschlag im Reichsjug...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 30 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 30 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Im Jugendwohlfahrtsgesetz war Erziehungsbeistandschaft in § 55 ff. JWG als einzige ambulante erzieherisc...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.4 Abstimmungs- und Hinweispflicht (Abs. 5)

Rz. 25 In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Betreuung kann die Einrichtung neben dem kinder- und jugendhilferechtlichen Regime auch der Aufsicht einer weiteren Behörde unterliegen. Dann hat die Erlaubnisbehörde (Landesjugendamt) ihr Vorgehen nach Abs. 5 Satz 1 mit der für die andere Aufsicht zuständigen Behörde abzustimmen, um widersprüchliche Entscheidungen oder Vorgeh...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i.V.m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022 S. 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.4 Zuständigkeit

Rz. 24 Sachlich zuständig für die Inobhutnahme ist gemäß Abs. 1 Satz 1 das Jugendamt. Die örtliche Zuständigkeit ist in §§ 85 Abs. 1, 87 geregelt. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder oder Jugendlicher ist gemäß § 88a Abs. 2 die aufgrund der Zuweisungsentscheidung gemäß § 42b Abs. 3 Satz 1 nach Landesrecht zuständige Stelle verantwortlich. Die freien Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.2 Dringende Gefahr für das Kindeswohl

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl die Inobhutnahme erfordert. Die Polizeigesetze der Länder enthalten Regelungen, wonach die Polizei Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen kann, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.1 Pflichten und Befugnisse gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen

Rz. 29 Abs. 2 Satz 1 bis 4 lehnt sich an die Regelungen der bisherigen Fassung des Abs. 1 Satz 2 bis 5 an, ändert aber deren Reihenfolge. Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation in Gesprächen mit dem Kind oder Jugendlichen wird bewusst an den Anfang gestellt. Sie soll unverzüglich erfolgen. Sie kann der Deeskalation oder sogar zur Klärung der akuten Krisensituat...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Betreuung oder Unterbringung von Minderjährigen unterlag unter Geltung des JWG in erster Linie der repressiven Heimaufsicht, § 78 JWG. Eine präventive Kontrolle der Einrichtung gab es weitestgehend nicht. Lediglich § 79 Abs. 1 JWG sah vor, dass für jeden zu betreuenden Minderjährigen eine gesonderte (Pflege-)Erlaubnis einzuholen war, wovon die Einrichtung aber rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.5 Annexleistungen

Rz. 28 Die Vollzeitpflege nach § 33 umfasst auch den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes; dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der klarstellt, dass auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist, wenn Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt werden (vgl. insoweit auch die Komm. zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2 Anspruch auf Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Betriebserlaubnis setzt voraus, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Der Begriff der Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in Abs. 2 einerseits und der Begriff des Kindeswohls in § 1666 BGB anderseits ist unterschiedlich zu interpretieren. Im Erlaubnisverfahren nach § 45 sind die Rahmenbedingun...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.2 Pflichten und Befugnisse gegenüber den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 35 Dem Jugendamt wird freilich nicht das Personensorgerecht zugewiesen. Dieses verbleibt uneingeschränkt bei dem Personensorgeberechtigten, solange das Familiengericht keine sorgerechtliche Entscheidung getroffen hat. Daher hat das Jugendamt den mutmaßlichen Willen der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. Auch an dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.2 Qualifizierte Inaugenscheinnahme

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 1 soll das Alter hilfsweise durch qualifizierte Inaugenscheinnahme eingeschätzt werden. Die Rechtsprechung hat inzwischen Anforderungen an die Durchführung der qualifizierten Inaugenscheinnahme formuliert. Sie ist durchzuführen, wenn der Betroffene kein aussagekräftiges Ausweispapier vorlegen kann und seine Selbstauskunft nicht zweifelsfrei ist. Diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.3 Personelle Ausstattung und Organisation

Rz. 34 Aus der Vorschrift folgt, dass die Hilfe durch eine Einzelperson zu leisten ist. Erbracht wird die Sozialpädagogische Familienhilfe von sog. Familienhelfern als Leistungserbringer. Es muss sich hierbei um eine Fachkraft mit entsprechender Qualifikation handeln. Der Wortlaut der Vorschrift stellt klar, dass die Hilfe ein sozialpädagogisches Konzept verfolgen soll. Die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 4 Literatur

Rz. 50 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Brisch, Bindungsstörungen, Von der Bindungstheorie zur Therapie, 10. Aufl. 2010; Eschelbach, Anmerkung zu der Entscheidung des OVG Münster vom 8.5.2018 (Az: 12 A 1434/16) – W...mehr