Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10....mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit langem hat die soziale Gruppenarbeit besondere Bedeutung im Rahmen des Jugendstrafrechts erlangt. Formen sozialer Gruppenarbeit sind insbesondere als Auflagen und Weisungen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, also für straffällig gewordene Jugendliche, bekannt. Jugendrichter können die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 3 Literatur

Rz. 20 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1 Notwendiger Unterhalt nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 5 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH B...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 71 Bei der Fortführung der Hilfe über die Volljährigkeit hinaus handelt es sich um ein neues Leistungsverhältnis und nicht um ein einheitliches Leistungsverhältnis. Ein ursprünglich gestellter Hilfeantrag stellt daher keinen Folgeantrag dar. Dies hat Auswirkungen auf die Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 SGB IX (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.6. 2021, 12 B 636/...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.1 Hilfeplanentwicklung vor Ort unter Beteiligung des Kindes nach Satz 1

Rz. 42 Zunächst stellt das Gesetz klar, dass auch bei einer Auslandserbringung die Grundregel zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 2 gilt (auf die Komm. zu § 36 wird insoweit Bezug genommen). Satz 1 ergänzt bzw. konkretisiert daher die Regelungen zur Hilfeplanung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen, die im Ausland erbracht werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.3 Verhältnis zu § 67c SGB X

Rz. 12 § 67c Abs. 2 bis 4 SGB X enthält Regelungen, die in der Vorschrift keine Entsprechung finden. Sie gelten wegen des in § 61 Abs. 1 SGB VIII normierten Grundsatzes im Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vorschrift ist also insofern nicht als lex specialis anzusehen; § 67c Abs. 2 bis 4 sind ergänzend heranzuziehen. Rz. 13 Vorrang hat § 63 allerdings i...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.3 Kostenbeteiligung

Rz. 27 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten kommt bei dieser Hilfe grundsätzlich in Betracht (§ 91 Abs. 2 Nr. 2) sofern die weiteren Voraussetzungen der §§ 91 ff. vorliegen. Für Erziehung in einer Tagesgruppe gelten §§ 78a ff., auf die Regelungen der Entgeltfinanzierung verweist § 78a Abs. 1 Nr. 4a. Das bedeutet, die Übernahme des Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 19 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Berg/Naudiet/Scheuerer-Englisch, Erziehungsberatung als Trennungs- und Scheidungsberatung, ZKJ 2022 S. 343; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.8.2011, Voraussetzungen einer wirksamen...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.4 Beteiligung des örtlich zuständigen Trägers nach Satz 4

Rz. 46 Satz 4 schließlich räumt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Recht auf Beteiligung bei der Auswahl dieser Pflegeperson ein. Rz. 47 Die Regelung ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, sodass das Beteiligungsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann. Rz. 48 Sinn der Regelung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Datenerhebung. Abs. 1 regelt den Grundsatz, wonach die Datenerhebung nur dann zulässig ist, wenn die Kenntnis der Sozialdaten zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Nach Abs. 2 Satz 1 sind grundsätzlich die Daten bei dem Betroffenen zu erheben; Abs. 2 Satz 2 beinhaltet eine Pflicht zur Aufklärung der betroffenen Person über die...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.3 Einzelfälle nach Abs. 1

Rz. 9 Die Jugendhilfe umfasst auch dann Leistungen zum notwendigen Unterhalt nach § 39 Abs. 1 Satz 1 , wenn eine Mutter mit ihrem Kind gemeinsam in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung des Strafvollzugs (§ 80, § 142 StVollzG) untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.2000, 5 C 48/01, DVBL 2003 S. 1003; zustimmend Jutzi, Kostentragung bei gemeinsamer Unterbringung von Mutt...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 17 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 3 Literatur

Rz. 34 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Faltermeier/Stork/Wiesner, Eltern und Ombudsstellen – Allianzen für Kinder, ZKJ 2022 S. 392; Ivanits, Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus der...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.5 Umfang der Leistungserbringung

Rz. 10 Die Vorschrift stellt klar, dass Hilfe nicht nur präventiv und rein informatorisch erfolgen darf, denn es ist auf eine Klärung und Bewältigung hinzuarbeiten. Ausdrücklich sind die zugrunde liegenden Ursachen einzubeziehen. Hieraus ist zu folgern, dass nach Festlegung und Eingrenzung des Problems und damit des Hilfebedarfs ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln und u...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe wurde zunächst...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 10 Satz 1 verpflichtet den Jugendhilfeträger bei der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie prozesshaft auch die Perspektive der Hilfe zu klären. Rz. 11 Bei den Hilfen außerhalb der Familie handelt es sich um solche nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Volljährigen i. V. m...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.3 Sicherstellung der ortsnahen Beratung und Unterstützung nach Satz 3

Rz. 14 Lebt das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson außerhalb des Bereichs des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so sind ortsnahe Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Durch Satz 3 soll das Jugendamt die erforderliche Beratung und Unterstützung auch dann ortsnah sicherstellen, wenn sich das Kind weit entfernt vom Wohnort der Eltern bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.5 Ziele

Rz. 14 Der Gesetzgeber geht aufgrund der besonderen milieubedingte Gefährdungslagen davon aus, dass den betroffenen Jugendlichen häufig nur noch durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) geholfen werden kann, wenn die Gesellschaft diese jungen Menschen nicht völlig aufgeben will (BT-Drs. 11/5948 S. 72). Als ausdrückliche Ziele benennt die Vorschrift daher...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvorschrift gewandelt u...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Vorgängervorschriften finden sich verstreut und vereinzelt im SGB VIII, so ist § 27 Abs. 2 Satz 3 a. F. (bis zum 9.6.2021) einschlägige Vorgängervorschrift zu Abs. 1 und greift insoweit allgemein die bislang schon dort geregelte Einschränkung der Hilfeerbringung im Ausland auf (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). § 36 Abs. 4 a. F. (bis zum 9.6.2021) ist einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 8 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage)

Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit allein das Kindeswohl ist. Die Vorschrift stellt damit das G...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 66 Bay VGH, Beschluss v. 18.11.2020, 12 ZB 20.152: Zum gesetzlich vorgeschriebenen Gebot der Zusammenarbeit; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.2.2018, 3 LB 19/15: Zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne von § 37 Abs. 2 SGB VIII; BGH, Urteil v. 21.10.2004, III ZR 254/03: Zum pflichtwidrig unterbliebenen "Antrittsbesu...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.1 Ungeschriebene Voraussetzung – geboten, geeignet und erforderlich

Rz. 26 Im Hinblick darauf, dass der Hilfesuchende bei einer Selbstbeschaffung der Maßnahme nicht besser gestellt sein kann, als bei der regulären Beschaffung im Hilfeplanverfahren, ist auch im Rahmen des § 36a Abs. 3 Satz 1 erforderlich, dass die Hilfe gerade in der gewählten Einrichtung ohne eine Vereinbarung nach § 78 b geboten ist (VG München, Urteil v. 25.2.2008, M 18 K ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist insoweit § 37 Abs. 3 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37b Abs. 3 (BR-Drs. 5/21 S. 88 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Im Übrigen bestehen keine Vorgängervorschriften. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Monate vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel vorgesehen (BR-Drs. 5/21 S. 9 = BT-Drs. 19/26107 S. 20) und ist auf Beschlussempfehlung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt die Rahmenbedingungen der Beratungsdienste und Einrichtungen, welche meistens "Erziehungsberatung" genannt werden. Die Vorschrift hat damit insbesondere die Funktion der Aufgabenumschreibung der Beratungsdienste und Einrichtungen, die herkömmlich als "Erziehungsberatung", inzwischen aber meist als Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und E...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 35 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wurde gegenüber der früheren Rechtslage als eigenständiger neuer Hilfstypus ausgestaltet. Die Hilfe war jedoch auch bereits nach § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 JWG möglich. Sie hat sich aus speziellen Diensten entwickelt, welche H...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 41 ist eine von der Hilfe zur Erziehung nach § 27 losgelöste eigenständige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung i. S. d. Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige. In der Literatur hat sich der teilweise der griffige Begriff der Fortsetzungshilfe etabliert (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 23). Hat die Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.7 Pauschalbeträge nach Abs. 5 Satz 1 und Satz 2

Rz. 34 § 39 Abs. 5 Satz 1 sieht vor, dass die Festsetzung der Pauschalbeträge für die laufenden Leistungen zum Unterhalt – die pauschalierten Pflegegelder – durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden erfolgen soll (i. d. R. das Landesjugendamt oder die Landesjugendbehörde). Soweit diese Pauschalbeträge einen Kostenaufwand des notwendigen Unterhalts nicht abdecken, sind ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.9 Vorrang der Jugendhilfe – § 10 Abs. 4 Satz 2

Rz. 46 Bei der Vorrangsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 sind die vom Jugendhilfeträger als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Leistungen in Form der Heimerziehung bzw. in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 keine Leistung, die nach dem SGB XII als Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich behinderte Menschen hätten erbracht werden können (LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 3 Literatur

Rz. 52 Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349; Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 36 ArbG Halberstadt, Urteil v. 3.3.2004, 5 Ca 1037/03: Zum Kündigungsrecht bei Personalanpassung an gesetzliche Personalschlüssel; BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 15/10: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Tageseinrichtungen gilt nur für Kinder i. S. d. § 7 Abs. 1, nicht hingegen für solche nach Abs. 2 der Vorschrift; BVerwG, Beschluss v. 4.8.2006, 5 B 52/06: Es läss...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.3 Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 10 Nach Abs. 2 i. d. F. des BKiSchG, der Abs. 1 Satz 3 der vorherigen Fassung entspricht, soll durch freiwillige Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit Vormundschaftsvereinen i. S. v. § 54 i. d. F. des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erreicht werden, dass auch sie keine Mitarbeiter beschäftigen, die wegen eines der in...mehr