Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Infolge der zahlreichen internationalen Krisenherde und sich ausweitenden Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete ist die Zahl der nach Deutschland einreisenden Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, bereits zum Stichtag 31.12.2014 bundesw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.4 Anspruchsvoraussetzung

Rz. 10 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein (zu den allgemeinen Voraussetzungen der notwendigen Gefährdungslage vgl. die Komm. zu § 27). Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Vorau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.7 Methodik

Rz. 15 Die Arbeit des Erziehungsbeistandes wird vorrangig in der Einzelberatung und Einzelarbeit mit dem Kind oder Jugendlichen bestehen. Daneben können aber auch Gruppenarbeit, freizeitpädagogische Maßnahmen oder auch eine auf die Familie ausgedehnte Beratung in Betracht kommen (vgl. insoweit auch bei Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 30 Rz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 1 Geltungsbereich

Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Kindern[1] und die Beschäftigung von Jugendlichen[2] im Bereich der Bundesrepublik. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort, die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz spielen keine Rolle. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um ein Berufsausbildungs- oder ähnliches Ausbildungsverhältnis (z. B. Praktikum oder Volontariat), ein Arbeits- oder He...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 16.2.2023 – 1 BvR 2663/21 1. Der vorläufige Entzug des Sorgerechts und die Anordnung von Vormundschaft ist gerechtfertigt, wenn in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Kindesmutter, die seit Längerem den Umgang verweigert und sich weiterer f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 2 Der weite Beschäftigungsbegriff des JArbSchG

Das Jugendarbeitsschutzgesetz geht von einem Begriff der Beschäftigung aus, der weiter geht als das Arbeitsverhältnis.[1] Beschäftigung ist danach jede privatrechtliche, weisungsgebundene Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag etc.). Auf die Wirksamkeit kommt es nicht an; grundsätzlich genügt die tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 1 Träger der Jugendhilfe

In Deutschland gibt es eine historisch gewachsene Vielzahl von unterschiedlichen Trägern in der Jugendhilfe. 1.1 Freie Träger Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Aufgaben)

Zusammenfassung Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe

Zusammenfassung Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2 Leistungen und Aufgaben

Die Grundziele der Jugendhilfe werden durch einzelne Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe näher ausgestaltet. 2.1 Leistungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 2 Zusammenarbeit der Träger

Für die Zusammenarbeit der Träger gelten folgende Grundsätze: die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe verpflichtet, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe achten die Selbstständigkeit der Träger der freien Jugendhilfe, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe haben einen Konkurrenzschutz gegenüb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis, Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit verbundenen Aufgaben, Tätigkeitsuntersagung, Mitwirkung in Verfahren vor den Famili...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / Zusammenfassung

Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind die durch Landesrecht benannten überörtlichen und örtlichen Träger. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von freien Trägern f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.1 Leistungen

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege[3], Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4], Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 1.1 Freie Träger

Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger bedürfen einer Anerkennung. Gesetzlich anerkannt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und die Wohlfah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 1 Grundziele

Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind[1] die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter (andere Personensorgeberechtigte, z. B. Vormund), der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) vor Gefahren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.4 Erstattungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers

Der Träger einer anderen Sozialleistung als der Jugendhilfe ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn das Jugendamt nur vorläufig Hilfe geleistet hat[1] als gemäߧ 10 SGB VIII nachrangig Verpflichteter Hilfe geleistet hat[2] Hilfe geleistet hat, obwohl es nicht zuständig war.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 1 Sinn der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist ein finanzielles Regulativ, um Ungerechtigkeiten und Härten bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit ausgleichen zu können. Die Kostenerstattung zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Jugendhilfeträger kann man als vertikale, die zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern als horizontale Kostener...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / Zusammenfassung

Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kostenerstattung z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2 Erstattungsfälle

2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 5 Fristen

In der Jugendhilfe ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X entsprechend anwendbar.[1] Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich die Verjährung nach § 113 SGB X zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 6 Zinsen

Verzugszinsen können nicht verlangt werden.[1] Prozesszinsen können ab Rechtshängigkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 4 Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähig sind die Nettoausgaben, also die Bruttoausgaben nach Abzug der jeweiligen Einnahmen. Erstattet werden nur die Sachkosten der Hilfegewährung, also nicht die Verwaltungskosten.[1] Sachkosten sind alle Kosten, die einer individuellen Hilfemaßnahme zugeordnet werden können. Verwaltungskosten sind die allgemeinen Kosten der Bedarfsverwaltung. Auch Auslagen sind zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 8 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Kostenerstattung kann nicht mit einem Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sich die Leistungsträger nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander befinden. Vielmehr wird sie durch Willenserklärung als schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln gefordert und mit der allgemeinen Leistungsklage[1] gerichtlich durchgesetzt. Das bloße Anmelden einer Forderung genügt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 3 Umfang der Kostenerstattung

Nur rechtmäßig aufgewandte Kosten müssen erstattet werden.[1] Auf formelle Fehler – z. B. bei Unregelmäßigkeiten beim Hilfeplanungsverfahren – kommt es aber nicht an, da nur ungerechtfertigte Kostenverschiebungen ausgeglichen werden sollen.[2] Grundsätzlich sind nur Kosten ab 1.000 EUR für jede einzelne Person zu erstatten. Nur ausnahmsweise werden auch Kosten unter dieser B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenerstattung (Kinder- u... / 7 Interessenwahrungsgrundsatz

Die Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten hat den Interessenwahrungsgrundsatz entwickelt.[1] Er besagt, dass der die Hilfe gewährende Träger die Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers nach besten Kräften wahrzunehmen hat, um den erstattungsfähigen Aufwand möglichst gering zu halten. Der kostenerstattungspflichtige Träger hat aber die Grundsätze anzuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendhilfeausschuss / 2 Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe: Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und Förderung der freien Jugendhilfe. Zudem kann der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung erlassen und entscheidet über die Mittelverwendung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsvereinbarungen (Ra... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsvereinbarungen werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Einrichtungen und Diensten geschlossen. Der Leistungsberechtigte hat gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur dann einen Anspruch auf Übernahme des Entgelts für die Leistungen der Jugendhilfe, wenn eine Leistungsvereinbarung besteht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- oder Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 1 Behörde

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Gebietskörperschaft. Dazu zählen der Stadtkreis, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis. Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt. Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde. Die Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber die Gebietskörpers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten überforderten Eltern alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, die präventiv gegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendgerichtshilfe / 2 Leistungen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren; bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen; empfiehlt dem Gericht, ob bei ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fachkraft (insoweit erfahrene) / Zusammenfassung

Begriff Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Fachkräfte beschäftigen. Fachkräfte eignen sich nach ihrer Persönlichkeit für die übertragenen Aufgaben und haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Für alle leitenden Funktionen des Jugend- und Landesjugendamts ist der Einsatz einer Fachkraft zwingend. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung haben bestimmte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schiedsstelle / 1.1 Unparteiischer Vorsitzender

Ein Vorsitzender ist unparteiisch, wenn er weder bei den Leistungsanbietern noch bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe tätig ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendhilfeausschuss / 1 Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt: 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. 2/5 der Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der fre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fachkraft (insoweit erfahrene) / 1 Ausbildung

Hauptamtliche Mitarbeiter, die wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, sollen für ihren Tätigkeitsbereich entsprechend ausgebildet sein. Dies ist der Fall, wenn sie einen berufsqualifizierenden sozialen, sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Abschluss erlangt haben, wie z. B. Sozialarbeiter, Erzieher, Sonderpädagogen, P...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühe Hilfen / 2.2 Organisation des Netzwerks

Die Planung und Steuerung des Netzwerks nimmt eine der beteiligten Institutionen wahr. Sofern das Landesrecht keine Bestimmungen trifft, wird die verbindliche Zusammenarbeit des Netzwerks auf der Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert. Dabei vereinbaren die Beteiligten die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schiedsstelle / 1 Besetzung

Die Schiedsstelle ist mit einem unparteiischen Vorsitzenden und jeweils zu gleichen Teilen mit Vertretern der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Einrichtungen besetzt. Die Mitglieder der Schiedsstelle bekommen eine Aufwandsentschädigung. 1.1 Unparteiischer Vorsitzender Ein Vorsitzender ist unparteiisch, wenn er weder bei den Leistungsanbietern noch bei den öff...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schiedsstelle / 1.2 Paritätische Besetzung

Die Schiedsstelle ist paritätisch mit Vertretern der Leistungsanbieter und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe besetzt. Die ausgewählten Vertreter der Träger der Einrichtungen sollen dabei die Vielfalt der Träger widerspiegeln. Vertreter, die an dem Konflikt beteiligt sind, dürfen wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung der Schiedsstelle mitwirken.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann freie Träger der Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr