Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Kinder- und Jugendhilfe (Aufgaben)

Zusammenfassung Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und...mehr

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Träger der Jugendhilfe

Zusammenfassung Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von f...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kos...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2 Leistungen und Aufgaben

Die Grundziele der Jugendhilfe werden durch einzelne Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe näher ausgestaltet. 2.1 Leistungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 2 Zusammenarbeit der Träger

Für die Zusammenarbeit der Träger gelten folgende Grundsätze: die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe verpflichtet, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe achten die Selbstständigkeit der Träger der freien Jugendhilfe, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe haben einen Konkurrenzschutz gegenüb...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis, Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit verbundenen Aufgaben, Tätigkeitsuntersagung, Mitwirkung in Verfahren vor den Famili...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / Zusammenfassung

Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutrag...mehr

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Träger der Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von freien Trägern f...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind die durch Landesrecht benannten überörtlichen und örtlichen Träger. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe.mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.1 Leistungen

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege[3], Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4], Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.1 Freie Träger

Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger bedürfen einer Anerkennung. Gesetzlich anerkannt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und die Wohlfah...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 1 Grundziele

Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind[1] die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter (andere Personensorgeberechtigte, z. B. Vormund), der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) vor Gefahren...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.4 Erstattungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers

Der Träger einer anderen Sozialleistung als der Jugendhilfe ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn das Jugendamt nur vorläufig Hilfe geleistet hat[1] als gemäߧ 10 SGB VIII nachrangig Verpflichteter Hilfe geleistet hat[2] Hilfe geleistet hat, obwohl es nicht zuständig war.[3]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 1 Sinn der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist ein finanzielles Regulativ, um Ungerechtigkeiten und Härten bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit ausgleichen zu können. Die Kostenerstattung zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Jugendhilfeträger kann man als vertikale, die zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern als horizontale Kostener...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / Zusammenfassung

Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kostenerstattung z...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2 Erstattungsfälle

2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht g...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 5 Fristen

In der Jugendhilfe ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X entsprechend anwendbar.[1] Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich die Verjährung nach § 113 SGB X zu ...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 6 Zinsen

Verzugszinsen können nicht verlangt werden.[1] Prozesszinsen können ab Rechtshängigkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 4 Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähig sind die Nettoausgaben, also die Bruttoausgaben nach Abzug der jeweiligen Einnahmen. Erstattet werden nur die Sachkosten der Hilfegewährung, also nicht die Verwaltungskosten.[1] Sachkosten sind alle Kosten, die einer individuellen Hilfemaßnahme zugeordnet werden können. Verwaltungskosten sind die allgemeinen Kosten der Bedarfsverwaltung. Auch Auslagen sind zu...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 8 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Kostenerstattung kann nicht mit einem Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sich die Leistungsträger nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander befinden. Vielmehr wird sie durch Willenserklärung als schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln gefordert und mit der allgemeinen Leistungsklage[1] gerichtlich durchgesetzt. Das bloße Anmelden einer Forderung genügt...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 7 Interessenwahrungsgrundsatz

Die Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten hat den Interessenwahrungsgrundsatz entwickelt.[1] Er besagt, dass der die Hilfe gewährende Träger die Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers nach besten Kräften wahrzunehmen hat, um den erstattungsfähigen Aufwand möglichst gering zu halten. Der kostenerstattungspflichtige Träger hat aber die Grundsätze anzuer...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 3 Umfang der Kostenerstattung

Nur rechtmäßig aufgewandte Kosten müssen erstattet werden.[1] Auf formelle Fehler – z. B. bei Unregelmäßigkeiten beim Hilfeplanungsverfahren – kommt es aber nicht an, da nur ungerechtfertigte Kostenverschiebungen ausgeglichen werden sollen.[2] Grundsätzlich sind nur Kosten ab 1.000 EUR für jede einzelne Person zu erstatten. Nur ausnahmsweise werden auch Kosten unter dieser B...mehr

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Jugendhilfeausschuss / 2 Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe: Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und Förderung der freien Jugendhilfe. Zudem kann der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung erlassen und entscheidet über die Mittelverwendung.mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsvereinbarungen werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Einrichtungen und Diensten geschlossen. Der Leistungsberechtigte hat gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur dann einen Anspruch auf Übernahme des Entgelts für die Leistungen der Jugendhilfe, wenn eine Leistungsvereinbarung besteht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- oder Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentli...mehr

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Jugendamt / 1 Behörde

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Gebietskörperschaft. Dazu zählen der Stadtkreis, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis. Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt. Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde. Die Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber die Gebietskörpers...mehr

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Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten überforderten Eltern alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, die präventiv gegen ...mehr

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Jugendgerichtshilfe / 2 Leistungen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren; bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen; empfiehlt dem Gericht, ob bei ei...mehr

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Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

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Fachkraft (insoweit erfahrene) / Zusammenfassung

Begriff Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Fachkräfte beschäftigen. Fachkräfte eignen sich nach ihrer Persönlichkeit für die übertragenen Aufgaben und haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Für alle leitenden Funktionen des Jugend- und Landesjugendamts ist der Einsatz einer Fachkraft zwingend. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung haben bestimmte ...mehr

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Schiedsstelle / 1.1 Unparteiischer Vorsitzender

Ein Vorsitzender ist unparteiisch, wenn er weder bei den Leistungsanbietern noch bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe tätig ist.mehr

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Jugendhilfeausschuss / 1 Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt: 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. 2/5 der Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der fre...mehr

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Fachkraft (insoweit erfahrene) / 1 Ausbildung

Hauptamtliche Mitarbeiter, die wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, sollen für ihren Tätigkeitsbereich entsprechend ausgebildet sein. Dies ist der Fall, wenn sie einen berufsqualifizierenden sozialen, sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Abschluss erlangt haben, wie z. B. Sozialarbeiter, Erzieher, Sonderpädagogen, P...mehr

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Frühe Hilfen / 2.2 Organisation des Netzwerks

Die Planung und Steuerung des Netzwerks nimmt eine der beteiligten Institutionen wahr. Sofern das Landesrecht keine Bestimmungen trifft, wird die verbindliche Zusammenarbeit des Netzwerks auf der Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert. Dabei vereinbaren die Beteiligten die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit.mehr

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Schiedsstelle / 1 Besetzung

Die Schiedsstelle ist mit einem unparteiischen Vorsitzenden und jeweils zu gleichen Teilen mit Vertretern der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Einrichtungen besetzt. Die Mitglieder der Schiedsstelle bekommen eine Aufwandsentschädigung. 1.1 Unparteiischer Vorsitzender Ein Vorsitzender ist unparteiisch, wenn er weder bei den Leistungsanbietern noch bei den öff...mehr

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Schiedsstelle / 1.2 Paritätische Besetzung

Die Schiedsstelle ist paritätisch mit Vertretern der Leistungsanbieter und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe besetzt. Die ausgewählten Vertreter der Träger der Einrichtungen sollen dabei die Vielfalt der Träger widerspiegeln. Vertreter, die an dem Konflikt beteiligt sind, dürfen wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung der Schiedsstelle mitwirken.mehr

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Hilfeplanung / 2.1 Beteiligte bei der Erstellung eines Hilfeplans

Die Personensorgeberechtigten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Leistungsanbieter sind an der Erstellung des Hilfeplans zu beteiligen. Mehrere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden zusammen, welche Hilfeart in dem konkreten Fall gewährt werden soll.mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann freie Träger der Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / 2 Inhalt der Leistungsvereinbarungen

In der Vereinbarung werden Inhalt, Umfang und Qualität der jeweiligen Leistungsangebote geregelt. Insbesondere sollen Vereinbarungen über Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebots, den in der Einrichtung zu betreuenden Personenkreis, die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung, die Qualifikation des Personals sowie die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung abge...mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / 4 Örtliche Träger

Der örtliche Träger der Jugendhilfe, in dessen Bezirk die Einrichtung liegt, ist zuständig die Vereinbarungen zu schließen. Landesrecht kann hiervon abweichende Regelungen vorsehen.mehr

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Schiedsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Schiedsstelle ist eine unparteiische Schlichtungsstelle, die bei Konflikten über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Einrichtungen angerufen werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Besetzung der Schiedsstelle, die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden u...mehr

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Hilfe zur Erziehung / Zusammenfassung

Begriff Hilfe zur Erziehung sind individuelle und/oder therapeutische Hilfemaßnahmen für Familien mit Kindern. Sie sollen in schwierigen Lebenssituationen Entwicklungschancen eröffnen und individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Die Inanspruchnahme der Hilfeangebote für Kinder und Jugendlichen erfolgt freiwillig. Hilfe zur Erziehung kann vom Personenberechtigten be...mehr

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Frühe Hilfen / 2.1 Beteiligte des Netzwerks

In die Netzwerke sollen folgende Institutionen einbezogen werden: Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Abs. 3 SGB XII bestehen Gesundheitsämter Sozialämter Gemeinsame Servicestellen Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren Interdisziplinäre...mehr

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Kindeswohlgefährdung / 2 Schutzmaßnahmen des Familiengerichts

Die Maßnahmen des Familiengerichts sind vielfältig. Der Maßnahmenkatalog sieht Öffentliche Hilfen, Erzwingung des Schulbesuchs, Schutzanordnung für das Lebensumfeld des Kindes, Ersetzung von Erklärungen des Sorgerechtsinhabers[1], Ge- und Verbote, den Teil- oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge sowie ein Sorgerechtsentzug auf Zeit vor. So kann das Familiengericht anordnen,...mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / 5 Rahmenverträge

Statt einzelner Leistungsvereinbarungen können die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und die Verbände der Einrichtungsträger (z. B. Verbände der gemeinnützigen Träger und die Zusammenschlüsse der privatgewerblichen Träger) Rahmenverträge abschließen. Inzwischen gibt es in allen Ländern Rahmverträge. Rahmverträge können denselben Inhalt wie Leistungsvereinbarungen ha...mehr

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Hilfeplanung / 1.1 Erste Phase

In der ersten Phase entscheidet der Hilfeberechtigte (Personenberechtigte, junge Volljährige), ob er Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen möchte. Dabei wird er vom Träger der Jugendhilfe umfassend über die Hilfearten und weitere Leistungen nach § 27 Abs. 3 SGB VIII, das Hilfeplanverfahren und seine Beteiligungsrechte, das Wunsch- und Wahlrecht, die Personensorge, die mögliche ...mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / 1 Leistungsvereinbarung erforderlich

Leistungsvereinbarungen sind für die Übernahme des Leistungsentgelts durch die Träger der Jugendhilfe bei folgenden Leistungen notwendig: Leistungen für Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform, Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen...mehr