Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 19 Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 207]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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B / 23 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 902]

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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U / 3 Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3222]

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V / 25 Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3672]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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P / 13 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2638]

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B / 19 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 863]

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V / 54 Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 4000]

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.3 Form und Adressat der Klage

Die Klage ist schriftlich zu erheben. Schriftlichkeit bedeutet, dass die Klageschrift vom Kläger oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein muss, und zwar so, dass individuelle Zeichen erkennbar sind.[1] Die Klage kann auch beim FG zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Klageerhebung ist ferner (heute unüblich) durch Telegramm möglich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Klage und der Revision bis zum Bundesfinanzhof (BFH) kann der Steuerpflichtige erreichen, dass sein Vorbringen, ihm sei von der Finanzbehörde Unrecht geschehen, vom Finanzgericht (FG) bzw. BFH in einem gerichtlichen Verfahren geprüft und in einem bindenden Urteil abgehandelt wird. Die FG sind in erster Linie zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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K / 9 Kontakte des Verteidigers zur Presse [Rdn 2988]

Rdn 2989 Literaturhinweise: Bremer, Wie der Umgang mit schönen Frauen? Justiz und Fernsehen, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 77 Britz, TV-Berichterstattung und Unschuldsvermutung, jM 2017, 257 Eisenberg, Überblick zur Verteidigung gegenüber Presse- und Medienberichterstattung, StraFo 2006, 15 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßnahme...mehr

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A / 31 Akteneinsicht, elektronische Akte [Rdn 395]

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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G / 3 Gesetzesnovellen [Rdn 2537]

Rdn 2538 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Basar/Heinelt, Der Referentenentwurf des Ha...mehr

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A / 35 Akteneinsicht, Kosten [Rdn 425]

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V / 49 Videovernehmung im Ermittlungsverfahren [Rdn 5390]

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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B / 20 Besetzungsfragen [Rdn 1197]

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W / 1 Weitere Beschwerde [Rdn 5628]

Rdn 5629 Literaturhinweise: Matt, Zur weiteren Beschwerde nach §§ 304, 310 StPO, NJW 1991, 1801 Theile, Art. 14 GG und der strafprozessuale dingliche Arrest, StV 2009, 161 s.a. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4122. Rdn 5630 1. Nach § 310 Abs. 2 ist eine weitere Beschwerde grds. nicht statthaft (zur weiteren Beschwerde eingehend a. Burhoff/Kotz/H...mehr

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FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 3 Der Praxistipp

Der Rechtsanwalt ist nie privat Der BGH nimmt auf, was längst Realität ist. Die Digitalisierung ist nicht beruflich oder privat, sondern sie ist unmittelbar personifiziert. Wer am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt – was Rechtsanwälte mit der Einrichtung des beA gesetzlich zwingend tun –, ist ganzheitlich eingebunden. In der Kommunikation mit der Justiz sollte der Rechtsa...mehr

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P / 21 Pflichtverteidiger, Zeitpunkt der Beiordnung [Rdn 3831]

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K / 3 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2909]

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V / 7 Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4882]

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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D / 5 DNA-Untersuchung, Massenscreening/Beinahetreffer [Rdn 1712]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1713 Literaturhinweise: Brocke, Zur Frage der Verwertbarkeit eines so genannten Beinahetreffers im Rahmen einer DNA-Reihenuntersuchung gemäß § 81h StPO, StraFo 2011, 298 Burhoff, Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur...mehr

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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H / 9 Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, sonstige Gründe [Rdn 2695]

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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V / 26 Verteidiger, Ausschluss, Wirkung [Rdn 5105]

Rdn 5106 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 5055. Rdn 5107 1. Mit Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses ist der Verteidiger in dem Strafverfahren, in dem er ausgeschlossen worden ist, bis zu dessen vollständiger Beendigung von jeder Tätigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch für das Vollstreckungs-, Vollzugs-, Gnaden- und W...mehr

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B / 28 Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1496]

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D / 4 DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1672]

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S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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S / 10 Strafanzeige des Beschuldigten [Rdn 4376]

Rdn 4377 Literaturhinweise: Burhoff, Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz" – Die wichtigsten geplanten Änderungen, VRR 3/2024, 13 = StRR 4/2024, 10 Groß, Gegen den Mißbrauch strafrechtlicher Ermittlungen zur Vorbereitung eines Zivilverfahrens – Abgebrochene gesetzgeberische Vorüberlegungen, GA 1996, 151 R. Hamm, Mißbrauch des Strafrechts, ...mehr

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B / 17 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1130]

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

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T / 14 Terminsanberaumung/Nichtterminierung [Rdn 4586]

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AGS 10/2024, Rückwirkende B... / IV. Bedeutung für die Praxis

Wir stellen die Entscheidung nicht wegen der verfahrensrechtlichen Fragen betreffend den Verletztenbeistand/Opferanwalt vor (dazu wird auf Burhoff/Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 10. Aufl., 2025, Rn 4930 ff. verwiesen). Vorgestellt wird sie wegen der Ausführungen des LG zur Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung des Verletztenbeistands, die...mehr