Fachbeiträge & Kommentare zu Kaufvertrag

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.2 Abtretung des Übereignungsanspruchs oder Abtretung der Rechte aus einem Meistgebot (Abs. 1 Nr. 5, 7)

Rz. 55 Durch die Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot wird wirtschaftlich das Gleiche erreicht wie durch einen Kaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber einerseits und einen Kaufvertrag zwischen Erwerber und einem Dritten andererseits. Erfasst werden damit vor allem die Fälle der mittelbaren Stellvertretung. In diesen Fällen erwirbt e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück (vgl. BFH v. 8.11.1978, BStBl II 1979, 153). Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 54 Die in den Nrn. 5–7 behandelten Rechtsgeschäfte werden regelmäßig nicht für sich allein abgeschlossen, sondern im Zusammenhang mit einem anderen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang. Durch diese Bestimmungen sollen mögliche Umgehungsgeschäfte erfasst werden. Es handelt sich um die Abtretung von Rechten (Übereignungsanspruch, Rechte aus dem Meistgebot, Rechte aus einem Kau...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)

Rz. 94 Ein Grundstückstausch liegt vor, wenn sich in einem gegenseitigen Vertrag beide Vertragsparteien verpflichten, jeweils ein Grundstück auf den anderen Vertragspartner zu übereignen. Zivilrechtlich ist der Tausch in § 480 BGB geregelt. Danach finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf (§§ 433ff. BGB) entsprechende Anwendung. Die Tauschpartner sind damit jeweil...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begriff des Leistungsempfängers

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Notwendige Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der den Vorsteuerabzug geltend machende Unternehmer der Leistungsempfänger ist und die Lieferungen und sonstigen Leistungen für sein Unternehmen bezieht. Der Leistungsempfänger ist nach ständiger Rechtsprechung derjenige, der aus dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertragsverhält...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4 Aneinanderreihung von Lieferungen

Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Primäre Rechtsfolge eines Reihengeschäftes ist, dass es zwischen den Beteiligten zu einer Vielzahl von Lieferumsätzen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG kommt. Reihengeschäfte sind damit nichts anderes als die Aneinanderreihung mehrerer Liefergeschäfte. Beispiel 1: Büroausstatter D1 in Lörrach bestellt bei Großhändler D2 in Freiburg ein Kopiergerät. D2...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.1 Überblick

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für das Reihengeschäft ergeben sich aus § 3 Abs. 6 S. 5 UStG folgende Tatbestandsmerkmale: Mehrere Unternehmer schließen mehrere Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab und der Liefergegenstand gelangt i. R. d. Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (besser: vom Ort der Lieferung des ersten Unternehmers) an den letzte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1.2 Leasinggeschäfte führen regelmäßig zu einem Dreiecksverhältnis

Rz. 21b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Beschaffung von Investitionsgütern kommt es häufig zu einem Dreiecksverhältnis, bei dem der Kunde (künftiger Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den Liefergegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem Leasing-Unternehmen abschließt. Durch Eintritt in den Kaufvertrag (sog. Bestelleintritt) ver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1.4 Vorheriger Bestelleintritt

Rz. 21d Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Tritt das Leasing-Unternehmen vor der Lieferung des Leasing-Gegenstandes an den Kunden in den Kaufvertrag ein, liefert der Lieferant den Leasing-Gegenstand an das Leasing-Unternehmen, weil dieses im Zeitpunkt der Lieferung aus dem Kaufvertrag berechtigt und verpflichtet ist. Hinweis Die körperliche Übergabe des Leasing-Gegenstandes an den Kun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.3 Vertragsdatum

Rz. 224 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ohne Bedeutung ist das Datum des Vertrags, also wann der Kunde den Kaufvertrag unterschrieben oder den Reparaturauftrag erteilt hat (vgl. Rz. 132).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.7 Transportverantwortlichkeit entscheidet

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zuordnung der Beförderung oder Versendung zu einer der Lieferungen des Reihengeschäfts ist davon abhängig, ob der Gegenstand der Lieferung durch den ersten Unternehmer, den letzten Abnehmer oder einen der neuen "Zwischenhändler" (vgl. dazu Rz. 135) in der Reihe befördert oder versendet wird (Abschn. 3.14. Abs. 7 S. 1 UStAE n. F.). Die Zuordnu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Verzicht auf die Steuerbefreiung und Bemessungsgrundlage

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 9 UStG kann aber unter bestimmten Vorrausetzungen eine steuerfreie Grundstückslieferung steuerpflichtig werden. Wird der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, kann der leistende Unte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Zeitpunkt der Auslieferung maßgebend

Rz. 222 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entscheidend ist, wann der Umsatz bewirkt (= ausgeführt) wird. Umsätze nach dem 01.07.2020 und bis zum 31.12.2020 sind mit 16 Prozent zu besteuern. Ab dem 01.01.2021 sind die Umsätze dann wieder mit 19 Prozent zu besteuern. Fahrzeuglieferungen sind grundsätzlich dann bewirkt, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über das Fahrzeug erlangt. Dies ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.6 Zeitpunkt der Lieferungen

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 UStG enthält keine ausdrückliche Aussage zum Lieferzeitpunkt. Dieser bestimmt sich daher in entsprechender Anwendung der Lieferortsbestimmungen (BFH vom 06.12.2007, Az: V R 24/05, BStBl II 2009, 490; hierzu ausführlich vgl. § 13 Rz. 32 ff.; vgl. auch Abschn. 13.1. Abs. 2 S. 2 UStAE und vgl. Rz. 17 ff.). TIPP BFH, Urteil vom 24.08.2006, Az...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1.5 Nachträglicher Bestelleintritt

Rz. 21e Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Tritt dagegen das Leasing-Unternehmen in den Kaufvertrag ein, nachdem der Kunde bereits die Verfügungsmacht über den Leasing-Gegenstand erhalten hat (sog. nachträglicher Bestelleintritt), liegt eine Lieferung des Lieferanten an den Kunden vor. Diese wird durch den Bestelleintritt des Leasing-Unternehmens nicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG rüc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Befristung bis zum 31.12.2020

Rz. 223 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Damit der Konsum gerade nach der akuten Phase der Krise wieder anspringt, wurde die Absenkung auf das zweite Halbjahr 2020 befristet. Die Absenkung gilt also bis zum 31.12.2020. Praxis-Beispiel Sachverhalt Kaufvertrag über ein Kfz am 03.12.2020, Auslieferung am 08.01.2021 Beurteilung Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auslieferung. Das Datum des Ver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der EuGH führt insofern aus, dass das gru...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Verzichtsausübung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung ist grundsätzlich an keine besondere Form und Frist gebunden (Abschn. 9.1. Abs. 3 S. 3 UStAE). Wird der Umsatz des leistenden Unternehmers in der Rechnung durch einen offenen Steuerausweis als steuerpflichtig behandelt, gilt die Option als ausgeübt. Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei einer A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.1 Beispiele für nachträgliche Entgeltminderungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abzugsbeträge bei Zahlung, z. B. Skonto, Rabatte, Preisnachlässe. Zur Entgeltsminderung führt auch die nachträgliche Rückgewähr bereits bezahlter Beträge (vgl. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Wegen der Zuwendung einer Reise als Belohnung für die Höhe der Warenbezüge als Preisnachlass vgl. BFH vom 28.06.1995, Az: XI R 66/94, BStBl II 1995, 850. W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anteile an Kapitalgesellschaften (Nr. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 11 Abs. 2 BewG) ist gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaftsteuer erforderlich ist. § 11 Abs. 2 BewG erfasst alle Kapitalgesellschaften, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind. Letztere sind mit dem Börsenwert zum Bewertungsstichtag zu bewerten (§ 11 Abs. 1 BewG). Dieser Kurswert lässt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Umsätze aus der Betriebsveräußerung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG sein. Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer (nicht steuerbar). Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsätze des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Grunderwerbsteuer soll der Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über inländische Grundstücke besteuert werden. Welche Umsätze unter das GrEStG fallen, regelt § 1 GrEStG. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich GrESt anfällt. Diese Umsätze sind, wenn sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sind, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a U...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Gefährdungstatbestand

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sinn der Vorschrift ist es im Wesentlichen, Missbräuche des USt-Systems durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Vorsteuerbeträgen zu vermeiden (vgl. BFH vom 21.02.1981, Az: V R 146/73, BStBl II 1980, 283). Die in Rechnungen i. S. d. § 14c Abs. 2 UStG ausgewiesene Steuer berechtigt zwar nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. BFH vom 11.04.2002, Az...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weinbau

Verwaltungsanweisungen: BMF v 19.10.2017, BStBl I 2017, 1431 (Abgrenzung der LuF vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus, ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben). Rn. 12 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Weinbau ist die auf planmäßige Gewinnung und Verwertung von Weinreben gerichtete Tätigkeit. Der Weinbau besteht danach nicht nur in der...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.4 Innerbetriebliches Kontrollverfahren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Anforderungen an eine Rechnung müssen gewährleistet werden. Nach § 14 Abs. 1 S. 5 UStG legt der Unternehmer fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden sollen (vgl. Art. 233 Abs. 1 S. 2 und 3 MwStSystRL). Dazu kann er sich jeglicher innerbetriebliche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Nichtunternehmer

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beispiele für Rechnungen von Nichtunternehmern liegen nach der Rechtsprechung des BFH z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 05.08.1988, Az: X R 66/82, BStBl II 1988, 1019 – Händigt ein Nichtunternehmer einem Unternehmer (Käufer eines Pkw) ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Kaufvertrag aus, ohne dabei ausdrücklich den gesonde...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.2 Versendung oder Beförderung durch den Lieferer

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ferner muss der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder für dessen Rechnung an den Erwerber befördert oder versendet werden. Nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 6 S. 2 und 3 UStG ist das "Befördern" jede Fortbewegung eines Gegenstandes (z. B. durch Nutzung des firmeneigenen Lkw), während ein "Versenden" dann vorliegt, wenn die Beför...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmer, die Umsätze nach § 4 Nr. 9 UStG ausführen. Insbesondere auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Allerdings dürfen diese Unternehmer nicht gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG verzichten (Option, vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 UStG)...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Grundstücksbezogene Leistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (vgl. Rz. 5 und 31) neu eingeführt wurde der Zwang zur Ausstellung einer Rechnung in Fällen der Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG) oder sonstigen Leistung i. Z. m. einem Grundstück in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG. Dabei ist zu beachten, dass die der Verpflichtung zugrunde liegende Leistung nach dem Gesetz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Die Leistenden: Wohnungseigentümergesellschaften

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei sind ausschließlich Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften i. S. d. WoEigG. Nicht steuerfrei sind daher die Leistungen einer Kapitalgesellschaft, die Wohnbauten errichtet, einzelne Wohneinheiten nach Teilung (§ 8 WoEigG) veräußert und sich in den Kaufverträgen das Recht sichert, die Wohneinheiten zu verwalten. Auch auf Leis...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.1 Lieferungen von Gegenständen (§ 7 kroUStG)

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter einer Lieferung versteht das UStG die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über einen Gegenstand durch den Unternehmer. Als Lieferung (Warenumsatz) gelten auch: die entgeltliche Übertragung des Eigentumsrechts aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung; die Übergabe von Gütern aufgrund eines Mietvertrags auf bestimmte Z...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Zivilrechtliche Grundlagen des Reihengeschäfts

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die zivilrechtliche Ausgangslage lässt sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Handzik, UVR 1995, 235 und 257): Beim Strecken- oder Kettengeschäft schließen auf der Ebene des Schuldrechts, ggf. auch schon vor der Aussonderung der Ware (§ 243 Abs. 2 BGB), der Verkäufer (V) mit dem Zwischenkäufer Z1, dieser ggf. mit weiteren Zwischenkäufern (Z2, Z3...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Lieferungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Warenlieferung gilt gem. Art. 6 die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferung gelten auch: die entgeltliche Übertragung des Eigentumsrechts aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung; die Übergabe von Waren aufgrund eines Mietvertrages au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5.2 BMF vom 07.12.2015

Rz. 104a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF hat sich erstmals zu der Frage positioniert, welche Folgen es für die Steuerbefreiung einer i. g. Lieferung oder Ausfuhrlieferung hat, wenn Lieferant und Kunde den Transportweg aufteilen und jeder für ein Teilstück die Verantwortung übernimmt (BMF vom 07.12.2015, III C 2 – S 7116-a/13/10001 / III C 3 – S 7134/13/10001, 2015/1097870,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von Unternehmern, die als solche auf der elektronischen Schnittstelle registriert sind (§ 25e Abs. 2 UStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die von § 25e Abs. 1 S. 1 UStG angeordnete Haftung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle ist ausgeschlossen, wenn der liefernde Unternehmer über eine gültige, ihm vom BZSt nach § 27a UStG erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle hat diese aufzuzeichnen (§ 22f Abs. 1 Satz 1 N...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.1 Verhältnis von den Aufwendungen des Leistungsempfängers zu dem vom Leistenden vereinnahmten Betrag

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Üblicherweise korrespondieren die Aufwendungen des Leistungsempfängers mit dem Betrag, den der Leistende erhält. Nach Abschn. 10.1. Abs. 4 S. 3 UStAE soll in Zweifelsfällen maßgeblich sein, welchen Betrag der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Dies kann von Bedeutung sein, wenn neben dem vereinbarten Preis einer Leistu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.1 Veräußerer

Rz. 185 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der persönliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG bezieht sich nur auf Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und damit auf jeden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Regelungsinhalt

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt/ergänzt werden, wenn sie nicht alle nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14a UStG erforderlichen Angaben enthält (§ 31 Abs. 5 S. 1 Buchst. a UStDV). Ebenso ist eine Berichtigung zulässig, wenn eine Rechnung unzutreffende Angaben enthält (§ 31 Abs. 5 S. 1 Buchst. b UStDV). Bei der Berichtigung müss...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Kompakt-ABC

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgelder vgl. Rz. 33. Aufnahmegebühren vgl. Rz. 33. Ausfertigungsgebühren für einen Versicherungsschein oder das Ausstellen einer Ersatzurkunde sowie Entgelte für das Fertigen sonstiger besonderer Abschriften: vgl. Rz. 33. Bauherrenmodelle Ein Versicherungsverhältnis kann auch der Mietgarantie bei Bauherrenmodellen zugrunde liegen. Keine Mietgarant...mehr