Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 8. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen

Rz. 104 Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem SGB II – werden bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt, § 902 ZPO. Zusätzlich geschützt werden Geldleistungen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens", Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerbe...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / IV. Kindergeld

Rz. 73 Kindergeld kann nur mit Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden, wenn die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes erfolgt, das bei der Festsetzung der Geldleistung berücksichtigt wurde (§ 850e Nr. 2a S. 3 ZPO). Für einen "normalen" Gläubiger oder einen Deliktsgläubiger kommt somit eine Zusammenrechnung mit Kindergeld nicht mehr in Betracht.mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 234 Die Zusammenrechnung erfolgt aufgrund konstitutiven Beschlusses des Vollstreckungsgerichts. Wird die Zusammenrechnung zugleich mit der Pfändung beantragt, wird der Schuldner vor Erlass des Beschlusses nicht gehört (§ 834 ZPO). Erfolgt die Zusammenrechnung erst zeitlich nach der bereits erfolgten Pfändung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren.[339] Rz. 235 F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ersatzschulen

Rz. 19 Der in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG angeführte Begriff der Ersatzschule ist – ebenso wie der Privatschulbegriff[1] – nicht näher definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich aber um Privatschulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen handeln, die als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesre...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XII. Lohnrückstand, Lohnnachzahlung

Rz. 155 Ein Lohnrückstand, der noch auszuzahlen ist, oder eine Lohnnachzahlung ist immer für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den er/sie hätte gezahlt werden müssen bzw. für den er/sie bestimmt war. Die nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen führt nicht zum Verlust des Pfändungsschutzes. Nach dem Wortlaut des § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VI. Zweckgebundene Ansprüche

Rz. 47 Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ("Heiratsbeihilfen"), die der Drittschuldner dem Arbeitnehmer zusätzlich gewährt, sind für einen "normal" pfändenden Gläubiger unpfändbar. Diese Ansprüche können ausnahmsweise nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die gerade wegen dieser Ereignisse eine...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Fingiertes Einkommen

Rz. 314 Arbeitet der Schuldner bei einem Dritten ohne jede Vergütung oder nur gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung, wird zum Schutz des Gläubigers eine angemessene Vergütung fingiert (§ 850h Abs. 2 ZPO).[451] In der Praxis sind diese Fälle dann anzutreffen, wenn der Schuldner gegen ein geringes Taschengeld bei seinem Ehepartner oder die Kinder im Geschäft der Elter...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 4 Kontenpfändung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 76 Im Rahmen der vorherigen Ausführungen zur Pfändung eines Kontos des Schuldners soll nachfolgend ein kurzer Überblick über den seit dem 1.7.2010 bestehenden gesetzlichen Kontenschutz nicht ausgespart werden. Der Gläubiger kann bei Beantragung der Pfändung und Überweisung in die Kontenverbindung des Schuldners mit seiner Bank nicht immer wissen, ob es sich um ein Pfändu...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Rz. 89 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erbringt. Zu diesen Schulen gehören insbes. die öffentlichen (staatlichen) Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Handelsschulen, Berufsschulen usw. Rz. 90 Die Finanzverw...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Für die Praxis relevant sind hierbei insbes. die Leistungen der Sozialversicherung, geregelt in dem seit dem 1.1.1976 wirksamen Sozialgesetzbuch Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil (SGB I). Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.3 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei beiden Elternteilen, dann g.A. des Elternteils, bei dem das Kind zuletzt den tatsächlichen Aufenthalt hatte (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 28 Für den Fall, dass die Eltern verschiedene g.A. begründen, beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusteht und das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Abs. 2 Satz 4) bei beiden Elternteilen seinen g.A. hatte, knüpft Abs. 2 Satz 3 die örtliche Zuständigkeit an den Elternteil an, bei dem sich das Kind oder der Jugendliche zuletzt tats...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.2 Personensorgerecht steht beiden Elternteilen zu – g.A. des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 27 Sofern die Elternteile verschiedene g.A. begründen, die Personensorge dennoch gemeinsam ausüben (im Regelfall nach Trennung und Scheidung gemäß § 1687 BGB oder aufgrund von Sorgeerklärungen bzw. sorgerechtlichen Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1626 a BGB), richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2)

Rz. 31 Wenn Elternteilen mit verschiedenen g.A. die Personensorge nicht zusteht, weil sie ggf. im Rahmen eines Sorgerechtsentzugs nach § 1666 BGB einem Vormund oder Personensorgerechtspfleger übertragen wurde, richtet sich die örtliche Zuständigkeit gemäß Abs. 3 mit Verweis auf die entsprechende Anwendung des Abs. 2 Satz 2 nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.2 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei keinem Elternteil, dann g.A. des Kindes (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 1)

Rz. 32 Begründen die Eltern verschiedene g.A., steht ihnen zudem die Personensorge nicht zu und hatte darüber hinaus das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn bei keinem Elternteil seinen g.A., sieht Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 1 die örtliche Zuständigkeit des Trägers vor, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche selbst zuletzt se...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.5 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 2 Satz 4 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 4 HS 2 bestimmt den Jugendhilfeträger zum örtlich zuständigen Träger, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhält, sofern die Eltern verschiedene g.A. bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge begründen, das Kind oder der Jugendliche weder bei einem Elternteil, noch in den letzten 6 Monaten selbst e...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.4 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei keinem Elternteil, dann g.A. des Kindes (Abs. 2 Satz 4 HS 1)

Rz. 29 Hatte das Kind oder der Jugendliche (bei verschiedenen g.A. der Eltern und gemeinsamer Ausübung der Personensorge) in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn bei keinem Elternteil seinen g.A., sieht Abs. 2 Satz 4 HS 1 die örtliche Zuständigkeit des Trägers vor, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche selbst zuletzt seinen g.A. hatte.mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.2 Hilfsweise Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 23 Sofern das Kind oder der Jugendliche keinen g.A. hat (oder aber ein solcher nicht ermittelbar ist), ist nach Abs. 3 Satz 2 das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche seinen tatsächlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bestellung durch das Familiengericht hat.mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.1 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Im Gegensatz zur gesetzlichen Amtsvormundschaft richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Falle einer durch das Familiengericht bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft nach dem g.A. des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Jugendamt ist für die Führung der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.3 Gewöhnlicher Aufenthalt bei keinem Elternteil und kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 2)

Rz. 34 Haben die Eltern verschiedene g.A. und steht ihnen die Personensorge nicht zu, hatte zudem das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn keinen g.A., knüpft die örtliche Zuständigkeit nach Abs. 3 mit Verweis auf Abs. 2 Satz 4 HS 2 an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen vor Beginn der Leistung an.mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.2 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 38 § 86 Abs. 4 Satz 2 setzt zum einen voraus, dass die Eltern oder der maßgebliche Elternteil im Inland keinen g.A. haben, ein solcher nicht feststellbar ist oder dass die Eltern (beide Elternteile) verstorben sind. Die Vorschrift setzt zum anderen voraus, dass auch das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn keinen g.A. hatte. Sind diese V...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.4 Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren

Rz. 15 In den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren fallen vor allem Kinderkrippen mit einer Gruppengröße von bis zu 10 Kindern. Die Einrichtungen sind meist ganztägig geöffnet. Sie bieten Räumlichkeiten sowohl für Spiel und Bewegung als auch für Ruhe und Schlaf. Hier wird ganz besonders auf eine Konstanz der Betreuungsperson geachtet, d. h. es werden mögl...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.4 Orientierung an Bedürfnissen der Kinder und Familien (Abs. 3)

Rz. 21 Absatz 3 Satz 1 ersetzt den bisherigen § 22 Abs. 2 Satz 2 a. F. Nach dem Wortlaut besteht nur insoweit eine Änderung, als nunmehr nicht mehr von "Leistungsangebot", sondern nur noch von "Angebot" die Rede ist. Der Gesetzgeber hat hiermit allerdings wohl keine inhaltliche Änderung beabsichtigt (BT-Drs. 15/3676 S. 32). Zweck der Vorschrift ist die Verpflichtung der Tage...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.3 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Rz. 47 Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde § 99 dann erneut massiv geändert und ausgeweitet (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 5/21 S. 21, 115 ff. = BT-Drs. 19/26107 S. 31 ff., 114 ff.; zu den Änderungen vgl. auch die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.2 Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Teilsatz 3

Rz. 7 Für die Erhebungen zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 Teilsatz 3 wurde der Beginnzeitpunkt durch das KICK abermals auf 2007 verschoben, weil sich das ursprünglich vorgesehene Konzept für die Erhebung in diesem Bereich als unpraktikabel erwiesen hat (BT-Drs. 15/1552 S. 11). Aus diesem Grund war der Beginn zuv...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnu...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Unterschied zur Zuständigkeitsregelung in § 11 JWG, die grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) des Minderjährigen abstellte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 eine generelle Anknüpfung an den g.A. der Eltern des Minderjährigen vor. Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist der möglichst effektive, ortsnahe und enge Kontakt zwischen den Eltern und...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.6 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Nr. 6)

Rz. 11 Entsprechend § 85 Abs. 2 Nr. 6 fällt in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der überörtlichen Träger die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen i. S. d. §§ 45 bis 48a. Das sind vor allem: Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung (§ 45); örtliche Überprüfung von Einrichtungen vor Ort (§ 46)...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.7.2 Mitteilung über Sorgerechtsregelungen an das Jugendamt des Geburtsortes des Kindes (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 34 Abs. 6 Satz 2 bestimmt (nur) die Empfangszuständigkeit für die Mitteilung der beurkundenden Stelle nach § 1626d Abs. 2 BGB, dass Sorgeerklärungen abgegeben wurden bzw. für familiengerichtliche Entscheidungen, nach denen die elterliche Sorge den Eltern ganz oder teilweise gemeinsam übertragen wurde. Danach ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich der Geburts...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 3 Vereinfachtes Prüfschema zur Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII für Leistungen an Kinder, Jugendliche (Minderjährige) und ihre Eltern

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.1 Zweijähriger Aufenthalt bei einer Pflegeperson; auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 52 § 86 Abs. 6 Satz 1 normiert für den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers am g.A. der Pflegeperson 2 Voraussetzungen. Zum einen muss ein Kind oder Jugendlicher mindestens 2 Jahre bei ein und derselben Pflegeperson leben. Zum anderen ist es erforderlich, dass dieses Pflegeverhältnis auf Dauer ausgerichtet ist. Auf die Frage, um welche Hilfeart es ...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.2 Anzeigepflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht

Rz. 4 Hat das Standesamt dem Jugendamt die Geburt des Kindes, dessen Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) nicht miteinander verheiratet sind, angezeigt (vgl. § 68 PStG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 5 PsTV), so ist das Jugendamt gemäß Abs. 1 zur unverzüglichen Mitteilung über den Eintritt einer gesetzlichen (Amts-)Vormundschaft gegenüber dem Familiengericht verpflichtet. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.3 Beendigung der Beistandschaft

Rz. 7 Die Beistandschaft endet gemäß § 1715 BGB , wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder wenn er die Antragsberechtigung verliert. Die Beistandschaft tritt gemäß § 1717 Satz 1 BGB nur ein, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Sie ist nicht auf Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit begrenzt, sondern kann auch für ausländische Kinder mit...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.2 Antragsberechtigte

Rz. 6 Antragsberechtigt sind gemäß § 1713 Abs. 1 BGB: der Elternteil, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre, wenn die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zusteht, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein ehrenamtlicher Vormund sowie eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 2.1 Registerführung zum Zweck der Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 3 Das für den Geburtsort des Kindes oder Jugendlichen (empfangs)zuständige Jugendamt hat nach Abs. 1 zum Zwecke der Erteilung einer Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen (sog. Negativbestätigung) ein Sorgeregister zu führen. Fortlaufend einzutragen in dieses Register sind: Abgegebene Sorgeerklärungen der Eltern nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, dass sie die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.5 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Rz. 13 Gemäß § 1786 Satz 1 BGB wird das Jugendamt mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt wurde (§ 1786 Satz 2 BGB). Das Gesetz legt mithin 2 Gru...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.5 Adoption nach Nr. 6

Rz. 21 Soweit nach Nr. 6 die Daten über Kinder und Jugendliche zu erheben sind, die als Kind angenommen worden sind, betrifft dies insbesondere die Regelungen über den Adoptionsvorrang i. S. d. § 37c Abs. 2 Satz 3; die Annahme als Kind dient dann der Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive. § 7 (Begriffsbestimmungen) legt dabei fest, dass die Bestimmungen des SGB VIII,...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.1 Dauer der Beistandschaft

Rz. 5 Während die Amtspflegschaft kraft Gesetzes eintrat, ist die Beistandschaft als Hilfsangebot an die Eltern konzipiert. Gemäß § 52a Abs. 1 hat das Jugendamt unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten (vgl. die Komm. zu § 52a). Das Jugendamt wird gemäß § 1712 Abs. 1 BGB auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8 "Sonderzuständigkeit" bei Vollzeitpflege (Abs. 6)

Rz. 50 § 86 Abs. 6 durchbricht den Grundsatz der Regelungen in Abs. 1 bis 5, die örtliche Zuständigkeit des öffentlichen Jugendhilfeträgers an den g.A. der Eltern, des maßgeblichen Elternteils, des Kindes oder Jugendlichen anzuknüpfen, und sieht als sog. "Sondervorschrift" unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Anknüpfung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9 "Sonderzuständigkeit" für Leistungen an Asylsuchende (Abs. 7)

Rz. 59 Für Leistungen an Kinder oder Jugendliche, die um Asyl nachsuchen oder einen Asylantrag gestellt haben, enthält § 86 – so wie Abs. 6 – eine Sondervorschrift. Die Regelungen in Abs. 7 stehen im engen Zusammenhang mit den Bestimmungen des Asylgesetzes und gelten ausschließlich für Leistungen i. S. d. § 2 Abs. 2, nicht also etwa für die Erfüllung "anderer Aufgaben" nach ...mehr