Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Großbritannien: Schottland / D. Scheidung

Rz. 13 Das Scheidungsverfahren ist in Schottland im Divorce (Scotland) Act 1976 geregelt. Einziger Scheidungsgrund ist die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe, die aber nur als nachgewiesen gilt, wenn[19]mehr

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Bulgarien / 1. Volladoption

Rz. 118 Sie ist in Art. 101 Abs. 1 S. 1 FamKodex geregelt. Danach entsteht zwischen dem Adoptivkind und seinen Abkömmlingen einerseits und dem Adoptierenden und dessen Verwandten andererseits ein Rechtsverhältnis wie zwischen Blutsverwandten. Das bisherige Rechtsverhältnis zu den Blutsverwandten erlischt. Gleichwohl bleiben die Ehehindernisse nach Nr. 1 (Verwandte in gerader...mehr

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Großbritannien: England und... / c) Clean Break Approach

Rz. 63 Bei der Ausübung seines Ermessens soll das Gericht ferner nach s. 25A MCA 1973 besonders prüfen, ob nicht eine endgültige Regelung der finanziellen Angelegenheiten der Ehegatten erreichbar ist. Mit den sog. Clean Break-Anordnungen, die in der Praxis immer häufiger getroffen werden, soll den Ehegatten der psychologisch wichtige "Schlussstrich" mit der Folge einer wechs...mehr

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Schweiz / II. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 7 Die Eheschließung findet in einem zweistufigen Verfahren statt, bei dem auf das Vorbereitungsverfahren (Art. 98–100 ZGB) die Trauung (Art. 101–103 ZGB) folgt. Das Vorbereitungsverfahren ist beim Zivilstandsamt am Wohnsitz eines der Brautleute einzuleiten (Art. 98 Abs. 1 ZGB). Das Zivilstandsamt prüft dabei namentlich, ob die Ehevoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Art. 9...mehr

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Österreich / b) Sonderregelung für Scheidung nach § 55 EheG

Rz. 205 Ehegatten, die gegen ihren Willen schuldlos wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG) geschieden werden und einen Schuldausspruch nach § 61 Abs. 3 EheG erwirkt haben (siehe Rdn 171), steht bei Ableben des geschiedenen Gatten die volle Witwen-/Witwerpension [333] zu, wenn die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und der Ehegatte im Zeitpunkt des Eintritts...mehr

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Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 56 Gemäß Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 65 RentenG (siehe Rdn 32) hat der geschiedene Ehegatte dann Anspruch auf Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn ihm durch Gerichtsentscheidung ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem rentenversicherten ehemaligen Ehegatten zugesprochen wurde. Beim Tod des Ehegatten tritt in diesen Fällen also der Anspruch auf Familienrente an ...mehr

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Kroatien / 5. Kollisionsrecht

Rz. 122 Für die Voraussetzungen der Adoption ist für die Frage des anwendbaren Rechts nach Art. 43 Abs. 1 IPR-Gesetz die Staatsangehörigkeit des adoptierten Kindes und der Adoptiveltern maßgeblich. Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind für die Voraussetzungen der Adoption und der Beendigung die Rechte der maßgeblichen Staaten kumulativ anwendbar (Art. 43 Abs. 2 IPR-...mehr

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Kroatien / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 77 Der Ehegatte ist neben den Kindern zu gleichen Teilen Erbe erster Ordnung (Art. 8, 9 ErbG). Im Falle einer gewillkürten Erbfolge, durch die er übergangen wird, ist er dementsprechend pflichtteilsberechtigt.[76] Nach Art. 25 Abs. 1 des kroatischen Erbrechtsgesetzes[77] endet mit der Scheidung der Ehe das gegenseitige Erbrecht. Der Ehegatte hat gem. Art. 25 Abs. 2 des E...mehr

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Polen / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 44 Die Ehegatten haben die Pflicht, nach Kräften und Erwerbs- und Vermögensmöglichkeiten zur Befriedigung der Bedürfnisse der Familie beizutragen. Die Pflicht kann auch ganz oder teilweise durch persönliche Bemühung um die Erziehung der Kinder und durch Arbeitsleistung im gemeinsamen Hausstand erfolgen (Art. 27 FVGB). Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, seine Lebensbedür...mehr

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Katalonien / d) Gemeinsamer Ankauf mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache

Rz. 7 Im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten lassen sich ggf. die durch den Güterstand der Gütertrennung geschaffenen Ungleichgewichte mittels gemeinsamer Ankäufe mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache (compravenda amb pacte de supervivència) korrigieren. Die Vereinbarung muss beim Kauf einer Sache während der Ehedauer so getroffen werden, dass ...mehr

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Bulgarien / 5. Beidseitige Adoptionsvoraussetzungen

Rz. 125 Zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind muss gem. Art. 79 S. 1 FamKodex ein Mindestaltersunterschied von 15 Jahren bestehen; eine Ausnahme davon bildet die Stiefkindadoption (Art. 79 S. 2 FamKodex). Bei einer Kindesannahme durch Ehegatten genügt die Feststellung des erforderlichen Altersabstands zu einem der Ehepartner (Art. 79 S. 3 FamKodex). Einen Höchstaltersunt...mehr

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Frankreich / 2. Vermögensteilung, güterrechtlicher Ausgleich

Rz. 175 Zur gesetzlichen Abwicklung des Güterstandes bei Beendigung der Ehe vgl. zunächst die Ausführungen in Rdn 79 ff. Während des Scheidungsverfahrens können die Ehegatten nach Art. 265–2 Abs. 1 CC freie Vereinbarungen über die Auseinandersetzung des Güterstandes und die Teilung treffen. Ist Grundbesitz hiervon betroffen, so muss nach Art. 265–2 Abs. 2 CC die Vereinbarung...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Bleiberecht

Rz. 122 Ein ausländischer Ehegatte hat ein Aufenthaltsrecht in Italien, wenn er mindestens ein Jahr seinen Aufenthalt in Italien hat und mit einem italienischen Staatsangehörigen oder einem EU-Bürger verheiratet ist. Nach Auflösung der Ehe hat er nur dann ein Bleiberecht, wenn er entweder minderjährige Kinder hat, bezüglich derer ihm das Sorgerecht zusteht und diese in Itali...mehr

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Bulgarien / 2. Gütertrennung

Rz. 31 Charakteristisch für diesen Güterstand ist der mit gerichtlicher Beendigung der Ehe entstehende Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen auf Ausgleich des während der Ehedauer eingetretenen Vermögenszuwachses, soweit der anspruchstellende Ehepartner durch Arbeit, Sorge für die Kinder, Haushaltsführung oder auf sonstige Weise dazu beigetragen hat (Art. 33 Abs. 2 FamK...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erbrecht

Rz. 75 Mit Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) gilt die Ehe als aufgelöst, so dass alle Ansprüche des Ehegatten im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts entfallen. Nach s. 18A Wills Act 1837 gelten ferner sämtliche testamentarische Vermächtnisse und Zuwendungen an den Ehegatten als aufgehoben. Die übrigen Bestimmungen eines Testaments bleiben im Zweifel gü...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Zentrale Behörden

Rz. 461 Jeder Vertragsstaat bestimmt nach Art. 2 LSÜ (wie nach dem Haager Entführungsabkommen) eine Zentrale Behörde (Zentralstelle), welche die im LSÜ vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt. Die Zentralen Behörden der Vertragsstaaten sollen nach Art. 3 Abs. 1 LSÜ zusammenarbeiten und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden ihrer Staaten fördern. Sie haben mit aller gebotenen E...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Eigentum und Vermögen

Rz. 12 Die gesetzliche Gütergemeinschaft unterscheidet zwischen Eigengütern (biens propres) und gemeinsamen Gütern (biens de la communauté). Eigengut ist jedes Vermögen, gleich ob beweglich oder unbeweglich, welches die Eheleute am Tage ihrer Heirat besitzen oder das ihnen im Laufe ihrer Ehe in Form einer Erbschaft oder Schenkung zugefallen ist. Vermögen, welches während der...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 6. Konkurrenzen

Rz. 481 Das LSÜ schließt nach seinem Art. 19 nicht aus, dass eine andere internationale Übereinkunft zwischen dem Ursprungsstaat und dem ersuchten Staat oder das nicht vertragliche Recht des ersuchten Staates angewendet wird, um die Anerkennung oder Vollstreckung einer Entscheidung zu erwirken. Rz. 482 Das LSÜ lässt nach seinem Art. 20 Abs. 1 Verpflichtungen unberührt, die ei...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / cc) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 104 Da das schwedische Recht davon ausgeht, dass beide Ehegatten denselben wirtschaftlichen Standard nur während der Ehe haben und die Ehe kein Versorgungsinstitut ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Rz. 105 In Ausnahmefällen kann für eine begrenzte Zeit nach der Scheidung Unterhalt verlangt werden, z.B. wenn ein Partner in einer län...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Volladoption

Rz. 109 Eine Volladoption ist nur bei Kindern, die jünger als 10 Jahre sind, möglich (Art. 110). Bisher lag dieses Alter bei 5 Jahren. Die Anhebung dient dazu, die Möglichkeiten zur Volladoption zu erhöhen. Annehmende können, wie früher, Ehegatten und seit Inkrafttreten des neuen FamG FBiH auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die mindestens 5 Jahre besteht, ...mehr

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Griechenland / a) Zwei Personen verschiedenen Geschlechts

Rz. 3 Obwohl es im Gesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, wird aus der Gesamtheit der gesetzlichen Regelung geschlossen, dass die Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann.[10] Eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts ist nicht existent (Nichtehe).[11] Es bedarf daher keines gerichtlichen Urteils, das die Nichtexistenz die...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Allgemeines

Rz. 59 Das FamG FBiH 2005 folgt dem Zerrüttungsprinzip. In Art. 41 ist festgelegt, dass eine Ehe dann geschieden werden kann, wenn die ehelichen Verhältnisse "schwer und dauernd zerrüttet" sind. Anders als im deutschen Recht gibt es jedoch keine Trennungsdauer, die eine Zerrüttungsvermutung begründet. Da das Getrenntleben als solches somit keine ausdrücklich benannte Scheidu...mehr

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Tschechische Republik / I. Trennung

Rz. 50 Eine Unterscheidung zwischen Trennung von Tisch und Bett und Ehescheidung war im tschechischen Recht von1950 bis 2013 nicht vorgesehen. Seit 1.1.2014 ist in § 691 BGB neu geregelt, wie die rechtlichen Auswirkungen sind, wenn die Ehegatten nicht zusammenleben und keine häusliche Gemeinschaft bilden. Auch in dieser Lage gilt die allgemeine Pflicht zwischen Ehegatten, si...mehr

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Bulgarien / 2. Kindesunterhalt

Rz. 92 Nicht volljährige Scheidungskinder haben gem. Art. 143 Abs. 2 i.V.m. Art. 59 Abs. 5 FamKodex einen Anspruch auf Kindesunterhalt entsprechend ihren vor der Scheidung herrschenden Lebensbedingungen, außer die Aufrechterhaltung dieses Standards ist für den unterhaltpflichtigen Elternteil mit besonderen Härten verbunden. Der Kindesunterhalt ist unabhängig von einer etwaig...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Schutz vor häuslicher Gewalt

Rz. 28 Bei allen Personen, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben oder früher zusammenlebten (d.h. nicht nur bei Ehegatten, sondern auch bei geschiedenen Paaren, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Verwandten und Kindern), kann das Gericht Anordnungen zum Schutz vor Belästigungen oder Gewalt treffen, die auch Regelungen zur Nutzung der Wohnung beinhalten können.[34] V...mehr

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Ungarn / a) Kollisionsvorschriften

Rz. 243 Für die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Adoption werden die Vorschriften Personalstatut des Annehmenden und desjenigen des Kindes kumulativ angewendet; d.h. die Adoption muss die Voraussetzungen beider Rechtsordnungen erfüllen.[198] Die Rechtswirkungen der Adoption unterliegen dem Personalstatut des Annehmenden zur Zeit der Adoption.[199] Sind die Annehmend...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Ehehindernisse und Ehehindernisprüfung

Rz. 3 Seit dem 1.5.2009 ist in Schweden das Rechtsinstitut der Ehe geschlechtsneutral geregelt, d.h., die Ehe kann nicht nur von Mann und Frau eingegangen werden, sondern ebenfalls von gleichgeschlechtlichen Partnern. Gleichgeschlechtliche Partner, welche zuvor eine sog. registrierte Partnerschaft eingegangen waren, können diese als solche entweder weiter bestehen lassen ode...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / f) Haftung

Rz. 69 Bezüglich der Vermögenshaftung (responsabilità patrimoniale) haftet das Gesamtgut für die in Art. 186 c.c. genannten Verbindlichkeiten, nämlich:mehr

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Rumänien / IV. Der Aufstockungsunterhalt (prestatia compensatorie)

Rz. 113 Eine grundlegende Neuerung hat die ZGB-Novelle auch durch die Einführung des Aufstockungsunterhalts (Art. 390–395 ZGB) gebracht. Der Aufstockungsunterhalt soll die soziale Benachteiligung einer der Ehegatten nach der Scheidung verhindern. Voraussetzungen für die Gewährung des Aufstockungsunterhalts sind:mehr

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Portugal / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 49 Die allgemeinen Ehewirkungen – ohne das Ehegüterrecht (siehe Rdn 50) – richten sich aus der Sicht des autonomen portugiesischen Internationalen Privatrechts nach der Kollisionsnorm des Art. 52 CC. Bei der Anknüpfung wird im Zuge der Reform des Código Civil von 1977 – basierend auf dem Gleichheitsgrundsatz der neuen Verfassung von 1976 – jede Diskriminierung zwischen M...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Brüssel II-VO und Brüssel IIa-VO

Rz. 6 Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel II-VO)[2] brach als erster Gesetzgebungsakt der EU gezielt in das Familienrecht ein. Sie trat am 1.3.2001 in Kraft. Die Brüssel II-VO wurde zum 1.3...mehr

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Spanien / 1. Grundlagen

Rz. 130 Nach oben genanntem Grundsatz (siehe Rdn 121) kann die Abstammung auch durch Adoption begründet werden (Art. 108 CC). Die Adoption[193] erfolgt durch gerichtliche Entscheidung – m.a.W. durch dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Hoheitsakt. Dabei hat das Gericht stets das Interesse des zu Adoptierenden wie auch die Eignung des oder der Adoptierenden zur Ausübung der e...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 11 Auch im Recht der FBiH unterscheidet man zwischen Nichtehe und aufhebbarer Ehe. Darüber hinaus wird auch die sog. fiktive Ehe, die der deutschen Scheinehe entspricht, gesetzlich geregelt. Rz. 12 Eine Nichtehe liegt gem. Art. 8 Abs. 2 dann vor, wenn die Partner nicht geschlechtsverschieden sind, die Ehewillenserklärung eines Partners fehlt oder diese nicht vor dem Stand...mehr

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Litauen / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 73 Vertragliche Vereinbarungen für die Scheidung haben in Litauen eine sehr große Bedeutung. Das Gericht strebt auch an, dass die Parteien sich in möglichst vielen Punkten einigen, bevor sie zum Gericht kommen. Bei der Vereinbarung der Ehepartner ist aber zu beachten, dass insbesondere Vereinbarungen, die die persönlichen Rechte und Pflichten beider Ehepartner gegenüber ...mehr

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Polen / 1. Altersversorgung

Rz. 58 Das polnische Versicherungssystem ist durch die Reform im Jahre 1999 neu gestaltet worden. Es besteht aus der Sozialversicherung (Altersrentenversicherung, Rentenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung), dem Arbeitslosenfonds sowie der Krankenversicherung. Zentraler Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt (Zakład...mehr

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Deutschland / 3. Härteklauseln

Rz. 60 Um leichtfertigen, voreiligen und rechtsmissbräuchlichen Scheidungen vorzubeugen und die Zerrüttungsprognose zu erleichtern, bestimmt § 1565 Abs. 2 BGB, dass die Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres nur geschieden werden kann, wenn ihre Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würd...mehr

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Slowenien / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 67 Grundsätzlich behalten die geschiedenen Ehegatten den bei der Eheschließung gewählten Namen (Art. 17 Abs. 1 PersonennameG). Der Ehegatte, der bei der Eheschließung seinen Namen geändert hat, kann innerhalb von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären, dass er seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen möchte (Art. 17 Abs. 2 PersonennameG).[98...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Scheidung nach dem Schuldprinzip

Rz. 50 Diese Scheidungsart ist nur noch anwendbar bei Scheidungsverfahren, welche vor dem 1.11.2018 eingeleitet wurden. Der Ehegatte, der diese Scheidung beantragte, reichte eine Klage bei der Scheidungskammer ein unter Anführung der Gründe, auf die er seinen Scheidungsantrag stützte. Die Scheidungsklage enthielt ggf. einen Antrag betreffend das Sorgerecht für die gemeinsamen...mehr

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Slowakische Republik / 2. Auseinandersetzung durch Gerichtsbeschluss

Rz. 57 Kommt es zwischen den Ehegatten zu keiner Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, entscheidet darüber das Gericht auf Antrag eines der Ehegatten (§ 149 Abs. 3 BGB). Bei der Auseinandersetzung ist davon auszugehen, dass die Anteile der beiden Ehegatten gleich sind. Weiterhin sind insbesondere die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder, sowie die ...mehr

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Spanien / 3. Eheschließung spanischer Staatsangehöriger im Ausland

Rz. 21 Spanier können auch im Ausland wirksam eine Ehe schließen. Zunächst besteht die Möglichkeit, die Ehe in der Form einzugehen, die durch das Recht am Ort der Eheschließung vorgeschrieben ist (Art. 49 Abs. 2 CC). Zu beachten ist dabei, dass Ausländer, die in Deutschland die Ehe eingehen wollen, nach § 1309 Abs. 1 BGB grundsätzlich eines Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen. ...mehr

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Finnland / a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung

Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Amtsgericht Helsin...mehr

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Niederlande / 3. Ein neuer Gesetzentwurf: "Scheidung ohne Richter"

Rz. 75 Am 18.12.2015 hat die Regierung Rutte II einen neuen Gesetzentwurf ["Wijziging van Boek 1 en Boek 10 van het Burgerlijk Wetboek en enige andere wetten betreffende het uitspreken van de echtscheiding en ontbinding van het geregistreerd partnerschap door de ambtenaar van de burgerlijke stand (Wet scheiden zonder rechter)“; Kamerstukken II 2014/15, nr. 1–3)] bei der Zwei...mehr

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Niederlande / 7. Zwangsmittel bei Konflikten zwischen Eltern

Rz. 80 Weiter wurde Art. 1:253a BW neu verfasst, wodurch bei Konflikten zwischen den Eltern jetzt der Richter ein gesetzlich zugelassenes Zwangsmittel androhen kann, auch von Amts wegen, und weiter anordnen kann, dass die Verfügung mit öffentlicher Gewalt vollstreckt werden kann. Eine allgemeine automatische Anwendung von Zwangsmitteln wurde als nicht im Interesse des Kindes...mehr

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Belgien / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 137 Art. 56 IPRG regelt den Umfang des Scheidungsstatuts: Zitat Das auf die Scheidung und die Trennung von Tisch und Bett anwendbare Recht bestimmt insbesonderemehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Schlüsselgewalt

Rz. 25 Art. 220 CC bestimmt, dass jeder Ehegatte eigenständig alle Rechtsgeschäfte vornehmen kann, welche sich auf die Finanzierung des Haushalts oder die Erziehung der gemeinsamen Kinder beziehen. Die in diesem Rahmen abgeschlossenen Verträge verpflichten in solidarischer Weise den anderen Ehepartner. Diese solidarische Haftung besteht indessen nicht, wenn die einseitig ges...mehr

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Tschechische Republik / 5. Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 7 Je nach Schwere des Verstoßes liegt eine Nichtehe oder eine ungültige Ehe vor. Um eine Nichtehe handelt es sich, wenn mindestens bei einer der Personen, die die Eheschließung beabsichtigen, in der Ehewillenserklärung oder bei der Trauung oder im Zusammenhang damit diejenigen Erfordernisse nicht erfüllt sind, auf deren Erfüllung man zum Zwecke der Eingehung der Ehe vorb...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 299 Im italienischen Recht gibt es unterschiedliche Adoptionsformen: die Volladoption eines (verlassenen) Minderjährigen, die Minderjährigenadoption in besonderen Fällen (Gesetz vom 4.5.1983, Nr. 184 und Gesetz vom 28.3.2001, Nr. 149) und die Volljährigenadoption (Art. 291 ff. c.c.). Ein Sonderfall ist der sog. affidamento familiare. Besondere Regelungen gelten für die A...mehr

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Polen / 1. Voraussetzungen

Rz. 64 Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 61/1 § 1 FVGB); im Gegensatz z...mehr

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Katalonien / 1. Voraussetzungen und Kriterien der Festsetzung

Rz. 26 Der Ehegatte, der infolge der Beendigung des Zusammenlebens eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation erleidet, hat das Recht auf eine von dem anderen Ehegatten zu bezahlende Ausgleichsabfindung (prestació compensatòria). Der Betrag der Abfindung darf weder den während der Ehe gelebten Lebensstandard noch jenen des ersatzpflichtigen Ehegatten übersteigen (Ar...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft; Haftung

Rz. 129 Ebenso wie das FamG FBiH schreibt das FamG RS keine Verpflichtung der Ehegatten zur gemeinsamen Lebensführung vor. Die persönlichen Rechte und Verpflichtungen der Ehegatten entsprechen denjenigen im FamG FBiH, wobei allerdings, anders als in diesem, die Treuepflicht und das Recht, über die Geburt von Kindern zu entscheiden, in den diesbezüglichen Art. 39–42 FamG RS n...mehr