Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Familienmitversicherung

Rz. 876 Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht nicht nur gegenüber dem Bediensteten (Beamten), sondern u.U. auch gegenüber Ehegatten und Kinder. Voraussetzung ist, dass diese Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres (verlä...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung

Rz. 308 Als JAV gilt grundsätzlich der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB VII).[256] Der JAV errechnet sich dabei nicht nur aus dem Einkommen derjenigen Beschäftigung oder Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignete, zu berücksichtigen ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Familiäre Entwicklung

Rz. 381 Fiktive familiäre Entwicklungen (wie eine fiktive Heirat/Scheidung[259] oder fiktive Kinder) sind grundsätzlich bei der weiteren Berechnung des Verdienstausfalles außer Acht zu lassen. Vor allem die steuerrechtlichen Erleichterungen für Familien dienen ihrem Sinne nach dem Familienlastenausgleich, ebenso wie das Kindergeld. Eine Steuerentlastung anzunehmen, führte zu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Geschäftsfähigkeit

Rz. 543 Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit sind auseinanderzuhalten. Rz. 544 Gerade Personenschäden ziehen sich manchmal über einen längeren Zeitraum hin. Es kann dann vorkommen, dass zwischendurch Volljährigkeit eintritt und damit die Vertretung des Verletzten (gerade bei Verdacht auf fehlende Geschäftsfähigkeit)[473] neu geprüft werden muss. Rz. 545 Da die gesetzliche elt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 871 Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. § 10 Abs. 3 SGB V), muss insbesondere für Kinder fristgerecht um entsprechenden Schutz in der PKV (u.U. ergänzend zur beamtenrechtlichen Beihilfe) nachgesucht werden. Rz. 872 Während bei Ausscheiden aus der gesetzlichen Familienmitversicherung Ansprüche auf Weiterversicherung beste...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 199 Hinweis Siehe auch Rdn 197, 223 ff. Rz. 200 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Mitverantwortung der Eltern

Rz. 290 Mitverantwortung der Eltern im Vorfeld bzw. bei der Schadenentstehung ist nur ausnahmsweise von ­Belang.[225] (aa) Grundsatz Rz. 291 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[226] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 302 ff.). Bei einem Haftp...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 133 Probleme der nicht-ehelichen Gemeinschaften waren Thema des 23. Verkehrsgerichtstages 1985 (Arbeitskreis II) und 45. Verkehrsgerichtstages 2007 (Arbeitskreis I).[111] Die dort angesprochenen gesellschaftlichen Veränderungen treten immer deutlicher zutage: Die Ehe hat als Standardbeziehung zweier Menschen an Bedeutung eingebüßt zugunsten anderer, auch nicht mehr zwing...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[3] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 487 Anders als beim RVT bzw. UVT (siehe Rdn 484 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[375] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Vormundschaft

Rz. 580 Vormundschaft besteht über Minderjährige (§§ 1773–1895 BGB), und zwar als auf Dauer ausgerichtete erzieherische Personensorge und Vermögensfürsorge bei Kindern und Jugendlichen, die nicht unter elterlicher Sorge stehen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Gesetzliche Privilegierung

Rz. 300 Die §§ 104 ff. SGB VII können auch Ansprüche eines verletzten Kindes ausschließen, wenn dieses z.B. von der Kindergärtnerin, einem Mitschüler oder Lehrer verletzt wurde. Rz. 301 Dasselbe gilt für Ansprüche des Nasciturus (siehe dazu § 2 Rdn 334 ff.).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Pflegschaft

Rz. 587 Pflegschaft (§§ 1909–1921 BGB) dient als Hilfe bei der Besorgung einzelner Angelegenheiten bzw. eines Kreises von Angelegenheiten für Erwachsene und Kinder. (a) Erwachsene Rz. 588 Pflegschaft dient als Hilfe für solche Erwachsene, für die ein Fürsorgebedürfnis durch gesetzliche Vertretung nicht allgemein, sondern nur für bestimmte personen- und sachbezogene Angelegenhe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Hinterbliebene

Rz. 410 Für den hinterbliebenen Ehegatten gelten Erwerbsobliegenheiten. Rz. 411 Zu berücksichtigen sind die gesetzlich geschuldeten Mitarbeitsverpflichtungen von Kindern und Ehegatten unabhängig davon, ob diese ohne den Tod des Haushaltsführenden ansonsten tatsächlich erbracht worden wären. Soweit vor dem Tod eine familienrechtliche Mithilfepflicht der Unterhaltsgeschädigten ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Verdienstausfall

Rz. 425 Krankengeld,[298] Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,[299] Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[300] und Arbeitslosengeld sind auf den Haushaltsführungsschaden zu verrechnen, wenn und soweit dieser auf § 842 BGB (Verdienstausfall) gestützt ist. Rz. 426 Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) zu den vermehrten Bedürfnissen (Eigenv...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 447 Sind die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener[326] zu kapitalisieren, ist den veränderten Unterhaltsverpflichtungen (vor allem den durch späteren Fortfall von Unterhaltsberechtigten, insbesondere Kindern, verursachten) mit Differenzfaktoren Rechnung zu tragen (siehe Berechnungsbeispiel Beispiel 1.18, Rdn 567 f.).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Befristung

Rz. 155 Für eine Rente ist (auch im Urteil) eine zeitliche Grenze festzusetzen.[126] Diese Grenze kann auf einen bestimmten Kalendertag (z.B. das Ende desjenigen Monats, in dem der Geschädigte sein 63. Lebensjahr vollendet), aber auch (z.B. bei lebenslang anhaltenden vermehrten Bedürfnissen oder Schmerzensgeld­renten) " bis zu seinem Tode " festgelegt sein. Rz. 156 Die Rente is...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft, Beistand

Rz. 574 Nach § 207 S. 2 Nr. 3 BGB (entsprechend § 204 S. 2, 2. Alt. BGB a.F.) sind Ansprüche zwischen dem Vormund und dem Mündel während der Dauer des Vormundschaftsverhältnisses wechselseitig gehemmt. Rz. 575 Ebenfalls wechselseitig gehemmt ist die Verjährung von Ansprüchenmehr

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§ 5 Verjährung / d) Kenntnis des Vertreters

Rz. 391 Hinweis Siehe zu Drittleistungsträgern auch Rdn 425 ff. Rz. 392 § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters (1) 1Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 2Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfol...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Laufzeit (Übersicht)

Rz. 505 Besonderen Risiken wird durch Erhöhung des Kapitalbetrages, verringerten Lebenserwartungen hingegen durch eine entsprechende Reduzierung (z.B. des Kapitalisierungsfaktors) Rechnung getragen. Rz. 506 Übersicht 1.6: Laufzeitenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sonderrechtsverhältnis bei Schadenentwicklung

Rz. 349 Bei einem Haftpflichtgeschehen (z.B. Verkehrsunfall) entsteht jedenfalls mit dem Unfall ein Sonderrechtsverhältnis, sodass sich die verletzte Person im Rahmen der der Schadenentwicklung und -abwicklung ein schuldhaftes Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) unmittelbar anspruchsmindernd zurechnen lassen muss (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB). Es bedarf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Grundsatz

Rz. 49 Für die Schadenregulierung – und damit insbesondere für die Forderungsberechtigung (Aktivlegitima­tion) – ist festzustellen,mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) Besonderheit für Drittleistungen

Rz. 423 Von Drittleistungsträgern werden zum Haushaltsführungsschaden kongruente Leistungen erbracht, die anspruchsmindernd auf den Direktanspruch anzurechnen sind. Rz. 424 Bei der Kapitalisierung von Regressforderungen der Drittleistungsträger ist zu bedenken, dass sich der Haushaltsführungsschaden rechtlich aus dem Verdienstausfallschadenanteil und dem Teil der vermehrten B...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Anmeldung

Rz. 514 Es bedarf der Anmeldung durch den Geschädigten. Es reicht daher nicht aus, wenn nur der Haftpflichtversicherer von sich den Geschädigten anschreibt, ohne dass dieser seinerseits Ansprüche rechtzeitig geltend macht.[476] Rz. 515 Die Schadenanzeige des Versicherungsnehmers ist nicht als Anmeldung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. zu werten.[477] Rz...mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 650 Hinweis Siehe Rdn 65 ff., 172. Rz. 651 Auch wenn das Stammrecht nicht verjährt ist, können Teilleistungen, insbesondere wiederkehrende Leistungen, trotzdem verjährt sein. Rz. 652 Bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen erbringen nicht nur Schadenersatzverpflichteter (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) wiederholend Leistungen, sondern vielfach auch SVT, SHT sow...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Todesfall

Rz. 282 Trifft den Verstorbenen, dessen Tod die Schäden und Einbußen beim ersatzberechtigten mittelbar Geschädigten auslöste, eine Mitverantwortlichkeit zum Grund (Mitverschulden, aber auch Verantwortlichkeit für eine Betriebsgefahr oder Gefahrenquelle) und/oder zur Höhe (z.B. Nichtanlegen des Gurtes, vorwerfbare mangelnde gesundheitliche Versorgung) des entstandenen Schaden...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Staffelung

Rz. 84 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 154 ff., § 2 Rdn 962 ff. Rz. 85 Eine Schadenersatzrente ist der Höhe nach zu staffeln und in einzelne Zeitabschnitte zu unterteilen, wenn sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung künftige Änderungen bereits absehen lassen (z.B. Erreichen des Rentenalters,[96] Bestehen einer künftigen Schadenminderungspflicht, altersbedingtes Nachl...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 155 Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[148] Rz. 156 Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[149] hält detaillierte Informationen bereit. Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[150] ergänzt durch GENESIS. [151] Rz. 157 Weitergeh...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 1. Steuerfreie Einnahmen

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / a) Steuerklassenwahl

Rz. 33 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zu Grunde gelegt werden.[35] Rz. 34 Die Monatssteuer berücksichtigt die unterhalb des Jahres von den Ehegatten gewählte Steuerklasse (IV/IV, III/V) und die vorgenommene Verteilung von Kinder- und sonstigen Freibeträgen. Dabei ha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Aktive Schadenregulierung

Rz. 12 Gerade bei der Abwicklung von schwerwiegenden Schadenfällen mit Kindern und Jugendlichen kommt dem Schlagwort der "aktiven Schadenregulierung" – gegebenenfalls auch unter Einschaltung von Rehabilitationsdiensten (Rdn 13 ff.) – besondere Bedeutung zu, vor allem durch:mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Berechnung im Todesfall (Tabelle "verbundene Leben")

Rz. 224 Unterhaltsschäden finden ihre Grenze u.a. in zwei Eckdaten: Dem Tod des Unterhaltsberechtigten und dem hypothetischen Tod des Unterhaltsverpflichteten. Beide Eckdaten müssen in die Einschätzung der Restlaufzeit von Renten einfließen.[151] Aber auch andere bis dahin fiktiv eintretenden Momente (wie Verrentung der Partner, Ausscheiden von Kindern aus dem Haushalt) bedi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Forderungsübergang

Rz. 1027 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[889] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadeners...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / V. Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 565 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 545 ff. Rz. 566 Sind z.B. die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener zu kapitalisieren, ist mit Differenzfaktoren den veränderten Unterhaltsverpflichtungen Rechnung zu tragen (sog. "Schadenharfe"). Rz. 567 Beispiel 1.18 (Beispiel mit vereinfachter Berechnung) Der aufgrund eines Schadenereignisses verstorbene Ehegatte V (zum Todeszeitpunkt 45 Jahr...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Verletzungsfall

Rz. 404 Nach §§ 1356, 1360 BGB regeln die Eheleute Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit im wechselseitigen Einvernehmen.[278] Ihnen obliegt es, die mit der Haushaltsführung verbundenen Pflichten untereinander aufzuteilen. Der Ersatzanspruch des verletzten Ehepartners bestimmt sich in zwei Stufen:[279] Zunächst wird die Begrenzung auf den gesetzlich unterhaltsberechtigten Pe...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Wichtiger Grund

Rz. 33 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindung Rz. 34 Wem nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB Geldrenten zustehen, kann (nur!)[19] bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der Rente (wegen vermehrter Bedürfnisse, Erwerbs- und Unterhaltsschadens) eine Abfindun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abgrenzung zum mittelbar Geschädigten

Rz. 45 Der Umstand, dass jemand nach einem Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein anderer materiellen Schadensersatz und billige (immaterielle) Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Anspruchsnorm, die einen Dritten dem Grunde nach zum Ers...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Grundsatz

Rz. 429 Bestand die Sozialversicherung im Unfallzeitpunkt noch nicht, muss sich der SVT die bis zum Forderungsübergang erworbene Kenntnis des Verletzten anrechnen lassen.[381] Er ist dann Rechtsnachfolger des Verletzten, wobei der Verletzte (= Rechtsvorgänger) auf den Bestand der Forderung (z.B. durch Abfindung, Fristversäumung) einwirken darf und kann. Erfolgt der Forderung...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Ersatzverpflichtung

Rz. 436 Einen eigenen Ersatzanspruch verschaffen den gegenüber einem Getöteten im Verletzungszeitpunkt [312] Unterhaltsberechtigten trotz ihrer nur mittelbaren Betroffenheit die § 28 Abs. 2 AtomG, § 844 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 2 HaftPflG, § 35 Abs. 2 LuftVG, § 10 Abs. 2 StVG, § 7 Abs. 2 ProdHaftG, § 12 Abs. 2 UmweltHG. Rz. 437 "Gesetzlicher Unterhalt" i.S.v § 844 Abs. 2 BGB ist, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Erlöschen der Vollmacht

Rz. 777 § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht 1Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 695 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[560] Rz. 696 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft des SVT zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB ...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.2 Erstattung nach Aufhebung eines Verwaltungsaktes (Abs. 1)

Rz. 7 Entsprechend der formalrechtlichen Ausgangslage, dass ein Leistungen gewährender Bescheid selbst und unabhängig vom Gesetz den Rechtsgrund für die erhaltene Leistung bildet, bedarf es der Aufhebung dieses VA, bevor ein Rückforderungsanspruch entstehen und ein Rückforderungsbescheid erlassen werden kann. Dabei ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht auf Soziallei...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.2.1 Erstattungspflichtiger

Rz. 10 Zur Erstattung verpflichtet ist derjenige, der die Leistung zu Unrecht erhalten hatte. Das ist im Regelfall auch derjenige, dem gegenüber der VA aufzuheben ist und zu dem das echte oder vermeintliche Sozialrechtsverhältnis bestand oder dem sonst eine Leistung nach sozialrechtlichen Vorschriften gewährt wurde. Da im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II die Kos...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Junges Verwaltungsvermögen auch bei Aktivtausch?

Leitsatz Junges Verwaltungsvermögen liegt auch dann vor, wenn es innerhalb des Zweijahreszeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt wurde Sachverhalt Der Vater übertrug schenkweise Stückaktien einer Holding GmbH Co. KGaA auf seine beiden Kinder. Bei einer Betriebsprüfung bei der GmbH wurde vom Betriebsprüfer festgestellt, dass auch junges Verwaltungsverm...mehr